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dirki 03.02.2016 13:24

Geblitzt auf Autobahn, Notfall? ein Monat laufen?
 
Hallo Gemeinde,:biere:
hab da mal eine Frage! Was meint ihr zu folgendem Erlebnis gestern?
Gestern hat der Teufel mal wieder versucht zugeschlagen !?
Habe gestern abend nochmal mit meinem 89 jahre alten Vater telefoniert.
Dabei hat er mir gesagt das es ihm nicht gut ginge, und er so einen Druck in Kopf und Augen hatte. Dazu noch Schwindel usw.
Habe darauf hin einen beginnenden Schlaganfall vermutet. Bin dann gleich von Rosenheim nach Grabenstätt auf der Autobahn gefahren, und habe auf Höhe Frasdorf mit der Rettungsnummer 112 telefoniert und Notarzt und Rettungswagen geordert. Ca 1 min. später war ich den Bernauer Berg herunten und kam an die Engstelle der Autobahnbrücke Bernau,Felden. Dort ist die erlaubte Geschwindigkeit auf 100 km/h begrenzt. Natürlich war ich auf Grund der Situation, und der Tatsache das das Rettunsteam schon unterwegs war, und ich gebeten wurde die Türe aufzumachen in Eile und wurde mit schätzungsweise 130-150 km/h geblitzt! (nätürlich auf der Autobahn)
Die Rettung war schnell da, und hat meinen Vater ins KH Ruhpolding gebracht, und dort war er jetzt die erste Nacht über auf der Intensivstation. Heute geht es ihm wieder besser, und der vermutete Schlaganfall hat sich Gott sei Dank nicht bestätigt.
Vermute jetzt natürlich ein ein monatiges Fahrverbot das ich mir auf Grund meiner Arbeit und sonstiger Notwendigkeit der Mobilität überhaupt nicht leisten kann! Über die Geldstrafe will ich jetzt garnicht reden.
Werde natürlich gegen den Busgeldbescheid Einspruch wegen Notsituation einlegen, aber wer weis wie entschieden wird!?
Ist mir schon klar das man zu jeder Zeit die Geschwindigkeit einhalten muss, und ich bin darin auch bisher relativ unbescholten.
Was meint ihr? Gibts da Verständnis für die Situation, oder wird einfach knallhart geahndet?
Bin auf eure Meinungen und Erfahrungen gespannt!
Liebe Grüße:biere:
Dirk

Wameru 03.02.2016 13:33

Erstmal alles Gute für deinen Vater.

Das Schnellfahren in einer solchen Situation wäre maximal dann angemessen, wenn dein Vater in Deinem Auto liegt. Die Rettungskräfte öffnen die Türe auch ohne Dich (selbst schon gemacht). Und meist sind die auch schneller vor Ort als Du.

Also lieber tief durchatmen und weder Dich selbst noch andere gefährden. Auch Dein Vater hat mehr davon, wenn Du Dich nicht selbst noch durch einen Unfall o.Ä. schädigst.

Und jetzt auch: Erstmal durchatmen. Abwarten was per Post kommt. Und dann ggf. einen Anwalt zu Rate ziehen.

Natürlich fallen die emotionale Ausnahmesituation und die Notwendigkeit des Führerscheins wegen der Berufsausübung ins Gewicht. Dazu noch ein riesiges Bündel Reumütigkeit...

Aber Du weißt ja auch: Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.


Gruß, Andreas

Comander 03.02.2016 13:37

Dumm gelaufen Dirki Boy :cognemur: Ok, trotz positiven Zuspruch den man dir erteilen wird ,Gewissheit wirst du erst in ein paar Wochen haben: Ist schätzungsweise schon 30 Jahre her ,ein Bekannter hatte von der Schwangerschaft seiner Frau erfahren und fuhr voller Freude nach Hause ,natürlich wurde er geblitzt. Da er beweisen konnte wann das Telefonat , wann der Arzt ihr die Schwangerschaft übermittelte,wurde vom Staatswegen ein Auge zugedrückt, dh. er zahlte Bußgeld ohne Punktebelastung. Für dich würde ich empfehlen eine chronologischen Liste zu verfassen. Wenn es auch gut aussieht-ich habe auch ein gutes Gefühl bei der Sache-Garantien gibt es nicht. Viel Glück ...dir und deinem Vater :chapeau:

Visus1.0 03.02.2016 13:46

Hoff dein Vater kommt bald wieder nach Hause.

Bist du ganz sicher wegen dem Fahrverbot bei 50 kmh drüber ?

In Österreich musst du mehr als 50 KMH auf der Autobahn drüber sein für ein ev. Fahrverbot im Ortsgebiet 30 KMH .

War mal über 180 bei 130 Beschränkung und da hatte ich auch kein Fahrverbot.

Vor 3 Monat haben sie mich in einer 100 mit 125 geblitzt von vorne das erste mal.... da kam aber nichts....vielleicht hast auch Glück..

Wameru 03.02.2016 13:53

NOCH liegt Grabenstätt in Deutschland. ;-)

Und hier ist normalerweise ab einer Überschreitung von 40 km/h außerorts der Lappen weg.

Comander 03.02.2016 14:03

auf der AB blitzt es nur wenn es sich auch rentiert: bei erlaubten 100km/h erst ab 26km/h darüber, das bedeutet dann auch schon den Punkt.

