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falco 11.10.2003 18:23

Droht Gefängnis ?
 
Hallo Schlauchler !

Jetzt mal eine :marteau: Frage möchte mal einen Abstecher auf die Donau machen,besitze aber nur den Küstenschein !
Habe ich bei einer event.Kontrolle mit tragonischen Strafen zu rechnen oder ........... man weis ja nie genau.....

Grüße :biere:

Scarab 11.10.2003 18:50

Hallo Falco !

Ich denke mal mit Gefängnis ist beim ersten mal nicht zu rechnen :D

Ich schätze mal das sich die Bußgeldhöhe an den Bußgeldern wie im Straßenverkehr orientieren wird, wohl gemerkt, ich schätze das nur :weissnich

Was ich aber eher befürchte ist, (und das jetzt bitte nicht falsch verstehen) das du durch unwissenheit auffallen könntest,


oder kannst du mir sagen was dieses Zeichen bedeutet ?
http://www.becon.at/motorboot/gesetz...se/2bk_mom.gif

oder dieses :D

http://www.becon.at/motorboot/gesetz...te/achtung.gif

was ich damit sagen möchte ist, das du durch eben dieser "unwissenheit" ganz schön in Schwierigkeiten geraten kannst, oder eben der Strompolizei unangenehm aufallen, und somit kontrolliert werden kannst/wirst.

lg.Scarab

falco 11.10.2003 21:01

Ich habe mit solchen Zeichen wirklich nicht gerechnet ! Voll erwischt !
Als Alternative werde ich mich , wenn es denn so weit sein sollte,ein "wenig intensiv" in die Theorie einarbeiten um ggf.im Frühjahr bei Marx am Ammersee die Prüfung zu machen !
Servus und Grüße aus Datschiburg

Michel 11.10.2003 21:06

Hallo Falco,

also eine genaue Höhe eines Bußgeldes steht nirgends fest geschrieben. Mit Sicherheit kann man aber davon ausgehen, dass der vorhandene Küstenführerschein entzogen wird.

Berufen wird man sich da sicher auf die Sportbootführerscheinverordnung Binnen.

Hier der Link:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Interessant ist hier §10 Abs. 1.

Das wird nehme ich an zugrunde gelegt werden.

Also ich würds nicht drauf ankommen lassen, da Du ja bereits den Seeschein besitzt, kannst Du den Binnenschein sogar ohne praktische Prüfung machen.

Und die Theorie macht im Winter sicher auch ein wenig spaß.

:captain: :captain: :captain:

Willi=Martin 12.10.2003 19:45

Es gibt sehr wohl eine Liste der Geldstrafen, wenn mich nicht allse täuscht auf der Homepage von Via Donau.
Die Höchststrafen in öS waren ca. 800.-
Aber wenn irgendetwas passiert, bist Du dran.
Ich würde Dir auch nicht empfehlen ohne Begleitung eines erfahrenen Skippers das erste Mal zu fahren-glaube mir die Donau und das Meer sind zwei Paar ganz verschiedene Schuhe.

Berny 12.10.2003 22:42

Vielleicht findest jemand, der mit dir mitfährt und ein entsprechendes Patent besitzt, dann sollte es ja auch keine Probleme geben!

Robert 13.10.2003 09:00

Ein Problem ist auch der Versicherungsschutz. Bei meiner Versicher steht eindeutig: ..... in Besitz einer für das befahrene Gebiet gültigen Fahrliezenz.

Ich mach übrigends aus diesem Grund gerade den Binnenschein. Ist nicht so tragisch.
Am Mittwoch angemeldet. Freitag-Abends 4 Std Intensivkurs und nächste Woche Sonntag Prüfung.

Als Innhaber von SBS brauchst du KEINE: Knoten, Praxis; Prüfungsfahrt



Robert

OLKA 13.10.2003 11:29

Zitat:

Original geschrieben von Scarab

oder kannst du mir sagen was dieses Zeichen bedeutet ?
http://www.becon.at/motorboot/gesetz...se/2bk_mom.gif

oder dieses :D

http://www.becon.at/motorboot/gesetz...te/achtung.gif


Hy Scarby,

ich habe zwar den Binnenschein, aber auch mich hast du damit voll erwischt: :kieberer: keine Ahnung :marteau: :marteau:

Aber das war mal wieder ein Grund zum schlaumachen.

Für alle die es interessiert:
Um Links zu sehen, bitte registrieren gibt's die Schifffahrtzeichen der BinSchStrO zum auswendiglernen.

:seaman: :schlaumai

Gruss Olaf

Ferdi 13.10.2003 11:45

Hallo Olaf,
hallo Scarby,

mich auch erwischt, aber nicht voll, sondern nur halb, weil das Vorsicht Schild hab ich gekannt. Aber das blaue, dieses hier http://www.becon.at/motorboot/gesetz...se/2bk_mom.gif , keine Ahnung.

Hier die Bedeutung dieser Tafel aus Olaf's Link:
_______________________________
Liegestelle für alle Fahrzeuge, die die Zeichen nach § 3.14 Nr. 2 führen müssen
(§ 7.06 Nr. 1)
_______________________________

Im Zuge meiner Nachforschungen auf dieser Seite hab ich auch festgestellt, dass ich mehrere Tafeln nicht weiss/wusste.
Und was "Zeichen nach § 3.14 Nr. 2" weiss ich immer noch nicht. Ist mir aber wurscht, weil wir "Schlauchboote/Sportboote" sinds auf jeden Fall nicht (oder müssen wir eine Kennzeichnung führen - ACHTUNG VIRENTRÄGER ? :confused: :lachen78: - vielleicht ist es das ? ).

lg
Ferdi :captain:

OLKA 13.10.2003 13:22

Zitat:

Original geschrieben von Ferdi
Und was "Zeichen nach § 3.14 Nr. 2" weiss ich immer noch nicht
Hallo Ferdi,

blaue Kegel mit Spitze nach unten bedeutet immer: Gefährliche Ladung.
  • 1 Kegel: entzündlich
  • 2 Kegel: gesundheitsschädlich
  • 3 Kegel: explosiv

:schlaumai :schlaumai

(jaja, habe ich gerade erst nachgelesen.)

Für mich beutet das: Von allem weit weg bleiben, was blaue Kegel führt :ka5: :ka5:

Scarab 13.10.2003 15:59

Na bitte, ihr seit ja doch noch lernfähig :lachen78: :lachen78: :lachen78:

Aber genau das ist es was ich meine, wenn man jetzt gaaaanz cool mit der Zigarette im Mundwinkel in einem Abstand von 5 Meter an so einem Schubverband der an so einem Liegplatz festgemacht hat vorbeifährt ist das doch für die Strompolizei geradezu eine Aufforderung zur Kontrolle, und dann wirds TEUER :banana:

lg.Scarab


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