Schlauchbootforum

Schlauchbootforum (https://schlauchboot-online.com/index.php)
-   Rib (https://schlauchboot-online.com/forumdisplay.php?f=9)
-   -   Zar 47 2007 (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=31930)

mikehammer 19.06.2015 13:22

Zar 47 2007
 
Liebes forum!

ich habe mich schon lange nichz mehr gemeldet. Nun habe ich folgende Frage:
Wir haben ein ZAR47 BJ 2007 mit 90 PS Suzuki. Der Motor wurde gestohlen und Versicherung hat gezahlt.
Jetzt wollen wir einen neuen Motor kaufen:
Auf der CE Plakette am Boot steht Maximalmotoriserung 79,3 KW also etw 107 PS. jetzt steht aber überall daß das Zar 115 PS maximale Motorisierung hat.
kann man ein neues CE Zertifikat für 115 PS bekommen, oder ist bei einer Zar aus 2007 bei 107 PS (also 100PS Aussenboarder) Schluß?

Danke Euch im Voraus

Michael

PS: Delikates Detail am Rande: Unwissentlich habe ich einen 115 PS Yam bestellt und mit 5000€ angezahlt...... :cognemur::cognemur:
Der Motor ist jetzt auch schon beim Händler!

el greco 19.06.2015 13:49

Sollte bei ZAR direkt bzw. über einen ZAR Händlergehen, sieht die CE Richtlinie ausdrücklich vor.
Bei meinem Mariner Boot hatte ich zunächst eine Bescheinigung und ein Schild, dass eine geringere Leistung auswies, als im Katalog versprochen. Der Hersteller hat mir dann über den Händler die geänderten Dokumente und das geänderte Schild übermittelt.

DieterM 19.06.2015 13:51

Hallo Michael,

das ZAR 47 bekam um 2008-2009 einen weiter verbessserten Rumpf und damit wurden die zugelassenen Motoren auf max. 115 PS und max. 200 kg angehoben.

Ich habe mir gerade aus Italien ein neues ZAR 47 mit sehr vielen Extras geholt und dort das Boot mit einem HONDA BF90Vtec ausrüsten lassen auf Grund der FORMENTI Händler Empfehlung. Beim Traunseetreffen im Mai war das Boot im Wasser und ich habe dort den Motor auch eingefahren. Aus meiner Sicht ist das ZAR 47 vollkommen ausreichend motorisiert mit dem 90 PS (oder auch 100 PS) für alle Zecke, und läuft brillant mit diesem Motor.

Würde Dir empfehlen Deinen Händler zu verständigen und um Änderung der Bestellung von 115 auf 90-100 PS Motorleistung bitten. Begründug: Du darfst keine 115 PS Motoren an Dein Boot dranhängen. Ein vernünftiger Händler macht die Abänderung der Bestellung problemlos.

Übrigens hatte ich einen kleinen auch neuen HONDA BF2,3L am Heck mit dran, wobei ich feststellen konnte, das das Heck nicht überladen ist und Wasser durch die Lenzer zurück läuft. Der Händler hatte mich darauf hingewiesen, das an den neuen Modellen kein Wasser wegen schwerer Motoren am Heck mehr in das Cockpit laufen konnte wegen der Verbesserungen am Rumpf.:smileys5_

el greco 19.06.2015 13:54

Der F100 von Yamaha ist auch super...

manerba 19.06.2015 14:08

Dass der Yamaha F -100 gut läuft am 47er kann ich bestätigen.
Würd nicht tauschen wollen..
Also bevor Du das Ding nicht zugelassen bekommst, würde ich lieber unverzüglich mit dem Händler Kontakt aufnehmen.

mikehammer 19.06.2015 14:15

Hy Forum!

Zunächst Danke!!!!!!

