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hotte76 09.11.2020 20:57

Boot im Urlaub (NL/S/DK/HR)
 
Hallo zusammen,

mein Boot gilt in Deutschland ja als "Kleinstfahrzeug" da mit Motor unter 2,21KW/3PS. Das reicht mir auch erstmal für Deutschland, den Boots-Führerschein werde ich auf absehbare Zeit nicht machen. Bis ich mal über 15PS komme, wird es dauern (wenn überhaupt), auch weil ich nicht vor habe, besonders schnell unterwegs zu sein.

Mir ist noch etwas unklar, wie es im Ausland aussieht. In Frage kommen vorwiegend die Länder Schweden, Dänemark, Niederlande und evtl. Kroatien.
Für die ersten 3 Länder habe ich beim ADAC grundsätzlich gelesen, das für in Deutschland registrierte Boote das deutsche Recht gilt.
Laut deutschem Recht brauche ich ja keinen Führerschein und keine Bootsregistrierung sondern nur einen Bootsnamen am Heck.
Besonders letzteres gilt dann auch in den Ländern ja?
Oder legen die Wert auf irgendwelche Anmelde- oder Kennzeichnungspapiere?

In Kroatien darf ich ein Boot ohne Führerschein gar nicht bewegen, korrekt?

Vielen Dank schonmal.

Barny 462 10.11.2020 08:13

Moin Hotte

in den Niederlanden brauchst nur eine Fahrerlaubnis, wenn dein Boot schneller fährt als 20 km/h. Das wird mit den 2,3 Ps ja wohl nicht der Fall sein.

Aber anmelden musst du dein Boot schon (ADAC, WSA oder DMYV) und was noch wichtiger ist, dass du eine Haftpflicht Versicherung abschließt.

Nur einen Bootnamen am Heck wird wohl nicht reichen.

Alxandr 10.11.2020 17:33

Hallo Hotte,
ja korrekt, in Kroatien benötigst Du einen Führerschein zum Bewegen motorisierter Boote. Das war letztlich der Grund, warum ich gerade den Schein gemacht habe.
Wie von Barny erwähnt, muss das Boot auch angemeldet sein.
Versicherungspflicht gilt in Kroatien m.E. ab>20PS.

hotte76 10.11.2020 19:49

Danke schon mal.
An der Haftpflicht bin ich dran, ich kann meine Privathaftpflicht um das Thema "Sportboote" erweitern.
Interessant wäre für mich noch wie es in Dänemark und Schweden läuft.

Gibt es eigentlich bei den 3 "Anmelde-Organisationen" eine Möglichkeit eine besonders kurzes Kennzeichen zu erhalten? Ich würde das schon gern am Spiegelheck anbringen....

Gruß

Hotte76

rg3226 10.11.2020 20:03

Beim Wasser und Schifffahrtsamt kannst du deinen Wünsch äußern.

Ich hatte mal DU RG 112 :chapeau:

Knox 10.11.2020 20:04

Zitat:

Zitat von rg3226 (Beitrag 502998)
Ich hatte mal DU RG 112 :chapeau:

Bist du bei der Feuerwehr?

hotte76 10.11.2020 20:15

Zitat:

Zitat von Knox (Beitrag 502999)
Bist du bei der Feuerwehr?

Der Rainer war Berufsfeuerwehrmann :cool:

Knox 10.11.2020 20:18

Zitat:

Zitat von hotte76 (Beitrag 503000)
Der Rainer war Berufsfeuerwehrmann :cool:

:cool:

Wer im Profil lesen kann, ist klar im Vorteil ;-)

rg3226 10.11.2020 20:24

Zitat:

Zitat von Knox (Beitrag 502999)
Bist du bei der Feuerwehr?

Ich war 41 Jahre dabei und bin schon 4 1/2 Jahre in Rente.
Wie ich in Rente gegangen bin haben wir unser Zar gekauft und ab da war ich ein halbes Jahr beschäftigt und habe die roten Autos schnell vergessen.

Aber das nur so nebenbei.

Barny 462 10.11.2020 20:37

Zitat:

Zitat von hotte76 (Beitrag 502997)

Gibt es eigentlich bei den 3 "Anmelde-Organisationen" eine Möglichkeit eine besonders kurzes Kennzeichen zu erhalten? Ich würde das schon gern am Spiegelheck anbringen....

