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Fröhlich 08.12.2013 15:07

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 315184)
ja das vom Fahrzeug, egal was dranhängt....

Nein nicht egal was dranhängt denn es steht doch ausdrücklich "deren Gesamtgewicht" und deren kann nicht nur das Zugfahrzeug sein.
fg.

armstor 08.12.2013 15:40

Zitat:

Zitat von Fröhlich (Beitrag 315208)
Nein nicht egal was dranhängt denn es steht doch ausdrücklich "deren Gesamtgewicht" und deren kann nicht nur das Zugfahrzeug sein.
fg.

Lieber Herr Fröhlich

Berny hat vollkommen recht!!!
Bring nicht wieder Unruhe herein. Es geht nur um das Zugfahrzeug, dieses darf 3.500 kg nicht überschreiten, so wie in Österreich. In Österreich brauchst auch keine GO Box wenn du mit dem Anhänger die 3.500 kg überschreitest.
Bitte nimm das so zur Kenntnis, oder erkundige dich bei der DARS.

lg Franz :seaman:

Fröhlich 08.12.2013 16:17

Zitat:

Zitat von armstor (Beitrag 315212)
Lieber Herr Fröhlich

Berny hat vollkommen recht!!!
Bring nicht wieder Unruhe herein. Es geht nur um das Zugfahrzeug, dieses darf 3.500 kg nicht überschreiten, so wie in Österreich. In Österreich brauchst auch keine GO Box wenn du mit dem Anhänger die 3.500 kg überschreitest.
Bitte nimm das so zur Kenntnis, oder erkundige dich bei der DARS.

lg Franz :seaman:

Lieber Hr.Armstor oder Franz

Laut dem Anfangsposting vom 13.10 von Rotti mit dem Link auf die Seite von DARS wo eindeutig zu lesen steht deren zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg mit oder ohne Anhänger nicht überschreitet. Will keine Unruhe hereinbringen aber lesen kann ich schon, aber werde dazu nicht mehr schreiben.
fg.Fritz

Flipperskipper 08.12.2013 16:32

@ Fröhlich

Hast du ein Zugfahrzeug unter 3,5 t GG und einen Anhänger über 3,5 t GG ?

Wenn ja, dann würde ich verstehen, dass du fragst.

Gruß Werner

Novurania 08.12.2013 20:20

Hi Reini,
ja also von ausen sieht Dars ein Transporter seine liste sagt 2b, die müssen den KFZ schein sehen um richtig einzustuffen, nun ja es ist ärgerlich was die treiben.
Gruß Robert

reini0077 08.12.2013 23:29

Zitat:

Zitat von Novurania (Beitrag 315237)
Hi Reini,
ja also von ausen sieht Dars ein Transporter seine liste sagt 2b, die müssen den KFZ schein sehen um richtig einzustuffen, nun ja es ist ärgerlich was die treiben.
Gruß Robert

Hallo Robert, wenn in deinen Papieren WoMo (bis 3,5t) eingetragen ist, kaufst du die Vignette 2a und klebst diese auf deine Scheibe an die dafür vorgesehene Stelle. Wenn es zu einer Kontrolle seitens der DARS kommt hast du ja die Zulassungspapiere die besagen das es sich um ein Wohnmobil handelt, also Kat. 2a.

Alles andere ist ja aus der veröffentlichten Liste der DARS die Rotti verlinkt hat, ersichtlich.

lg Reini

Berny 08.12.2013 23:38

Zitat:

Zitat von Fröhlich (Beitrag 315217)
Lieber Hr.Armstor oder Franz

Laut dem Anfangsposting vom 13.10 von Rotti mit dem Link auf die Seite von DARS wo eindeutig zu lesen steht deren zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg mit oder ohne Anhänger nicht überschreitet. Will keine Unruhe hereinbringen aber lesen kann ich schon, aber werde dazu nicht mehr schreiben.
fg.Fritz

Das ist typisches Amtsdeutsch, deshalb verstehen das Franz und ich auch :ka5:
Wenn du genau liest, eben auch die Satzstellung beachtest, erkennst du, dass es letztlich nur um das Zugfahrzeug geht, nicht mehr und nicht weniger. Der Anhänger kann dran sein oder auch nicht, spielt aber für das Gesamtgewicht keine Rolle.

Bezüglich der anderen Dinge: lest euch bitte genau die Paragraphen durch, es ist durchaus ersichtlich, dass die Kat 2b für kommerzielle Fahrzeuge gedacht ist, und da fallen private, insbesondere Wohnmobile nicht drunter.
Transporter wie T5 oder ähnliche sind schwer zu beurteilen, weshalb man am besten beim Autoclub oder noch besser gleich bei der Dars anrufen sollte.
Auch gibt es die E-Mail cuc@dars.si wo man nachfragen könnte.

@Robert: nein, nicht ärgerlich, bei so manchen Wohnmobilen wird das Gewicht kontrolliert, und das laut Zulassungschein, und wenn du über 3,5 T hast, fällst du in eine andere Kategorie. Auch in Österreich.
Hatte da mal eine Kontrolle des Zulassungsscheins beim alten Womo bei einer Zahlstelle eines Tunnels, da schaute ich auch momentan blöd, war aber auch verständlich, könnte doch jeder einfach eine Vignette kleben.....

Rotti 21.12.2013 20:11

So jetzt steht es beim ÖAMTC auch schwarz auf weiss drinnnen:


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Kategorie 2A: Diese Kategorie betrifft sämtliche PKWs (inkl. SUVs, Pickups, etc.) bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und bis zu einer Höhe von 1,3 Metern - gemessen am Mittelpunkt der Vorderachse (siehe Skizze oben). ACHTUNG: Auch alle Wohnmobile bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sind in dieser Kategorie erfasst. Auch über 1,3 Metern am Messpunkt!

Berny 22.12.2013 10:54

und was steht da jetzt neues drinnen ?


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