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cres 15.03.2014 16:23

Bootsanmeldung Kroatien
 
Eine Frage:
Stimmt das, wenn man ein Boot jetzt in Kroatien anmeldet,dass es in Österreich gemeldet sein muss?

trolldich 15.03.2014 16:46

Nein, in Kroatien kannst du auch Boote aus D anmelden. CH geht wohl auch.

Flipperskipper 15.03.2014 18:13

Zitat:

Zitat von cres (Beitrag 320974)
Eine Frage:
Stimmt das, wenn man ein Boot jetzt in Kroatien anmeldet,dass es in Österreich gemeldet sein muss?


Woher bekommst du dann deine Bootszulassung, die du bei der Anmeldung beim Hafenkapitän vorlegen musst?

DieterM 15.03.2014 19:12

Zitat:

Zitat von cres (Beitrag 320974)
Eine Frage:
Stimmt das, wenn man ein Boot jetzt in Kroatien anmeldet,dass es in Österreich gemeldet sein muss?

Wenn Du als Urlauber nach HR fährst, solltest Du unbedingt einen Nachweis Deines Eigentums durch eine heimische Anmeldung des Bootes nachweisen können.

Abgesehen davon ist die heimische Bootszulasssung auch Voraussetung für die Haftversicherung, die ja in HR Pflicht ist wie in einigen anderen EU-Ländern.

cres 15.03.2014 19:23

voriges Jahr habe ich nur den Namen vom Boot angegeben.( Das Boot ist aber ganz normal Versichert.)

kaefertreter 15.03.2014 19:25

Zitat:

Zitat von DieterM (Beitrag 320988)

Abgesehen davon ist die heimische Bootszulasssung auch Voraussetung für die Haftversicherung, die ja in HR Pflicht ist wie in einigen anderen EU-Ländern.

Kann ich so nicht stehen lassen. :schlaumei In meiner Privathaftplicht sind Motorboote bis zur vereinbarten ps-Stärke includiert. Das ist an kein Boot gebunden.

goeberl 16.03.2014 07:57

Zitat:

Zitat von cres (Beitrag 320991)
voriges Jahr habe ich nur den Namen vom Boot angegeben.( Das Boot ist aber ganz normal Versichert.)

So KANN es funktionieren, muss es aber nicht, da haben die hafenkapitäne ein bissl Ermessensspielraum. Ich hab das Spiel mal so gespielt und bin dann vier hafenämter abgeklappert, bis ich die Vignette hatte, das war aber irgendwann 1999 oder 2000.

Lg Martin

gotti 16.03.2014 08:44

Boot in Kroatien anmelden
 
Hallo!
Sieh dir mal den Link an, da sind die gesetzlichen Vorschriften enthalten. Um ein Boot in Kroatien anzumelden muss es irgendwo registriert sein (Bootskennzeichnung). Normalerweise zur eigenen Sicherheit sollte das Boot auch eine Haftpflichtversicherung haben (wie beim Auto). Falls du die nicht hast besteht die Möglichkeit beim zuständigen Hafenkapitän in Kroatien eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Kommt aber meistens teurer als im Heimatland. Ohne Versicherung-keine Anmeldung.

Um Links zu sehen, bitte registrieren

DieterM 16.03.2014 11:23

Zitat:

Zitat von kaefertreter (Beitrag 320992)
Kann ich so nicht stehen lassen. :schlaumei In meiner Privathaftplicht sind Motorboote bis zur vereinbarten ps-Stärke includiert. Das ist an kein Boot gebunden.

Hallo Michael,

würde Dir dringend empfehlen die HR-Vorschriften für Wasserspoprtler nachzulesen für Dein Schlaucherl.

Durch den schwachen Outborder liegst Du noch nicht im Pflichtbereich für eine Haftversicherung, aber im Falle eines Boots-Haftschadens könntest Du in die Haftung genommen werden, und da hilft Dir Deine private Haftversicherung meistens überhaupt nicht und schon garnicht im Ausland.

Empfehle Dir daher unbedingt eine separate HAftversicherung abzuschließen, gültig in Europa, dazu bekommst Du eine mehrsprachige Versicherungsbestätigung (leider noch keine grüne Versicherungskarte wie bei Fahrzeugen). Die Prämienkosten sind bei angemessenem Deckungsbeitrag sowieso gering. :smileys5_

kaefertreter 16.03.2014 12:48

Hallo Dieter,

mit meinen 25 ps muß ich in HR eine Versicherung nachweisen und habe auch die blaue Versicherungsbestätigung.

Ich hab mich da vielleich blöd ausgedrückt.

Ist natürlich nicht in der Privathaftplicht, sondern schon separat wie Hundehaftpflicht, Pferdehaftpflicht etc die alle in diesem Vertrag vereint sind. Allerdings wie geschrieben besteht in meinem Fall Versicherungsschutz mit Motorbooten bis 25 ps Leistung für alle Familienmitglieder (zumindest Euroaweit, Weltweit müsste ich nachschauen ) ohne das diese Haftpflicht an ein spezielles Boot gebunden ist.

DieterM 16.03.2014 20:20

Zitat:

Zitat von kaefertreter (Beitrag 321043)
Hallo Dieter,

mit meinen 25 ps muß ich in HR eine Versicherung nachweisen und habe auch die blaue Versicherungsbestätigung.

Ich hab mich da vielleich blöd ausgedrückt.

Ist natürlich nicht in der Privathaftplicht, sondern schon separat wie Hundehaftpflicht, Pferdehaftpflicht etc die alle in diesem Vertrag vereint sind. Allerdings wie geschrieben besteht in meinem Fall Versicherungsschutz mit Motorbooten bis 25 ps Leistung für alle Familienmitglieder (zumindest Euroaweit, Weltweit müsste ich nachschauen ) ohne das diese Haftpflicht an ein spezielles Boot gebunden ist.

Die Haftversicherung ist an die Motorleistung und damit an den 25 PS Motor gebunden. Du kannst bei Deiner Versicherung sicher ohne Prämienmehrkosten auch den kleineren Outborder einschließen lassen, wenn dieser am gleichen Schlaucherl gefahren wird. Die Heimatzussung des Bootes ist aber wichtig für den Eigentumsnachweis insbesondere im Ausland, da steht dann auch der Motor oder ev. beide Motoren mit drinnen. In HR brauchst Du diese Bootszulassung bei der Beantragung der Küstenvignette bzw. heute die Fahrerlaubnis für die Küste. Damit werden heute auch die Bootsdaten in die dortigen Kontroll-Computer der Hafenbehörden übernommen (die Vignette ist ja inzw. weggefallen).


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