Gruß

Hotte76

Hallo

Ich würde das WSA in Berlin mal anschreiben
Fragst mal nach deinem Wunschkennzeichen, zb B-H76 oder so ähnlich
Beim WSA in Duisburg bekommt man die Wunschnummer wenn vorhanden

grauer bär 10.11.2020 20:55

Ich hatte an einem Boot die Nummer „nur“ am Spiegel, Strafe musste ich nie bezahlen, wurde aber andauernd kontrolliert, da es nur von hinten lesbar war. Das war sehr lästig.

hotte76 10.11.2020 21:18

Ich werde das mit dem WSA in Berlin mal versuchen, sofern ich es denn brauche. Danke für den Tipp :cool:
In Deutschland brauche ich ja erstmal kein Kennzeichen, nur den Namen auf dem Heck. :schlaumei

Für Schweden und Dänemark, meine bevorzugten Ziele außerhalb Deutschlands, habe ich mittlerweile rausbekommen, das ich gar nichts benötige. Weder Kennzeichen noch Führerschein oder sonstwas, es reicht ein Name am Heck und der Eigentümername am/im Boot. Zumindest gilt das für mein kleines Boot....
In Schweden greifen entsprechende Regeln erst ab 12x4m. In Dänemark benötigt man nur ab 25PS den "Speedbådbevis", also den "Powerschein" :futschlac.
Eine Gastflagge wird aber gern gesehen :seaman:
Eine Versicherung werde ich aber auf jeden Fall abschliessen....

Kroatien hat echt die härteste Regelung in Europa oder? :gruebel:
Es gibt also echt etwas, womit die Deutschen in Europa mit am liberalsten sind... hätte ich nicht gedacht.

Knox 10.11.2020 21:38

Zitat:

Zitat von hotte76 (Beitrag 503009)
Es gibt also echt etwas, womit die Deutschen in Europa mit am liberalsten sind... hätte ich nicht gedacht.

Liberal? Komm mal an den Bodensee!

hotte76 10.11.2020 21:45

Zitat:

Zitat von Knox (Beitrag 503014)
Liberal? Komm mal an den Bodensee!

Naja.... der ist ja auch "internationales Gewässer" :lachen78:
Aber ansonsten sind "wir" mit 15PS Führerscheinfrei schon recht freigiebig wie ich finde.
Ich wundere mich immer beim mitlesen, das Österreich wohl recht heftig ist mit Vorschriften.... Ich muss aber zugeben, das mir als Norddeutscher Österreich nicht nur geografisch fernliegt.... :futschlac

Bäriger 10.11.2020 21:48

Zitat:

Zitat von hotte76 (Beitrag 502997)
Interessant wäre für mich noch wie es in Dänemark und Schweden läuft.

Gruß

Hotte76

In Schweden schmeißt du deine Nußschale ins Wasser und fährst Boot.

In der Klasse braucht es auch keinen Führerschein, man geht hier davon aus, wer ein Boot hat, wird es auch führen können.

hotte76 10.11.2020 21:58

Zitat:

Zitat von Bäriger (Beitrag 503017)
In Schweden schmeißt du deine Nußschale ins Wasser und fährst Boot.

Oh, ein Schwede... :seaman:

Ich liebe es, das in Schweden vieles so schön unkompliziert ist :ka5:
Wohnst Du dauerhaft da oben? Darf ich fragen wo etwa?

Ich kann leider nur 1-2x im Jahr in Schweden sein, aktuell meist bei Karlskrona, sonst aber auch gern bei Göteborg, Eksjö, Nässjö...

Grüße nach Schweden

Hotte76

Bäriger 10.11.2020 22:02

Zitat:

Zitat von hotte76 (Beitrag 503019)
Oh, ein Schwede... :seaman:

Ich liebe es, das in Schweden vieles so schön unkompliziert ist :ka5:
Wohnst Du dauerhaft da oben? Darf ich fragen wo etwa?

Ich kann leider nur 1-2x im Jahr in Schweden sein, aktuell meist bei Karlskrona, sonst aber auch gern bei Göteborg, Eksjö, Nässjö...

Grüße nach Schweden

Hotte76

Ja, ich bin da dauerhaft. Wenn du mal wieder in Eksjö oder Nässjö bist gib laut, das sind 20-30min entfernt....

hotte76 10.11.2020 22:08

Zitat:

Zitat von Bäriger (Beitrag 503020)
Ja, ich bin da dauerhaft. Wenn du mal wieder in Eksjö oder Nässjö bist gib laut, das sind 20-30min entfernt....

