Hilfseil für den Trailer
Leute -wie heißt das Seil welches man um die Anhängerkupplung wickelt um im Falle dass der Hänger sich selbstständig macht die Bremse auslöst :confused- das seil kostet 10-15 € , ich will es ersetzen weil schon an/verrostet. Hat jemand neben dem Haus sein Boot stehen mit Auflaufbremse am Trailer und kann mir ein Foto machen wie das Seil an der Feststellbremse des Trailer befestigt ist. Mir geht es um die Möglichkeiten der Befestigung. Meines war ein dünnes Rundmaterial das ich mit der Hand aufbiegen konnte -das schürt wenig Vertrauen wenns mal soweit ist.
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Bin dabei, hab ja zwei Trailer da stehen:ka5:
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Fangseil, wird unten am Handbremshebel eingehängt.
Um Links zu sehen, bitte registrieren Einfach die Bilder durchklicken von der Auflaufeinheit, dann siehst du wie es besfestigt wird. |
Das Teil heißt Sicherungsseil. Ist Vorschrift bei gebremsten Trailer und sollte immer am Zugfahrzeug eingehängt werden. Wird es angerissen weil der Trailer sich vom Zugfahrzeug lösen sollte, zieht es die Handbremse an.
Siehe auch hier Um Links zu sehen, bitte registrieren. |
Sicherungsseil, ... Abreißleine, .. Abreißseil ...
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Hallo
Abrissseil Bremsseil Abreissseil für Anhänger ca. 1 Meter Sicherungsseil Stahl Länge :futschlac |
Paaaaasst schooooon :futschlac klingt ja irgendwie logisch nur man kommt nicht glech drauf :biere:
habe an den Bildern gesehen dass die Italiener auch hier mit dem Material sparen- zumindest an den alten........:ka5: Der Bügel zum Einhängen des Seils an die Bremse habe ich ohne Anstrengung auf gebogen so wie man Bierdeckel umbiegt :gruebel: .......Habe schon da was gesehen-Danke Hias :chapeau: mal schauen ob ich an den 4fach gewundenen Schlüsselanhänger rankomme...... Halt....ich habe gesehen es ist schon komplett....dann hat sichs erledigt. Nur finde ich das Material schon etwas dünn denn wenn sich die Kupplung selbstständig öffnet dann kann ich mir schon vorstellen dass große Kräfte auf dem Seil wirken:gruebel: ob die kleinen Ringe da mitspielen? Ich bin nur deswegen so vorsichtig und skeptisch weil mir schon mal ein Trailer sich bei Schlaglöchern und Bucklpiste selbstständig gemacht hatte aber das war zum größten Teil meine Schuld weil ich die saubere Verriegelung der Kupplung zu wenig Beachtung geschenkt hatte :gruebel: :stupid: :motz_4: deshalb : aus Erfahrung :ka5: wird man klug |
Hat sich ja schon erledigt wie ich sehe, aber das ich nicht umsonst runtergelaufen bin......... So sieht es bei mir auch aus.
Vom Satellite Trailer und vom Steinbacher http://up.picr.de/28491598bq.jpg http://up.picr.de/28491599wr.jpg http://up.picr.de/28491601tr.jpg http://up.picr.de/28491602ek.jpg http://up.picr.de/28491603fs.jpg |
Danke Andi :cool:
und genau darum gehts mir http://up.picr.de/28491599wr.jpgm im Augenblick des Losbrechmomentes fliegt das Teil......ihr seht den Ring? |
Hallo
kleine Ergänzung noch von mir, (etwas OT) solltet ihr mal mit einem gebremsten Anhänger in den Niederlanden fahren, so müßt ihr die Sicherungs, bzw. Abreissleine unbedingt an einer Öse an der AHK besfestigen einfach nur das Seil als Schlinge um die Kupplung ist nicht erlaubt und wird mit Bußgeldern bestraft |
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Der Ring hält es aus. Habs schon mal unfreiwillig getestet:ka5: Beim Wegfahren ist das Zugmaul von der Kugel gesprungen, hatte die grüne Markierung nicht im Blick. Gott sei dank nichts passiert, neues Seil mit Ring dran das wars.
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LG Michael |
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Harry, das Seil heisst auch Abreissseil. Es soll abreissen, nachdem es die Handbremse ausgelöst hat. Sonst würde es Notziehseil heissen.
