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Hi,
wo ist es eigentlich vorgeschrieben, dass man den Propeller absichern muss? Bisher fahre ich immer ohne herum. Gruß Thorsten |
Ev. aus dieser Norm :
Um Links zu sehen, bitte registrieren Zum Glück nur das und nicht wie ................ |
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Laut Polizei nur dann wenn der Propeller nicht von der Lichtleiste verdeckt wird. |
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Um Links zu sehen, bitte registrieren "Auf die Abdeckung künftig zu verzichten, was die logische Konsequenz gewesen wäre, dazu konn- te sich das Gremium aber dann doch nicht entschließen. Dafür fand man im Verkehrsministerium den Ursprung dieser Geschichte: zwei Urteile des Bayerischen Obersten Landgerichts vom April 1976 (Aktenzeichen 2 Ob OWi 44/76) und vom Mai 1978 (2 Ob OWi 180/78) mit der gleichen Entscheidung: „Eine unge- schützte Bootsschraube eines auf einem Spezialanhänger mitgeführten Bootes kann ein gefährliches Gerät im Sinne der StVO § 32 Abs. 2 sein.“ Diese Urteile also sind der Grund, weshalb die Abdeckung nicht wegfallen darf. Denn wenn wirklich mal etwas passieren sollte, könnte sich ein Gericht auf diese Fälle berufen" |
Ich habe letztes Jahr auch den 25 Jahre alten Sack gegen "Prop Sox" getauscht und bereue diese Entscheidung nicht.
Montage geht fix (wie Martin sehr schön gezeigt hat), sieht besser aus und bringt zusätzliche Reflektoren mit. |
Sehe ich auch so, auch wenn sich dir Schraube nicht dreht kann man sich daran ziemlich verletzen, also: Prop-Socks oder einen Schutzsack darüber!
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Hi
Ich hatte auch immer einen Sack darüber aber auf die Anfrage damals bei der Polizei kam eben die Aussage..... |
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Nun benutze ich Propsox und die sind prima und schnell drauf. |
Da ich eh nicht weiß, wo ich die Tüte für die Spanngurte so verstauen soll, dass ich sie wiederfinde, wickele ich sie einfach um den Propeller :ka5:
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