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Wendigo 07.11.2021 18:02

Hilfsmotor Eintragungspflicht
 
Hallo,
Ich hab eine Frage:
Muss ein Hilfsmotor eigentlich im Bootsschein eingetragen werden?

In meinem Fall ist ein 140PS AB eingetragen und werde einen 6PS als "Notmotor" nachrüsten.

rg3226 07.11.2021 18:36

Ich habe unseren 2,5er beim WSA eintragen lassen.

Ich glaube das jeder Antribsmotor in der Zulassung eingertagen werden muß-
Bin mir aber nicht sicher :gruebel:

Ein Anruf beim WSA und du weißt es sicher.

thball 07.11.2021 22:19

Hallo,

am Bodensee ganz sicher. :biere:

Ich gehe aber prinzipiell davon aus.

rg3226 07.11.2021 22:39

Hatte inzwischen im Boot Forum etwas gefunden wo stand das jeder Verbrennungsmotor in der Zulassung eingetragen werden muß.

Auch wenn man 3 Motoren für ein Boot hat.

E-Motoren ab einer gewissen Leistung.

Aber im Zweifel immer den direkten Weg gehen......Info bei WSA oder WSP.

carandi27 09.11.2021 20:14

Hallo Markus,

Rechtsgrundlage für die Kennzeichen ist die Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch. Für Motorboote besteht Kennzeichenpflicht bei mehr als 2,21 KW effektiver Nutzleistung (§ 1 Nr. 2 f). Die Angabe zu den Motoren gehört zu den Pflichtangaben für den Antrag auf ein Kennzeichen (§ 7 Nr. 3 e). Weiterhin besagt § 9, dass jegliche Änderungen bei den Angaben im Antrag umgehend mitzuteilen und der Kennzeichenausweis zur Berichtigung vorzulegen ist.

Daraus schließe ich, dass jeder weitere Motor eintragungspflichtig ist. Schließlich ist auch ein Motor unter 2,21 KW wie z. B. mein 1,1 KW Elektroantrieb eintragungspflichtig, wenn man ein Kennzeichen haben möchte. Das war bei mir der Fall, bevor ich meinen Suzuki mit 20 PS gekauft habe. Ich wollte trotzdem ein Kennzeichen haben, da man das auf dem ein oder anderen bayerischen See benötigt.

rg3226 09.11.2021 20:37

Zitat:

Zitat von carandi27 (Beitrag 518654)
Hallo Markus,

Rechtsgrundlage für die Kennzeichen ist die Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch. Für Motorboote besteht Kennzeichenpflicht bei mehr als 2,21 KW effektiver Nutzleistung (§ 1 Nr. 2 f). Die Angabe zu den Motoren gehört zu den Pflichtangaben für den Antrag auf ein Kennzeichen (§ 7 Nr. 3 e). Weiterhin besagt § 9, dass jegliche Änderungen bei den Angaben im Antrag umgehend mitzuteilen und der Kennzeichenausweis zur Berichtigung vorzulegen ist.

Daraus schließe ich, dass jeder weitere Motor eintragungspflichtig ist. Schließlich ist auch ein Motor unter 2,21 KW wie z. B. mein 1,1 KW Elektroantrieb eintragungspflichtig, wenn man ein Kennzeichen haben möchte. Das war bei mir der Fall, bevor ich meinen Suzuki mit 20 PS gekauft habe. Ich wollte trotzdem ein Kennzeichen haben, da man das auf dem ein oder anderen bayerischen See benötigt.

So ist es.....jeder Verbrennungsmotor und ein E-Motor über eine gewisse Leistung
der am Boot betrieben wird mußeingetragen sein.

schlauchi20 09.11.2021 22:39

Ich kenne nur die Auslegung, dass dieses für offensichtliche Notmotoren eben NICHT gilt.
Habe das aber auch nur gelesen und keine belastbare Quelle.

Gruß Rüdiger

rg3226 10.11.2021 10:23

Ich wollte jetzt sicher gehen und habe mit WSP-Duisburg, WSA- Duisburg/Meiderich und WSA-Rhein in Duisburg gesprochen.