Kleinandi 03.02.2016 14:10

Das wird normalerweise zu 100 % geahndet und hat meiner Meinung nach mit knallhart auch nichts zu tun.Dafür haben wir Rettungsdienst und Feuerwehr bzw. Polizei.
Alles Gute Deinem Vater

Kleinandi 03.02.2016 14:11

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 382705)
Hoff dein Vater kommt bald wieder nach Hause.

Bist du ganz sicher wegen dem Fahrverbot bei 50 kmh drüber ?

In Österreich musst du mehr als 50 KMH auf der Autobahn drüber sein für ein ev. Fahrverbot im Ortsgebiet 30 KMH .

War mal über 180 bei 130 Beschränkung und da hatte ich auch kein Fahrverbot.

Vor 3 Monat haben sie mich in einer 100 mit 125 geblitzt von vorne das erste mal.... da kam aber nichts....vielleicht hast auch Glück..

Auf der Autobahn ab 41km/h 1 Monat Fahrverbot in Deutschland

hobbycaptain 03.02.2016 14:20

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 382705)
Hoff dein Vater kommt bald wieder nach Hause.

Bist du ganz sicher wegen dem Fahrverbot bei 50 kmh drüber ?

In Österreich musst du mehr als 50 KMH auf der Autobahn drüber sein für ein ev. Fahrverbot im Ortsgebiet 30 KMH .

War mal über 180 bei 130 Beschränkung und da hatte ich auch kein Fahrverbot.

Vor 3 Monat haben sie mich in einer 100 mit 125 geblitzt von vorne das erste mal.... da kam aber nichts....vielleicht hast auch Glück..

bitte keinen Halbwahrheiten

in Österreich gibts FS-Entzug ab ( und nicht drüber)

+50 km/h auf der AB
+50 km/h auf Land- Und Bundesstrassen
+40 km/h im Ortsgebiet

also ist man mit 180 km/h auf der AB in A den FS los (bei 130er Limit), nicht erst mit 181, allerdings 180 km/h die übrigbleiben, nach Abzug der Messtoleranz.
Äquivalent dazu natürlich das gleiche für Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der AB und für Landstrassen und Ortsgebiet.

Aber, das nur zur Klarstellung, hat nix mit Dirki zu tun, wollte nur keine falschen Infos stehenlassen.

rückenwind 03.02.2016 14:24

ganz kurz

- anwalt
- den notfall akzeptiert der staat(amts)anwalt oder ggf der richter. oder auch nicht. alles andere ist kaffesatz.

- es gibt bedingte fahrverbote, zb bei gewerblichen kraftfahrern oder vom FS gewerblich abhängigen

-es gibt ebenso die möglichkeit, ein fahrverbot gg eine höhere geldbusse zu tauschen. alles vom richter abhängig.

ich wünsche deinem vater gute besserung!!

Visus1.0 03.02.2016 14:27

Dann haben sie bei mir die Messtolleranz abgezogen deshalb

du dirk hab gelesen wenn du ersttäter bist wird das Fahrverbot oft nicht gegeben und ausserdem kann man es in eine höhere Geldstrafe umwandeln und sich den Zeitraum aussuchen vom Fahrverbot��

Zirkel 03.02.2016 14:43

Es gibt da einen Paragraphen, bei Gefahr für Leib und Leben..... Der rechtfertigt dies.
Ist zwar für Ärzte etwas leichter zu beweisen, aber im Zusammenhang mit dem erfolgten Rettungseinsatz wird wohl ein Auge zugedrückt werden. Wünsche es Dir.
Es ist ja nicht gesichert gewesen, dass der Rettungsdienst wirklich vor Dir ankommt.
:schlaumei

schlauchi20 03.02.2016 14:45

Was Du alles über die deutschen Gesetze und Vorgehensweisen weißt :lachen78:

Egal ob Ersttäter oder nicht, bei einer bestimmten Überschreitung ist der Lappen erst mal weg.
Bei zwei Überschreitungen innerhalb eines Jahres greift das Fahrverbot auch schon dann, wenn die Einzeltat an sich kein Fahrverbot nach sich zieht.

Umwandlung in höhere Strafe auch nur unter Umständen über Gericht und Anwalt!!

Gruß

Wameru 03.02.2016 14:56

Zitat:

Zitat von Zirkel (Beitrag 382713)
Es gibt da einen Paragraphen, bei Gefahr für Leib und Leben..... Der rechtfertigt dies.

Ja, der Notfallparagraph. Den gibt es leider in Österreich nicht.

So wie sich das bisher liest wurde ja auch niemand gefährdet oder geschädigt.

Ich drücke die Daumen.

Aber noch wichtiger ist, daß der Vater wieder auf die Füße kommt. Sch... auf den Lappen. Ich habe auch mal (1998) vier Wochen Urlaub machen müssen ;-)


Gruß, Andreas

Visus1.0 03.02.2016 14:59

Zitat:

Zitat von schlauchi20 (Beitrag 382714)
Was Du alles über die deutschen Gesetze und Vorgehensweisen weißt :lachen78:

Egal ob Ersttäter oder nicht, bei einer bestimmten Überschreitung ist der Lappen erst mal weg.
Bei zwei Überschreitungen innerhalb eines Jahres greift das Fahrverbot auch schon dann, wenn die Einzeltat an sich kein Fahrverbot nach sich zieht.

Umwandlung in höhere Strafe auch nur unter Umständen über Gericht und Anwalt!!

Gruß

Schau da steht es ganz unten Rüdiger! Und der Notfall von Dirk könnte ein Grund sein.


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