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mini 08.03.2017 20:48

Ubi in Kroatien
 
Sorry für den Doppelpost. Leider hab ich noch keine Antwort für Mich gefunden.Evtl kann mir hier jemand helfen.
Ich hab ein Binnenfunkgerät ( wurde so programmiert icom) auf Meinen Boot. Ich besitze nur das Ubi Funkzeugnis. Wie ist das in kroatien? Kanal 16 z.b. ist ja Einprogrammiert , weil ich in D diesen auf den Geltungsbereichen 1-2 nutzen darf. Der Hafenmeister hat auch Kanal 10 wie ich das Gelesen hab.
Darf ich hier das Gerät benutzen? wie wird es generell dort gehandhabt bei einer Kontrolle ?

MFO 08.03.2017 21:50

Also in Kroatien habe ich das Funkgerät am Segler immer verwendet, vor allem vor Häfen, kurz mal durchfunken und fragen ob was frei ist. Ist ja mit meinem Schein abgedeckt, Kuestenpatent B. Was ich auch machte, ist mir über Funk Wetterberichte anzuhören, half mir oft dort wo kein Datennetzwerk zur Verfügung stand

thball 08.03.2017 21:50

Hallo Christian,

UBI ist Binnen, also offiziell sicherlich nicht. Ist halt immer die Frage ob das bei einer Kontrolle auffällt, aber empfehlen würde ich es nicht.

mini 08.03.2017 22:08

Hi,

Also Meinst du Ausmachen und gut ist ?

mini 08.03.2017 22:10

Hi Mfo,

Ich hab ja keinen Kroatischen Schein. Ich besitze ja nur das UBI .

Comander 08.03.2017 22:11

Reinhören ja -Senden :ka5:

aber laß mal -ich hab auch Funk an Bord ohne Berechtigung :ka5: ich sehs als eiserne Reserve , höre aber sehr gern mit um zu lernen .

thball 08.03.2017 22:14

Zitat:

Zitat von mini (Beitrag 424023)
Hi,

Also Meinst du Ausmachen und gut ist ?

Ausmachen reicht normalerweise nicht, es darf nicht betriebsbereit sein... :confused-

mini 08.03.2017 22:17

Naja , Ob es Ohne berechtigung bei mir ist versuche ich ja grad zu klären :-) . Funkzeugnis und zuteilung für dieses gerät sind ja vorhanden .
Das Gerät ist halt fest montiert. Ich kann es daher nicht mal eben weg legen.

mini 08.03.2017 22:17

Hallo Tom,

Wieso darf es nicht betriebsbereit sein? Das müßtest du mir mal Näher erklären. Es ist ein Binnenfunkgerät mit Frequenzzuteilung und dem entsprechenden Ubi dazu vorhanden und zugelassen.
Muss jetzt jede Binnenfunke die das Meer bereist ausgebaut werden?

thball 08.03.2017 22:29

Hallo Christian,

wegen dem Gerät würde ich mir weniger Sorgen machen, aber ohne Funkschein darf man kein Gerät dabei haben (zumindest nicht betriebsbereit). Manche lassen dann das Mikrophon zu Hause oder andere wichtige Bauteile. Aber ob das reicht liegt im Ermessen der Behörden.

Ich würde es jedenfalls nicht unterschätzen...

Faro 08.03.2017 22:31

Moin

Einfache Antwort: Ja.

Beim Kombigeraet musst du ja auch von ATIS auf INT DSC umstellen.

Mitnm Binnengeraet und dem UBI is nix auf See funken. Ist auch nicht legal mitzuhören. Das Ding muss auf See soweit ausgebaut sein das man damit nicht mehr funken kann.

Soweit ich weiss ist doch im ATIS betrieb kanal 16 gesperrt... bei meiner ICOM ists so. Ohne 16 kann man sich das seefunken sparen.

Wirst du auf see kontrolliert gibts dick Stress

mini 08.03.2017 22:38

Kanal 16 ist nicht gesperrt, da im Geltungsbereich 1-2 Auch dort teilgenommen werden darf( mit Ubi).Mein Gerät wurde auf Binnen Programmiert. dewegen hab ich mir auch extra ein gerät gekauft welches Programmierbar seitens Hersteller ist. Das Thema Kombigerät hab ich lange mit den behörden diskutiert . Somit hab ich halt das Icom gerät gekauft und see sperren lassen .
Ich würde see dann nicht funken wenn es nicht erlaubt ist. Dann mach ich es aus war mein gedanke. genau wie in Deutschland . So hat mir der herr das vom wsa bremen erklärt.Aber das gerät ausbauen weil ich nach kroatien fahre ? wie soll das gehen? Ich verstehe Trotzdem nicht wieso ein Binnengerät welches offiziell Erlaubt und zugelassen ausgebaut werden muss auf dem Meer. Der kanal 16 wird im binnen Fragebogen immerwieder erwähnt , das man ihn dort nicht benutzen darf. Wieso kommt diese frage wenn der kanal nicht existiert .
Ich hoffe auf weitere Meinungen.

Ps: ich hab leider kein Funkgerät gefunden wo man das Mikro abschrauben kann

thball 08.03.2017 22:54

keine Meinung, sondern Info der Wapo:

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mini 08.03.2017 22:57

Was Meinst du daraus jetzt was hier zutreffen würde? Ich Nehme Nicht am Seefunk teil mit einem seefunkgerät. Ich nehme Am binnenfunk teil der im bereich 1-2 ein Mischgebiet ist wo beide gelten.


Binnen:
In einer Schiffsfunkstelle sind eine oder mehrere Schiffsfunkanlagen zur Teilnahme am Binnenschiff- fahrtsfunk vorhanden. Schiffsfunkstellen können auch auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1 und 2 verwendet werden (SeeSchStr).
Für die Beaufsichtigung einer Schiffsfunkanlage ist ein UBI bzw. für den Binnenschifffahrtsfunk aner- kanntes Seefunkzeugnis erforderlich. Zur Aufsicht muss sich eine Person mit entsprechendem Funk- zeugnis an Bord be nden.

thball 08.03.2017 23:00

Mischgebiet in Kroatien?

Christian, Du kannst es gerne machen wie Du es für richtig hältst. Ich würde jedoch ungern mit der kroatischen Polizei über die Feinheiten deutscher Funkstellen diskutieren. Fakt ist, Du hast kein SRC, aber ein Funkgerät, das Funken auf See ermöglicht - das Risiko würde ich nicht eingehen.


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