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-   -   Sachmängelhaftung Privatverkauf Ebay Zodiac (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=17168)

ctender 08.09.2008 15:16

Sachmängelhaftung Privatverkauf Ebay Zodiac
 


Hallo an alle aktiven hier bei den rubberdogs,:cool:

wie ich schon gelesen habe sind auch einige members hier,
die sich rechtlich ganz gut auskennen.
möchte in kurzen zügen meinen fall schildern:


wir haben im märz dieses jahres bei ebay ein gebrauchtes schlauchboot zodiac bj 92 verkauft (mit versand 780€)
mit dem hinweis es sei aus hypalon. (hatte ich gedacht )

der käufer hat das boot mindestens einmal benutzt und war zufrieden ( in deutschland )
dann war er in kroatien im urlaub und es ist wohl etwas kaputt gegangen ( wasser kommt rein, speedschlauchtaschen lösen sich ab etc.. )

und er will es mir ( jetzt september )kaputt zurückgeben !
ich dachte erst es wäre ein scherz, aber nein er ging zum anwalt, und nun ist die klage im haus.

und beruft sich darauf daß das boot nicht aus hypalon wäre
( damit hat er nach jetzigem wissensstand auch recht )
und er wollte nur so eins aus diesem material.

finde das jetzt aber ziemlich spanisch weil er ja alles zodiac
material ( prospekte anleitung ect, ) beim kauf von mir bekommen hat und nicht gleich nach erhalt des bootes reklamiert hat , sondern erst jetzt wo es kaputt ist.

in 2006 hatte ich es noch am bodensee zur durchsicht und man hat die spitzen der speedschläuche
nachgeklebt und ventile gewechselt, mehr war nicht nötig.

meine fragen wären nun folgende:
wie würdet ihr euch jetzt an meiner stelle verhalten ?

kann es sein das sich an einem sehr guten boot welches ich nur wegen vergrößerung verkauft habe, mit dem wir immer am gardasee waren , plötzlich die nähte der speedschläuche sich ablösen und scheinbar teile vom boden.

ist es nicht eher wahrscheinlich das sich da ein anwendungsfehler eingeschlichen hat?

ich danke allen schon einmal vorab.....

Chester 08.09.2008 15:32

Ich bin kein Jurist, nur meine Meinung: Deine Ware hatte nicht die zugesicherte Eigenschaft - damit ist die ebay-Auktion angreifbar, sogar wenn Du da die Klauseln Gewährleistungsausschluss/Rücknahmeverweigerung etc. drin hattest. Zodiac hat früher auch (z.B. GR's) aus Hypalon gebaut - es hätte also sein können.

Vielleicht kannst Du dem Ersteigerer/Käufer aber etwas für seine Nutzung im Urlaub in Rechnung stellen, wenn Du's zurücknimmst? Geht das auch als Privatmann?

Reinhard

P.S.: Wenn das halbe Jahr rum ist, muss er Dir allerdings nachweisen, dass es auch schon zum Kauftag aus PVC war !!!! (Spässle)

ctender 08.09.2008 15:50

jepp, das wäre möglich,
aber so wie er es beschrieben hat ist es jetzt unbrauchbar,
das macht die sache ja nicht einfacher.......
gruß ctender

Fujak 08.09.2008 16:04

Ergänzend zu Chester's Aussagen meine Auffassung dazu: Er kann den Kauf rückgängig machen, oder Preisminderung verlangen, da das Boot nicht aus dem zugesicherten Hypalon besteht.
Allerdings steht der nun entstandene Materialschaden nicht in Zusammenhang mit der Hypalon-Frage, da ein solcher Schaden bei entsprechender Beanspruchung sowohl bei PVC als auch bei Hypalon auftauchen könnte.

Diesen Schaden kann er also nicht bei Dir reklamieren mit Hinweis, es sei kein Hypalon. Auch mit anderen Begründungen kann er diesen Schaden nicht reklamieren, da Du hoffentlich in der Privatauktion die vorangegangenen Reparaturen erwähnt hast (ansonsten könnte er arglistige Täuschung geltend machen) und zudem Gewähleistung und Garantie ausgeschlossen hast.

Das bedeutet also: Wenn er nun das Boot zurückgeben möchte (wegen des fehlenden Hypalon), muss er zunächst den von ihm verursachten Schaden fachmännisch beheben lassen, das Boot also den Zustand bei Verkauf wiederherstellen. Alternativ kann er das Boot zurückgeben, muss aber entsprechend der zu erwartenden fachmännischen Reparatur eine Minderung des zurückgeforderten Kaufpreises hinnehmen.

