Schlauchbootforum

Schlauchbootforum (https://schlauchboot-online.com/index.php)
-   Schlauchboot (https://schlauchboot-online.com/forumdisplay.php?f=8)
-   -   Rechtliche Sicht auf die Mindestbeleuchtung beim Schlauchboot (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=41263)

DerAndre 21.03.2022 16:18

Rechtliche Sicht auf die Mindestbeleuchtung beim Schlauchboot
 
Hallo zusammen,

ich habe eine wahrscheinlich etwas blöde Frage aber komplett sicher bin ich mir leider nicht weshalb ich Rat suche:
Ich hoffe ich schreibe das in die richtige Rubrik weil es geht mir weniger um die Beleuchtung als um die Rechtslage bei Schlauchbooten.

Bei einem Wasserfahrzeug unter 7 Metern welches 7 Knoten Höchstgeschwindigkeit hat brauche ich ja keine Seitenleuchten Rot/ Grün.

Jetzt meine Frage:
Beziehen sich die 7 Knoten auf die real erziehbare Höchstgeschwindigkeit oder auf die von mir tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit wenn ich nachts unterwegs bin. Also anders formuliert, geht es darum wie schnell ich nachts tatsächlich fahre oder meint der Gesetzgeber wie schnell ich höchstens fahren kann mit meiner Motorisierung/ Gefährt?

Ich wär sehr dankbar wenn mir jemand weiterhilft weil ich bin nicht wirklich fündig dazu geworden.

Danke schonmal
Andre

Bredi 21.03.2022 17:25

Hier auf der Unterweser brauchst du keine Beleuchtung < 7 Meter.

Nachtvogel 21.03.2022 17:35

Hallo Andre,

in den KVR steht unmissverständlich "..dessen Höchstgeschwindigkeit 7 kn nicht übersteigt". Damit musst Du an einem Boot das eine Höchstgeschwindigkeit von über 7 kn hat auf jeden Fall die Seitenleuchten haben.

Gruß,
Matthias

PS.: KVR gelten natürlich nur auf Küstengewässern, Seeschiffahrtsstraßen und der hohen See.

The_Brave 21.03.2022 17:42

Deshalb fährt Reiner nachts auch immer ohne Beleuchtung in seinem Pool��

OLKA 21.03.2022 18:15

@Jens,
wie kommst du darauf?
Auf der Unterweser (Bremen-Bremerhaven) gilt die SeeSchStrO.

@Matthias: die KVR gelten auf hoher See.

Ich sehe das aber so wie du: Das Fahrgebiet sollte vor der Beantwortung der Frage zunächst geklärt werden. Im Pool musst du tatsächlich keine Lichter führen (Das ich „dem Mutigen“ mal Recht gebe hätte ich auch nicht gedacht :lachen78:)

Bredi 21.03.2022 19:09

Zitat:

Zitat von OLKA (Beitrag 523360)
@Jens,
wie kommst du darauf?
Auf der Unterweser (Bremen-Bremerhaven) gilt die SeeSchStrO.

@Matthias: die KVR gelten auf hoher See.

Ich sehe das aber so wie du: Das Fahrgebiet sollte vor der Beantwortung der Frage zunächst geklärt werden. Im Pool musst du tatsächlich keine Lichter führen (Das ich „dem Mutigen“ mal Recht gebe hätte ich auch nicht gedacht :lachen78:)

Solange ich bei Tageslicht fahre brauche ich keine Beleuchtung, ab der Dämmerung reicht eine weiße Leuchte. Bei bis dato drei Kontrollen wurde nie etwas bemängelt.:ka5:

DerAndre 21.03.2022 21:21

Danke für die vielen Antworten. Gemeint ist natürlich der Geltungsbereich der Regel also Seeschoffahrtsstrassen.
Ich glaub ich muss das nochmal genauer beschreiben woran ich mich aufhäng:
Mir gehts um das Wort „Höchstgeschwindigkeit“
Ist damit gemeint dass die Regel nur Fahrzeuge betrifft die nicht im Stande sind schneller als 7 Knoten zu fahren oder gilt die Regel nur so lange ich nachts tatsächlich nicht schneller als 7 Knoten fahren Obwohl ich schneller fahren könnte :)
Oh man ich kann’s leider nicht besser erklären und sicherlich ist’s ne Schwachsinns Frage aber hoffentlich versteht ihr was ich meine
Also einfach gesagt ist die Frage ob ich überall nachts rumdüsen darf nur mit einem weißen Rundumlicht bewaffnet und bei der Kontrolle darauf verweisen kann dass ich an mein Schlauchboot keine weitere Beleuchtung machen kann und sowieso nur 7 knoten schnell unterwegs war

