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didi21at 05.03.2017 10:49

Zulassung (Über)Motorisierung
 
Hallo!

Ich hätte eine Frage bezüglich der Zulassung meines Schlauchbootes.

Ich habe ein Quicksilver AA340QS2n Schlauchboot (3,40m), dieses wurde mit einen 5Ps Tomos Motor betrieben (war auch mal vor Jahren in dieser Kombi in der Steiermark angemeldet)
Laut Beschriftung am Spiegel ist es bis 15Ps motorisierbar.

Jetzt meine Frage:
Ist es möglich dieses Boot mit einem 20Ps Motor zuzulassen? Würde das Boot gerne in Österreich anmelden und in weitere Folge in Kroatien fahren.

Würde so einen Motor fast geschenkt bekommen. (Familienbesitz)


Falls nicht muss ich dieses Boot, welches in einem sehr guten Zustand ist, halt verkaufen und mir ein anderes kaufen.... (Zeit- und Geldaufwand und ich weiß nicht wie ein anderes Boot beinand ist)

Vielen Dank,
Dietmar

fma 05.03.2017 11:25

10 % darfst Du mehr anhängen, dann neue CE

VG

Frank

armstor 05.03.2017 11:34

Hallo Dietmar

Bevor du hier wieder tausend verschiedene Anworten bekommst, ruf morgen bei deiner Landesregierung an und du hast hundertprozentige Sicherheit.

lg Franz :seaman:

fma 05.03.2017 11:38

wahrscheinlich bekommt er bei der Landesregierung 10.000 verschiedene Antworten.
Thema ist eindeutig geregelt, aber ob dies auch die Verwaltung kennt ?
Hätte ich in D meine Zweifel.

VG

Frank

GordonW 05.03.2017 11:55

Aus meiner Sicht ist das Versicherungsthema viel wichtiger. Denn da geht es im Fall der Fälle um die Wurst. Das andere ist nicht unwichtig, nützt aber nix, falls die Versicherung nicht zahlen würde.

armstor 05.03.2017 13:47

Zitat:

Zitat von fma (Beitrag 423503)
wahrscheinlich bekommt er bei der Landesregierung 10.000 verschiedene Antworten.
Thema ist eindeutig geregelt, aber ob dies auch die Verwaltung kennt ?
Hätte ich in D meine Zweifel.

VG

Frank

Mir ist schon klar. Die Beamten in der Landesregierung sind ja lauter Rindvieher. Da ist schon besser in unserem Forum nachzufragen.
Den da gibts sofort eine eindeutige Antwort.

lg

nuernberger-1 05.03.2017 14:38

Zitat:

Zitat von armstor (Beitrag 423528)
Mir ist schon klar. Die Beamten in der Landesregierung sind ja lauter Rindvieher. Da ist schon besser in unserem Forum nachzufragen.
Den da gibts sofort eine eindeutige Antwort.

lg

Zu 99% sind es bestimmt keine Rindviecher, nur ich erwische meistens immer das übrige 1% egal welches Amt. Nur mal so am Rande. :ka5:

fma 05.03.2017 15:05

Zitat:

Zitat von armstor (Beitrag 423528)
Mir ist schon klar. Die Beamten in der Landesregierung sind ja lauter Rindvieher. Da ist schon besser in unserem Forum nachzufragen.
Den da gibts sofort eine eindeutige Antwort.

lg

unter Umständen schon. Es gibt ab und an Leute die sich mit einem Thema befassen, bevor die Tastatur gequält wird. Und EU-Recht muss man u.U. einfordern. Allerdings lag ich mit den 10% falsch. Es sind 15%.



(3) Wer einen Antriebsmotor oder ein Wasserfahrzeug nach Vornahme größerer Veränderungen oder Umbauten in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt oder wer die Zweckbestimmung eines nicht von dieser Richtlinie erfassten Wasserfahrzeugs so verändert, dass es daraufhin von der Richtlinie erfasst wird, wendet vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme des Produkts das Verfahren nach Artikel 23 an.


6. „größerer Umbau des Motors“ einen Umbau des Antriebsmotors, der möglicherweise dazu führt, dass der Motor die in Anhang I Teil B angegebenen Emissionsgrenzwerte überschreitet, oder der die Motornennleistung um mehr als 15 % erhöht;

7. „größerer Umbau des Wasserfahrzeugs“ einen Umbau des Wasserfahrzeugs, bei dem die Antriebsart des Wasserfahrzeugs geändert wird, der Motor einem größeren Umbau unterzogen wird oder das Wasserfahrzeug in einem Ausmaß verändert wird, dass es die geltenden in dieser Richtlinie festgelegten grundlegenden Sicherheits- und Umweltanforderungen möglicherweise nicht erfüllt


nachzulesen:

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VG

Frank

thball 05.03.2017 15:16

Hallo Frank,

ich kenne die österreichischen Vorgaben nicht, aber wenn ich an unsere Bestimmungen denke dann interessiert es niemanden ob die EU in irgendeiner Bestimmung eine 15% Toleranz sieht.

