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Gundula 21.12.2003 12:19

Anhängelast mit Führerschein B (750kg) ???
 
Hi Beisammen

Mein Auto (Renault Scenic) hat ein Eigengewicht von 1290 kg. und ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 1840 kg.
Laut meinem Zulassungsschein darf ich eine Anhängelast (gebr.) von 1300 kg. ziehen. (Stützlast 65 kg.)

In meinem Führerschein (Österreich B) jedoch steht, dass ich Fahrzeuge bis bis 3500 kg. Gesamtgewicht lenken darf, das ein "leichter" Hänger das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten darf (also nur 1290 kg.) und das beide Fahrzeuge zusammen nicht mehr als 3500 kg. haben dürfen. Bisher ginge sich das alles ja so ziehmlich aus.
Was mich jetzt ein bisschen beunruhigt ist, was als Anmerkung in meinem Führerschein steht:

Zitat: Als leichter Anhänger gilt ein Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg.

Was ist da jetzt, kann mir das jemand erklären?
Wie schwer darf jetzt mein Boot inkl. Hänger (gebr.) sein um (Gott verhüte es) bei einem Unfall oder so, nicht mit dem Gesetz in konflikt zu kommen???

Danke

Rotti 21.12.2003 12:33

Also, du darfst 1.300kg max. am Hacken haben.

Gruß Rotti

Entnommen von der Hompage des MSVOE - ohne Gewähr!

Trailerinfo
Welche(n) Führerschein(e) benötige ich für mein Trailer-Gespann?

Klasse "B":

Ein schwerer Anhänger (über 750 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht) darf nur dann mitgeführt werden, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht überschreiten.

Zulässige Höchstgeschwindigkeiten in Österreich:

50/100/100 (leichter Hänger),
50/ 80/100 (schwerer Hänger)

Sonstige Bestimmungen:

Anhänger ungebremst: Das Eigengewicht des Zugfahrzeuges + 75 kg muss mehr als doppelt so groß sein, wie das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers. Die Anhängerdeichsel muss zusätzlich durch Ketten gesichert sein.
Anhänger auflaufgebremst: Das Eigengewicht des Zugfahrzeuges muss mindestens so groß, wie das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers sein. Es muss eine Abreißsicherung vorhanden sein.
Klasse "BE" oder "CE"

Anhänger auflaufgebremst: Das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges muss mindestens so groß, wie das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers sein. Beispiel: (Zugfahrzeug 2.200 kg hzGG, Anhänger 2.000 GG)
Anhänger druckluftgebremst (o. gleichwertig): Es darf grundsätzlich jeder Anhänger mitgeführt werden. Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte spielt keine Rolle.
Zulässige Höchstgeschwindigkeiten in Österreich:

50/60/80 (wenn die Summe der Gewichte beider Fahrzeuge 3.500kg überschreitet).

Ferdi 21.12.2003 12:35

Hallo Gundula,

da ich im alten Forum darüber bereits ausführlich berichtet habe und es einen Thread dazu gibt, hier Um Links zu sehen, bitte registrieren .
Ich hoffe, das beantwortet Deine Frage.

lg
Ferdi :captain:

PS: Rotti- alles richtig :coool: - nur ein kleiner Zusatz: sollte im Typenschein/Zulassungsschein eine zulässige Anhängelast eingetragen sein, die niedriger ist als die theoretisch erlaubte, dann gilt diese (ist bei mir nämlich der Fall - 645kg im Typenschein/Zulassungsschein, 675kg theoretisch möglich :cognemur: ).

dodl 21.12.2003 12:40

Gundula, seit Führerscheine für Leute unseres Alters ausgegeben wurdem, haben sie die StVO mehrfach novelliert. Tatsaechlich kannst du an deinen Wagen das haengen was in der Zulassung steht, solange du nicht mit Auto+Haenger ueber 3,5t kommst. Mit 1 (in Worten Einer) Fahrstunde kriegst du aber auch den E Schein. Dann darfst du auch ueber 3.5t. Allerdings, da kommst du in Grössenordnungen, wo eher die Breite als das Gewicht kritisch werden. :)

cu
martin

dodl 21.12.2003 12:51

Das hab ich noch vom Öamtc...


