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rg3226 09.06.2020 18:50

Binnenvaartpolitiereglement (BPR)
 
Für alle die in den Niederlande fahren wollen.

Da wir öfters über dem Rhein in die Niederlande fahren habe ich mir den
Binnenvaartpolitiereglement (BPR) bestellt.

Dieses Buch ersetzt den Wateralmanak 1 und muß mit geführt werden.

Es ist in deutscher Fassung und wird offiziell von der Wasserschutzpolizei anerkannt.

Es wurde früher vom Binnenschifffahrts-Verlag in Duisburg vertrieben.
Dieser Verlag ist vom Springer Fachmedien München GmbH aufgekauft worden.
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https://up.picr.de/38745732dc.jpeg

OLKA 09.06.2020 18:58

Nach meinem Kenntnisstand muss der Wateralmanak auf offenen Booten nicht mitgeführt werden.:confused-

rg3226 09.06.2020 19:31

Zitat:

Zitat von OLKA (Beitrag 494731)
Nach meinem Kenntnisstand muss der Wateralmanak auf offenen Booten nicht mitgeführt werden.:confused-

Hier vom Deutschen Motoryachtverband unter Bootsdokumente.
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Hier vom ADAC unter unbedingt mitnehmen.
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Heinz Fischer 09.06.2020 20:59

NAlso zu dem Thema kann ich nur sagen, es ist so wie Olaf es schreibt.
Bei offnen sportboote ist es keine Pflicht, letztes Jahr hat es der Polizei in den Niederlanden nicht interessiert. Musste alle Papiere vorlegen, danach wurde nicht gefragt.
Und ich bin in Groningen und in Rotterdam kontrolliert worden!
Vielleicht ab 2020 Pflicht

WSA Anmeldung ist auch kein Thema, wird auch anerkannt.

Heinz Fischer 09.06.2020 21:07

Zitat:

Zitat von rg3226 (Beitrag 494733)
Hier vom Deutschen Motoryachtverband unter Bootsdokumente.
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Hier vom ADAC unter unbedingt mitnehmen.
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Selbst die beide Vereine sind sich ja nicht mal einig was man mit sich führen muss:gruebel:

rg3226 09.06.2020 22:16

Zitat:

Zitat von Heinz Fischer (Beitrag 494742)
NAlso zu dem Thema kann ich nur sagen, es ist so wie Olaf es schreibt.
Bei offnen sportboote ist es keine Pflicht, letztes Jahr hat es der Polizei in den Niederlanden nicht interessiert. Musste alle Papiere vorlegen, danach wurde nicht gefragt.
Und ich bin in Groningen und in Rotterdam kontrolliert worden!
Vielleicht ab 2020 Pflicht

WSA Anmeldung ist auch kein Thema, wird auch anerkannt.

Die WSA Anmeldung ist wie in anderen Ländern auch in den Niederlanden natürlich kein Problem.

Die Ausnahme des Vorhandensein der BPR sind nicht offene Sportboote sondern kleine offene Boote.

Heinz Fischer 10.06.2020 06:16

Zitat:

Zitat von rg3226 (Beitrag 494756)
Die WSA Anmeldung ist wie in anderen Ländern auch in den Niederlanden natürlich kein Problem.

Die Ausnahme des Vorhandensein der BPR sind nicht offene Sportboote sondern kleine offene Boote.

Reiner,
gut dann ist mein RIB eben ein kleines offenes Boot, ändert aber nichts dran das es der Polizei nicht interessiert und anscheinend für die kein wichtiges Dokument ist.


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