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Bredi 27.05.2018 19:02

Wasserschutzpolizei
 
Moin wir sind Heute mal wieder auf der Unterweser unterwegs gewesen, linke Hand Weserinsel Harriersand, wir fuhren auf der linken Seite außerhalb des Fahrwasser und hinter den Buhen, also im Abstand von ca.50-60 Meter vom Strand entfernt, Geschwindigkeit war geringste Gleitfahrt......ca 20-25 km/H.
Von achtern kam die Polizei auf und stoppte uns.
Die Schupos klärten uns auf das an Badestränden ein Abstand von mind. 500 Meter einzuhalten wäre.......wegen den eventuell Badenden,also ein Schwimmer könnte im also Strandbereich schwimmen.
Ich fragte mehrmals nach 500 Meter ???
Öhem so breit ist die Weser da .........komplett von Strand zu Strand.
Jaja.......ich dürfte in diesem Bereich ja fahren aber eben nur mit 12 Km/h.
So kam es zu einer Verwarnung,inkl Datenaufnahme.
Toleriert würde dann auf der linken oder rechten Seite knapp hinter der Fahrwassertonne,also eben auch außerhalb vom Fahrwasser, eben so weit wie möglich außerhalb vom Badestränden.:gruebel:

rg3226 27.05.2018 20:23

Hallo Jens

Bei Fahrten in einem unbekannten Revier sollte man Infos über spezifische Eigenheiten und Gefahren einholen.
Helfen kann das als Kartenmaterial...Um Links zu sehen, bitte registrieren

Mit einem Plotter an Bord kann man sich leichter im Fahrwasser bewegen.

Ich würde das unter Erfahrung abspeichern und gut ist es :seaman:
Die Wasserschutzpolizei macht auch nur ihren Job.

Bredi 27.05.2018 21:45

Hallo Rainer, ich kenne das Revier seit ungefähr 40 Jahre :chapeau: auch bei Niedrigwasser. Fahrwasser, Buhnenverläufe etc.
Wir waren früher nahezu ähnlich unterwegs gewesen.......auch mit wesentlich größeren Booten......kontrolliert oder gar "angesprochen" wurden wir nie.

ribdriver 27.05.2018 21:58

Hallo Jens,

na dann hab ich ja Glück gehabt .

War dort heute auch den ganzen Tag unterwegs .

Haben mich zum Glück verschont .

Die 500m kann ich mir auch nicht vorstellen .

Waren die netten Herrschaften mit einem RIB unterwegs .

Bredi 27.05.2018 22:04

Zitat:

Zitat von ribdriver (Beitrag 455855)

Waren die netten Herrschaften mit einem RIB unterwegs .

Ja habe gefragt ob wir tauschen wollen, RIB mit 250 PS gegen 3,3m Schnuller mit 15 PS.........wollten Sie aber nicht :ka5:

Inlineskater 28.05.2018 09:14

Hallo zusammen,

ich war gestern auch in dieser Region auf der Weser unterwegs. Sie kamen mir mit dem Rib in Höhe Huntemündung entgegen und haben freundlich gegrüßt.


Gruß
Martin

ulf_l 28.05.2018 09:23

Zitat:

Zitat von rg3226 (Beitrag 455844)
Hallo Jens

Bei Fahrten in einem unbekannten Revier sollte man Infos über spezifische Eigenheiten und Gefahren einholen.
Helfen kann das als Kartenmaterial...Um Links zu sehen, bitte registrieren

Mit einem Plotter an Bord kann man sich leichter im Fahrwasser bewegen.

Ich würde das unter Erfahrung abspeichern und gut ist es :seaman:
Die Wasserschutzpolizei macht auch nur ihren Job.

Hallo Reiner

Woran erkennt man denn auf der Karte, daß da wegen Badestrand nur 12 km/h gefahren werden darf ?

Gruß Ulf

muminok 28.05.2018 11:10

Denke das dürfte jedem auch so einleuchten das man zu Badestränden einen größeren Abstand halten muss und wenn nicht geht langsam vorbei fahren.
Habe ich glaube beim Schheine machen gelernt, ist lange her.
Auf dem Meer wären es glaube grundsätzlich 300m wenn keine gelben Bojen da sind.
Wie will ich 300m abschätzen wenn ich keinen Kartenploter oder ähnliches habe?
Auf dem Fluss bleibt nur langsam vorbei da man den Abstand nicht einhalten kann, ausser im mit Tonnen gekenzeichneten Fahrwasser, hätte ich bis jetzt angenommen. So ein Flusstanker geht wegen Badenden wohl auch kaum vom Gas.

