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uli_hd 21.02.2017 08:46

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 422174)
Uli für wieviel Personen ist dein riesen Boot eig.zugelassen? lg

Hallo Andreas,

ehrlich gesagt, weiß ich es aus dem Kopf heraus gerade nicht, weil es für mich nicht relevant ist.

Die Zeiten, wo ich mir mein Boot vollgeladen habe, sind vorbei.

Ich schaue mal nach, meines Wissens sind es aber weniger, als ich mit der Jolly nach CE befördern durfte.

Gruß Uli

armstor 21.02.2017 09:25

Zitat:

Zitat von uli_hd (Beitrag 422187)
Hallo Andreas,

ehrlich gesagt, weiß ich es aus dem Kopf heraus gerade nicht, weil es für mich nicht relevant ist.

Die Zeiten, wo ich mir mein Boot vollgeladen habe, sind vorbei.

Ich schaue mal nach, meines Wissens sind es aber weniger, als ich mit der Jolly nach CE befördern durfte.

Gruß Uli

Nein nein Uli ;

darfst schon ein paar mehr mitnehmen. 14-16 Personen.

lg Franz

fred_sonnenschein 21.02.2017 09:40

Zitat:

Zitat von armstor (Beitrag 422193)
Nein nein Uli ;

darfst schon ein paar mehr mitnehmen. 14-16 Personen.

lg Franz


Hallo Franz, - ich schon wieder :ka5:

Ich habe bei meinem Mariner 690 in der CE eine zugelassene
Personenzahl von 24 drinnen stehen gehabt.

Ing. Mazzucco von der Sbg. Landesregierung hat mich darauf aufmerksam
gemacht, dass wenn ich das Boot auf 24 Personen zulasse ich mit meinem
Sportbootführerschein nicht mehr fahren darf.
Begründung war das ein Boot/Schiff ab 12 Personen als FAHRGASTSCHIFF
eingestuft wird und man eine eigene Ausbildung zum Führen eines solchen benötigt.

Beim Führerscheinkurs beim Fichtenbauer (siehe Logo oben) hat uns
Martin auch erklärt das man in Italien vorsichtig sein muss wegen der Rettungswesten.
In Italien musst du für die Personenzahl für das das Boot zugelassen ist eine Weste mitführen.
Das heißt ich hätte, auch wenn ich alleine in Italien gefahren wäre 24 Rettungswesten dabei haben müssen. :cognemur:


.

Monoposti 21.02.2017 10:47

Also wir sind ja auch schon ein paar Jahre in Italien unterwegs.
Bezüglich Deiner 24 Rettungswesten bin ich mir ziehmlich sicher, daß für die an Bord befindlichen Personen eine Rettungsweste vorhanden sein muss :ka5:.

Wenn wir kontrolliert wurden, musste ich soviel Westen herzeigen, wie Personen an Bord waren. Ich galueb , da wird ziehmlich viel reininterpretiert ..........

Wir sind eigentlich vollausgestattet, auch mit Rettungsinsel, Handfackeln,Rauchfeuer etc etc etc. wollte noch nieeeeee eine Coast Guardia sehen. Rettungsring ist wichtig, Westen und Feuerlöscher, ab und zu auch die Life Belt Sicherung.

fred_sonnenschein 21.02.2017 11:10

Hallo Ralf,

wie das in Italien in der Praxis gehandhabt wird weiß ich nicht - bin noch nie in Italien gefahren.
Ich kann nur das wiedergeben das uns beim Führerschein gelernt wurde.

.

armstor 21.02.2017 11:42

Zitat:

Zitat von fred_sonnenschein (Beitrag 422199)
Hallo Franz, - ich schon wieder :ka5:

Ich habe bei meinem Mariner 690 in der CE eine zugelassene
Personenzahl von 24 drinnen stehen gehabt.

