Rechnung von der Bundesnetzagentur
Hallo Schlauchis,
ich habe heute ein "nettes Schreiben" der Bundesnetzagentur im Brifkasten vorgefunden. Genauer gesagt eine Rechnung über 130,00 € aufgrund der Frequentzuteilung meines Funkgeräts vom 01.04.2009. Da waren die aber fix :chapeau: Was kann man denn da jetzt machen? :confused- Ich habe nämlich überhaupt keine Lust diesen Abzockern mein sauer verdientes Geld in den Rachen zu werfen. Nach meinem Kenntnisstand gab es eine Gebührenaussetzung. Da kann doch nicht 2 Jahre später kommen und Geld verlangen. |
da würde ich mir mal den Vertrag und das Kleingedruckte genau ansehen,...
Ansonsten kannst du das sicher nur mittels Rechtsbeistand klären |
Eigentlich war doch klar, das die FZU bezahlt werden muß :confused-.
Also ich wußte es, war aber auch froh, daß bis jetzt nix kam :nuts::nuts::nuts: P.S. Mach doch mal nen Trööt auf für ne Sammelklage |
Nachdem sich die erste Entrüstung gelegt hat habe ich mal ein wenig gegoogelt. Leider mit keinem postiven Ergebnis.
Also die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre und ausgesetzt heißt eben nicht aufgehoben. Dann fassen wir mal zusammen: SRC-Schein: so ca 250 €. Funkgerät: 150 € Frequenzzuteilung 130 €. Und das alles nur um mal im Fall der Fälle legal Hilfe rufen zu können auf der Nordsee. Irgendwer hat mal den Spruch bezüglich dieses Themas kreiert: besser illegal Hilfe rufen als legal absaufen. |
Hi,
ich glaube da stehst Du nicht alleine da... :zwinkern: Das werden wir bezahlen müssen. Aber die Zinsen der Stundung werden uns zumindest erlassen! :lachen78: |
...........na ja gemessen am Gesamtaufwand des Hobby´s Womo mit Rib, ablegen unter " es koscht halt, was ´s koscht .Zwar blöde, wird uns aber ned umbringen.
P.S. Und noch was............ich bin Schwabe , ihr wißt wieviel überwindung mich das kostet :ka5::ka5: |
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.............denk dran, Du musst auch die jährlichen Gebühren bezahlen und die sind seid mehr als vier Jahren ausständig, weil man sich bislang nicht auf einen Gebührensatz einigen kann. Gilt aber für Freizeit- und Berufsschifffahrt.
Hans |
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Brauchen wir das wirklich auf unseren Freizeit - Schlauchbooten??? Ich meine nein ... :gruebel: |
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Ned jeder Schleusenwärter ist begeistert über einen Handyanruf......ist ja so gar ned seemännisch , gelle:ka5: |
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...naja, ob ich´s wirklich brauch, ich hoffe nicht, dass ich es jemals für einen Notfall brauche, aber mir gefällt´s halt eines zu haben.
Aber brauche ich denn eigentlich überhaupt ein Boot ? :lachen78::lachen78: |
Und ganz toll an den Bieler Seen.Die haben gar keinen Seefunk,läuft alles über´s Nattel ( Handy ) .Da konnten wir in aller seelenruhe auf Kanal 16 übers Abendessen diskutieren.........gelle @Freiheit**Michael Hat was:cool:
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Muss ja jeder selber wissen, wie wichtig einem das ist,
oder wie oft im Jahr man den Schleusenwärter anruft. :confused- Wenn ich in HR weit raus fahre, nehm ich die Handfunke mit, aber eigentlich nur zur Beruhigung. 130 Euro dafür im Jahr zu zahlen wäre mir zuviel. Da mach ich lieber den Tank voll. Ich glaube wenn es vor dem Funk schon das Handy- und GPS Zeitalter gegeben hätte, dann gäbe es den Funk vielleicht garnicht...:gruebel: |
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aber ich tank trotzdem lieber..:lachen78: |
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Na ja, mir ging es eigentlich bei der Anschaffung einer Funke um die Tatsache, dass es eben zwischen Festland und Helgoland kein Handy-Netz gibt. Ansonsten bräuchte ich auch keine Funke. Aber da ich vielleicht 2x im Sommer dorthin fahre, überleg ich momentan wirklich, das Ding wieder auszubauen.
Zumal ja noch keiner weiß, welche laufenden Gebühren noch auf einen zukommen. Wie ich zuvor schon sagte, eigentlich soll doch ein Funkgerät der Sicherheit dienen. Das dieses dann so teuer erkauft werden muss mit irgendwelchen ominösen Gebühren ist mir unverständlich. |
da lohnt es sich auch mal ein Satelittentelefon anzuschauen.
