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Comander 02.05.2017 20:09

:gruebel: die Bucht scheint auch schon die besten Tage hinter sich zu haben.......:ka5::ka5::ka5:

skymann1 03.05.2017 11:41

Hallo,
einfach wieder verkaufen kannst Du auch nicht, das hat mir mal meine einzige negative Bew. eingebracht, Käufer hatte sich 3 Wochen nicht gemeldet/auf Mails reagiert, also wieder rein, verkauft und dann kam der erste, bezahlt und sagt "wo ist mein Artikel"?:cognemur:

Ha, mache einen Fall bei Ebay auf, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Gruß Peter :chapeau:

outborder 03.05.2017 12:27

Zitat:

Zitat von skymann1 (Beitrag 428911)
Ha, mache einen Fall bei Ebay auf, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Genau so ist es. Fall bei Ebay öffnen! Sollte er nicht zahlen bekommst du die Gebühren von Ebay erstattet.

Octopus 03.05.2017 16:16

Zitat:

Fall bei Ebay öffnen! Sollte er nicht zahlen bekommst du die Gebühren von Ebay erstattet.
So mache ich das auch immer, kommt zum Glück sehr selten vor.
Oder er zahlt doch noch.
Hauptsache ist, das der Artikel noch nicht versendet ist!

Berny 04.05.2017 06:07

Eine Bewertung kann man bei eBay auch beeinspruchen.

AndyOcean 05.06.2017 09:24

:cognemur::cognemur:also jetzt habe ich schon wieder so einen Fall :cognemur::cognemur:

Habe ein iPhone 6 verkauft mit Displayschaden, als Defekt deklariert und auch den Schaden beschrieben.

In der Beschreibung habe ich außerdem geschrieben, dass das iPhone von der Schutzhülle leichte Kratzer hat. Viele kleine Punkte... (da muss man sich echt fragen, wofür man eine Schützhülle drüber hat :cognemur:)

Käufer hat einen Fall geöffnet und will sein Geld zurück, da er meint es wären zu viele Kratzer:stupid:

Was meint ihr hier in diesem Fall? Geld zurück überweisen oder drauf ankommen lassen?

Mainboot 05.06.2017 09:50

Wenn mir als Zusteller, ein Paket beim beladen von meinem Zustellfahrzeug auffällt, das offen,oder beschädigt etc ist ( kommt vor,da die Sendungen nicht einzeln,sondern in großen Transportbehältern aufeinander gestapelt transportiert werden), dann spreche ich den Kunden später an, er möge bevor er unterschreibt, bitte den Inhalt mit mir überprüfen.
Bemerkt der Kunde einen Schaden,oder das Fehlen von einzelnen Teilen,unterschreibt er dafür nicht, und ich sende die beschädigte Sendung zu einer Stelle im Paketzentrum,die es näher untersucht, und an den Absender zurück sendet.
Will der Kunde unbedingt die Sendung behalten,vermerke ich “ Sendung beschädigt“ auf den Handscanner , und der Kunde ( Empfänger) unterschreibt den Empfang der Sdg.
Da ich auf dem “ Land“ für den kompletten Postservice ( zustellen von Briefen und Paketen,Verkauf von Briefmarken,Annahme von Brief und Frachtsendungen) zuständig bin , habe ich zu der Kundschaft ein gutes Verhältnis, das leider in größeren Städten( Kunde-Zusteller) nicht so ausgeprägt ist.

Gruß
Rainer

wwoody 05.06.2017 09:58

Zitat:

Zitat von AndyOcean (Beitrag 432194)
:cognemur::cognemur:also jetzt habe ich schon wieder so einen Fall :cognemur::cognemur:

Habe ein iPhone 6 verkauft mit Displayschaden, als Defekt deklariert und auch den Schaden beschrieben.

In der Beschreibung habe ich außerdem geschrieben, dass das iPhone von der Schutzhülle leichte Kratzer hat. Viele kleine Punkte... (da muss man sich echt fragen, wofür man eine Schützhülle drüber hat :cognemur:)

Käufer hat einen Fall geöffnet und will sein Geld zurück, da er meint es wären zu viele Kratzer:stupid:

Was meint ihr hier in diesem Fall? Geld zurück überweisen oder drauf ankommen lassen?

Wenn du es tatsächlich so deklariert und beschrieben hast, würde ich es darauf ankommen lassen. Ebay überprüft die Artikelbeschreibung. Somit sollte das kein Problem sein. Defekt ist defekt, ob jetzt nach Ansicht des Käufers einige Kratzer mehr oder weniger ..

dirki 05.06.2017 09:58

Hallo Andy,:biere:
gibts doch keine Frage!
Geld zurück und Ware zurück und neu anbieten.
Für was willst du dir so einen Fall antun?
Die Lebenszeit ist viel zu kostbar um Sie mit so einem Scheiß zu vergeüden.
Du machst dich durch die Streiterei doch nur unnötig fertig!
Liebe Grüße:biere:
Dirk

Dutchrockboy 05.06.2017 19:18

Ich sehe es genau wie Andy,

aber erst zurücksenden lassen und dann zurück überweisen.

Silberfuchs 12.06.2017 07:25

Zitat:

Zitat von AndyOcean (Beitrag 432194)
:cognemur::cognemur:also jetzt habe ich schon wieder so einen Fall :cognemur::cognemur:

Habe ein iPhone 6 verkauft mit Displayschaden, als Defekt deklariert und auch den Schaden beschrieben.

In der Beschreibung habe ich außerdem geschrieben, dass das iPhone von der Schutzhülle leichte Kratzer hat. Viele kleine Punkte... (da muss man sich echt fragen, wofür man eine Schützhülle drüber hat :cognemur:)

Käufer hat einen Fall geöffnet und will sein Geld zurück, da er meint es wären zu viele Kratzer:stupid:

Was meint ihr hier in diesem Fall? Geld zurück überweisen oder drauf ankommen lassen?

Verkaufe doch nur Sachen die in Ordnung sind,dann klappts auch mit den
Käufern.
Hau die defekten Sachen in den Müll.
Ich verkaufe schon sehr lange bei e..y und hatte noch nie Probleme.

AndyOcean 12.06.2017 12:41

Naja also ein iPhone 6 mit 64GB schmeiß ich jetzt nicht in den Müll :biere:


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