Sollte er dies nicht akzeptieren, würde ich mir an Deiner Stelle auch einen Anwalt nehmen, was zwar teurer aber effizienter ist. Dabei würde ich versuchen, mit dem Anwalt ein Pauschalhonorar und die entsprechenden Leistungen zu vereinbaren, um die Kosten unter Kontrolle zu halten.

Grüße

Fujak

Chester 08.09.2008 16:05

Zunächst mal, Ctender: Wenn Du Deinen Vornamen benutzt, wirst Du mehr Antworten bekommen!

Unbrauchbar? Hmmh ... von 1 X Kroatien ??????

Ich würd das ganze hier öffentlich aber auch nicht diskutieren!

Reinhard

ctender 08.09.2008 16:42

Zitat:

Zitat von Chester (Beitrag 179486)
Zunächst mal, Ctender: Wenn Du Deinen Vornamen benutzt, wirst Du mehr Antworten bekommen!

Unbrauchbar? Hmmh ... von 1 X Kroatien ??????

Ich würd das ganze hier öffentlich aber auch nicht diskutieren!

Reinhard


hallo reinhard,

gerne darfst du auch nick zu mir sagen,
das machen eigendlich eh alle.

das ist ja bestandteil meiner frage wie so etwas sein kann?
war mit dem boot zig mal am gardasee immer mit frau und kind und da war garnichts !

und bei der durchsicht beim händler mussten nur die schutzleisten unter den tubes angeklebt werden.

gruß nick

trolldich 08.09.2008 16:49

Hi,

ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Um es kurz zu machen: Hast du in deinem Angebot nicht einen solchen oder ähnlichen Disclaimer haftest du. Hat der Artikel nicht die von dir zugesicherte Eigenschaft haftest du ebenfalls. Sche...aber so ist's nunmal.

Disclaimer:

Ich bitte zu berücksichtigen, dass ich kein Händler sondern Privatperson bin. Das neue EU-Recht schreibt jedoch vor, dass nun auch Privatleute eine Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausschließen. Ich übernehme keine Garantie. Ferner sind Sie im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz als Käufer damit einverstanden, keinen Gebrauch vom neuen Garantie-Gesetz zu machen. Mit Ihrer Gebotsabgabe bestätigen Sie das Sie auf den Umtausch, Reklamationen oder Rückgabe ausdrücklich verzichten, sich zur Abnahme verpflichten und dies als Vertrag anerkennen. Dies gilt für all meine laufenden Auktionen. Bezahlung per Vorkasse (Überweisung) oder bei Übergabe.

ctender 08.09.2008 18:29

also du meinst :

ich kaufe mir ein auto weil der verkäufer sagt es ist verzinkt, dann habe ich einen unfall, der wagen is hinne, aber jetzt sehe ich das er doch nicht ganz sondern nur teilverzinkt ist, " na gut denke ich mir und geb den kaputten wagen jetzt hat zurück !:cognemur:

so was soll möglich sein ?

mfg.nick

stebn 08.09.2008 19:33

...ihr verwechselst hier wieder Garantie und Gewährleistung!!

Garantie muss keiner geben! Ist nur freiwillig!

Gesetzlich gibt es nur eine Gewährleistung und soviel ich weiss gibt es kein Gesetz wo eine Privatperson eine Gewährleistung geben muss!

Oder hat einer schon den Gesetzestext gesehen/gelesen?? Davon wird immer nur geredet!!

Nur bei einer Sache muss eine Privatperson haften! Uns zwar dann wenn Mängel verschwiegen werden.

Wenn aber aus "Unwissenheit" eine Falsche Angabe gemacht wird glaube ich nicht dass man als Privatperson haften muss!

Wenn der Käufer keine Ahnung hat muss er sich eben informieren bei jemanden der Ahnung hat.

Hier gibt es aber genug Anwälte die sich damit besser auskennen und sich dazu bestimmt melden werden:chapeau::chapeau:

ctender 08.09.2008 19:52

jepp stebn

ich lass mich mal überraschen...

gruß nick

Erich der Wikinger 08.09.2008 20:24

Privatkauf
 
Hallo Nick,

dies ist jetzt keine rechtsverbindliche Auskunft.

Aber: Die Tatsache, dass es sich nicht um Hypalon handelt, hat nix damit zu tun, dass das Boot kaputt ging.

