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SpassCaptain 19.08.2017 21:34

Ich hab's getan! Was muss ich jetzt beim Import beachten?
 
Hallo zusammen,

Ich habe es getan. :lachen78: Ein Männerboot aus England, gekauft per Auktion in der Bucht! Ich werde es euch natürlich vorstellen - wenn ich es dann wirklich habe!

Vorher keine Details und bitte noch keine Glückwünsche!!!! Ich kann es nämlich selber noch nicht glauben! :gruebel::gruebel::gruebel:

Was muß ich jetzt beim Import / Papierkram beachten?

Baujahr 2010, natürlich unter 7,5 m.

Der Plan wäre jetzt einfach, in den nächsten Tag Geld abzuheben, nach England zu fahren und das Boot samt Trailer zu holen. Geht das so?

1.) Brauche ich einen Mehrwertsteuer-Nachweis?

2.) Wie ist das mit Versicherung vom Trailer? Muß/kann ich da irgendwas vor der Abholung machen? Oder geht die genauo beim Verkauf vorläufig auf mich über wie beim Kauf eines angemeldeten Autos im Inland?

3.) Gilt der ebay-Ausdruck plus Quittung über die Barzahlung als Eigentumsnachweis bei der Anmeldung des Bootes? Ein extra Kaufvertrag wird ja nicht nochmals abgeschlossen, der Deal steht.

4.) Sonst noch was?

Danke!

Wasserarbeiter 19.08.2017 22:29

Zitat:

Zitat von SpassCaptain (Beitrag 437933)
Hallo zusammen,

Ich habe es getan. :lachen78: Ein Männerboot aus England, gekauft per Auktion in der Bucht! Ich werde es euch natürlich vorstellen - wenn ich es dann wirklich habe!

Vorher keine Details und bitte noch keine Glückwünsche!!!! Ich kann es nämlich selber noch nicht glauben! :gruebel::gruebel::gruebel:

Was muß ich jetzt beim Import / Papierkram beachten?

Baujahr 2010, natürlich unter 7,5 m.

Der Plan wäre jetzt einfach, in den nächsten Tag Geld abzuheben, nach England zu fahren und das Boot samt Trailer zu holen. Geht das so?

1.) Brauche ich einen Mehrwertsteuer-Nachweis?

2.) Wie ist das mit Versicherung vom Trailer? Muß/kann ich da irgendwas vor der Abholung machen? Oder geht die genauo beim Verkauf vorläufig auf mich über wie beim Kauf eines angemeldeten Autos im Inland?

3.) Gilt der ebay-Ausdruck plus Quittung über die Barzahlung als Eigentumsnachweis bei der Anmeldung des Bootes? Ein extra Kaufvertrag wird ja nicht nochmals abgeschlossen, der Deal steht.

4.) Sonst noch was?

Danke!

Moin,

1. Anruf bei Deinem zuständigen Hauptzollamt und schriftliche Bestätigung
2. Anruf beim zuständigen Straßenverkehrsamt bzw. ADAC und schriftliche Bestätigung
3. Mach einen zusätzlichen schriftlichen Kaufvertrag

ad-mh 19.08.2017 23:20

Moin,

3. Ja, aber ein zusätzlicher Kaufvertrag ist besser.
Die Zahlung reicht aus, wenn sich aus dem Überweisungstext die Kaufsache zuordnen lässt.

Begründung: Bei einem Kauf einer beweglichen Sache sieht das BGB weder einen notariellen KV noch ein Schriftformerfordernis vor. :schlaumei