Mach ich....
Ich muss da dringend mal wieder hin. Eine sehr gute Freundin hier aus Deutschland (Lüneburger Heide) ist seit vielen Jahren Lehrerin in Nässjö und hat sich grad ein Haus in Grimstorp gekauft.... Da steht noch ne Einweihungsparty an. :biere:
Eksjö war bis vor kurzem sogar unsere Partnerstadt.... Insofern kenne ich die Gegend da sehr gut, weil wir oft dort waren und ich dort auch jährloch mit Kumpels hingefahren bin.

Berny 11.11.2020 08:13

Zitat:

Zitat von hotte76 (Beitrag 502953)
Hallo zusammen,

mein Boot gilt in Deutschland ja als "Kleinstfahrzeug" da mit Motor unter 2,21KW/3PS. Das reicht mir auch erstmal für Deutschland, den Boots-Führerschein werde ich auf absehbare Zeit nicht machen. Bis ich mal über 15PS komme, wird es dauern (wenn überhaupt), auch weil ich nicht vor habe, besonders schnell unterwegs zu sein.

Mir ist noch etwas unklar, wie es im Ausland aussieht. In Frage kommen vorwiegend die Länder Schweden, Dänemark, Niederlande und evtl. Kroatien.
Für die ersten 3 Länder habe ich beim ADAC grundsätzlich gelesen, das für in Deutschland registrierte Boote das deutsche Recht gilt.
Laut deutschem Recht brauche ich ja keinen Führerschein und keine Bootsregistrierung sondern nur einen Bootsnamen am Heck.
Besonders letzteres gilt dann auch in den Ländern ja?
Oder legen die Wert auf irgendwelche Anmelde- oder Kennzeichnungspapiere?

In Kroatien darf ich ein Boot ohne Führerschein gar nicht bewegen, korrekt?

Vielen Dank schonmal.

Lies dir das nochmals durch.

Beispiel Kroatien oder Österreich:
Du brauchst keine Zulassung, wenn das Boot im Heimatland zugelassen ist.

Umkehrschluss:
Wenn das Boot nicht im Heimatland zugelassen ist, brauchst du im Ausland eine gültige Zulassung.

Führerschein detto:
Wenn du KEIN Patent hast, brauchst du das ausländische.

Ergo hilft dir hier keine 15 PS Frei-Grenze.

Btw: soviel ich weiss, gilt in DE grundsätzlich die 5 PS Grenze, die 15 PS-Grenze ist eine deutschinterne Ausnahmeregelung.

hotte76 11.11.2020 09:19

Hallo Berny,

für mein Boot (2,7m, 2,5PS) brauche ich in Deutschland gar nichts machen, außer einen (Fantasie-)Namen am Heck und im Boot meine Adresse anbringen. Das gilt für alle Boote bis 2,21KW/3PS, da die als "Kleinstfahrzeuge" gelten.
Darüber muss man das Boot anmelden, aber man braucht trotzdem bis 15PS keinen Führerschein.
Die 5PS Grenze gab es mal, aber die gilt nur noch für ganz bestimmte Gebiete wie am Rhein und (glaube ich) am Bodensee. Aber da braucht man ja sowieso noch das Bodenseepatent.

Ich persönlich empfinde das schon teilweise als reines "abkassieren", zum Beispiel die "E-Motor Plakette" an den Seen des Ruhrverbandes. Die bezahle ich, einfach weil es schön ist dort zu fahren.
Ich habe aber nicht vor mich zusätzlich noch um irgendwelche Führerscheine oder Anmeldungen zu kümmern, einfach weil ich es nicht einsehe und es für meine Anwendung auch nicht muss.
In meinen bevorzugten Urlaubsländern brauche ich das ja auch nicht, und dann fällt Kroatien eben als Urlaubsland aus, zumindest mit Boot. Aber dahin würde ich vermutlich eh eher fliegen,
ist ganz schön weit von hier aus mit dem Auto.
Österreich kommt für uns nicht in Frage, wir mögen einfach keine Berge.... :confused-

Knox 11.11.2020 09:58

Zitat:

Zitat von hotte76 (Beitrag 503035)
Die 5PS Grenze gab es mal, aber die gilt nur noch für ganz bestimmte Gebiete wie am Rhein und (glaube ich) am Bodensee. Aber da braucht man ja sowieso noch das Bodenseepatent.

Am Bodensee darf man bis 6 PS ohne Führerschein fahren. Darüber benötigt man das Patent (= Führerschein). Grundsätzlich braucht man aber eine Zulassung für Motorboote. Unabhängig von der Leistung, also auch für E-Motoren und Kleinst-Benziner.


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