UKW Funk - Anmeldung
Ich habe letzten November ein Boot aus Italien erworben. Mit dabei war ein UKW Funkgerät. Ich besitze für Österreich kein Funkerzeugnis - möchte das Funkgerät in Österreich auch nicht verwenden (kein Bedarf...). Jedoch wäre es im Urlaub in Kroatien sicher kein Nachteil (die UKW Funkberechtigung habe ich mit dem Küstenpatent in Kroatien mit erworben).
Jetzt meine Frage: Muss ich das Funkgerät in Österreich und/oder in Kroatien anmelden oder kann ich es im Urlaub in Kroatien einfach im Bedarfsfall benutzen? Wenn man es anmelden muss - wo und wie funktioniert dies? Erhält man da dann auch eine eigene Kennung? Bin beim Googlen über die Begriffe MMSI und ATIS gestolpert. Was bedeutet dies? Ist dies für meinen Verwendungszweck von Nöten? Fragen über Fragen... Kann mir hier jemand mit Infos diesbezüglich aushelfen? Danke im Voraus für Eure Hilfe! LG gessi |
Hallo Gessi,
wenn Du einen Funkschein hast, dann weißt Du sicherlich dass jede Funkstation einen Rufnamen bekommt. Dies geht nur wenn man angemeldet ist. :zwinkern: Natürlich kennt "Not kein Gebot" Aber bei einer Kontrolle herrscht nun mal keine Not. :biere: |
Und wo wird das Funkgerät dann angemeldet? Macht man das auch in Kroatien?
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Auskunft Fernmeldebehörde Österreich:
Grundsätzlich muss JEDES Funkgerät bei der zuständigen Behörde unter dessen Landesflagge das Schiff fährt angemeldet werden (diese Anmeldung ist unabhängig ob man auch ein Funkerzeugnis dafür hat). Auch für die Benutzung in Kroatien muss das Funkgerät angemeldet sein. Diese Anmeldung kann befristet für die Urlaubsmonate im Jahr (z.B. Juli - August) erfolgen. Kosten belaufen sich hierfür auf 10,90 €/Anmeldemonat. Auszug aus den Verwaltungsstrafbestimmungen: Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 4000 € zu bestrafen, wer •eine Funkanlage ohne Bewilligung errichtet oder betreibt; •eine Funkanlage missbräuchlich verwendet; •eine Funkanlage für einen anderen als bewilligten Zweck, an einem nicht bewilligten Standort oder in einem nicht bewilligten Einsatzgebiet betreibt; •Funksendeanlagen mit nicht bewilligten Frequenzen oder Rufzeichen betreibt; •Änderungen nicht anzeigt oder angeordnete Änderungen nicht befolgt; •nicht erforderliche Auskünfte gibt oder nicht die verlangten Urkunden vorweist; •Funkanlagen zur Prüfung nicht an dem dafür bestimmten Ort oder zu dem bestimmten Zeitpunkt bereitstellt; Das wäre dann mal gar nicht so billig...... lg gessi |
Zitat:
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ich glaub das ist a':cool: Österreicher
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Ich glaub nicht,
seine Flagge ist schwarzrotgold :schlaumei |
Zitat:
lg gessi |
Aaalso: ich hatte die Frage von Tom beantwortet. Deshalb steht die Frage ja auch als Zitat in meinem Beitrag :ka5:
:biere: |
Zitat:
Auch wenn es nicht zur ursprünglichen Frage passt, aber interessiert mich - DANKE :smileys5_ |
laut telefonischer Auskunft von der Bundesnetzagentur gibts da nach der Änderung von Juni noch keine definitive Aussage. Wird zur Zeit wohl noch ausgehandelt, soll aber nicht teurer werden. :confused-
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Hallo Jochen,
hatte damals so ca. 120 Euro bezahlt. Vielleicht finde ich die Rechnung noch. |
Hallo Gessi
Mein Funkgerät ist bei der Fernmeldebehörde in Linz angemelde (bin aus Salzburg)die sind da zuständig. Die ATIS und MMSI Nummer bekommst du wenn das Funkgerät angemeldet ist und somit können Schläusen Aufseher mit der von dir gesendeten ATIS Kennung feststellen wer du bist weil dass aufliegt bei den Behörden. Für das Meer bekommt man eine MMSI Nummer aber ob du es einfach in Kroatien anmelden kannst weis ich leider nicht nir wenn du es in Österreich an Bord hast und nicht angemeldet ist darf es nicht funktionieren sprich du müsstest die Antenne wegschrauben :chapeau: |
Zitat:
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Zitat:
Danke für deine Rückmeldung. Da ich kein Funkerzeugnis für Ö habe, habe ich kein ATIS beantragt. In Ö brauche ich auch nicht unbedingt Funk. Die Schleusen sind meistens per Handy oder sonst über das Telefon im Schleusenvorhof erreichbar. Angeblich muss man für Kroatien das Funkgerät nicht mehr extra anmelden. Lt. Auskunft der Fernmeldebehörde in Graz genügt es - bei einer Kontrolle - die Anmeldebestätigung der FB in Ö vorzuweisen - aber ich werde sicherheitshalber mal den Hafenkapitän befragen! LG gessi |
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