Damit will ich sagen: die Dimension der Bauteile hat einen Sinn! |
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In Österreich ist die Sicherung bei der Trenung von oder mit der gesamten Anhängerkupplung im § 13 Abs 2 und 5 KFG geregelt. § 13 KFG Vorrichtungen zum Ziehen und zum Stützen von Anhängern Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 2016-12-31) (1) Kraftfahrzeuge und Anhänger, die zum Ziehen von Anhängern bestimmt sind, müssen eine sichere Anhängevorrichtung aufweisen, die es ermöglicht, einen Anhänger so zu ziehen, daß dessen Radspur auf gerader, waagrechter Fahrbahn von der Richtung der Radspur des Zugfahrzeuges nur geringfügig abweichen kann (§ 104 Abs. 2 lit. a). Sie müssen Vorrichtungen zum Anschließen der elektrischen Leitungen für vorgeschriebene Leuchten und der Übertragungsvorrichtungen für vorgeschriebene Bremsanlagen des Anhängers aufweisen. (2) Sind Fahrzeuge zum Ziehen von Anhängern außer Sattelanhängern bestimmt, die nicht selbsttätig zum Stehen gebracht werden, wenn sie ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, so müssen diese Fahrzeuge eine Vorrichtung aufweisen, an die die Sicherungsverbindung des Anhängers (Abs. 5) angeschlossen werden kann; dies gilt jedoch nicht für landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Die Sicherungsverbindung muß so anschließbar sein, daß die Radspur des Anhängers auf gerader, waagrechter Fahrbahn von der Richtung der Radspur des Zugfahrzeuges nur geringfügig abweichen und die Anhängerdeichsel nur geringfügig abfallen kann, wenn der Anhänger ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden ist. (3) Die Verbindung der Fahrzeuge muss gefahrlos von einer Person ohne Verwendung von Werkzeug herstellbar und lösbar sein. Für das Kuppeln von Anhängern mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg sind nur selbsttätige Kupplungen zulässig, die einen selbsttätigen Kupplungsvorgang erlauben. Das gilt jedoch nicht für das Kuppeln von land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern oder gezogenen auswechselbaren Maschinen (Richtlinie 2003/37/EG). Omnibusse, die zum Ziehen von Omnibusanhängern bestimmt sind, dürfen jedoch auch mit einer nicht selbsttätig schließenden Anhängevorrichtung ausgerüstet sein, die mit dem Ende der Deichsel des Omnibusanhängers spielfrei und doppelt gesichert verbunden werden kann. (4) Anhänger außer Nachläufern und Sattelanhängern müssen mit einer Anhängerdeichsel ausgerüstet sein, die das sichere Anhängen an das Zugfahrzeug ermöglicht. (5) Anhänger, die nicht selbsttätig zum Stehen gebracht werden, wenn sie ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, außer Sattelanhängern, müssen außer der Anhängerdeichsel (Abs. 4) eine Sicherungsverbindung aufweisen, mit der sie, auch wenn der Anhänger ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, so gezogen werden können, daß ihre Radspur auf gerader, waagrechter Fahrbahn von der Richtung der Radspur des Zugfahrzeuges nur geringfügig abweichen und die Anhängerdeichsel nur geringfügig abfallen kann; dies gilt jedoch nicht für landwirtschaftliche Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf. Daher ist im Absatz 2 1.Satz angeführt, dass Fahrzeuge eine Vorrichtung (meistens Öse) benötigen, an die die Sicherungsverebindung des Anhängers angeschlossen werden kann. Insbesondere beim Lösen einer abnehmbaren Anhängerkupplung ist das Sicherungsseil im Hinblick auf die Abbremsung des Anhängers wirkungslos. |
So Jungs. Der Ordnung halber ein aktuelles Bild wie das ganze ausschaut. Aus der Bucht hat sich der liebe Harry für das hier entschieden, weil halt massiv :ka5:
http://up.picr.de/32367816ub.jpg an dieser Kupplung solls ran http://up.picr.de/32367817pv.jpg und so schauts aus. http://up.picr.de/32367818cb.jpgwie man erahnen kann geht das Seil trotzdem noch über den Kopf , führt es aber dann zischen den Aussparungen rechts. Da kann es nicht raus wenn die Deichsel sich unerwartet löst.Simpel aber wirkungsvoll Jungs .......das Stück Metall kostet fast nix :banane: ist aber ein Stück Sicherheit (ich habs auch nicht gewusst :confused- ) |
Stimmt, das gilt aber nur für fest verbaute Kupplungen.
Bei abnehmbaren Kupplungen ist das Problem, die Sicherungseinrichtung muss eigentlich am Fahrzeug befestigt sein. Die abnehmbare Kupplung könnte man verlieren (so wie es bei VW - Fahrzeugen vor ein paar Jahren durch einen Konstruktionsfehler der Kupplung passiert ist), dann löst aber die Bremse des Anhängers / Trailer nicht aus, weil das Bremsseil ja noch an der Kupplung hängt. Der ein oder andere Autofahrer hat es wohl auch schon geschafft die abnehmbare Kupplung nicht richtig einrasten zu lassen. Mit dem gleichen Ergebnis. Ich habe es ganz einfach geregelt, ein zusätzliches Bremsseil / Abreissleine gekauft, die eine Seite ist an der Abschleppöse befestigt die andere durch die Öse der eigentlichen Abreissleine gezogen. Sollte mir so ein Sch... mal passieren, wird der Trailer gebremst. Bei einer Kontrolle kann auch keiner meckern. |
von den ganzen Sch...ss hab ich nirgendwo was gelesen auch wenn man sich das vorstellen kann. :gruebel: Und wenns den Gotthard zerreißt und der Hänger sich löst, bekomme ich auch ne Strafe? :confused- Nene lassen wir mal die Kirche im Dorf :ka5:
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Bei ungebremsten Anhängern ist kein Fangseil vorgeschrieben?
