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Camelot 28.03.2014 21:42

Versicherungs Thema: Bootstrailer überführen aus Italien über AT nach D
 
Hallo zusammen,
hat hier jemand bereits Erfahrungen gemacht?

Ich möchte einen Trailer von Italien nach Deutschland überführen, ich hatte bereit mit DieterM Kontakt und bin schon soweit, das mich der Verkäufer mit seiner italienischen Zulassung nach Deutschland fahren lässt, aber wo der Verkäufer als auch ich noch ein Fragezeichen haben.

In Italien ist der Trailer ja über das KFZ versichert, deshalb hat er ja auch zwei Kennzeichen.

Wie ist der Trailer den versichert, wenn ich Diesen an mein in Deutschland zugelassenes KFZ mit der italienischen Trailerzulassung hänge?
Ich darf Ihn ja nur überführen wenn er zugelassen ist und versichert ist.
TÜV gibt es in Italien für Trailer seit ca. 6 Jahren nicht mehr. Da gab es ein Schreiben in Italien dafür genauso wegen der Überführung mit EU Überführungskennzeichen das diese in Italien nicht mehr anerkannt werden.

Das mit den Überführungkennzeichen aus Deutschland oder Österreich ist ja seit letztem Jahr in Italien nicht mehr möglich, das ist Verboten und wird richtig teuer:schlaumei

Habt Ihr für mich hier einen Tip?

Schlaglochsucher 29.03.2014 05:46

Servus Andreas

Hast Du zufällig ein rotes Kennzeichen wie es für die Fahrradträger zu haben ist,das kannst du auch auf einen im Ausland angemeldeten Anhänger geben und damit nach Österreich fahren.Wenn der Anhänger keinen EU-Typenschein hat wird eine normale Neu Typisierung in Österreich fällig

lg Joachim

DieterM 29.03.2014 16:42

Hallo Andreas,

es gibt noch eine Möglichkeit das Gespann mit dem deutschen Kurzkennzeichen zu überführen. Sicher in Italien ist dies verboten seit Anfang 2013 lt. Anweisung des dortigen Transport Ministeriums wegen Mißbrauch in Italien.

Du könntest den italien. Verkäufer bitten das Gespann bis zur Grenze in Österreich zu fahren, dort werden dann beide italien Kennzeichen abgeschraubt und das deutsche Kurzkennzeichen angeschraubt, der Italiener nimmt seine Kennzeichen mit und veranlaßt die Abmeldung des Trailers in Italien um Dir danach die Trailer Dokumente abgemeldet per Einschreiben zuzusenden für die deutsche Zulassung. Ohne den abgemeldeten Trailer wird keine Zulassung in D durchgeführt da der Trailer nicht in beiden Ländern gleichzeitig zugelassen werden darf. Dieses Procedere kann ein paar Wochen dauern. Die TÜV Abnahme für die Zulassung kannst Du aber bereits einleiten, dazu solltest Du aber eine Kopie der italien. Straßenzulassung und einen Prospekt vom Trailer haben, ev. fordert der deutsche TÜV noch eine Bremsenberechnung vom Hersteller. Dies wurde einige Male schon gemacht und die italien. Hersteller sind sehr kooperativ, einfach auf englisch anschreiben.

Achte bitte noch darauf, das der italien. Trailer bei der Bremse eine Rückfahrautomatik hat, sonst bekommst Du definitiv keine deutsche Zulassung. Also Bremsprobe rückwärts machen. Ältere Trailer haben dies nicht oder ev. nur eine Schalthebel.

Denke, das Du somit das Überführungsproblem lösen kannst. Viel Glück!:smileys5_

Camelot 29.03.2014 17:12

Hallo zusammen,
ich habe jetzt noch etwas gefunden verstehe jedoch noch nicht so ganz wie es geht ...

Was meint Ihr ?