Die Aussage der Polizei war ein Verweis zum Wasserschifffahrtsamt.
Wenn der Motor eingetragen ist wird er auch kontrolliert.
Ist natürlich nicht deren Hauptaufgabe denn sie haben wichtiges anders zu tun.

Beim Wasserschifffahrtsamt Duisburg-Meiderich war die Aussage alles über 3 Ps.muß eingetragen werden.

Beim Wasserschifffahrtsamt Duisburg/Rhein war die Aussage.....alles über 3Ps.
Es wird allerdings empfohlen jeden Motor mit dem das Boot betrieben wird in die Zulassung einzutragen.

Dann kommt die versicherungsrechtliche Seite die ich nicht erfragt habe.

Ich habe damals den 2,5 Ps Notmotor eintagen lassen damit ich auf der sicheren Seite bin.

schlauchi20 10.11.2021 14:13

Hat „mein“ WSA in Heidelberg gerade auch so bestätigt:
Auf jeden Fall eintragen lassen, dann ist man bei der Kontrolle auf der sicheren Seite. Er hat noch nicht einmal die 3 PS erwähnt, auch einen „Milchaufschäumer“ :lachen78::lachen78: sollte ich besser eintragen lassen.

Was kein Problem ist:
Viele Motoren eintragen lassen, aber nur einen montieren. Er hat Fahrzeuge, bei denen 5 Motoren eingetragen sind. Angeschraubt wird der, der gerade gebraucht wird. Alles OK.

Und man kann sogar eine Eigentümergemeinschaft an einem Motor haben. Sprich: Reiner, Olka, Ralf und ich können uns alle denselben Motor eintragen lassen auf unterschiedlichen Booten. Kein Problem, wenn man den entsprechenden Nachweis bei der Anmeldung beilegt.

Nun werde ich mir den Hilfsmoppel eintragen lassen, man weiß ja nie wofür.

Gruß Rüdiger

Wendigo 05.05.2023 08:48

6PS Hilsmotor ist nun eingetragen und letztes Wochenende auch eingefahren worden.. Nur der Montageort muss noch ein wenig geändert werden. 4PS hätten es wohl auch getan. Bei Halbgas komme ich auf ca. 8km/h und bei Vollgas auf 8,2 km/h, nur die Geräuschkulisse nimmt gehörig zu >> Rumpfgeschwindigkeit erreicht und dann schafft so ein Hilfsmotor einfach nicht mehr.

Ralles 08.05.2023 11:30

Hallo Markus,

genau den gleichen Effekt hatte ich auch ... hatte erst 6 PS, jetzt 2.3 PS als Hilfsmotor.

Mit beiden kam/komme ich auf 8 km/h. Nur der 2.3 ist deutlich handlicher und leichter :).

Alpsee 08.05.2023 22:29

Wenn aber mehrere Motoren eingetragen sind und das Boot in Kroatien anmeldest wird die PS / KW Leistung zusammen Adieret

alf6591 09.05.2023 20:24

Zitat:

Zitat von Alpsee (Beitrag 536810)
Wenn aber mehrere Motoren eingetragen sind und das Boot in Kroatien anmeldest wird die PS / KW Leistung zusammen Adieret

So einen Fall hat es glaublich im Vorjahr in Deutschland gegeben, wo Einer neben einem 15 PS noch einen 3,5 oder 5 PS Hilfsmotor am Spiegel angehängt hat. Und der Typ hat keinen Schein gehabt.

Aber das ist doch eher ein seltener Fall, oder ? Weil, normalerweise hängt man doch nur bei einem stärkeren Motorboot noch einen Hilfsmotor drann. Und da hat man logischerweise durch den stärkeren Motor eh einen Schein.

Und zum behördlichen Eintrag vom Hilfsmotor. Auf meine Frage, ob ich den 5 PS Motor mit eintragen lassen soll, hat der Beamte gemeint ..."wenn Sie wollen, dann tragen wir den Motor mit ein"... Also irgendwie... wie es beliebt ... aber es muß nicht sein.


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