Ing. Mazzucco von der Sbg. Landesregierung hat mich darauf aufmerksam
gemacht, dass wenn ich das Boot auf 24 Personen zulasse ich mit meinem
Sportbootführerschein nicht mehr fahren darf.
Begründung war das ein Boot/Schiff ab 12 Personen als FAHRGASTSCHIFF
eingestuft wird und man eine eigene Ausbildung zum Führen eines solchen benötigt.

Beim Führerscheinkurs beim Fichtenbauer (siehe Logo oben) hat uns
Martin auch erklärt das man in Italien vorsichtig sein muss wegen der Rettungswesten.
In Italien musst du für die Personenzahl für das das Boot zugelassen ist eine Weste mitführen.
Das heißt ich hätte, auch wenn ich alleine in Italien gefahren wäre 24 Rettungswesten dabei haben müssen. :cognemur:


.

Fred das mit den 24 Personen ist wahnsinn. Ist 12 schon viel zu viel. Wir sind öfters zu 9 unterwegs. 3 Erwachsene und 6 Kinder, recht viel mehr nur in der Not von Ort zu Ort.
Mit den Rettungswesten glaub ich, dass der Ralf recht hat, nur für die an Bord befindlichen Personen. Da müsste ich ja immer 12 Westen mithaben.
Das mit dem Fahrgastschiff gilt nur für österr. Seen und die Donau . (ausdrücklich glaub ich)
Den Rettungsring habe ich nur bei der Überprüfung durch die Landesregierung mit, sonst nie. Bin schon öfters kontrolliert worden, war nie ein Thema.

lg Franz :seaman:

Visus1.0 21.02.2017 12:43

Zitat:

Zitat von fred_sonnenschein (Beitrag 422199)
Hallo Franz, - ich schon wieder :ka5:

Ich habe bei meinem Mariner 690 in der CE eine zugelassene
Personenzahl von 24 drinnen stehen gehabt.

Ing. Mazzucco von der Sbg. Landesregierung hat mich darauf aufmerksam
gemacht, dass wenn ich das Boot auf 24 Personen zulasse ich mit meinem
Sportbootführerschein nicht mehr fahren darf.
Begründung war das ein Boot/Schiff ab 12 Personen als FAHRGASTSCHIFF
eingestuft wird und man eine eigene Ausbildung zum Führen eines solchen benötigt.

Beim Führerscheinkurs beim Fichtenbauer (siehe Logo oben) hat uns
Martin auch erklärt das man in Italien vorsichtig sein muss wegen der Rettungswesten.
In Italien musst du für die Personenzahl für das das Boot zugelassen ist eine Weste mitführen.
Das heißt ich hätte, auch wenn ich alleine in Italien gefahren wäre 24 Rettungswesten dabei haben müssen. :cognemur:


.

Ja das wollte ich Ulli auch sagen, wenn da die Italienische Küstenwache kontrolliert, zahlt man wenn die das wollen. Kein Mensch hat da 12 bis 18 Schwimmwesten an Bord wenn man zu zweit unterwegs ist mit einem Privatboot!!:seaman:

Doch es stimmt, es entscheidet in Italien die Zulassung nicht die an Bord befindlichen Personen!

manerba 21.02.2017 13:05

Rettungsinsel auf nem 600er Ralf ?! Respekt !!:verblueff

Monoposti 21.02.2017 13:57

Zitat:

Zitat von manerba (Beitrag 422218)
Rettungsinsel auf nem 600er Ralf ?! Respekt !!:verblueff

Ja nun , wenn wir z.b. von Vis direkt nach Murter fahren ......was da alles passieren kann...ojejeje:gruebel::ka5:, nene, da will ich schon sicher gehen :lachen78:.

Oder von Chiogga na Pula..........na, die war halt schon drin:cool:.
Mein italienischer Vorgänger hat das ganze große Paket drin gehabt, da die immer von Elba, Sardinien-Marmi dei Fiori gependelt sind.