Nachtvogel 21.03.2022 22:19

Hallo Andre,

für mich ist die Sache klar: Die Höchstgeschwindigkeit Deines Bootes liegt über 7 kn. Und damit musst Du die vorgeschriebene Beleuchtung am Boot haben. Wie schnell Du tatsächlich mit Deinem Boot fährst ist dabei irrelevant.

Gruß,
Matthias

Wilma1 22.03.2022 06:28

Aber mein Boot kann Nachts auch fahren, aber wenn ich nicht fahre, brauche ich keine Beleuchtung anbauen.

Gute Frage, aber ich bin mir auch nicht sicher.

DerAndre 23.03.2022 21:51

Danke Matthias und danke Dirk für eure Antworten.
Ich denke auf der sicheren Seite bin ich wohl auf jeden Fall wenn ich mir einfach die notwendige BSH Beleuchtung hole und guten Gewissens so schnell wie ich möchte nachts unterwegs bin.
Ganz eindeutig formuliert finde ich das von unserem Gesetzgeber trotzdem nicht :)

SchlauchiLA 27.03.2022 15:28

Noch besser wäre du holst dir eine Beleuchtung mit EU Zulassung = "Steuerrad Symbol".

rg3226 27.03.2022 16:11

Wenn man ganz sicher gehen will dan ruf doch eine Wasserschutzpolizei Dienststelle des jeweiligen Fahrgebiet an.
Dort bekommst du mit Sicherheit die richtige Auskunft.

the_ace 28.03.2022 09:44

Überall wo die SeeSchStrO gilt braucht man eine zugelassene Beleuchtung, sonst gibt es evtl. ein Ticket.
Die 7 kn beziehen sich auf die erreichtbare Geschwindigkeit; alle Gleiter brauchen da definitiv eine entsprechende Beleuchtung.

Bredi 28.03.2022 10:15

Dann würden hier auf der Unterweser bestimmt 50 % der Kleinboote Tickets bekommen können, du braucht keine Beleuchtung wen du in der in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschieben ist nicht fährst. Also bei Helligkeit und kein Nebel oder Sichtbehinderung.
Auszug aus der BSH : 4. Im Geltungsbereich der SeeSchStrO:
Maschinenfahrzeuge unter 7 Meter Länge, die
aufgrund der Bauart keine Lichter wie o.g. führen
können, z.B. ungedeckte Maschinenfahrzeuge oder
kleine Boote mit Motoren
ohne Lichtmaschine,
dürfen in der Zeit, in der
die Lichterführung vorgeschrieben ist, nicht
fahren – es sei denn, es
liegt ein Notstand vor. In
diesem Fall muss eine
elektrische Leuchte
(z.B. eine leistungsstarke
Taschenlampe) oder eine Laterne mit weißem Licht
ständig gebrauchsfertig mitgenommen werden,
die zur Vermeidung eines Zusammenstoßes rechtzeitig gezeigt werden muss. §10 (3) SeeSchStrO.

Ich bin schon sehr lange mit kleineren Booten wie Sportboote, Schlauchboote oder auch Segeljollen auf der Unterweser unterwegs, mehrmals auch mal kontrolliert worden, wegen fehlender Beleuchtung aber noch nie angemahnt worden.

rg3226 28.03.2022 10:33

Im Geltungsbereich der SeeSchStrO benötigt man zulässige Lichterführung auch am Tage.
Ist mir auf der Schlei bei einer Kontrolle ausgiebig von der WSP Polizei aus Kappeln erklärt worden.
War damals der erste Urlaub mit dem Wiking wo noch kein Bügel montiert worden war.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:18 Uhr.

Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com