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herbert 27.01.2016 22:01

Wasserscheide
 
Zitat:

Zitat von dori (Beitrag 382051)
denn man hat in der Schule aufgepasst.

Ich hatte das Glück vor Ort vom Großvater über die Europäische Wasserscheide informiert zu werden. :schlaumei


So die ursprungsanfrage war aber Drohne :biere:

thball 01.03.2018 22:57

Hallo,

in den letzten Jahren hat sich viel getan in diesem Bereich. Es gibt sowohl in D wie auch in A neue Vorschriften.

Aber auch die Technik hat sich deutlich weiter entwickelt. Sehr spannend finde ich den neuen Mavic Air.

Wie sieht es bei Euch aus? Gibt es noch „Modellflieger“?

mihu 02.03.2018 09:23

Zitat:

Zitat von thball (Beitrag 450177)
Wie sieht es bei Euch aus? Gibt es noch „Modellflieger“?

Hier, Modell- und Segelflieger :-)
Auf Um Links zu sehen, bitte registrieren und Um Links zu sehen, bitte registrieren gibt es Infos über die rechtliche Situation in Österreich. Kurzfassung: Wenn du mit Kamera fliegen willst bleib unter 250g.

thball 04.03.2018 12:42

bei Euch in A soll es wohl etwas strenger zugehen. Aber auch bei uns sind die Regeln geändert worden. Aber es gibt noch viele Gebiete wo man in gewissen Grenzen fliegen kann.

Schön, dass es noch andere Kopterflieger hier gibt.

Visus1.0 04.03.2018 18:03

Zitat:

Zitat von mihu (Beitrag 450185)
Hier, Modell- und Segelflieger :-)
Auf Um Links zu sehen, bitte registrieren und Um Links zu sehen, bitte registrieren gibt es Infos über die rechtliche Situation in Österreich. Kurzfassung: Wenn du mit Kamera fliegen willst bleib unter 250g.


Ist nicht richtig, sobald eine Kamera drauf ist, ist sie ohne Genehmigung verboten, auch unter 250 Gramm.

helmut800 04.03.2018 19:45

Servus, hier kannst du alles nachlesen, auch wie du an den Kenntnissnachweis kommst.
Um Links zu sehen, bitte registrieren
LG Helmut

ulf_l 05.03.2018 08:22

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 450285)
Ist nicht richtig, sobald eine Kamera drauf ist, ist sie ohne Genehmigung verboten, auch unter 250 Gramm.

Hallo

Wenn ich mir das Um Links zu sehen, bitte registrieren durchlese, gilt das nur, wenn die Bilder/Filme der Kamera auch tatsächlich aufgezeichnet werden.

Gruß Ulf

mihu 05.03.2018 09:06

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 450285)
Ist nicht richtig, sobald eine Kamera drauf ist, ist sie ohne Genehmigung verboten, auch unter 250 Gramm.

Dann nenne mir bitte deine Quelle dafür. Im LFG ist folgendes definiert:

Unbemannte Geräte bis zu 79 Joule maximaler Bewegungsenergie

§ 24d. Soweit unbemannte Geräte mit einer maximalen Bewegungsenergie unter oder gleich 79 Joule, die selbständig im Fluge verwendet werden können, nicht höher als 30 Meter über Grund betrieben werden, ist darauf zu achten, dass durch den Betrieb keine Personen oder Sachen gefährdet werden. Abgesehen davon fallen diese Geräte nicht in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes.


250g Gewicht und 30m Fallhöhe ergeben die 79J, darunter fällt man nicht ins LFG. Woraus schließt du also auf irgendein Verbot?
Es steht übrigend auch auf der ÖAMTC Seite dass <250g auch mit Kamera keine Genehmigung erforderlich ist.

