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-   -   Trailerkontrolle durch die Rennleitung nach Winningen (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=33930)

schlauchi20 30.05.2016 23:01

Trailerkontrolle durch die Rennleitung nach Winningen
 
So, da sind wir (bzw. Jannick) nach dem Treffen in Winningen zum ersten Mal mit dem Boot richtig in eine Kontrolle gekommen. Aber an Land !!

Noch auf der Fahrt vom Campingplatz zur Autobahn wurde das Gespann auf der Landstraße von der Rennleitung überholt.

BITTE FOLGEN

Es ging auf den Autohof kurz vor der Autobahnauffahrt.


F: Was wiegt den der Trailer mit Boot?
A: Ca. 1,7 Tonnen
F: Da brauchen Sie ja mindestens den Führerschein BE, bitte mal zeigen.
A: Bitteschön

Thema 1 abgehakt


F: Wie breit ist das Boot denn?
A: Um 2,50
Da wurde dann das Maßband herausgeholt und an den Heckkonen die Breite nachgemessen.

Thema 2 abgehakt


Danach Kontrolle der Ladungssicherung:
Alle Gurte auf festen Sitz überprüft, Abspannung der Lichtleiste kontrolliert, dann noch geguckt, ob denn auch die Persenning schön sitzt und die Gurte / Bänder straff sind.

Thema 3 auch OK


Zum Schluß wurde mit der Taschenlampe noch die Bremse am Trailer nachgesehen

Thema 4 OK, Danke und gute Fahrt.

Glück gehabt, dass keiner die Papiere vom Trailer oder vom Auto sehen wollte, denn die hatten wir aus Versehen schon im WoMo mitgenommen.

Gruß Rüdiger

Visus1.0 31.05.2016 00:35

Glück gehabt ...wir können mit B ....3.5 Tonnen gesamt fahren. Z.b. 1700 Boot 1800 Auto.

michael_a_mayer 31.05.2016 04:37

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 396449)
Glück gehabt ...wir können mit B ....3.5 Tonnen gesamt fahren. Z.b. 1700 Boot 1800 Auto.

Hi!

In D auch, mit B bis 3,5 to und in der restlichen EU.
4250 kg mit leichten Anhängern (3500 + 750).
Sonst BE für Anhänger bis 3,5to.

LGryße
Mike aus Pirovac

schlauchi20 31.05.2016 06:05

Kenne die Regelung in D nicht so genau, aber hätte ohne BE, nicht gereicht. Aber dafür hat Jannick den ja auch gemacht. Insofern Glück nur bei den Papieren.
Wir "Älteren" sind ja fein raus, der Lappen geht bis 7.5 t+ Anhänger.

Rüdiger

the_ace 31.05.2016 08:37

Bekommt nicht jeder, der seinen alten Klasse 3-Führerschein umschreibt aus Besitzstandwahrungsgründen die Fahrerlaubnisklasse CE 79 zugeteilt?
Mit dem alten Klasse 3-Schein galt: Zugfahrzeug - 7,5t + Anhänger mit doppeltem Gewicht = 22,5t.
Das bedingt allerdings gewisse Achsabstände ist eher theoretisch.
Dennoch sollten Umschreiber eigentlich so ziemlich jedes Urlaubsgespann fahren können...

koem@ 31.05.2016 09:56

Frank,

sehe ich auch so. Ich habe noch meinen Rosanen. Und ich werde, sofern ich ihn mal umschreibe, sehr genau hingucken.
Damit ich mein 6 Tonnen RIB auch weiter ziehen darf :lachen78:

the_ace 31.05.2016 10:02

Den habe ich auch noch, bis 2033 muss er aber umgeschrieben sein.
Es geht gar nicht mal nur ums Rib, eventuell leiht man sich ja auch mal nen LKW oder zieht schwerere Anhänger.
Es kann jedenfalls nicht schaden, den Eintrag "CE79" im Schein zu haben.
Man weiss ja nie, was noch kommt... ;)

koem@ 31.05.2016 10:12

Es geht ums RIB.

Das ist mein Ziel: http://www.promobil.de/forum/attachm...7&d=1387188509:lachen78::lachen78::lachen78::lachen78::lachen78:

schlauchi20 31.05.2016 12:21

Mein Führerschein ist noch grau!!