Die sind langsam, auch bei den Gesprächsgebühren, in Preisregionen angekommen wo es auch für Normalsterbliche interessant wird. Um Links zu sehen, bitte registrieren |
Wer von euch hat eigentlich einen DSC Controller?
Wäre doch interessant die MMSI auszutauschen. Dann lässt sich per Gruppenruf in HR schnell abklopfen, wer in der Nähe ist. |
aber muss denn nicht für den gruppenruf wieder eine eigene mmsi beantragt werden? :gruebel:
da wären sie dann auch wieder, unsere 130 eur :cognemur: |
Hi,
irgendwie verstehe ich die Welt nicht ganz. War Euch bei der Anschaffung des Funkgerätes nicht klar, dass es zwei Gebührensätze gibt und wie hoch die sind ? Einen Frequenzzuteilungbetrag einmalig und einen Funkgebührensatz jährlich, war doch (für mich ) klar. Ok, der letztere seid rund 6 Jahren in der Höhe leider nicht feststeht, was ich auch für recht fraglich halte. Aber hier klingt so eine Überraschung raus ! Die Zuteilungsgebühr lag schon seid 2006 in dieser Höhe und vorher meine ich waren es 120 Euro. Also auch stolz, aber bekannt. Gruß Hans |
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Ralf,
ich weiss jetzt nicht, ob ich mich unklar ausgedrückt hab:confused- ich meinte: wir (rubberdogs) verraten uns gegenseitig unsere jeweilige MMSI, um sich an seinem eigenen DSC Controller die (Forums)Gruppe anzulegen. Damit kann ich dann, wenn ich so am rummschippern bin, mal eben das Forum zusammentrommeln, insofern jemand in der Nähe vermutet wird. |
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in dem Schreiben, dass ich bekommen habe steht, dass die laufenden Gebühren nicht mehr berechnet werden... Gruß Jürgen |
Hatte mal bei der Behörde angefragt und heute kam die Antwort:
der fette ist der wichtige Satz ! Sehr geehrter Herr Daniels, derzeit werden die Gebühren für Frequenzzuteilungen im See- und Binnenschifffahrtsfunk erhoben, die in den letzten Jahren von der Bundesnetzagentur erteilt wurden. Die Gebühr für eine neue Frequenzzuteilung beträgt 130 €, die Gebühr für eine geänderte Frequenzzuteilung beträgt 60 €. Entsprechende Gebührenbescheide für den Binnenschifffahrtsfunk werden in den nächsten Wochen verschickt. Die in den Gebührenbescheiden genannten Forderungen werden einmalig erhoben. Neue Gebührenforderungen werden zukünftig nur fällig, wenn neue oder geänderte Frequenzzuteilungen beantragt werden. Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge (als jährliche Forderungen) für die zurückliegenden Jahre werden nicht mehr erhoben. Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Egon Nordsiek Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Außenstelle Hamburg Sachsenstraße 12 + 14 20097 Hamburg Telefon 040/23655-260 Um Links zu sehen, bitte registrieren |
...aber heißt ja jetzt nicht, dass es zukünftig keine laufenden Gebühren gibt, oder hab ich das falsch gelesen. Es ist wohl was im Gange bzgl. Umstrukturierung etc.
Mal sehen, irgend eine Möglichkeit wird sich finden uns wieder was aus der Tasche zu ziehen....... |
Hallöchen,
nein, ich lese daraus, das nur die rückliegende Gebühren von 2006 oder 2007 nicht nachgefordert werden. Ob es zukünftig eine Frequenznutzungsgebühr gibt und in welcher Höhe kann ich daraus nicht lesen. Wobei ich das nicht aus der Tasche ziehen nennen würde, denn jeder weiß doch von beiden Gebührenformen vor der Anschaffung eines Gerätes. Dumm ist nur nicht zu wissen wie hoch die Gebühr sein könnte. Ist aber nur meine Meinung. Hans |
S hat's man mir geschrieben:
"Die im Gebührenbescheid genannten Forderungen werden einmalig erhoben. Neue Gebührenforderungen werden zukünftig nur fällig, wenn neue oder geänderte Frequenzzuteilungen beantragt werden."
und: "Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für die zurückliegenden Jahre werden nicht mehr erhoben." |
ja mei
was kostet denn die Anmeldung in Österreich, und wie hoch sind die Jahresgebühren?, das würde mich schon mal brennnend interesssieren...