Quelle: VWBuswelt.de

Bitte ein bisschen warten bis er die richtige Seite und den Text von der Rechtsauskunft vom ADAC aufbaut...
Danke

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preirei 29.03.2014 17:38

Hallo Andreas,
Wenn es für einen italienischen Anhänger keine Versicherung braucht, dann wirst du sicher eine italienische oder vielleicht auch österreichische Kontrolle davon überzeugen können, in dem Moment wo du als Deutscher eine deutsche Grenze überfährst,kannst du dir mit einem unversicherten Anhänger viele Probleme einhandeln - da muss nicht einmal was ernsthaftes passieren - und wenn du dann doch was passieren sollte wirst du dir vielleicht ein Leben lang die Frage stellen ob sich das wirklich gelohnt hat.
Machs legal - besorg dir ein italienisches Exportkennzeichen, dein Verkäufer wird dir dabei sicher behilflich sein, so hast du den Nachweis dass der Trailer ordentlich ausgeführt wurde, ihr müsst euch keine Gedanken machen wo ihr den (illegalen) Nummerntausch macht, und du kannst die Zulassung in D auch sauber über die Bühne bringen - vorausgesetzt das Ding ist überhaupt zulassungsfähig (das kann man vorher abklären.
Du könntest auch einen Spediteur beauftragen, das kostet nicht wirklich viel Geld und du kriegst dein Boot (oder handelt es sich nur um einen Trailer?) vor die Haustür geliefert - absolut stressfrei!: :banane:

Kleinandi 29.03.2014 17:53

Hallo Reinhard

Wir brauchen doch für unsere Anhänger auch keine Versicherung?

preirei 29.03.2014 18:06

Nachtrag:
Ich hatte ein ähnliches Problem vor nicht allzu lange Zeit mit der Überführung eines Holländischen Trailers. In NL sind Anhänger auch mit dem Zugfahrzeug versichert, in Österreich zahlt Schäden durch den Anhänger auch die Haftpflicht des Zugfahrzeugs - allerdings nur wenn der Anhänger auch am Zugfahrzeug hängt - deshalb müssen in AT alle Anhänger eine eigene Haftpflichtversicherung haben.
Die sogenannten Überstellungskennzeichen gelten immer nur für Überstellungen, aus dem Ausstellerland hinaus, also VON Österreich nach irgendwo, meines Wissens verhält sich das mit den deutschen Kennzeichen ganz ähnlich. Nicht in allen (EU)-Ländern werden diese Kennzeichen auch anerkannt - dafür gibts Listen die sich auch ändern können.
Mir wars dann zu aufwändig und eigentlich auch zu weit - ich hab's einen Spediteur machen lassen.

preirei 29.03.2014 18:08

Zitat:

Zitat von Kleinandi (Beitrag 321947)
Wir brauchen doch für unsere Anhänger auch keine Versicherung?

WIR = IHR in Deutschland? :cool:

fjordtaucher 29.03.2014 18:12

Zitat:

Zitat von Kleinandi (Beitrag 321947)
Hallo Reinhard

Wir brauchen doch für unsere Anhänger auch keine Versicherung?

Aber doch auch nur, wenn er entsprechend zugelassen ist.
Das heißt, wenn er ein grünes Kennzeichen hat.

Camelot 29.03.2014 18:25

Jetzt nochmal die Quelle vom ADAC dazu.

Was mein Ihr dazu ?

Ausländischer Anhänger hinter deutschem Zugfahrzeug

Im Ausland zugelassene (oder dort zulassungsfreie) Anhänger, die hinter einem in Deutschland angemeldeten Zugfahrzeug mitgeführt werden (sog. „gemischtes Doppel“), gelten nach § 20 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) als zum vorübergehenden Verkehr in Deutschland zugelassen. Es muss dann für den Anhänger ein internationaler oder ein ausländischer Zulassungsschein ausgestellt sein. Die vorübergehende Verwendung ist bis zu einem Jahr möglich (§ 20 Abs. 6 FZV). Der Zeitablauf beginnt bei internationalen Zulassungsscheinen mit dem Ausstellungstag, bei ausländischen Zulassungsscheinen mit dem Tag des jeweiligen Grenzübertritts. Bei Güterbeförderung gelten besondere Vorschriften.