Berechtigungsumfang:

Kraftwagen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg (exkl. leichte Anhänger) zur Beförderung von bis zu 8 Personen zusätzlich zum Lenker

Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern

Leichtmotorräder bis 125ccm, nach entsprechender Ausbildung und Vermerk im Führerschein (siehe Kapitel Motorrad)

Leichte (ungebremste) Anhänger bis 750 kg

Schwere Anhänger, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtgewichte nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

Wer noch schwerere Anhänger ziehen möchte, sollte gleich mit geringem Mehraufwand den B + E - Führerschein machen. Mit dieser Lenkberechtigung darf mit einem herkömmlichen PKW jeder (schwere) Anhänger, z.B. Wohnwagen, Bootsanhänger, etc. gezogen werden.
Auflaufgebremste Anhänger dürfen aber - trotz B + E -Führerschein - nur dann gezogen werden, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers (Eigengewicht und Zuladung) das höchste zulässige Gesamtgewicht (bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 das 1,5fache höchste zulässige Gesamtgewicht) des Zugfahrzeuges nicht überschreitet. Weiters dürfen auch die in der Typengenehmigung angegebenen Werte nicht überschritten werden.


cu
martin

Gundula 21.12.2003 12:53

Hey, das ging aber flott mit der Info.

Danke, Danke, Danke

F. Rink 21.12.2003 18:53

Zitat:

Original geschrieben von dodl
Das hab ich noch vom Öamtc...
Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern
cu
martin

Kann man dazu an einem Pickup ein Rad abschrauben ?? :lachen78: :lachen78: :lachen78:

:marteau: :cognemur:






Okay, okay - ich zieh die Frage zurück ! :ka5: :ka5:

Berny 21.12.2003 22:45

Es gibt zwei unterschiedliche Bestimmungen, die man berücksichtigen sollte.
1) Die Bestimmungen wegen dem Führerschein
2) die Bestimmungen wegen Anhängern ansich

zu 1)
Leichter Anhänger ist bis 750 KG höchst zulässiges Gesamtgewicht
Schwerer Anhänger ist alles darüber

1-a) Ziehen darf man den leichten Anhänger immer mit B
1-b) Den Schweren mit B nur, wenn die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte 3,5 Tonnen nicht übersteigt.

Theoretisch können also die höchst zulässigen Gesamtgewichte mit einem leichten Anhänger auch 4,25 Tonnen betragen (3,5 Tonnen der PKW + 750 KG für den Anhänger = Punkt 1-a)
Wenn der Anhänger zB 751 KG hat, darf ich ihn nicht mehr ziehen, auch wenn der PKW zB nur 3,4 Tonnen hätte (3,4 t + 751 = 4,151 t, da aber der Anhänger ein schwerer Anhänger ist, trifft wiederum Punkt 1-b zu)

Unabhängig davon sind wiederum die allgemeinen Anhängerbestimmungen, wo zB geregelt ist, daß zB das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges mindestens so groß sein muß, wie das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers usw...

Da gibts dann wiederum alle möglichen Bestimmungen (Druckluftgebremst usw) die aber mit den Führerscheinklassen B, C oder E direkt nichts zu tun haben.

Zum Thema E-Schein nachmachen:
Das ist leider nicht mehr so leicht wie früher. Wenn jemand den B aber nicht den F (Zugmaschinen) hat, dann muß er den kompletten Führerschein nachmachen, zwar mit weniger Fahrstunden, aber die Führerscheinprüfung am PC vollständig.

Nur wenn jemand den F hat, gibts eine Sonderlösung (Kompromiß an die Landwirtschaft)

Michel 22.12.2003 07:27

Wahnsinn,

das ist ja echt kompliziert bei Euch in Österreich.

:cognemur: :cognemur: :cognemur:

herbert 22.12.2003 13:25

FS
 
@michel
Das ist auch bei den Bootsscheinen so, und ich hab jetzt gehört das auch 2004 neue regeln beim MSVÖ eingeführt werden. na ja machen halt die Kroaten mehr Führerscheine.

herbert

Neptun 23.12.2003 21:11

Hi,

und ich dachte immer, dass nur in Deutschland der Bürokratismus erblüht, aber ihr Österreicher seid ja noch besser!!! :lachen78: :lachen78: :lachen78:

Aber, ich glaube, seit der Einführung des neuen Europaführerscheins ist es allgemein so schwierig geworden. :cognemur: :cognemur: :cognemur:

Da bin ich froh, dass ich noch die "alten" Lappen habe!!! :chapeau:
Der war ursprünglich mal grau, hatte Postkartenformat mal 2,
dann kam der rosafarbene Euroführerschein, nur noch halb so groß, und jetzt die Scheckkarte :coool:
Summasummarum darf ich aber noch unbegrenzt Motorrad fahren, Lkw's bis 7,5 to und bei den Gespannen auch, glaube ich :ka5: Pkw's mit Anhängern bis 7,5 to.
(Ist ja eigentlich egal, ich darf mit den alten Scheinen mehr fahren als ich wohl je fahren werde :chapeau: ... derzeit 2,8to plus max 3,5 to Anhänger)

Grüße
"Neptun"

... wartet sehnsüchtig auf den Frühling,
aber mindestens auf den März :chapeau:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:29 Uhr.

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