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luigi_k2001 04.10.2008 21:31

Positionslichter am kleinem Schlauchboot
 
Hallo, ich bin relativ neu hier,

und hätte da mal ne Fräge!



was kann ich bei einem Zodiac zoom 340 S für Positonslampen nehmen,

bekanntlich ist kein Geräteträger vorhanden und mit festspaxen habe ich so meine Probleme ;-)


gruß

Axel

stebn 04.10.2008 21:49

....willst du unbedingt nachts fahren??

Tagsüber brauchst du keine

Aladin 04.10.2008 22:06

Festspaxen hat was :biere:

Ein Rundumlicht würde reichen. Liese sich z.B. auch als Flaggenmast missbrauchen :chapeau:

Gruß Carsten

Lutti069 04.10.2008 22:20

Hallo Axel, schau mal da:
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Michel 04.10.2008 23:03

[QUOTE=Lutti069;181694]Hallo Axel, schau mal da:
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...sind aber ohne BSH Zulassung und deshalb kannst Du damit offiziell nicht in D fahren.

luigi_k2001 05.10.2008 08:20

Erst mal vielen dank für die vielen Antworten.

nein, ich will nicht nachts fahren,
aber man muß wohl laut Binnendingsbums zumindest eine Beleuchtung mitführen und bei Kontrolle vorzeigen. natürlich benötigt man BSH zugelassene Leuchtmittel. Und bis jetzt habe ich auch noch nichts gefunden. Nur welche ohne BSH Zulassung siehe auch links von Michel und Ludger.

und ob die Saugfüße wirklich halten und nicht ständig die Lampen ins Wasser fallen weiß sicher auch keiner.

oder sieht das die WAPO gar nicht sooooooo eng und ich kanns getrost weglassen.

Gruß

Axel

stebn 05.10.2008 09:56

Zitat:

Zitat von luigi_k2001 (Beitrag 181705)
nein, ich will nicht nachts fahren,


...dann brauchst du auch keine Beleuchtung:biere::biere:

luigi_k2001 05.10.2008 10:50

na dann spar ich mir das geld

Coolpix 05.10.2008 11:33

..... gute Taschenlampe reicht auch - zur eigenen Sicherheit ( unsichtiges Wetter und so ) .

HaraldGesser 06.10.2008 18:25

Hallo,

da sind ja nun schon lange Beiträge dazu geschrieben worden. Zuerst sollte man wissen wo denn gefahren werden soll, das ist ja ein rechlich nicht unerheblicher Unterschied.
Wenn von "Binnendingsbums" die Rede ist geht es wohl um die Verordnung für die Binnenschifffahrt, und die schreibt eine Beleuchtung nur vor und nach Sonnenuntergang und bei unsichtigem Wetter vor.

Ansonsten muss keine Beleuchtung mitgeführt werden.

Allerdings steht da nichts von Rundumlicht, Taschenlampe etc.( Was soll die Taschenlampe? Soll ich damit erkennen daß da plötzlich ein Kahn auf mich zuhält? Oder soll der Kahn eine Vollbremsung hinlegen und ein Ausweichmanöver einleiten?)

Wenn es dunkel ist, was in der Regel nicht plötzlich und überraschend kommt, oder unsichtig ( wer fährt schon zum Spaß bei Nebel oder starkem Schneetreiben?) heißt es anlegen und Ende der Fahrt.
So jedenfalls die Bestimmungen.


Grüße

Harald

luigi_k2001 06.10.2008 23:06

Schönen guten Abend, und Danke nochmal.

ich hab mir nämlich den Floh ins Ohr setzen lassen, das ich auch tagsüber die vorgeschriebene Beleuchtung wenigstens dabei haben muss um bei einem plötzlichem Auftreten von unsichtigem Wetter diese einsetzen zu können.


gruss
Axel

pewi 07.10.2008 09:25

Zitat:

Zitat von luigi_k2001 (Beitrag 181705)

und ob die Saugfüße wirklich halten und nicht ständig die Lampen ins Wasser fallen weiß sicher auch keiner.

Hallo Axel

ICH weiss, dass die Saugfüsse halten, denn ich habe dieses Ding Um Links zu sehen, bitte registrieren im Einsatz.
Hält bombenfest, wenn man den Saugfuss nass macht und auf den Motordeckel "pappt". Bei den ersten Ausfahrten habe ich eine Sicherheitsleine um die Leuchte geknotet (falls es doch runterfällt), war aber nicht notwendig, denn die Leucht hält wie angeschweisst, trotz der Motorvibrationen und Erschütterungen.

lg
pewi

Gummizwerg 07.10.2008 12:06

Auch die Klebevariante hält "bombenfest"! Aus eigener Erfahrung kann ich zumindest nichts gegenteiliges behaupten!

Old man 07.10.2008 21:01

Hallo Axel,

dein Problem lässt sich einfach lösen. Die Fragen lassen darauf schließen, dass Du nicht im Besitz eines SBFB bist. Wenn dies der Fall ist, dann rate ich Dir; mach den Sportbootführerschein-Binnen / Motor. Es ist keine riesige finanzielle Ausgabe, aber ich weiß, es lohnt sich. Du kannst dann selbst auswählen, welche Antworten im Forum hilfreich sind und welche dich im ungünstigen Fall bei Feststellung durch die WSP mehr kosten können, als der SBFB. Eine Regel z.B., Ahndung finanziell 1:3 gegenüber Straßenverkehr (30 km/h lt. StVO können dich so an die 100-120 € kosten, auf dem Wasser ca. 300 €.).
Ein Rundumlicht, hat auf dem Motordeckel egal nichts zu suchen, es sei denn, du hast den Motor im Topp::gruebel:. Hecklicht hat den vorgeschriebenen Winkel von 135° achtern gesehen zur Kiellinie und hat somit so auf dem "Deckel" nicht zu suchen, da man ja davon ausgeht, das nach Sonnenuntergang ja dein Boot/Schlauchi auch steuern willst/musst.
Bei unsichtigem Wetter hat man mit seinem Schlauchi nichts auf dem Wasser zu "suchen", geschweige zu fahren. Es sei denn dein Schlauchboot ist mit Radar, Sprechfunk ausgerüstet und du mit den dazu notwendigen Berechtigungen ausgestattet.:confused-
Ich denke jeder ausgebildeter Gummiskipper würde dir auch den Rat zum SBFB geben.
Außerdem darfst du dir dann auch mal nen größeren "Brummi" in den Spiegel klemmen.
Mit einem freundlichen, kleinen "Duchtschlag"
Klaus-Peter

DieterM 07.10.2008 23:01

Hallo Axel,

ergänzend zu Klaus-Peter empfehle ich hier mal nachzulesen, was so für die Sportschiffahrt es an Vorschriften gibt, wenn man z.Bsp. sich auf einer Binnenschiffahrtstraße wie z.Bsp. die Elbe bewegen möchte. Da steht auch einiges zu der vorgeschriebenen Lichterführung. Siehe bitte

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Abgesehen davon bezweifel ich, das Dein kleiner 5 PS Hilfsmotor die nötige Stromleistung hat um die erforderliche Navibeleuchtung zu beschicken. Bei 10 und mehr PS sieht das schon anders aus. Also vergiß Dein vorgebrachtes Anliegen und vermeide Fahren bei unsichtigem Wetter oder bei Dunkelheit um nicht Dich oder andere in Gefahr zu bringen.:ka5:


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