Gruß
Waldemar

rg3226 28.05.2018 15:51

Zitat:

Zitat von Bredi (Beitrag 455854)
Hallo Rainer, ich kenne das Revier seit ungefähr 40 Jahre :chapeau: auch bei Niedrigwasser. Fahrwasser, Buhnenverläufe etc.
Wir waren früher nahezu ähnlich unterwegs gewesen.......auch mit wesentlich größeren Booten......kontrolliert oder gar "angesprochen" wurden wir nie.

Ach so....das wußte ich nicht das du dort schon 40 Jahre unterwegs warst.

Dann wird es wohl so sein das die Beamten dein kleineres Boot kennen lernen wollten.
Wenn du vorher immer mit größeren Booten unterwegs warst :gruebel:

Naja...sie müssen ja doch irgendeinen Vorwand angeben :ka5:

Ich kenne die Weser nicht aber ich weiß das man tunlichst im oder seitlich des Fahrwasser fahren sollte.
Alleine deswegen weil die Weser teilweise flach sein sollte.
An Badestränden und bei diesem Wetter sowieso.

Sollte keine Belehrung sein.....ich persönlich verhalte mich so.

dori 28.05.2018 16:27

und sie haben vielleicht gedacht, 15PS, der dfährt nach der neuen Führerscheinregel und hat gar keine Ahnung, das kommt mir in den sinn, wenn sie die grösseren Boote in Ruhe lassen und grüssen.

Bredi 28.05.2018 21:46

Ich habe seit 1991 den Sportbootführerschein See........sicher wurde uns damals auch gelehrt das man bei Badestränden Abstand halten soll.......aber gleich 500 Meter........naja Unwissenheit schützt vor Strafe nicht :lachen78:
Ich werde mal berichten wie hoch meine "Strafe" ausfällt.

Bleierne Ente 28.05.2018 22:00

Ich hab meinen SBF, Geltung Seeschiffahrtsstraßen (so heißt dat Dingens jetzt) vor gut zwei Wochen erst gemacht, aber eine Regelung mit 500 m ist mir gänzlich unbekannt. Außer da hätte man einen Badestrand mit einer Seehundbank verwechselt.

Auch in Sachen Stoff für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen ist mir eine solche Regelung nicht untergekommen.

Ich solchen Fällen hilft oft, die Herrschaften zu fragen, wo das denn stehe. Dann kann man es nachlesen (und nachvollziehen) :ka5: ...

Dabei natürlich stets höflich bleiben!

rg3226 28.05.2018 22:24

Ich muß noch etwas zu der Sache mit 500m schreiben.

Wenn mir das passiert wäre dann würde ich den zuständigen Beamten fragen warum und was es mit den 500m auf sich hat.

Man hätte auch im Nachhinein zur WSP fahren können und sich aufklären lassen.
Und wenn mir dann etwas unklar ist und die WSP Beamten mir es nicht erklären könnte gehe ich einen Weg weiter.

Mir wäre es wichtig was ich falsch gemacht habe und würde es dann im Forum für die anderen weiter geben.

Bredi 28.05.2018 22:32

Zitat:

Zitat von rg3226 (Beitrag 455914)
Man hätte auch im Nachhinein zur WSP fahren können und sich aufklären lassen.
Und wenn mir dann etwas unklar ist und die WSP Beamten mir es nicht erklären könnte gehe ich einen Weg weiter.

Mir wäre es wichtig was ich falsch gemacht habe und würde es dann im Forum für die anderen weiter geben.

Das ist eine gute Idee, ich habe die Mail-Adresse des Beamten bekommen,werde ihn diesbezüglich mal anschreiben.

Bredi 28.05.2018 23:00

So habe mal gegoogelt.......hier ein Auszug SeeSchStrO.

A.5
Geschwindigkeitsbeschränkung vor Stellen mit Badebetrieb
Verbot, vor Stellen mit erkennbarem Badebetrieb außerhalb des Fahrwassers in einem Abstand von weniger als 500 m von der jeweiligen Wasserlinie des Ufers mit einer Geschwindigkeit von mehr als 8 km (4,3 sm) in der Stunde (Fahrt durch das Wasser) zu fahren:
Stangen mit einem gelben liegenden Kreuz.

Das heißt ich hätte nur 8 Km/h fahren dürfen ?:gruebel:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:16 Uhr.

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