Wenn Du beweisen kannst, (und da sieht es gut aus, wenn Du einen Beleg für die Durchsicht z. B. Rechnung hast) dass das Boot von einer Fachfirma repariert wurde, hat der Reklamierende schon mal schlechte Karten.

Da Du ja aus Unkenntnis eine Falschauskunft gegeben hast, sollte auch dies kein Riesenproblem darstellen.

Einen Anwalt wirst Du aber ziemlich sicher benötigen, denn hier sollte ein Fachmann Deine Rechte wahren.

Hoffentlich geht alles gut für Dich aus.

Vor Gericht und auf See bist Du in Gottes Hand.

Gruß Erich

Alex89 08.09.2008 20:27

Aber unwissenheit schützt vor Strafe nicht :gruebel:

Aber ich würde mich dagegen währen!!!

Gruß

Alex

hobbycaptain 08.09.2008 20:30

Zitat:

Zitat von Alex89 (Beitrag 179510)
Aber unwissenheit schützt vor Strafe nicht :gruebel:

Aber ich würde mich dagegen währen!!!

Gruß

Alex


ich würde mich dagegen wehren :gruebel: .

Und die Unwissenheit, die nicht vor Strafe schützt, gilt in der Stvo, im ABGB und sonst wo, aber nicht im ebay.

Padmos 08.09.2008 20:40

Mängelgewährleistung
 
Zitat:

Zitat von stebn (Beitrag 179505)
...ihr verwechselst hier wieder Garantie und Gewährleistung!!

Garantie muss keiner geben! Ist nur freiwillig!

Gesetzlich gibt es nur eine Gewährleistung und soviel ich weiss gibt es kein Gesetz wo eine Privatperson eine Gewährleistung geben muss!

Oder hat einer schon den Gesetzestext gesehen/gelesen?? Davon wird immer nur geredet!!

Nur bei einer Sache muss eine Privatperson haften! Uns zwar dann wenn Mängel verschwiegen werden.

Wenn aber aus "Unwissenheit" eine Falsche Angabe gemacht wird glaube ich nicht dass man als Privatperson haften muss!

Wenn der Käufer keine Ahnung hat muss er sich eben informieren bei jemanden der Ahnung hat.

Hier gibt es aber genug Anwälte die sich damit besser auskennen und sich dazu bestimmt melden werden:chapeau::chapeau:


Stefan, nicht böse sein, aber, was Du da schreibst, ist komplett unrichtig.
1. Selbstverständlich haftet auch der private Verkäufer.
Er kann gegenüber dem privaten Käufer die Mängelgewährleistung ausschließen.
2. Das kann der gewerbliche Verkäufer dem Verbraucher gegenüber nicht.
3. Und selbstverständlich wird für die Zusicherung von Eigenschaften gehaftet, gar keine Frage - Regelung: § 434 I/II BGB.

Padmos

Padmos 08.09.2008 20:52

Mängel - Beweislast
 
Zitat:

Zitat von Erich der Wikinger (Beitrag 179509)
Hallo Nick,

dies ist jetzt keine rechtsverbindliche Auskunft.

Aber: Die Tatsache, dass es sich nicht um Hypalon handelt, hat nix damit zu tun, dass das Boot kaputt ging.

Wenn Du beweisen kannst, (und da sieht es gut aus, wenn Du einen Beleg für die Durchsicht z. B. Rechnung hast) dass das Boot von einer Fachfirma repariert wurde, hat der Reklamierende schon mal schlechte Karten.

Da Du ja aus Unkenntnis eine Falschauskunft gegeben hast, sollte auch dies kein Riesenproblem darstellen.



Gruß Erich

Stimmt auch nicht ganz, Erich.

Wenn die "Eigenschaft" Hypalon zugesichert wird, muß sich der Verkäufer daran festhalten lassen.
Basta.
...und im Prozeß IST das ein Riesenproblem.

Was den Mangel anbetrifft und die Reparatur durch die Fachfirma:
a) Muß der Käufer den Mangel zwar beweisen (also sein Vorhandensein bei Gefahrübergang).
b) Letztlich wird es aber darauf ankommen, ob es sich insoweit um normalen Verschleiß handelt oder eine Reparatur, die schlichtweg insuffizient war - und für das Gegenteil trägt der Verkäufer die Beweislast.
...und das ist im Prozeß ebenfalls ein ziemlicher Brocken - v.a. gemessen am Streitwert, denn hier wird es gegegebenenfalls auf ein Sachverständigengutachten ankommen, das die Kosten des Rechtsstreits mit ziemlicher Sicherheit übersteigt.

...nix für ungut.

Grüße
Flo alias Padmos


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