Also hab mit Händler Kontakt aufgenommen und schauen wir was er sagt...Motor ist halt leider schon da und der Händler ist ein kleiner der sich sowas nicht auf Lager legt....wie ist das mit Rücktritt vom Kauf...geht doch innerhalb von 14 Tagen, oder?
Sehe da einen langen mühseligen Streit auf mich zukommen:-(
und kein Boot im Sommer :cognemur::cognemur::cognemur::cognemur::cognemur:

LG
Michael

el greco 19.06.2015 14:30

Rücktrittsrecht gilt leider nur bei Fernabsatzverträgen, also, wenn Du Online gekauft hast.
Ruf doch mal bei ZAR an.

manerba 19.06.2015 14:36

Also Michael,

wegen sowas wird doch kein Sommer bootlos werden. Das mit dem Rücktritt ist grundsätzlich immer möglich, es kommt nur drauf an was Du für einen Vertrag mit dem Händler geschlossen hast. Die meisten sichern sich ab und können entstehende Kosten für eine Rückabwicklung geltend machen bei Dir.
Im Normalfall wird ein gutes freundliches Gespräch immer die beste Lösung sein.
Schlimmstenfalls kümmerst Du Dich um den Weiterverkauf des Motors über die Bootsanzeigen, Forum oder ähnliches und vereinbarst, dass er solange beim Händler stehn bleibt wegen Garantiebeginn. Der Motor wird immer besser weggegen, wenn er direkt beim Händler als Neu-Motor steht.
In dem Fall wirst Du halt beim Preis ein paar Federn lassen müssen, aber dann steht Dir der Weg am schnellsten frei für Deinen Motor.

Hast Du eigentlich schonmal mit Nautikpro gesprochen ob es nicht vielleicht doch einen Weg gibt nachträglichd die 115 PS einzutragen?

Viel Glück auf jeden Fall schonmal !!

mikehammer 19.06.2015 14:36

Ich habe telephonisch geordert ...war nicht im Verkaufsgeschäft.....
Ist das nicht gleichbedeutend mit Onlinekauf....?
Egal habe meine Rechtsanwältin diesbezüglich eh schon kontaktiert.....
Bei Zar glaube ich einfach nicht an eine Lösung.......das CE wird nicht so einfach zu ändern sein.....

LG
Michael

NoWayOut 19.06.2015 14:42

Also ich hab auch ein italienisches Rib, zwar kein ZAR, an dem ein zu starker Motor hängt...!
Hab zum Anmelden von der Werft ein Fax bekommen, wo bestätigt wird, dass die Leistung für das Boot kein Problem darstellt...
Mein Ziviltechniker hat die Leistung aufgrund dieses Faxes für o.k befunden & eingetragen ohne zu Murren!
Boot wurde dann ohne Probleme angemeldet!

Würd mal bei ZAR nachfragen!

Bist du in Ö oder D zu Hause ?

P.S.: Wieso willst du dich von deiner Entscheidung & Konsequenz daraus drücken, obwohl du einen Fehler gemacht hast & nicht dein Händler?!
Einfach mit Anwalt usw. sich aus dem Geschäft zu ziehen wollen finde ich nicht ganz i.O.!

schlauchi20 19.06.2015 14:43

Wenn Du den Motor definitiv nicht gebrauchen kannst, dann kannst Du den Händler nur bitten, den Motor zu tauschen. Im Normalfall sollte der Händler den Motor auch zurückgeben können, was aber mit Kosten verbunden sein kann / wird. Die wirst Du wohl tragen müssen.
Wahrscheinlich bekommst Du dann am Ende den kleinen Motor zum großen Preis, kannst dann aber legal fahren.

Du solltest Dir darüber klar sein, dass der Fehler bei Dir liegt.

Rüdiger

preirei 19.06.2015 14:51

Zitat:

Zitat von mikehammer (Beitrag 359833)
Ich habe telephonisch geordert ...war nicht im Verkaufsgeschäft.....
Ist das nicht gleichbedeutend mit Onlinekauf....?
Egal habe meine Rechtsanwältin diesbezüglich eh schon kontaktiert.....

Erst kaufst du was ohne dich zu informieren, gibst beim Händler vor ein seriöser Kunde zu sein - was er dir auch offensichtlich abgenommen hat, denn sonst würde er so eine Bestellung nicht telefonisch annehmen - und dann versuchst du DEIN Unvermögen und DEINEN Fehler dem Händler irgendwie in die Schuhe zu schieben nur damit du schadlos bleibst? :cognemur:

Dazu fällt mir eigentlich nichts ein was nicht gegen mich verwendet werden könnte! :motz_4:

mikehammer 19.06.2015 15:02

Zitat:

Zitat von manerba (Beitrag 359832)
Also Michael,

wegen sowas wird doch kein Sommer bootlos werden. Das mit dem Rücktritt ist grundsätzlich immer möglich, es kommt nur drauf an was Du für einen Vertrag mit dem Händler geschlossen hast. Die meisten sichern sich ab und können entstehende Kosten für eine Rückabwicklung geltend machen bei Dir.
Gibt keinen schriftlichen Vertrag nur eine Anzahlung von 5000€ mit einem Anzahlungsformular (ist aber kein Kaufvetrag) und da steht nix drauf....ausser daß der Motor Eigentum des Händlers bleibt bis zur vollständigen Bezahlung.