Stormanimal 20.08.2017 20:17

Ich bin vor 4 Jahren mit Bargeld und einem Trailer nach England gefahren.
Der Verkäufer hat übrigens viel Wert darauf gelegt Pfund statt der Euro zu bekommen. Ich hätte besser hier gewechselt.
Den Trailer zum Boot habe ich stehen gelassen. Der war laut Verkäufer zwar gut. Englisch guter Zustand ist wohl gleichzusetzen mit Deutsch mangelhafter Zustand. Sprich der Trailer war eine Ruine, rostig ohne Ende, Bremskabel abgekniffen, Achse verfault, ... Den TÜV gerecht aufzuarbeiten wäre unwirtschaftlich gewesen.
Das Boot sah auf den Bilder auch noch recht gut aus. Wie ich da ankam habe ich ernsthaft überlegt ohne Boot wieder nach Hause zu fahren. Da ich allerdings partout eine blaue Searider haben wollte. Habe diese dann doch mitgenommen.
Beim Aufarbeiten hat sich dann herausgestellt das das Boot um 3 Jahre jünger war als im Kaufvertrag angegeben. Somit hätte sie CE gebraucht. Diese gibt es für Searider aus der Professional Serie aber nicht. Somit habe ich sie dann so ngemeldet wie im Kaufvertrag beschrieben. Das WSA war dort sehr unproblematisch. Ich habe nicht mal den Kaufvertrag benötigt.
Bei der Suche nach einem Motor befürchte ich das ich fast einem Betrüger aufgesessen wäre.
Ich habe es allerdings auch bis zum letzten getrieben, da ich an dem Motor wirklich interessiert war. Da der Verkäufer sich aber nur auf Vorkasse und Versand danach einlassen wollte, habe ich dann einen Rückzieher gemacht. Abholen auf den Orkneys war mir dann doch zu Aufwendig. Darauf hat der Verkäufer wohl auch spekuliert.
Alle anderen von mir angebotenen Lösungen hat der Verkäufer verworfen.
Der wollte deftintiv nur Vorkasse und dann Versand oder alternativ Abholung und Cash.
Da fällt mir ein. Ein potenzieller Verkäufer einer der Searider, die mich ich interessiert haben, hat mir angeboten: Privatauktion über Ebay, Zahlungsweg über Ebay und Lieferung per Spedition. Dabei wäre Ebay als Treuhänder aufgetreten. Ich hätte an Ebay bezahlt. Sobald Ebay ihn bestätigt hätte das das Geld bei denen eingegangen ist hätte er das Boot auf die Reise gebracht. Und sobald ich den Enpfang des Bootes quittiert hätte, wäre das Geld an ihn ausgezahlt worden.
Das wäre für mich auch ein gangbarer Weg gewesen. Allerdings war die Searider grau und hat mir nicht gefallen.

SpassCaptain 21.08.2017 18:20

Danke euch erstmal.

1.) Nach dem was ich so lese braucht man wohl den Umsatzsteuer-Nachweis.

2.) Mit dem Trailer bin ich noch dran, einfach mitnehmen wird aber nicht gehen, weil Anhänger in England keine eigene Zulassung haben, da wird das Auto-Kennzeichen wiederholt und gut.

3.) Kaufvertrag ist das kleinste Problem, kann man ja aufsetzen mit Bezug auf den ebay-Kauf.

Zitat:

Zitat von Stormanimal (Beitrag 437993)
Das Boot sah auf den Bilder auch noch recht gut aus. Wie ich da ankam habe ich ernsthaft überlegt ohne Boot wieder nach Hause zu fahren.

Genau darum will ich ja den Ball flach halten und hier nicht groß rumgackern. :cool01:

Aber es war halt eine Auktion, das Mindestgebot war seit Tagen geboten, also gab es nur hopp oder top. Ich habe dann 5 Sekunden vor Ende überboten und tatsächlich zu 100 GBP über Mindestgebot gewonnen, Kommentar des Verkäufers dazu: "Well done." :grins:

"good condition, well maintained" ist versprochen, wenn das nicht zutrífft steige ich aus, und bin dann eben umsonst nach Nord-Wales gefahren, no risk no fun. :lachen78:

Holländer 21.08.2017 19:50

Moin,

dann zeig doch mal was du ersteigert hast....
(Vorstellen kannst es ja immer noch :biere:)

Gruß,

Frank :)

velvel 21.08.2017 22:39

Lass mich raten... eine blaue Vipermax? :-D

SpassCaptain 21.08.2017 23:26

Shit, zu viel gegackert, aber jetzt bitte, bitte nicht verlinken!!!

Laßt mir die Freude und wartet noch die paar Tage.

Ich hab' am Zustand hier keine Zweifel, ich vertraue dem Vorbesitzer.

muminok 21.08.2017 23:57

Ist schon ewig her, meine aber gelesen zu haben das bei Autos in England die Kredite ans Auto und nicht an den Besitzer gebunden waren oder sind,
und wenn man so ein Auto kauft, kauft man die Verpflichtung den Kredit abzubezahlen mit.
Aufpasssen, nicht das es beim Boot auch so ist und man das Boot dann zwei mal bezahlt.

Gruß
Waldemar

Visus1.0 22.08.2017 00:16

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Die Fa. ist interessant...siehe Link....was ich nicht wusste, das sogar die 8 Meter Boote Kat C angeben bei der Viper Max....

Hat deine einen weißen Motor?

SpassCaptain 22.08.2017 00:56

Hey, sie ist NOCH nicht meine, und ja, der Motor ist weiß, und er braucht keine 3 leeren Takte bis er zündet. :zwinkern:

Kat. C hat mich nicht gestört, ich schätze dafür sind einfach die Gutachten billiger, in fact kann eine Vipermax natürlich mehr.

Ein Brite braucht halt keinen EU-Papierkram sondern ein seefestes Boot.

