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Pavel 17.06.2019 09:05

2takter auf dem Bodensee
 
Hallo,

habe mit Entsetzen festgestellt, dass ich mit meinem Johnson Bj. 1979, Seahorse 6 PS nicht auf den Bodensee darf, da er vermutlich die dort vorgeschriebene Abgasnorm nicht erfüllt.

Dies ist die aktuelle Lage, richtig?

Gruß

Paul:confused-

Bärti 17.06.2019 09:26

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Für die Neuzulassung und den Austausch von Schiffsmotoren gilt die Stufe 2 der Abgasvorschriften der BSO. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Abgastypenprüfzertifikats.

Ausnahmeregelung für Neuzulassungen:

Ottomotoren (2- und 4-Takt-Motoren) bis einschließlich 74 kW Leistung müssen für die Neuzulassung oder deren Ersatz entweder die Grenzwerte gemäß:
BSO Stufe 1: Nachweis durch Vorlage eines Abgastypenprüfzertifikats oder
EU-Sportbootlinie (Stage 1 Grenzwerte für 4-Takt-Motoren - RL 2003/44) erfüllen. Nachweis durch Vorlage einer CE-Konformitätserklärung nach RL 2003/44 mit dem Vermerk, dass die Motoren die Grenzwerte von 4-Takt-Motoren erfüllen.

2-Takt-Außenbordmotoren bis 59 kW Leistung mit Direkteinspritzung und 4-Takt-Außenbordmotoren bis 59 kW Leistung gemäß EU-Sportbootrichtlinie (Stage 2 - RL 2013/53); eine Anerkennung für 4-Takt-Außenbordmotoren bis 74 kW ist möglich, wenn nachgewiesen wird, dass der Motor die Anforderungen gemäß EU-Sportbootrichtlinie (Sage 1 - RL 2003/44) erfüllt.

Nachweis durch Vorlage einer CE-Konformitätserklärung mit dem Hinweis auf die Richtlinie 2013/ 53 und eventuell dem Nachweis der Anforderung an Stage 1.
4-Takt-Innenbordmotoren mit Selbst- oder Fremdzündung (Diesel- oder Benzinmotoren auch Z-Antriebe) bis 150 kW gesamt installierte Leistung gemäß EU-Sportbootrichtlinie (Stage 2 - RL 2013/53).
Nachweis durch Vorlage einer CE-Konformitätserklärung mit dem Hinweis auf die Richtlinie 2013/ 53.

Pavel 17.06.2019 09:34

Danke Bärti,

so weit war ich auch und wenn ich es richtig verstehe, haben so alte Krücken wie meine dort keine Chance. Richtig?

Bärti 17.06.2019 10:50

Müsstest du erst mal raus finden welche Schadstoffklasse er hat, falls nötig beim Hersteller nachfragen.

Bäriger 17.06.2019 11:01

Zitat:

Zitat von Pavel (Beitrag 477294)
Danke Bärti,

so weit war ich auch und wenn ich es richtig verstehe, haben so alte Krücken wie meine dort keine Chance. Richtig?

Richtig ! Und es kommt noch dicker. Dein Boot braucht die Bodenseezulassung und du das entsprechende Bodendeepatent, mal von der Urlauberregelung abgesehen.

Knox 17.06.2019 16:19

Zitat:

Zitat von Bäriger (Beitrag 477299)
und du das entsprechende Bodendeepatent, mal von der Urlauberregelung abgesehen.

Das ist aber neu. Bislang durfte man bis 6 PS ohne Patent fahren...

Bäriger 17.06.2019 17:41

Zitat:

Zitat von Knox (Beitrag 477323)
Das ist aber neu. Bislang durfte man bis 6 PS ohne Patent fahren...

Das denke ich ist immer noch so, hab nicht auf die Leistung geschaut, sorry.

Comander 17.06.2019 22:31

Zitat:

dass ich mit meinem Johnson Bj. 1979, Seahorse 6 PS nicht auf den Bodensee darf, da er vermutlich die dort vorgeschriebene Abgasnorm nicht erfüllt.
die knasteln dich lebenslänglich ein wenn Sie so eine Schleuder im Wasser sehen http://www.guzzi-forum.de/Forum/Smil...fault/z003.gif
Aber wo ist da Problem? Ein moderner 4 Takter inkl. Boot und Trailer wird dir unter 1500€ in der Bucht nach geworfen. Nimmst den Motor verkaufst den Rest kommst auch noch gut weg.

Angemerken möchte ich dass es am Bodensee Situationen gibt wo du mit 6 PS nicht gegen den Wind und Wellen ankommst. Bitte berücksichtigen.


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