Übermotorisierung
Hallo an alle,
Weiß jemand ob 13 PS mehr als auf dem CE Schild noch zulässig sind, bei einem Außenbordmotor? Anstatt 187 PS sind 200 PS verbaut. Danke für Hinweise. |
Was willst du jetzt hören.....
wenn 187PS drauf stehen... erübrigt sich jede Frage. Es sein denn der Hersteller gibt es dir mit Brief und Siegel frei. Robert |
Du fragst explizit nach ZULÄSSIG, da hat Robert die abschliessende Antwort gegeben.
Wenn du fragst, ob das noch geht oder machbar oder vertretbar ist, wird es schwieriger. Welcher Hersteller gibt denn eine so unmögliche Vorgabe 187 PS? Jeder Hersteller weiss, dass 175 und 200 PS die übliche Abstufung bei Motoren ist und gibt normalerweise eine Empfehlung 175 oder 200 ab. So zumindest kenne ich das, lasse mich aber gerne belehren. |
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Um Links zu sehen, bitte registrieren Wäre dann der 175er als max. Motorisierung. |
Hallo,
die PS Zahl ist ein Teil, das Gewicht kommt dazu. Es gibt auch Vorgaben bezüglich dem zulässigem Gewicht des Motors. Extrembeispiel: 175 PS wären zulässig, aber nur maximal 100 kg. Dann würdest Du wahrscheinlich keinen Motor mit so viel PS finden… :biere: |
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Was steht denn auf dem Schild?
Bei meinem NJ 670 sind es Kw, keine Ps. 147 kw macht 200PS 137 kw sind die 187. Also genau eine Ziffer vertauscht. Somit könnte Ralfs Theorie passen. Was sagen denn die Papiere, also nicht die Plakette? Gruß Rüdiger |
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Muss der Benutzer sich an die CE-Zertifizierung halten, oder ist das eine Richtlinie mit der der Hersteller bestätigt, dass das Boot (z.B.) mit 187 PS „sicher ist“, und das Boot deshalb so im EU-Raum verkauft werden darf. So weit ich weiß, darf ich an ein Bügelbrett 100 PS schrauben und damit fahren, sobald es angemeldet ist |
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Aber das Bügelbrett muß ja wenigstens Haftpflicht versichert werden. Und wenn du mit dem Bügelbrett und 100Ps jemanden umbügelst dann wird die Versicherung ins Spiel kommen und das Bügelbrett wird sicher gestellt. Ob dann die Versicherung bezahlt weiß ich nicht. Könnte eventuell teuer für den Bügelbrett Fahrer werden :ka5: |
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Meines Wissens beteht in Deutschland keine Pflicht für eine solche Versicherung. |
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