In einem anderen Staat zugelassene Anhänger hinter einem deutschen Kfz, müssen ihr heimisches Kennzeichen führen (§ 21 Abs. 1 Satz 3 FZV). Der ausländische Anhänger ist mit einem Wiederholungskennzeichen des ziehenden Fahrzeugs zu versehen, wenn kein heimisches Kennzeichen zugeteilt oder ausgegeben ist. Haben ausländische Anhänger in ihrem Heimatstaat kein eigenes Kennzeichen erhalten und werden sie in Deutschland hinter deutschen Zugfahrzeugen gezogen, müssen sie das deutsche Kennzeichen des deutschen Zugfahrzeugs führen. Beide Fahrzeuge müssen verkehrssicher verbunden sein; der ordnungsgemäße Betrieb der Bremsen und der Beleuchtung am Hänger muss gewährleistet sein.

Für im Ausland zugelassene Anhänger gelten - während des vorübergehenden Verkehrs in Deutschland - grundsätzlich die steuerrechtlichen Bestimmungen des Heimatstaates. Bei einer auf Dauer angelegten Standortbegründung in Deutschland findet deutsches Kfz-Steuerrecht Anwendung.

Ein im Ausland zugelassener Anhänger darf in Deutschland - auch wenn er hinter einem deutschen Kfz mitgeführt wird - nur in Gebrauch genommen werden, wenn eine Haftpflichtversicherung für den ausländischen Kraftfahrzeuganhänger und ggf. ein erweiterter Versicherungsschutz nach dem Grüne-Karte-Abkommen besteht. Eine Ausnahme gilt für Sportanhänger, die regelmäßig versicherungsfrei sind.

Ist der ausländische Anhänger an ein deutsches Zugfahrzeug gekoppelt, umfasst die Haftpflichtversicherung des Kfz auch Schäden, die durch den Anhänger verursacht werden. Unabhängig von dieser Regelung ist eine Eigenversicherung des Anhängers erforderlich. Seit 01.08.2002 haftet der Anhängerhalter neben dem Zugfahrzeughalter für Schäden, die im angekoppelten Zustand eingetreten sind (erweiterte Haftung nach StVG).

Deutscher Anhänger hinter ausländischem Zugfahrzeug

Ein inländischer Anhänger muss eine Zulassung mit Fahrzeugschein und eigenen Kennzeichen haben, wenn er hinter einem ausländischen Zugfahrzeug mitgeführt wird. Zulassungsfreie Anhänger (mit Betriebserlaubnis und ohne eigenes Kennzeichen) müssen mit Wiederholungskennzeichen des ausländischen Zugfahrzeugs versehen sein.

Wir hoffen, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Michael Nissen

Juristische Zentrale - Leiter Internationales Recht

ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München

Tel. 089/76 76-34 88 Fax. 089/76 76-86 70

mailto:michael.nissen@adac.de

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preirei 29.03.2014 19:18

Zitat:

Zitat von Camelot (Beitrag 321953)
... Ein im Ausland zugelassener Anhänger darf in Deutschland - auch wenn er hinter einem deutschen Kfz mitgeführt wird - nur in Gebrauch genommen werden, wenn eine Haftpflichtversicherung für den ausländischen Kraftfahrzeuganhänger und ggf. ein erweiterter Versicherungsschutz nach dem Grüne-Karte-Abkommen besteht.....

Na dann brauchst du ja nur eine Haftpflichtversicherung, dann wird's gehen!

fjordtaucher 29.03.2014 22:00

Klingt für mich eher nach einer Haftpflichtversicherung im Heimatland des Anhängers.
Und wenn man sich in D eine EVB holt, dann gilt die Versicherung eigentlich erst mit Zulassung des Fahrzeugs hier in D.

Camelot 30.03.2014 00:10

Erstmal Danke das Ihr Euch auch den Kopf zerbrecht :biere:


Zitat:

Zitat von preirei (Beitrag 321955)
Na dann brauchst du ja nur eine Haftpflichtversicherung, dann wird's gehen!

Warum Haftpflichtversicherung?

