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AndreasHH 16.02.2012 14:35

Ellebi 720 und deutsche Zulassung
 
Hallo,

an die Italienspezialisten hier im Forum:

Kann ich einen Ellebi 720, Bj. Mitte bis Ende der 90er, vielleicht auch etwas jünger, hier in Deutschland ohne große Zusatzkosten durch den TÜV bringen, oder muß da an den Bremsen umgebaut und geschweißt werden, wie ich hier auch schon gelesen habe.

Der Trailer ist ein wenig zu klein für das Boot, ich brauche ihn also nicht wirklich, müßte ihn aber evtl. mit kaufen und würde das Boot dann auch auf diesem Trailer nach D transportieren und hier auf meinen 1300er umsetzen.

DieterM 16.02.2012 17:23

Hallo Andreas,

wie ich Dir schon sagte, muß dieser alte ELLEBI 720 aus 1996 unbedingt eine vorhanden Rückfahrautomatik haben, sonst ist der Trailer nicht zulassungsfähig in D. Dann bleibt Dir nur die Abholung mit Deinem deutschen Trailer bzw. ev. einem Leihtrailer.

Auf dem Bild erscheint es mir eine alte Version noch mit Federachse sein, also Tork-Version, was bei mir Bedenken wegen der möglichen fehlenden Rückfahrautomatik auslöst. Das hatten wir schon ein paar Male. Überwiegend werden inzw. die ELLEBI Trailer heute mit der Einzelradfederung und Spiralfeder geliefert, und natürlich mit der Rückfahrautomatik bei gebremsten Versionen.

Um das festzustellen, würde ich Dir empfehlen dies bei dem Händler umgehend anzufragen. Notfalls könnte Dir das auch ELLEBI direkt bestätigen, wenn Du dort die Fertigungsnummer anfragst. ELLEBI ist sehr kooperativ mit Detailinformationen und könnte Dir im Befarfsfalle, wenn die TÜV Abnahme vor der Zulassung in D Schwierigkeiten macht, Dir eine Bremsenberechnung zusenden auf Anforderung.

Hier der link Um Links zu sehen, bitte registrieren

Die alte Version ELLEBI 720 hat etwa 700 kg GG und um die 550 kg Tragkraft, also wie meistens zu schwach für das anvisierte Boot.

Samxxx 16.02.2012 17:56

Hallo Andreas
Wie der Dieter schreibt hat das Teil ja schon ein hohes Leergewicht . Da kann ich mir schon vorstellen das die Jungs vom TÜV eventuel Probleme machen. Aber wenn Du den Trailer unbedingt mitkaufen musst , dann benutze oder verkaufe ihn doch als Haventrailer . ( nur so ein Gedanke )
Dann kanst Du deinen ja nehmen .

========================

Gruß Walter

AndreasHH 17.02.2012 09:39

Hallo ihr Beiden,

vielen Dank für die Antworten.

Zunächst einmal denke ich in alle Richtungen. Dank Eurer Hilfe bei der Entscheidungsfindung werde ich aber nun versuchen, das Boot ohne Trailer zu kaufen.

Ist grundsätzlich möglich, der logistische Ablauf wäre aber einfacher gewesen. Allerdings fahre ich auch lieber mit dem eigenen Trailer zurück, man weiß ja nie...

helbil 23.02.2012 00:03

Mein LBN hat 1000/1100 kg
 
Hallo
mein LBN 720 ist Baujahr hat normal 1000 kg Zgg, hat eine 1100 kg Achse,bekam ihn aufgelastet auf 1100kg. Grundsätzlich hätte ich für den Tür nichts ändern müssen.

Um Links zu sehen, bitte registrieren



.

helbil 23.02.2012 20:51

Wenn man nicht alles kontrolliert
 
Mein Anhänger ist Baujahr 2001, und war nicht beim Tür sondern natürlich beim TÜV

DieterM 23.02.2012 22:16

Zitat:

Zitat von DieterM (Beitrag 272998)
Hallo Andreas,

....