Im Normalfall wird ein gutes freundliches Gespräch immer die beste Lösung sein.


Schlimmstenfalls kümmerst Du Dich um den Weiterverkauf des Motors über die Bootsanzeigen, Forum oder ähnliches und vereinbarst, dass er solange beim Händler stehn bleibt wegen Garantiebeginn. Der Motor wird immer besser weggegen, wenn er direkt beim Händler als NeuMotor weggeht.
In dem Fall wirst Du halt beim Preis ein paar Federn lassen müssen, aber dann steht Dir der Weg am schnellsten frei für Deinen Motor.



Hast Du eigentlich schonmal mit Nautikpro gesprochen ob es nicht vielleicht doch einen Weg gibt nachträglichd die 115 PS einzutragen?

hab schon kontakt aufgenommen...im übrigen auch der bootshändler mit zar direkt.....

Viel Glück auf jeden Fall schonmal !!

Ja ich sehe den Wiederverkauf als realistisch an......dennoch wird das nicht von heute auf morgen gehen und zulassung in österreich ist eine unendliche prozedur.....
bezüglich gespräch mit Händler: ja wir sind ansich eh ganz gut befreundet....bis jetzt zumindestens......will das auf alle fälle so veruchen....!!!!
danke dir und lg

michael

mikehammer 19.06.2015 15:07

Zitat:

Zitat von preirei (Beitrag 359837)
Erst kaufst du was ohne dich zu informieren, gibst beim Händler vor ein seriöser Kunde zu sein - was er dir auch offensichtlich abgenommen hat, denn sonst würde er so eine Bestellung nicht telefonisch annehmen - und dann versuchst du DEIN Unvermögen und DEINEN Fehler dem Händler irgendwie in die Schuhe zu schieben nur damit du schadlos bleibst? :cognemur:

Dazu fällt mir eigentlich nichts ein was nicht gegen mich verwendet werden könnte! :motz_4:


nein ich weiß schon daß ich nicht schadlos bleiben werde....nur muß das in einem richtigen Verhältnis abgehen......
im übrigen krennt der händler das boot sehr gut...macht immer service dran...hätte ihm auch auffallen können daß der Motor zu stark ist, oder sehe ich das falsch?
grundsätzlich möchte ich mich natürlich einigen...wie die anderen schon geschrieben haben sollte das möglich sein.
will übrigens auch das gute Einvernehmen mit dem Händler nicht verlieren!

lg
michael

mikehammer 19.06.2015 15:31

Zitat:

Zitat von Speeddriver (Beitrag 359835)
Also ich hab auch ein italienisches Rib, zwar kein ZAR, an dem ein zu starker Motor hängt...!
Hab zum Anmelden von der Werft ein Fax bekommen, wo bestätigt wird, dass die Leistung für das Boot kein Problem darstellt...
Mein Ziviltechniker hat die Leistung aufgrund dieses Faxes für o.k befunden & eingetragen ohne zu Murren!
Boot wurde dann ohne Probleme angemeldet!

Würd mal bei ZAR nachfragen!

Bist du in Ö oder D zu Hause ?

P.S.: Wieso willst du dich von deiner Entscheidung & Konsequenz daraus drücken, obwohl du einen Fehler gemacht hast & nicht dein Händler?!
Einfach mit Anwalt usw. sich aus dem Geschäft zu ziehen wollen finde ich nicht ganz i.O.!

Da liegt ein großes Misverständnis vor!!!!!!

Ich will mich nicht drücken, nur auch nicht über den Tisch gezogen werden......Informationen beim Anwalt einzuholen heißt ja noch lange nicht daß man rechtliche Schritte vor hat...zumindest habe ich die absolut nicht vor.
und wenn ich einen überschaubaren Schaden habe werde ich wohl damit leben müssen!


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:45 Uhr.

Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com