Vodies 31.05.2016 17:16

Wie die Haare, oder?

Ich habe mir auch den CE eintragen lassen, aber er laeuft aus wenn man 50 wird. Ansonsten muss man zur Untersuchung fuer die Verlaengerung aber mir genuegt C1 und C1E

skymann1 31.05.2016 18:49

Hallo,
Franz, der alte Klasse 2 läuft aus wenn man fünfzig wird, der Klasse 3 bleibt doch so wie schon geschrieben wurde, 7,49 t plus Anhänger oder habe ich was verpasst?:gruebel:

Habe meinen 2er auch auslaufen lassen, die Untersuchung wäre nicht das Problem gewesen, aber muß ja regelmäßig gemacht werden und die Kosten waren entscheidend.:confused-

Meiner ist auch noch grau und ich denke mal 2033 ist´s eh egal, dann fahre ich sicher nicht mehr, zumindest kein Kraftfahrzeug.:ka5:

Gruß Peter :chapeau:

marcus 31.05.2016 21:20

Hallo
Ich versuche mal klarzustellen:
Nachfolgendes gilt nur für deutsche Fahrerlaubnisse:
1. Anhänger hat maximal das 1,4 fache des zGG des Zugfahrzeugs.
2. Umschreibung kl. 3 mit Schlüssel 79 bis maximal 50 Jahre.
3. C1E hat höchst Zuggesamtgewicht von 12 to.
4. B geht bis 3,5 To ZGG Zugfahrzeug + 750 kg anhänger oder
bei größeren Anhängern bis Zuggesamtgewicht von 3,5 to.
5. B mit Schlüsselzahl 96 geht bis 4,25 to unabhängig von der Trailergröße
Fahrschule erforderlich, jedch keine Prüfung, d.h. die Fahrschule stellt eine Bescheinigung aus und ein Umtrag des FS zwingend erforderlich
6. BE mit Fahrschule und Prüfung.
7. Leermassenregelung gibts nicht mehr.
8. Alter FS der Kl 3 gilt nur für 3 Achsige Züge, für Drehschemelanhänger ist zwingend BE, CE oder C1E erforderlich.
9. Fahrerkarte gibts nur für Scheckkartenführerscheine.
Grüße
Marcus

OLKA 01.06.2016 11:30

Zitat:

Zitat von marcus (Beitrag 396537)
Hallo
Ich versuche mal klarzustellen:
Nachfolgendes gilt nur für deutsche Fahrerlaubnisse:
1. Anhänger hat maximal das 1,4 fache des zGG des Zugfahrzeugs.

... bei durchgehende Bremsanlage, also keine Auflaufbremseinrichtung...


Das ergibt dann 18 Tonnen für den "alten Klasse 3-Schein".

el greco 01.06.2016 14:54

Also ich hatte einen alten FS Klasse 4 aus 1978 sowie Klasse 1 und 3 aus 1980.

Folgende Klassen sind jetzt auf dem neuen FS (Umstellung in 2004):
A1, A
also alle Zwei- und Dreiräder

B
C1
BE
C1E
Also Autos bis 7,5 t plus Anhänger bis zu eine Gesamtmasse von 12t

CE mit Ziffer 79 (C1E>12000 kg, L<=3), war befristet bis 50 Jahre, also jetzt nicht mehr gültig
M
L mit Ziffer 174

hier noch ein Zitat zur Umschreibung:
Mit der "alten" Führerscheinklasse 3


• dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht).
• Beim Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klassen B, BE, C1, C1E, L sowie M und S (beide Fahrerlaubnisklassen gültig bis 18. Januar 2013) erteilt.
• Die Zuteilung der Klasse T erfolgt nur auf Antrag und ist nur möglich, für Personen die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.
Sie müssen Ihren Führerschein vor Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E hinausgehen. Hierzu benötigen Sie eine ärztliche und augenärztliche Bescheinigung.
(Quelle:Um Links zu sehen, bitte registrieren)

Octopus 01.06.2016 15:39

Moin Jürgen;

so stehts bei mir auch auf der Karte.
Ich habe aber den CE nicht mehr verlängert, da mir bisher immer C1E gereicht hat.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:44 Uhr.

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