Visus1.0 22.08.2017 01:45

....ich schweige....hab glaub ich ein Foto gesehen...da liegt sie auf Sand....:chapeau:

hobbycaptain 22.08.2017 13:41

Zitat:

Zitat von SpassCaptain (Beitrag 438092)
Hey, sie ist NOCH nicht meine, und ja, der Motor ist weiß, und er braucht keine 3 leeren Takte bis er zündet. :zwinkern:

Kat. C hat mich nicht gestört, ich schätze dafür sind einfach die Gutachten billiger, in fact kann eine Vipermax natürlich mehr.

Ein Brite braucht halt keinen EU-Papierkram sondern ein seefestes Boot.

Sie ist Deine, wenn Du sie bereits ersteigert hast :ka5:.
Schönes Boot :chapeau:, habs im Ribnet gesehen :ka5: , hätt mich auch gereizt, wenn ich nicht schon versorgt wär, aber ein bisserl zu groß für meine Bedürfnisse.

scelica 22.08.2017 16:29

Hab vor 3 Jahren einen englischen Segelboottrailer - unter 750 kg - in Deutschland zugelassen. Umrüstung Lichtleiste und Ummeldung bzw. Zulassung haben so 350 Euro gekostet.
Hatte dazu einen Post von 2009 im Netz gefunden, der eine Aussage des ADAC wiedergibt.
Der ADAC meint dazu:
Aus unserer Sicht wäre im vorliegenden Fall folgende Lösung denkbar:
Der britische Anhänger wird mit einem deutschen Wiederholungskennzeichen des deutschen Zugfahrzeugs versehen. Nach § 21 Abs.1 Satz 3 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) müssen in einem anderen Staat zugelassene Anhänger an der Rückseite ihr heimisches Kennzeichen oder, wenn - wie in Ihrem Fall - ein solches nicht zugeteilt oder ausgegeben ist, das Kennzeichen des ziehenden Kraftfahrzeuges führen. Wenn also der betreffende ausländische Anhänger in Deutschland hinter deutschen Zugfahrzeugen gezogen wird, muss er also das deutsche Kennzeichen des deutschen Zugfahrzeugs an der Rückseite führen, sofern er im Ausland, hier also England, kein eigenes Kennzeichen erhalten hat. In Anwendung des Gedankens, dass Wiederholungskennzeichen nicht von der Zulassungsbehörde gestempelt werden müssen (§ 10 Abs.8 Halbsatz 2 und § 10 Abs. 9 Satz 2 FZV) kann in diesem Fall auf eine Abstempelung des Kennzeichens verzichtet werden.

Ein im Ausland zugelassener Anhänger darf in Deutschland - auch wenn er hinter einem deutschen Kfz mitgeführt wird - nur in Gebrauch genommen werden, wenn eine Haftpflichtversicherung für den ausländischen Kraftfahrzeuganhänger und ggf. ein erweiterter Versicherungsschutz nach dem Grüne-Karte-Abkommen besteht. Eine Ausnahme gilt für Sportanhänger, die regelmäßig versicherungsfrei sind. Ist der ausländische Anhänger an ein deutsches Zugfahrzeug gekoppelt, umfasst die Haftpflichtversicherung des Kfz auch Schäden, die durch den Anhänger verursacht werden. Seit 01.08.2002 haftet der Anhängerhalter neben dem Zugfahrzeughalter für Schäden, die im angekoppelten Zustand eingetreten sind (erweiterte Haftung nach StVG).


Derjenige, der dies mal im Booteforum gepostet hat, hat dann noch geschrieben:
Für die Spätere Zulassung in D braucht man übrigens einen Kaufvertrag für den Anhänger (ich hatte nur einen fürs Boot mit Hänger ), den Hängervertrag hat mir der Käufer dann noch per Post geschickt. Zusammen mit der TÜV Vollabnahme nach der Montage von einigen Seitenmarkierungsleuchten, neuen Reifen, neuer Auflaufeinrichtung , dem Aufschweißen eines kleinen "angstbleches" , Bremsenberechnung, Bescheinigung vom KBA dass das Fzg nicht gestohlen ist etc etc konnte der Hänger "Problemlos" in Deutschland angemeldet werden. In der Summe wäre ein neuer Trailer dann aber doch billiger gewesen Aber so hat man halt wieder ein Behördenabenteuer mehr zu erzählen

Soweit der damalige Post, der mir sehr geholfen hat. Wie einleitend gesagt, es war nur ein kleiner Sovereign Trailer für eine 2.4 mR.

SpassCaptain 23.08.2017 16:51

Zitat:

Zitat von hobbycaptain (Beitrag 438124)
Schönes Boot :chapeau:, habs im Ribnet gesehen :ka5: , hätt mich auch gereizt, wenn ich nicht schon versorgt wär,

Wenn DU das sagst, dann kann ich ja nichts falsch gemacht haben. :biere:

Zitat:

Zitat von scelica (Beitrag 438134)
...

Danke, ist ja sehr aufschlußreich. :chapeau:


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