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ad-mh 25.10.2016 16:03

2-Takter aus der Schweiz?
 
Hallo,

stellt es ein Problem dar, einen Yamaha 2-T aus der Schweiz in Deutschland anzumelden?
Bodensee ist natürlich kein Thema.

hobbycaptain 25.10.2016 16:47

Zitat:

Zitat von ad-mh (Beitrag 411028)
Hallo,

stellt es ein Problem dar, einen Yamaha 2-T aus der Schweiz in Deutschland anzumelden?
Bodensee ist natürlich kein Thema.

ja, weil noch nicht in der EU in Verkehr gebracht, und jetzt darfst ihn nicht mehr in Verkehr bringen

renepeggy 25.10.2016 17:49

Zitat:

Zitat von hobbycaptain (Beitrag 411031)
ja, weil noch nicht in der EU in Verkehr gebracht, und jetzt darfst ihn nicht mehr in Verkehr bringen

Das Musst du mir mal erklären. Ich habe vor 2 Wochen ein neues Boot (mit CE) und einen gebrauchten 2T Yamaha beim WSA angemeldet. für den Yamaha 2T habe ich nur den Kaufvertrag vorgelegt. Ging ohne Probleme.
MFG Rene

schwarzwaelder50 25.10.2016 18:07

Bei meinem Zeepter 330 hatte ich einen gebrauchten Johnson angebracht und angemeldet, da hatte ich nicht einmal einen Kaufvertrag. Ich habe lediglich ein Schreiben dazu gelegt, das ich diesen Johnson privat gekauft habe und nun mein Eigentum ist. Klar kommt jetzt einer und sagt: "das musst Du mir mal beweisen, das dieser Johnson nicht irgendwo geklaut war". Stimmt schon, aber das Schreiben hat genügt um den AB beim zuständigen WSA anzumelden.
Von daher denke ich, wenn den AB kaufst und anmeldest, also, ich wurde nicht gefragt woher ich den habe, aber wie gesagt ich hatte vorsichtshalber was geschrieben.

nuernberger-1 25.10.2016 20:54

Ferdi hat rein rechtlich natürlich recht. Aber wo kein Kläger da kein Richter. Rein hypothetisch natürlich könntest du ihn von einem Kumpel gekauft haben inkl. Kaufvertrag, natürlich rein hypothetisch wie gesagt. :ka5:

Wasserarbeiter 25.10.2016 21:06

Moin,

ich denke Ferdi meint eher die EU Konformität.

roehrig 25.10.2016 22:02

Aber für ein gängiges Modell ne Konformitätserklärung zu bekommen dürfte eigentlich keine unlösbare Aufgabe darstellen.

goeberl 25.10.2016 22:36

Naja, wenn der Motor nicht aus der EU ruas in die Schweiz gebracht wurde, wirds keine ce geben. Und normalerweise lassen sich Hersteller das neu ausstellen der Papiere gut entlohnen. Normalerweise gehts ja immer nur um Duplikate, aber das ist wieder was anderes.

Lg Martin

ad-mh 25.10.2016 23:14

Moin,

bei der Anmeldung meines Wiking (zuvor schon beim ADAC angemeldet) wollte man beim "neuen" Motor lediglich den Kaufvertrag sehen. Der Verkäufer hat mir netterweise auch die alte Anmeldung seines C4 mir diesem Motor beim WSA kopiert.
Daher die Frage. Ein Bekannter hat einen Bruder, der in CH mit Booten handelt.
Eine CE für einen 2-T Yamaha bekommt man problemlos.

Berny 26.10.2016 12:21

Das Problem ist das "in Verkehr bringen".
Die Konformitätserklärung ist mit der Seriennummer verbunden.

Sobald du also aus der Schweiz den Motor importierst, brauchst du diese Erklärung, die es eben nicht gibt.

Abhilfe schafft eventuell ein Händler, der den Import übernehmen kann und dann eine CE organisiert....

schwarzwaelder50 26.10.2016 17:39

Kommt halt auch auf das Baujahr des AB´s an, vielleicht braucht er ja keine CE. Und wenn Du eh eine EC problemlos bekommst ist´s eh wurscht.:ka5:

hobbycaptain 26.10.2016 18:05

Zitat:

Zitat von schwarzwaelder50 (Beitrag 411104)
Kommt halt auch auf das Baujahr des AB´s an, vielleicht braucht er ja keine CE. Und wenn Du eh eine EC problemlos bekommst ist´s eh wurscht.:ka5:

Das ist aber komplett egal - wenn der Motor nicht schon in der EU in Verkehr gebracht wurde, was er als Motor in der Schweiz nicht wurde, egal welches BJ der Motor ist, dann darf er mittlerweile nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Da gibt es keinen legalen Weg dazu. Selbst wenn er CE hat, aber er entspricht nicht mehr den aktuellen EU-Vorschriften und ist als nicht-EU-Motor nicht als Altbestand geschützt.
Was jemand mit Kaufvertrag von einem Freund oder sonst was macht, mag ev. gehen, legal ist es nicht.

Berny 26.10.2016 18:53

Zitat:

Zitat von schwarzwaelder50 (Beitrag 411104)
Kommt halt auch auf das Baujahr des AB´s an, vielleicht braucht er ja keine CE. Und wenn Du eh eine EC problemlos bekommst ist´s eh wurscht.:ka5:

Es kommt eben nicht auf das Baujahr an, sondern wann er in die EU gebracht wird. Somit kann auch ein alter Motor mit Baujahr älter als 1998 Probleme bekommen.

nuernberger-1 26.10.2016 19:15

Wer kontrolliert wann der Motor in die EU gekommen ist? Gerade wenn er Bj.vor 98 ist und keine CE benötigt. Meine Erfahrung mit Wasser und Schifffahrtsämtern ist das geschaut wird welches Baujahr der Motor hat, braucht CE ja oder nein, Kaufvertrag vorhanden, alles gut. Natürlich haben Ferdi und Berny recht, eigentlich geht es nicht, aber wirklich kontrollieren tut das bei der Zulassung keiner solange der Kaufvertrag einigermaßen "schlüssig" ist. Ausserdem reden wir ja von Deutschland und nicht von Österreich, das es da auffallen würde und der Motor nicht zugelassen wird, davon gehe ich aus. Aber hier bei uns wo du ein Boot auf dem Postweg zulassen kannst ohne das der Beamte das Boot jemals gesehen hat, eher weniger.

goeberl 26.10.2016 19:57

Was rechtlich richtig ist, ist klar.
Peter schreibt so schön, dass es in Deutschland eher nicht auffallen würde. Daher könnte es aber auch sein, dass man den Motor einfach nicht zugelassen bekommt, weil die bearbeitende Person einfach mal einen auf korrekt macht. Dann darf man halt nicht jammern.
Deshalb find ich solche Ratschläge in einem öffentlichen Forum bedenklich.
Man muss einfach dazu sagen, dass es meistens gut geht, aber es eben keine Garantie dafür gibt.

Lg Martin


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