Die alte Version ELLEBI 720 hat etwa 700 kg GG und um die 550 kg Tragkraft, also wie meistens zu schwach für das anvisierte Boot.

Sorry Andreas, aber hier ist von mir etwas falsches ausgesagt worden. Es muß heißen:

Die alte Version ELLEBI 720 hat etwa knapp unter 700 kg Nutzlast mit Reserverad , und um die 250 kg Eigengewicht, das GG dürfte bei knapp 950 kg liegen, also wie meistens zu schwach für das anvisierte Boot.

Genaueres könnte man nur erfahren durch Einsicht in die italien. Straßenzulassungspapiere. Das man einen ELLEBI auflasten kann hängt von der Ausrüstung ab, diese ist aber meistens bereits ausgereizt je nach Typ. Ich frage mich aber, ob der alte Trailer bereits eine Rückfahrautomatik hat für die Bremsen, denn die alten gebremsten Anhänger haben sowas definitiv nicht gehabt und können somit nicht mehr in einem EU-Land außerhab Italien neu zugelassen werden.:smileys5_

AndreasHH 24.02.2012 08:22

Also, der Trailer ist Bj. 05/2003, Gesamtgewicht 1000Kg, Zuladung 750Kg.

Da ich einen Trailer habe, werde ich den Trailer nicht nehmen. Ich habe dafür einen Nachlass von 800 Euro bekommen. Wenn ich die Kosten für eine Zulassung in D dazurechne, war das, glaube ich, die richtige Entscheidung.

helbil 24.02.2012 23:56

Hi Andreas,
die Sache ist zwar erledigt, aber...........
Es kommt natürlich auf den Zustand des Anhängers an, aber ein 2003er 1000kg Anhänger ist mehr wert wie 800.-- € plus Tüvgebühren.

@Dieter nur zur Info: Wir haben in 2011 einen kleinen gebremsten Trailer ohne Rückfahrautomatik über den TÜV gebracht und zugelassen. Wir haben einfach die Auflaufbremse blockiert.

DieterM 25.02.2012 14:24

Zitat:

Zitat von helbil (Beitrag 273516)
Hi Andreas,
die Sache ist zwar erledigt, aber...........
Es kommt natürlich auf den Zustand des Anhängers an, aber ein 2003er 1000kg Anhänger ist mehr wert wie 800.-- € plus Tüvgebühren.

@Dieter nur zur Info: Wir haben in 2011 einen kleinen gebremsten Trailer ohne Rückfahrautomatik über den TÜV gebracht und zugelassen. Wir haben einfach die Auflaufbremse blockiert.

Du magst ja Glück gehabt haben mit einem Trick. Tatsache ist, wenn der TÜV die fehlende Rückfahrautomatik erkennt, dann bekommt ein ausländischer gebremster Trailer keine neue Zulassung weder in D noch in A, mit Sicherheit auch nicht in CH.

Wenn der ELLEBI 720 nicht aus Mitte der 90er Jahre ist, sondern ein 2003 er, dann hat er garantiert bereits die Rückfahrautomatik und auch die EU-Ausrüstung. Den Handelswert für diesen Trailer schätze ich bei gutem Zustand mit € 1400,00 ein, da er neu ca. € 3000,00 kostet einschl. italien. IFA (MWST).

helbil 02.03.2012 19:17

War kein Trick
 
Hi Dieter

war kein Trick. Die Italiener haben vielfach auch gebremste Anhänger unter 750 Kg zzG, damit sie diese mit kleineren Autos ziehen können.
Die Bremse blockieren war mit dem TÜV abgesprochen, aber auch nur weil sie sowieso defekt war, und die Reparatur Geld gekostet hat. Wäre die Bremse in Ordnung gewesen, hätte sie dürfen drinn bleiben.
Muss noch mal nachfragen nach welcher Regelung das möglich war.


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