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dori 02.07.2013 13:58

damit über die fussgänger und radler rutscht,

:schlaumei

Kleinandi 02.07.2013 14:00

Hi

Die offenen Rohre nach vorne würde ich noch zur Deichsel hin schliessen.

schwarzwaelder50 02.07.2013 19:15

Jep,
Ihr habt recht:schlaumei, und bin schon dabei, ich fertige ein passendes Dreieck das von vorne mit den Rohren verbunden werden.
Nur zum probieren werde so mal testen:ka5: um noch zu sehen, was ich noch verbessern muss:gruebel:.

T.S 03.07.2013 06:08

Zitat:

Zitat von bf109v7 (Beitrag 304231)
An einem Schlauchboothänger?:lachen78:
:banane:

hallo,

laß es im ganzen satz,
denke nicht das er das mit so abstehenden rohren abgenommen bekommt,

divefreak 03.07.2013 08:11

Zitat:

Zitat von reini0077 (Beitrag 304024)
Gratuliere, sieht sehr gut gemacht aus.:chapeau:

Bin gespannt was der TÜV dazu sagt.

lg Reini

was soll der dazu sagen?

Ausser das die Fahrzeugart geändert werden muß :banane:

KlausB 03.07.2013 09:24

Torsten hat recht - die nach vorn offenen Rohre würden einen Fussgänger sehr leicht schwer verletzen. Das wird mit Sicherheit bemängelt.

bf109v7 03.07.2013 11:24

Zitat:

Zitat von T.S (Beitrag 304285)
hallo,

laß es im ganzen satz,
denke nicht das er das mit so abstehenden rohren abgenommen bekommt,

Sieh Dir mal Meinen Flugzeughänger noch mal an, da sind sehr, sehr viele Stellen dran, an denen sich einer verletzen könnte. Der wurde ohne Mängel abgenommen.
Lass Dich nicht verückt machen, fahr einfach hin und frage, ob das so prinzipiell in Ordnung ist. Und da kann dann alles passieren von:" Klar, schönes Boot, so eins hatte ich auch mal. Ich hole gerade die Plakette." bis: "Wo sind die Matrialgutachten für die Vierkantrohre und die Röntgenbilder der Schweißnähte" Beides dürfen die sagen. Beim zweiten sagst Du halt freundlich, dass Du morgen mit den gewünschten Sachen wiederkommst. Lass den nicht anfangen zu prüfen, dann brauchtst Du auch nichts bezahlen. Und dann fahr weiter zum nächsten, es gibt viel TÜVs.
Alex

T.S 03.07.2013 11:32

Hallo,

du bist sicher ganz super,:cool:
freut mich für dich,

Bartman 03.07.2013 12:26

Moin Markus,

Glüstrumpf zu Deiner tollen Idee :biere: Das ist doch mal eine würdige "Fahrunterlage" für das tolle Bootchen. :cool::zwinkern:
Viel Erfolg noch bis zur Zulassung und ich würde es auch so machen wie Alex es beschreibt. Erst zum TÜV fahren und fragen was die wollen. Vielleicht auch noch zu einem zweiten Prüfer. Und dann fertigstellen und vorführen. :gruebel::chapeau:

divefreak 03.07.2013 16:36

http://i52.photobucket.com/albums/g6...x/d380253a.jpg

der hat auch Tüv....

ba0150 03.07.2013 16:51

Zitat:

Zitat von divefreak (Beitrag 304310)
der hat auch Tüv....

mag sein Rene ...

aber ich vertrau' da lieber den Torsten (T.S). Der ist gelernter Meister seines Fachs (Fahrzeugbauer) und hat "Plan".

Ob/wann/wo der technische Prüfer ein-/zweimal "wegschaut" wäre mir egal ... im Schadensfall (worst case: Personenschaden) bist Du in der Haftung ... und da/dann erklärt Dir der Versiciherungs-Gutachter ganz genau wo steuer- und backbord ist :zwinkern:

DschungisKahn 03.07.2013 18:23

ab Erstzulassung 2007 gilt diese eu-personenschutzrichtlinie, unter 2m Höhe darfst nix verändern, wennst trotzdem was änderst, dann zulassung weg, alte Sachen haben Bestandsschutz (wurde mir so erklärt).

wollte aus nem Pick-Up = LKW/offener Kasten mittels eingetragenem Hardtop einen LKW/geschlossener Kasten machen - geht nicht, siehe oben . Herumfahren mit dem Hardtop darf ich aber, weil es als Ladung angesehen wird, muss halt zum TÜV-Termin abgebaut werden.

good luck :chapeau:

P.S. - heuer im März beim TÜV mit dem Bootstrailer - mit der Nebelschlussleuchte hat er mich *fertig* gemacht, dass es sowas auch am Trailer gibt wusste ich gar nicht

reini0077 03.07.2013 18:30

Zitat:

Zitat von divefreak (Beitrag 304310)

Naja wenn du das Trailer nennst. :ka5::ka5::ka5:

Das kann meine Frau auch nach 30 min anlernen wenn ich ihr ein paar Formrohre in die Hand drück. :lachen78::lachen78:

Nein, nein, Torsten hat schon recht. :chapeau:

Lieber etwas mehr arbeit und es passt als mit einem Murks zum Tüv fahren und hoffen das man durchkommt.

lg Reini

Hansi 06.07.2013 11:14

Hallo Markus

tolle Arbeit die du da gemacht hast :chapeau:
Vergiss nicht auch gleich einen Laufsteg drauf zu machen der ist Gold wert beim slipen

bf109v7 06.07.2013 11:27

Zitat:

Zitat von DschungisKahn (Beitrag 304320)
ab Erstzulassung 2007 gilt diese eu-personenschutzrichtlinie, unter 2m Höhe darfst nix verändern, wennst trotzdem was änderst, dann zulassung weg, alte Sachen haben Bestandsschutz (wurde mir so erklärt).

wollte aus nem Pick-Up = LKW/offener Kasten mittels eingetragenem Hardtop einen LKW/geschlossener Kasten machen - geht nicht, siehe oben . Herumfahren mit dem Hardtop darf ich aber, weil es als Ladung angesehen wird, muss halt zum TÜV-Termin abgebaut werden.

good luck :chapeau:

P.S. - heuer im März beim TÜV mit dem Bootstrailer - mit der Nebelschlussleuchte hat er mich *fertig* gemacht, dass es sowas auch am Trailer gibt wusste ich gar nicht

Das war doch schon klar, dass die Zulassung weg ist, deshalb muss er doch zum TÜV, um eine neue zu bekommen und die Fahrzeugart zu ändern.
Alex


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