Neue Beschriftungsvorschriften in Holland?!
n´Abend zusammen,
letztes Wochenende hat uns die holländische Waschpo darauf hingewiesen, daß lt. neuer Vorschrift die Kennzeichnung (int. Bootsnummer) auf beiden Seiten am Bug angebracht sein muß; wir haben diese am Heck. Hat jemand hiervon schon gehört? Gilt dies vielleicht nur für Ausländer, weil wir bei den meisten Booten gar keine Bootsnummer gesehen haben. Grüße, Knut :seaman: |
Hallo Knut,
hast Du eine deutsche Zulassung? Dann schaust bitte hier Um Links zu sehen, bitte registrieren Die deutsche Vorschrift für die Anbringung von Zulassungsnummern war schon immer so. :biere: Die Holländer haben Deine Anbringung am Heck mit Recht beanstandet. Unter Suchen Beschriftung findest Du viele Beiträge dazu. |
...Hallo Dieter!!
da steht aber " an beiden Bug oder Heckseiten ODER am Spiegelheck " |
Zitat:
und damit gilt (wenn es ein deutsches Kleinfahrzeug ist) m.E. die von Dieter zitierte Regel und Deine Beschriftung ist OK WaschPo ist hier oft unwissend ich (und viele andere) sind schon wegen der Nr. des Flaggenscheins angehalten worden, weil es angeblich kein Kennzeichen war ( xxxxx-F) oder wg. dem "F" ein franz. Boot :-) |
Zitat:
Ich habe an meinem Jogurtbecher das Kennzeichen auch nur hinten am Heck. Boot liegt seit 7 Jahren in Holland im Jachthaven mit Deutscher zulassung. Bei Kontrollen noch nie beanstandet. Beim Rib passte es leider nicht aufs Heck. mfg Dieter |
Zitat:
Roland, ich wäre gern dabei, wenn Du den holl. "Kollegen" klar machst, dass sie im Unrecht sind... :futschlac :futschlac :futschlac @Dieter, wie in Beitrag 1 beschrieben ist diese Regelung neu, ich würde mich daher an Deiner Stelle nicht auf das "Gewohnheitsrecht" verlassen... |
Zitat:
P.S.: Leider interessiert es die NL- WaschPo herzlich wenig, was in D gilt. Das hat Sie zu interessieren ! die EU läasst grüßen |
Zitat:
falls Du der niederländischen Sprache mächtig bist, ist Um Links zu sehen, bitte registrieren das Dokument in Originalsprache (Seite 4 rechts unten und folgende), ansonsten findest Du Um Links zu sehen, bitte registrieren ein Dokument in Deutsch, welches in Zusammenarbeit mit den niederl. Behörden erstellt wurde (um Dir die Suche zu erleichtern: Seite 5 Mitte, Zitat: Achtung! Kennzeichnung muss an beiden Seiten angebracht sein. Nur am Heck genügt nicht). Ich hoffe, das reicht Dir als Quellen- Angabe... |
Zitat:
Der deutsche Text sagt aber : Zitat:
Also ????????? => Nl-Text übersetzen lassen, dafür ist mein NL aber nicht ausreichend. |
Roland, dann lies doch mal den letzten Satz aus dem Zitat. den unter deinem rot eingefärbten. Der fängt mit "Achtung" an........
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Hi,
ich verstehe überhaupt nicht was daran unklar sein soll , wer lesen kann ist klar im Vorteil. Es ist doch so das 98% der Schlauchbootsfahrer in den Niederlanden " schnelle" Motorboote fahren da ja die meisten Schlauchboote eben über 20 Km/h laufen und diese benötigen eben beidseitig eine Kennzeichnung. Man(n) kann auch jeder Regelung zerreden. Gruß Udo |
Hallo Werner,
danke an dich für den link mit den niederländischen Vorschriften. Alle Fragen sind damit beantwortet. Grüße, Knut :seaman: |
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