Visus1.0 05.03.2018 17:02

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Sobald du Aufnahmen aufzeichnest und über Privatgrund oder Personen fliegst, ist es verboten, leider.
http://up.picr.de/32011018tr.jpg

Mit dieser kleinen unter 250 gramm kannst du mit dem Handy oder Fernsteuerung steuern und über das Handy Film und Foto auf der Speicherkarte aufzeichnen und speichern.

Sobald du das tust bedarf es schon einer Genehmigung.


Um Links zu sehen, bitte registrieren

Visus1.0 05.03.2018 17:35

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Zitat aus dem Test.
Als „Drohne“ (z.B. Multikopter) ist das Gerät zu klassifizieren, wenn es gewerblich oder nicht ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst sondern z. B für Foto-/Filmaufnahmen betrieben wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Aufnahmen gewerblich oder privat erstellt werden oder ob die Aufnahmen an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Für den Betrieb dieser Geräte ist eine Bewilligung von Austro Control erforderlich.

Es spielt keine Rolle wie schwer die Drohne ist!!!!

Das heisst hast du ein Kinderspielzeug das Aufnahmen machen kann und aufzeichnet, egal wie über Handy oder direkt, zahlst mal für die Bewilligung 330 Euro. Sonst darfst mal gar nicht aufzeichnen.

Willst du aufzeichnen mit Bewilligung geht das nicht überall....


Wie gesagt der Knackpunkt ist die Kamera.... nicht das Gewicht des Kopters.

Visus1.0 05.03.2018 17:46

Zitat:

Zitat von ulf_l (Beitrag 450316)
Hallo

Wenn ich mir das Um Links zu sehen, bitte registrieren durchlese, gilt das nur, wenn die Bilder/Filme der Kamera auch tatsächlich aufgezeichnet werden.

Gruß Ulf

Für was hab ich eine Kamera drauf, wenn ich nicht aufzeichne? Zur Orientierung nicht, den da darfst ohne Flugschein sowieso nur auf Sichtweite fliegen.

hobbycaptain 05.03.2018 17:56

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 450335)
Für was hab ich eine Kamera drauf, wenn ich nicht aufzeichne? Zur Orientierung nicht, den da darfst ohne Flugschein sowieso nur auf Sichtweite fliegen.

naja, FPV kann ich schon fliegen, dafür brauch ich die Kamera, auch wenn ich nicht aufzeichne

Visus1.0 05.03.2018 18:13

FPV ...Ja aber nur wenn eine zweite Person die Drohne sichtet....bei Vereinsplätzen gibt es Ausnahmen.

Ich will mit all dem nicht sagen, das ich für all die übertriebenen Drohnengesetze bin.

Den wenn ich eine Stippangel mit 15 Meter nehme und da ein Kammers drauf gebe, kann ich auch den ganzen Ort aufzeichnen oder den Grund vom Nachbarn, mit der Kamera. Oder mich mit einem Tele auf einen Hügel setz.

herbert 05.03.2018 18:34

video
 
wie geht das mit Kläger und .....:biere:

ich dürfte auf der Autobahn 130 fahren .......

Solange dich keiner anzeigt wird es egal sein und Kontrollen na ja :ka5:

es gibt viele filme von boot Fahrer aus Kroatien, wie siegt es da aus:confused-

ulf_l 05.03.2018 19:01

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 450335)
Für was hab ich eine Kamera drauf, wenn ich nicht aufzeichne? Zur Orientierung nicht, den da darfst ohne Flugschein sowieso nur auf Sichtweite fliegen.

Hallo

So steht es halt dort. Und ja man kann selbstverständlich sich die Bilder über Handy oder Tablet ansehen, ohne sie aufzuzeichnen. Die Bilder sehe ich ja gleich beim Flug und auch das macht schon Spaß, z.B. Landschaften aus einer Perspektive zu sehen, die einem normalerweise verschlossen ist.

Aber Du hast schon recht, auf das Geschiß in Österreich und Dänemark hab ich da auch keine Lust und laß die Phantom in den Ländern halt im Auto.

Gruß Ulf


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