man hat ja schliesslich eine 2.meldung :chapeau: |
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Hans |
So
nun hat sich die Bundesnetzagentur entschlossen, die Beiträge nach dem TKG (Telekommunikationsgesetzt) und dem EMVG (Elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln) nachträglich zu berechnen. Knapp bevor die wohl 4-jährige Verjährungsfrist überschritten ist. Zu zahlen laut Rechnung von GESTERN, 28.10.2016: Für das Jahr 2012 TKG für 8 Monate (da erst im Mai das Boot mit Funk gekauft) 7,21 EMVG für 8 Monate 1,20 Für das Jahr 2013 TKG für 5 Monate (weil 2013 irgedwie immer nur 5 berechnet werden) 2,91 EMVG für 5 Monate 0,44 Für das Jahr 2014 TKG für 12 Monate 10,97 EMVG 1,10 Macht in Summe für die 3 Jahre 23,83 EURO Komisch finde ich das schon, dass ich jetzt Gebühren zahlen soll, für etwas was schon so lange zurück liegt. Bleibt auf der anderen Seite nur zu hoffen, dass die Gebühren in 2015 und 2016 nicht explodieren, sondern sich so im Rahmen der 12 Euro bewegen wie für 2014. Was machen wir aber, wenn denen einfällt, die Gebühren auf 70 Euro festzulegen? Schon komisch, dass man etwas abschließen muss (wenn man Funk möchte), ohne zu wissen, welche Kosten auf einen zukommen. Schönes Wochenende Rüdiger |
Rüdiger du musst nichts abschließen, das machen die für dich und schicken die Rechnung! :biere:
Aber Spaß beiseite, ich bin auch gespannt wenn eine Rechnung kommt? Ja was machen wenn sie die Gebühr erhöhen, Aufhören zu funken :gruebel: |
Warum jammert Ihr?
Im Össiland zahle ich € 65,40/ für das laufende Jahr, wobei diese Gebühr nur von Mai bis Oktober zu sehen ist. Funken als österreichischer Staatsbürger kommt teuer! |
Ich jammer ja gar nicht!
Aber Du weisst wenigstens, welche Kosten auf Dich zukommen, wir nicht. :motz_4: Aber ich freue mich, dass zumindest bisher die Kosten im Rahmen bleiben. Rüdiger |
Ich hab vor zwei Wochen nen Anpfiff von der Bundesnetztagentur bekommen :ka5:. Die konnten mir die Gebührenbescheide nicht zustellen.....:erbost:.
Na gut , ich hab versäumt mich vor vier Jahren nach unserem Umzug, umzumelden.Aber die Einwohnermeldebehörde hat es ja dann doch gewusst... In Demut habe ich die Gebühren von 2012- 2016 nachbezahlt +Strafe. Kosten hierfür € 28.70 incl. Mahngebühr...puh:ka5:. Dafür hat die Umschreiberei noch € 40,-- gekostet. Nicht, dass die mir noch den Anschluss sperren..........:lachen78: Was mich aber echt gewundert hat. Montags habe ich den neuen Antrag versendet, Mi war die Urkunde per Post da. Da sag doch mal einer, auf der Behörde geht nix vorwärts.............:cool:...oder " Überlastung sieht anderst aus " :lachen78::lachen78: |
Toll, es fällt eine Mahngebühr an, soweit man die Mahnung nicht zustellen kann, obwohl man die EMA-Daten behördenseitig jederzeit abfragen kann?
Eine Ummeldung der Adresse wird noch dazu gleichgestellt mit einer Umschreibung (was ich als Übertragung auf einen Dritten auslegen würde)? Da reizt wohl jemand das Gebührenmodell aus => "Gebührenoptimierung". :stupid: |
ja, ja die Bundesnetzagentur. Es ist auch schwierig die Gebühren zu ermittel, denn man muss ja schließlich ermitteln, wie oft man Störeinsätze gefahren ist und welche Personalkosten in jedem Jahr entstanden sind. Dann kommen noch so Leute dazu, die genau wissen wollen, welche Kosten wann entstanden sind. Das benötigt halt zeit, Zeit über Jahre und schnell muss man erst dannw erden, wenn die Zeit davon rennt.
Außerdem sind noch einige Klagen anhängig zu diesem Thema. Denn die Netzagentur, weiß scheinbar gar nicht wie man die Kosten ermittelt. Die Flieger führen Prozesse und noch so einige Privatleute.:lachen78::cool: Vor Jahren hat man die Kosten vom CB auch fallen gelassen, weil es nichts brachte. Mal sehen wann sie es auch hier einsehen. Oder hat schon mal jemand die BNETZA angerufen, weil ein Träger auf die 10 stand oder das Sportboot Jacky minutenlange Sozialgespräche auf der 10 mit dem Binnenschiff hielt ? :lachen78: Gruß Hans |
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