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Berny 26.03.2018 16:06

also in ÖÖ gelten diese Bestimmungen:

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bkj5 26.03.2018 16:50

So sehe ich das auch! Sogar für Wien! :chapeau::cool:

Berny 27.03.2018 08:09

es ist halt so, für die Durchführung ist das Land zuständig, daher kann es durchaus andere Regeln in Wien geben.
Wenn also die Landesregierung sagt, "nicht erlaubt", dann ist es so.
Natürlich könnte man um einen Hinweis auf die entsprechende Verordnung fragen, Antwort aber nicht verpflichtend...

bkj5 27.03.2018 08:48

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 451754)
es ist halt so, für die Durchführung ist das Land zuständig, daher kann es durchaus andere Regeln in Wien geben.
Wenn also die Landesregierung sagt, "nicht erlaubt", dann ist es so.
Natürlich könnte man um einen Hinweis auf die entsprechende Verordnung fragen, Antwort aber nicht verpflichtend...

Ganz so ist es nicht. Wie Du schreibst, ist die Landesbehörde für die DURCHFÜHRUNG zuständig. REGELN macht sie KEINE. Eventuell vorhandene Ermessensspielräume können von der Behörde oder ihren Amtssachverständigen (bin ja selber einer) interpretiert und auch zur allgemeinen Information verschriftlicht werden. Die Behörde äußert sich durch Bescheid und ist dabei an Gesetze und Verordnungen gebunden. Sollte also im Bescheid etwas drinnen stehen, was durch Gesetz oder Verordnung nicht gedeckt ist, dann hält der Bescheid bei Einspruch keine zwei Minuten.

Sollte die Bestimmung, nicht mehr als 4,4 kW nur im Staubereich also kein Wiener Unikum sein (Landesgesetz oder Verordnung) - und da kenne ich nichts - dann darf es in Wien eben KEINE ANDEREN REGELN geben als in Öberösterreich, da die Wasserstarßen-Verkehrsordnung für alle Bundesländer gleich gilt und gleich zu vollziehen ist.

Die vielzitierte "Behördenwillkür" findet sicherlich statt, ist aber nicht rechtens und daher einfach bekämpfbar (wenngleich dann ein Verwaltungsverfahren lange dauern kann. Blöd wenn man auf eine schnelle Erledigung angewiesen wäre).

Ich werde morgen (im anderen Thread damit es beieinander bleibt) berichten, was der Sachverstänige zu dem Thema gemeint hat.

Visus1.0 27.03.2018 15:06

Ideal wäre für mich eine Donauzulassung Boot Motor mit 4,39 KW ausserhalb der Staubereiche.



Somit könnten meine Frauen auch damit auf der Donau und den Seen in Österreich fahren.

Befürchte aber das die erst ab 4,40KW für die Donau zulassen werden.


Ideal wäre das Boot mit 5Ps zugelassen zu bekommen für Donaustrom und Staubereich, dann kann man überall in Österreich damit ohne Schein fahren, wo Motorboote mit verbrenner erlaubt sind.

Berny 27.03.2018 17:55

Bernhard, das schrieb ich ja, Verordnungen oder Ähnliches.
Nur muss man die selber suchen, das Land ist einem Normalbürger nicht verpflichtet, diese auf Anfrage bekannt zu geben, wenn diese schon veröffentlicht wurde.

die Frage ist relativ einfach: gibt es eine Verordnung oder nicht.

bkj5 28.03.2018 13:08

Das mit dem Führerschein dürfte hier ja geklärt sein. Infos zur Donau-Zulassung mit 6 PS gibt es hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren


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