Am Bodensee würde man also bei einer CE von 40 PS auch keine 45 PS zulassen. Denke das ist in Bregenz ähnlich wie bei unseren Landratsämtern.

Wie das im restlichen Österreich gehandhabt wird kann ich nicht beurteilen, Aber ich würde wie Franz lieber bei der zuständigen Stelle nachfragen. Fehlkauf könnte teuer werden.

Übrigens würde ich das Gewicht nicht außer Acht lassen, das darf bei uns auch nicht überschritten werden, selbst wenn die PS Zahl noch nicht erreicht wäre...

fma 05.03.2017 15:21

Zitat:

Zitat von thball (Beitrag 423543)
Hallo Frank,

ich kenne die österreichischen Vorgaben nicht, aber wenn ich an unsere Bestimmungen denke dann interessiert es niemanden ob die EU in irgendeiner Bestimmung eine 15% Toleranz sieht.

Am Bodensee würde man also bei einer CE von 40 PS auch keine 45 PS zulassen. Denke das ist in Bregenz ähnlich wie bei unseren Landratsämtern.

Wie das im restlichen Österreich gehandhabt wird kann ich nicht beurteilen, Aber ich würde wie Franz lieber bei der zuständigen Stelle nachfragen. Fehlkauf könnte teuer werden.

Übrigens würde ich das Gewicht nicht außer Acht lassen, das darf bei uns auch nicht überschritten werden, selbst wenn die PS Zahl noch nicht erreicht wäre...


Woher willst Du das wissen ? Die Richtlinie ist erst seit Jan. in Kraft.
Und führt dazu das Zar Boote jetzt nur noch C-Kat. sind.

VG

Frank

fma 05.03.2017 15:36

Tom,

kaufen würde ich auch erst wenn alles klar ist. Aber bei der Zulassungstelle würde ich die Einhaltung der Sportboote-Verordnung einfordern.

Oder erst zulassen, und dann umbauen.

VG

Frank

armstor 05.03.2017 15:47

Zitat:

Zitat von fma (Beitrag 423503)
wahrscheinlich bekommt er bei der Landesregierung 10.000 verschiedene Antworten.
Thema ist eindeutig geregelt, aber ob dies auch die Verwaltung kennt ?
Hätte ich in D meine Zweifel.

VG

Frank

Nocheinmal, auch für solche die es nicht kapieren.
Beispiel:
Bin in Salzburg gemeldet, Anruf bei Ing. Mazzucco, er ist zuständig für die Zulassung meines Bootes. Und dieser wird mir genau Auskunft geben, welchen Motor ich drauhaben darf. Er muss in ja dann zulassen und mir einen Zulassungsschein geben.

Deshalb hab ich Dietmar geschrieben, er soll sich bei seiner Zulassungsstelle erkundigen, welchen Motor er draufhängen darf.

Ob das jetzt EU Rechtkonform ist oder nicht muss ja der Herr Ing. wissen. Er trägt ja auch die Verantwortung. Und mit der Versicherung hat das überhaupt nichts zu tun. So bald ich vom Amt eine Zulassung habe, gehe ich zur Versicherung und lasse mir mein Boot versichern. Und wenn diese mit den zugelassen Fakten nicht einverstanden sind, werden sie das Boot ja auch nicht versichern.

preirei 05.03.2017 16:08

Zitat:

Zitat von didi21at (Beitrag 423491)
.....
Laut Beschriftung am Spiegel ist es bis 15Ps motorisierbar.

Jetzt meine Frage:
Ist es möglich dieses Boot mit einem 20Ps Motor zuzulassen? Würde das Boot gerne in Österreich anmelden ....

Für den TE ist euer Geplänkel eigentlich wurscht, weil entweder

a) sind wir in Österreich, da gilt "mia sen mia" und "Vurschrift is Vurschrift" :futschlac , da gehts dann nicht, oder
b) fma hat mit seiner 15% Toleranz recht, mit 20 PS wäre er dann weit drüber :schlaumei, also geht auch nix, bleibt
c) armstor empfiehlt einen Anruf beim Amt, das könnte dann entweder NEIN sagen, wegen a) oder b) oder es zulassen wenn er einen Nachweis (Gutachten eines ZT) bringt, dass der für 15 PS zertifizierte Spiegel das aushält oder evt. verstärkt werden muss. :confused-

Also alles ganz easy - kurz: Den 20PS-ler einfach so dranschrauben geht sicher nicht! :gruebel: :confused-

fma 05.03.2017 16:40

20 PS geht eh nicht, mehr als 15% > neue CE

fma 05.03.2017 16:48

Aber schaut auch auf den 2. Teil !

Auch wer innerhalb der zulässigen PS-Werte bleibt, muss auf die Emission achten.
Keine Ahnung wie das z. B bei Umrüstung von 4 Takt auf 2 Takt verhält.

VG

Frank


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