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Jep, ein Sicherungseil, oder Kette wollen einige Länder schon, auch für ungebremste Anhänger. Siehe auch diesen Bericht vom ADAC.:ka5:
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Mahlzeit,
wo ist das Seil beim ungebremsten Anhänger montiert? |
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Das Seil soll doch nur die Bremse lösen, dann soll sich das Gespann trennen. |
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Es ist ja am Bremshebel montiert und zieht diesen dann an. Wozu das bei ungebremsten Anhängern auch dran sein soll weiß ich auch nicht so genau, vielleicht um den Anhänger nicht unkontrolliert durch die Gegend rollen zu lassen wenn er sich vom Zugfahrzeug lösen sollte. Sofern man da noch von Kontrolle reden kann.:confused- |
Jungs , lest doch mal die Berichte komplett durch.
Der ungebremste Anhänger soll bei unbeabsichtigten lösen am Fahrzeig bleiben.Deswegen Kette oder Seil. Es ist nicht geregelt bei den ungebremsten Hänger,wie das aussehen soll...Kette etc.Deswegen wird vermutlich das , in dem Fall ungeeignete Abreissseil geduldet.Dass das nicht funktionieren kann, weiss wohl jeder. Wenn es richtig scheppert mit Personenschaden, wird euch der Sachverständige schon sagen, was hier verkehrsüblich sein könnte, wenn nix geschrieben ist:ka5:. |
Hie könnt ihr nachlesen was der ÖAMTC dazu veröffentlicht hat:
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Um Links zu sehen, bitte registrieren In der Artikelbeschreibung sind schon einige gute Hinweise zu finden! Die dortige Schelle hat den Vorteil der Direkteinklinkung. Bei den Abreißseilen seht ihr auch die veschiedenen Typen: Öse, Haken oder Spange für die Knott-Hänger. |
So sieht ein ungebremster Trailer mit Sicherungsseil aus.
http://up.picr.de/32387038pa.jpg Mit einer Kette ist es so ähnlich. Diese wird an den Schrauben der Zugkugelkuppelung befestigt. Mein erster Trailer hatte eine Kette und der nach 3 Jahren auf Kulanz gelieferte neue Trailer hatte ein Sicherungsseil. |
Hallo Reiner,
Legst du die Öse von dem Sicherungsseil lose über den Kugelkopf, oder wird es befestigt ? Gruss Rainer |
Die Öse wird vor dem ankuppeln über den Kugelkopf gestülpt.
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Hallo,
Reiner, war nicht genau das, mit dem nur drüberlegen über die Kugel/den Schaft, das was nicht erlaubt war?:gruebel: Ich meine das Seil/die Kette muß am Fahrzeug selber befestigt werden oder zumindest an der dafür vorgesehen Öse an der AHK, mir Karabiner oder ähnlichem. Zumindest steht es so in den einschlägigen Links die hier schon gepostet wurden. Habe mir jetzt extra an meine Kette Karabiner drangemacht, vorher habe ich auch nur drübergelegt. Gruß Peter :chapeau: |
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Ich habe die Öse des Sicherungsseil (Kette) über die Kuppelung gestülpt oder die Kette drüber gelegt. Ist für mich sowieso Schnee von gestern da ich jetzt einen gebremsten Trailer habe :ka5: |
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Also ich bin der Meinung das bei einer fest verbauten Kuppelung am Fahrzeug es ausreicht das Sicherungsseil über den Kuppelungskopf zu stülpen.
Was passiert wenn die Zugkugelkuppelung sich am Fahrzeug löst :gruebel: Das Sicherungsseil (am Ende einen Karabiner Haken) zieht sich an der Anhängerkuppelung fest und löst die Notbremsung aus. An meinem Trailer ist eine Bremse mit einem Federspeicher verbaut. Die Bremse wird über einem gewissen Punkt mit dem Sicherungsseil ausgelöst und der Federspeicher übt den weiteren Druck auf die Trailerbremsen aus. Im weiteren Verlauf wird des Sicherungsseil abreißen. Wenn die Bremsen gut eingestellt sind wird er vernünftig abgebremst werden. Ob sich der Trailer überschlägt oder einigermassen die Spur behält vermöge ich nicht zu wissen. |
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Du hast schon Recht, aber die Gesetzeslage ist halt leider anders. :schlaumei Leider macht es keinen Sinn, darüber zu reden, ob es so, oder so besser ist.:ka5: Und, gerade für die Schweizer ist das eine schöne Abzocke. |
Ich habe dies schonmal gepostet hier. Das war mal ein beitrag von Icing und zwar zu lesen unter Bremsseil.
Ist leider nur in Niederländisch. Nur sollche test gabs vom adac noch nicht zu sehen. Unter andern kommt auch zur sprache am ende, das man nur original stahlseile benutzen sollte.:chapeau: Um Links zu sehen, bitte registrieren |
Zitat:
Dafür hat ein kürzlicher Test von der Zeitschrift CCC Caravan, Cars, Camping ein ähnliches Ergebnis gezeigt. Dieser Test fand unter immer gleichen Laborbedingungen statt und sieht dann natürlich nicht so spektakulär aus. |
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