Nochmals zur Rettungsweste.Ich habs im ital. Revierführer wie oben beschrieben drin und im ADAC steht s ja auch so drin. Eine Weste pro Person an Bord . So kenn ich es auch von Kontrollen....ich weiß nicht was ihr bei der österreicherischen Gebirgsmarine so lernt ? :smileys5_:biere:

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ohnmachtssichere
Rettungsweste mit
CE-Kennzeichnung
für jede Person an
Bord

fred_sonnenschein 21.02.2017 15:29

Zitat:

Zitat von Monoposti (Beitrag 422221)
...und im ADAC steht s ja auch so drin.

...tja, dann sollten wir unseren Führerschein doch besser beim ADAC machen und nicht in einer Motorbootschule :lachen78:


.

el greco 21.02.2017 17:13

Freunde, ruhig Blut.
Grundsätzlich gilt die Ausrüstungspflicht des Herkunftlandes, welche ggf. durch die Vorschriften des Ziellandes ergänzt werden. Und da es in D keine Ausrüstungspflicht gibt, zählen hier die Vorschriften des Gastlandes, Und da ist der ADAC schon eine valide Quelle.

Nochmal zum aus- und einklarieren. Im Schengenraum nicht Notwendig, sonst ja. Leider ist HR (noch) kein Schengenstaat.

DieterM 21.02.2017 17:32

Also empfehle ich hier jedem, der sein Boot noch nicht in HR angemeldet hat, grundsätzlich auf der Fahrt zu einem Hafenamt die gelbe Flagge Q = Quebec zu setzen.

Damit zeigt der Skipper an das auf dem Boot alles i.O. ist, und er auf dem Weg zum Hafenamt ist um das Boot mit Besatzung einzuklarieren und die Vignette für die kroatische Küstenfahrt besorgen möchte.

Da HR noch nicht dem Schengenabkommen beigetreten ist sollte man sich international verhalten. Uli Hd hatte auch schon darauf hingewiesen. :smileys5_

uli_hd 21.02.2017 17:53

Sorry Doppelposting

Gruß Uli

uli_hd 21.02.2017 17:55

Zitat:

Zitat von DieterM (Beitrag 422238)
Also empfehle ich hier jedem, der sein Boot noch nicht in HR angemeldet hat, grundsätzlich auf der Fahrt zu einem Hafenamt die gelbe Flagge Q = Quebec zu setzen.

Damit zeigt der Skipper an das auf dem Boot alles i.O. ist, und er auf dem Weg zum Hafenamt ist um das Boot mit Besatzung einzuklarieren und die Vignette für die kroatische Küstenfahrt besorgen möchte.

Da HR noch nicht dem Schengenabkommen beigetreten ist sollte man sich international verhalten. Uli Hd hatte auch schon darauf hingewiesen. :smileys5_

Dieter,

jetzt bringst du etwas durcheinander. Wenn ich von See einreise, dann Q-Flagge (an Bord alles ok/komme zum Einklarieren)

Wenn ich das Boot in HR ins Wasser lege, brauche ich selbstverständlich keine Quarantäne Flagge zu setzen, um beim Hafenmeister anzumelden, früher Vignette besorgen, die es ja jetzt nicht mehr gibt.

Gruß Uli

DieterM 21.02.2017 18:10

Richtig Uli,

kenne ja das Procedere mit der Q-Flagge aus meinen früheren Hochseetörns nach Skandinavien, noch vor der EU-Zeit.

Das man keine Q-Flagge zeigen muß in HR, wenn man zur Anmeldung bei Urlaubsbeginn zum Hafenamt mit Boot fährt ist mir klar, es ist eine Grauzone, aber man kann dadurch signalisieren das man auf dem Weg dahin ist zur KLarierung, also ein "Alibisignal". Aber es ist nur eine persönliche Überlegung, denn ohne der Anmeldung im Hafenamt sollte man garnicht das Boot im Wasser bewegen.:smileys5_


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