Der Anhänger hat eine EU Zulassungsbescheinigung Teil 1 und ist als Sportanhänger aktuell in Italien zugelassen.


Im Ausland zugelassene (oder dort zulassungsfreie) Anhänger, die hinter einem in Deutschland angemeldeten Zugfahrzeug mitgeführt werden (sog. „gemischtes Doppel“), gelten nach § 20 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) als zum vorübergehenden Verkehr in Deutschland zugelassen.
Es muss dann für den Anhänger ein internationaler oder ein ausländischer Zulassungsschein ausgestellt sein.
Die vorübergehende Verwendung ist bis zu einem Jahr möglich (§ 20 Abs. 6 FZV). Der Zeitablauf beginnt bei internationalen Zulassungsscheinen mit dem Ausstellungstag, bei ausländischen Zulassungsscheinen mit dem Tag des jeweiligen Grenzübertritts. Bei Güterbeförderung gelten besondere Vorschriften.

In einem anderen Staat zugelassene Anhänger hinter einem deutschen Kfz, müssen ihr heimisches Kennzeichen führen (§ 21 Abs. 1 Satz 3 FZV).

Der ausländische Anhänger ist mit einem Wiederholungskennzeichen des ziehenden Fahrzeugs zu versehen, wenn kein heimisches Kennzeichen zugeteilt oder ausgegeben ist.

Haben ausländische Anhänger in ihrem Heimatstaat kein eigenes Kennzeichen erhalten und werden sie in Deutschland hinter deutschen Zugfahrzeugen gezogen, müssen sie das deutsche Kennzeichen des deutschen Zugfahrzeugs führen.
Beide Fahrzeuge müssen verkehrssicher verbunden sein; der ordnungsgemäße Betrieb der Bremsen und der Beleuchtung am Hänger muss gewährleistet sein.


Ein im Ausland zugelassener Anhänger darf in Deutschland - auch wenn er hinter einem deutschen Kfz mitgeführt wird - nur in Gebrauch genommen werden, wenn eine Haftpflichtversicherung für den ausländischen Kraftfahrzeuganhänger und ggf. ein erweiterter Versicherungsschutz nach dem Grüne-Karte-Abkommen besteht. Eine Ausnahme gilt für Sportanhänger, die regelmäßig versicherungsfrei sind.

Kleinandi 30.03.2014 12:01

Hallo Andreas

Ich habe 2006 mein Marlin auf einem Italienischen Trailer mit Italienischer Zulassung auf Anfrage bei der hiesigen Kfz-Zulassungstelle und dem ADAC nach deutschlan überführt und hier umgemeldet.Alles ohne Probleme.Dann dem Italiender die Abmeldung bestätigt.

Monoposti 30.03.2014 12:49

Man macht sich immer wahnsinnig einen Kopf , bei einem Trailer alles regelkonform bei einer Überführung zu machen...........und dann interessiert es eh keinen.

Ich hab auch das italiensches Zulassungskennzeichen dran gehabt und noch ein Kurzzeitkennzeichen mit grüner Karte.Bin sogar durch die Schweiz, die haben die Papiere kontrolliert, keiner wollte was. In Deutschland ist das Kurzzeitkennzeichen ausgelaufen, bin ich dann mit italienischen Kennzeichen rumgefahren, beim Landratsamt und TüV auch kein Problem.

Bei einem KFZ würde ich auch keine Kurzzeitkennzeichen im Ausland dranhängen, beim Trailer aber allemal.Es gibt trotz EU soviel nationale Vorschriften, das sogar die Executive sich nicht immer damit auseinander setzen will...........no risk, no fun :futschlac

Und haftplichtversichert bist ja, entweder übers Zugfahrzeug, oder über ital. Kennzeichen oder über Kurzzeitkennzeichen.
Da legen die Italiener sehr viel Augenmerk darauf......

Wir haben in Deutschland keine versicherungspflicht bei Sportanhänger, das ist richtig, aber wir haben eine Kennzeichenpflicht, deswegen hat die Regelung Kennzeichen vom Zugfahrzeug keine Gültigkeit mehr in D........


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