Wohnmobil in Österreich zulassen?
Hallo liebes Forum,
auch ich bin mit meinem Womo von der neuen Strafsteuer betroffen, die auch noch rückwirkend für 2006 erhoben wird :cognemur: Nun habe ich folgende Überlegung angestellt: Besteht eine Möglichkeit ein Womo in Österreich zuzulassen als Ausländer? Benötigt man einen Zweitwohnsitz? Wie hoch ist der Steuersatz in Österreich? Wie sieht es aus mit einer Versicherung? Darf ich als Deutscher in Deutschland (bzw. anderen Ländern) mit einem in Österreich zugelassenen Fahrzeug fahren? Schließlich sind wir alles ja Europäer:cool: :cool: Und vor allem: Was die Firmen machen um Geld zu sparen muß doch für einen Bürger auch möglich sein, oder?:banane: Vielleicht kann ja jemand etwas sinnvolles zu meinen Überlegungen sagen. Guido |
wies für deutsche genau ausschaut, weiss ich nicht. aber als wiener zb. kann ich mein fahrzeug nur in wien zulassen, also dort, wo ich meinen hauptwohnsitz hab. hab noch einen zweitwohnsitz in niederösterreich, aber dort kann ich nix zulassen.
lg martin |
Hallo Martin,
danke für die Antwort, mal schauen, was sich sonst noch ergibt.:gruebel: Guido |
Hallo
du musst dein Fahrzeug zulassen wo du wohnst!! Ausnahme du bist mehr als 3 Monate in einem Land ( z.B. Urlaub ) dann musst du das Fahrzeug dort versichern und zulassen. ....du Steuerflüchtling:biere: :biere: |
@ Stefan:
Wo steht das ??? Guido PS: Steuerflüchtling: Das Geld lege ich besser in einem Bootsurlaub an!:chapeau: |
Womo
Hallo Guido,
leider ist das richtig. Du musst das Fahrzeug in der für Deinen Wohnbezirk zuständigen Zulassungstelle anmelden und dort zulassen. Du könntest aber nach Österreich ziehen und dort arbeiten, dann kannst Du dies als Erstwohnsitz nehmen und dort zulassen. Sofern dies nur "vorübergehend" ist, zählt das nicht. Kannst leider auch nicht mit der Österreichischen Zulassung nach der Rückkehr in Deutschland weiter fahren (sondern nur für kurze Zeit) Bei Wohnungswechsel ist das Fahrzeug umzumelden, das gilt auch wenn Du z. B. von Stuttgart nach Köln oder von München nach Hamburg ziehst. Ausnahmen sind lediglich möglich (in Deutschland) bei 2 Wohnsitzen (Haupt- u. Nebenwohnsitz) z. B. wenn jemand in Bochum arbeitet aber der Familiensitz in Bielefeld bleibt, der darf sein Kennzeichen eine Zeitlang behalten, aber auch nicht ewig, dafür sorgen schon die Behörden. Habe leider keinen Gesetzestext, aber wende Dich mal an die örtl. Zulassungsstelle. Gruß Erich |
Vergesst bitte nicht, dass es in Österreich die NOVA gibt, ich denke, die ist höher als eure Sondersteuer!!!
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achso....
wenn du das Auto im Ausland anmeldest und in D. überwiegend fährst ist das Steuerhinterziehung!!! google mal ein bisschen und du wirst mehr erfahren!!! |
Sorry, meine Meinung, aber wenn man kein Geld mehr dafür übrig hat sollte man das Womo lieber verkaufen! Hab ich absolut kein Verständnis für!
MFG Christian |
Die einzige Möglichkeit wäre die Frau nach Österreich zu schicken (für lange lange Zeit) und das Womo auf die Frau zuzulassen...
Man schlägt 2 Fliegen mit einer Klappe, Frau ist weit weg und man spart Steuern :futschlac :futschlac :futschlac Nebenbei bemerkt, ach neee ich lass es... Bringt eh nix... Gruß Carsten |
Wohnmobil im Ausland anmelden
Zitat:
genau so ist es ,sonst hätte ich mein Wohnmobil bereits in Frankreich angemeldet, dort gibt es keine Kfz.Steuer mehr.Der Standort spielt auch eine Rolle, da wo das Fahrzeug steht muß es angemeldet sein. Grüsse Jean-Pierre:seaman: |
Zitat:
Es ist einerseits richtig was du sagst, ohne Moos nix loooooooooooooos . Nur weist du ob das auch hier so ist....? Da wäre ich etwas vorsichtig mit solchen Aussagen die u. U. echt beleidigend und verletzend wirken können. Daher würde ich so was nicht sagen. 'Eine alte Weisheit sagt, dass man nur sparen kann in dem man Geld nicht ausgiebt. Vielleicht ist das der HIntergrund. Wenn es für mich eine Möglichkeit gibt Geld zu sparen, dann nutze ich auch jede legale Art dies zu tun. LG Mathias |
Zitat:
Ja das waren noch schöne Zeiten. Wollte mein Wohnmobil diesen September in Frankreich zulassen. Habe ja schliesslich noch einen Wohnsitz dort. Ging aber leider nicht, da ich bedingt durch neuen Arbeitsvertrag mein Geld seit dem 1.9. in D verdiene. Benötigte zur Anmeldung eine Bescheinigung der Hotel des Impots (Finanzamt) die mir unter Hinweis darauf, dass ich ja seit 10 Tagen meine Steuern in D entrichte, verweigert wurde. |
Zitat:
es gibt bestimmt einen Grund dafür, dass die Österreicher ihre Wohnmobile in Deutschland anmelden... :ka5: :ka5: :ka5: |
Womo
Hallo Olaf,
auch ein Österreichischer Staatsbürger kann in Deutschland nur dann das Wohnmobil anmelden, wenn er dort seinen 1. Wohnsitz gemeldet hat. Und dies widerrum geht nur, wenn dieser sich dort hauptsächlich aufhält, z. B. dort arbeitet. Aber inzwischen arbeiten ja mehr Deutsche in Österreich als umgekehrt. Übrigens, Ihr Österreicher habt noch mal Glück gehabt. Hätte ich kein Haus, wäre ich wahrscheinlich nach beruflich nach Bad Ischl gezogen und die Jungs am Attersee und Traunsee hätten einen "Nervi-Piefke" mehr zu ertragen gehabt. :lachen78: :lachen78: :lachen78: :lachen78: :lachen78: :lachen78: Gruß Erich |
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