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Kanutix 04.08.2016 11:01

Führerschein auf der Ruhr ??
 
Hallo,
habe eine kurze Frage zum Führerscheinrecht:
Habe eben in der Ruhrschiffahrtsverordnung gelesen,
das man auf der Ruhr auch ab 5 PS (3,68kw) einen
Führerschein benötigt?? Ich dachte bzw meine gelesen
zu haben das die Ausnahme zu den 15 PS (11,03kw)
nur auf dem Rhein bzw Elbe im Hamburg Hafen und
Seeschiffahrtsstraßen besteht ??
Kann mir von Euch jemand helfen ??

Damke und Gruß
Andreas

el greco 04.08.2016 11:37

Also die Regelung der FS-Pflicht und somit auch die Änderung (FS-Pflicht erst über 15 PS) gilt auf allen Binnenschifffahrtsstraßen (§1 Nr. der Sportbootführerscheinverordnung Binnen.
Die Definition, was Binnenschifffahrtsstraßen sind findet sich im §1, Abs. 1, Nr. 2 des Binnschifffahrtsaufgabengesetzes. Demnach sind dies die Bundeswasserstraßen.

Die Ruhr ist nur von der Mündung bis Kilometer 12,21 (Mülheim a.d.R.)Bundeswasserstraße. (Um Links zu sehen, bitte registrieren)

Also gilt die 15 PS Grenze nicht pauschal auch auf der Ruhr oberhalb km 12,21. Hier gilt die Gewässerspezifische Regelung (Ruhrschifffahrtsverordnung). In dieser steht in § 1 auch, dass diese erst oberhalb km 12,21 gilt.

Fazit: Zwischen Ruhrmündung und Mülheim ist ein 10 PS ohne FS fahrbar, davor (Rhein) und dahinter (Ruhr) eben nicht.

Kanutix 04.08.2016 13:59

Danke für die schnelle Antwort !!!
Ich dachte das die "neue" Regelung
nicht "nur" auf Bundeswasserstraßen
gilt bzw. auf Landeswasserstraßen
die Bundesgesetze auch gelten !!

Danke und gruß
Andreas

nuernberger-1 05.08.2016 13:56

Zitat:

Zitat von Kanutix (Beitrag 403345)
Danke für die schnelle Antwort !!!
Ich dachte das die "neue" Regelung
nicht "nur" auf Bundeswasserstraßen
gilt bzw. auf Landeswasserstraßen
die Bundesgesetze auch gelten !!

Danke und gruß
Andreas

Wie du schon sagst, "Landeswasserstrassen", da legt das zuständige Bundesland fest was du darfst und was nicht. Meistens, übernehemn sie das Bundesrecht aber eben nicht immer!

chris.sta 11.08.2016 07:27

und die Bayerischen Seen sind sogar führerschein frei.... jeder wie er mag :-P

Schlork 27.05.2020 10:18

Ich klinke mich mal ein. Darf man also nur stromabwärts AB Mühlheim Schloßbrücke bis Rheinmündung mit >5PS FS-frei fahren?

Zitat:

"Die Ruhr ist von der Mündung in den Rhein bis Ruhrstrom-Kilometer (Rhr-km
41,4) in Essen für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb schiffbar. Von der Mündung
in den Rhein (Rhr-km 0,0) bis zur Schloßbrücke in Mülheim (Rhr-km 12,208)
ist die Ruhr zur Bundeswasserstraße ausgebaut."

Zitat:

"Folgende Regelungen beziehen sich auf die Landeswasserstrasse:
Ab der Schloßbrücke in Mülheim flussaufwärts, bis zur Schifffahrtsgrenze
(Rhr-km 41,4), ist sie als Landeswasserstraße für Fahrzeuge mit einem maxi-
malen Tiefgang von 1,70 m, einer Länge von bis zu 38,00 m und einer Breite bis
zu 5,20 m befahrbar."
Zitat:

"Für das Befahren der Landeswasserstraße Ruhr mit maschinenbetriebenen Fahr-
zeugen (z.B. Sportboote) benötigen Sie eine entsprechende Fahrerlaubnis, wenn das
Fahrzeug über einen Motor mit mehr als 3,68KW (5 PS) verfügt."
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