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dirki 03.02.2016 17:27

Ja, telefoniert habe ich mit der Freisprecheinrichtung!:chapeau:
Und der Anruf eine Minute bevor es geblitzt hat wird auch Jahre gespeichert und kann bestätigt werden.:chapeau:
Da hab ich mich schon schlau gemacht.:chapeau:

Visus1.0 03.02.2016 17:29

Zitat:

Zitat von Wameru (Beitrag 382745)
jetzt werd mal nicht kleinlich ;-)

:biere:mein das ja nicht so doch ein blöder Kmh entscheidet über 4 Wochen Fahrverbot oder nicht......aber man kann immerhin noch BOOTFAHREN:biere::banane:

dirki 03.02.2016 17:43

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 382750)
:biere:mein das ja nicht so doch ein blöder Kmh entscheidet über 4 Wochen Fahrverbot oder nicht......aber man kann immerhin noch BOOTFAHREN:biere::banane:

Hallo Andreas,
klar, hab ich mir auch schon gedacht, 4 Wochen Kroatien, wer braucht da schon ein Auto!
Aber wie hinkommen???????:cognemur::cognemur:
Ne, meine Frau fährt das Gespann nicht!
Liebe Grüße :biere:
Dirk
Ps: Was ist übrigens mit den anderen Führerscheinen?:gruebel:
Hätte da noch den alten 1er!:confused-
Und was ist mit den Bootsscheinen?:confused-

nuernberger-1 03.02.2016 17:46

Alles was mit KFZ zu tun hat, also Auto, Motorrad ect. wäre weg. Auf deine Bootsscheine hat es keinen Einfluss. Eventuell dürftest du noch Mofa fahren, kommt auf dein Alter an.

Wameru 03.02.2016 17:49

Nee, wenn Lappen eingezogen, dann darf er auch kein Mofa fahren. Auch wenn es aufgrund des Alters führerscheinfrei wäre.

Steht irgendwo in dem Schrieb, den man bekommt, wenn man den Schein abgibt.

Visus1.0 03.02.2016 17:56

Einem Freund von mir haben sie den Schein für 4 Wochen entzogen, er ist Markler...seine Frau musste ihn 4 Wochen zu jedem Kunden und Vermietobjekt fahren....:ka5:

seit dem Vorfall macht er alles was seine Frau sagt....:ka5: versteht ihr warum?:gruebel::gruebel::futschlac

ad-mh 03.02.2016 18:00

Moin,

mit ordentlicher Argumentation stehen die Chancen gut, dass so eine Sache durch das Gericht eingestellt bzw. in eine Verwarnung umgewandelt wird (35€).
Bei unseren regionalen Richtern ist dies jedenfalls in gut begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der StA möglich.

Argumentationsansatz:
Türe mit Sicherheitsschließung

Wichtig ist die Argumentation im Detail. Wenn man es hier ohne anwaltliche Hilfe versucht, dann wird es nichts, so jedenfalls meine berufliche Erfahrung.
Am Freitag werden wir zwei Termine haben, bei denen die Mandanten einen Freispruch hätten erreichen können, sich aber gegenüber der Bussgeldstelle um Kopf und Kragen geschrieben haben. Mal sehen, ob wir da etwas retten können.

dirki 03.02.2016 18:04

Jetzt nur mal rein hypotetisch!:chapeau:
Angenommen!!!!!!!!! Du verlierst im Sinne von aus der Tasche gefallen den Führerschein und läßt dir einen neuen ausstellen.
Dann hast du doch falls der verlorene zufällig wieder auftaucht zwei.:confused-
Dann suchst du dir den fahrfreien Monat aus, machst in der Zeit 4 Wochen Urlaub in Kroatien, fährst einen Tag bevor du abgeben musst in Urlaub, und läßt die Schwiegermutter deinen Schein abgeben!:confused-
Nach den vier Wochen fährste wieder nach Hause und holst deinen Führerschein wieder ab.:cool:
Wirst du beim heimfahren angehalten, haste ja noch den wieder gefundenen.:confused-
Ist ja nicht mein Gedanke, aber vielleicht kommt der eine oder andere auf die Idee!:confused-
Also nochmal, nur rein hypotetisch!:chapeau:
Jetzt mal los, was meint Ihr zu der Sache!:confused-
Liebe Grüße:biere:
Dirk

rückenwind 03.02.2016 18:09

wenn was passiert, verlierst du einen großen teil deines versicherungsschutz. das ist fahren ohne fahrerlaubnis.
besser - fliege nach thailand, mach da eine prüfung vor ort, und hab ruhe :lachen78: - solange bis du zuhause wieder fahren darfst!

ad-mh 03.02.2016 18:11

Eine nicht so gute Idee...
Bei uns stehen Ordnungsbehörde und Polizei in sehr gutem Kontakt. Bei Fahrverboten nicht unbedingt aber bei Entzug der FE.

Ansonsten kann man schonmal für die MPU üben...

Visus1.0 03.02.2016 18:12

Ich kenn wem den hatten sie auch den Schein abgenommen fuhr mit dem zweiten .....sogar eine Verkehrskontrolle hatte er und die schauen nicht nach ....meistens....wenn du an Unfall hast dann gehts dir nicht gut ...aber wann hat man schon eine Verkehrskontrolle mit Scheinabfrage ...echt selten....das Risiko trägt man selbst....
das was du machen willst ist eh legal und legitim..Dirk... du musst ihn ja meist nicht mal abgeben deinen Schein man muss unterscheiden zw. Fahrverbot und Entzug des Führerscheins

ad-mh 03.02.2016 18:13

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 382763)
... du musst ihn ja meist nicht mal abgeben deinen Schein man muss unterscheiden zw. Fahrverbot und Entzug des Führerscheins

Österreich?

dirki 03.02.2016 18:15

Zitat:

Zitat von dirki (Beitrag 382760)
Jetzt nur mal rein hypotetisch!:chapeau:
Angenommen!!!!!!!!! Du verlierst im Sinne von aus der Tasche gefallen den Führerschein und läßt dir einen neuen ausstellen.
Dann hast du doch falls der verlorene zufällig wieder auftaucht zwei.:confused-
Dann suchst du dir den fahrfreien Monat aus, machst in der Zeit 4 Wochen Urlaub in Kroatien, fährst einen Tag bevor du abgeben musst in Urlaub, und läßt die Schwiegermutter deinen Schein abgeben!:confused-
Nach den vier Wochen fährste wieder nach Hause und holst deinen Führerschein wieder ab.:cool:
Wirst du beim heimfahren angehalten, haste ja noch den wieder gefundenen.:confused-
Ist ja nicht mein Gedanke, aber vielleicht kommt der eine oder andere auf die Idee!:confused-
Also nochmal, nur rein hypotetisch!:chapeau:
Jetzt mal los, was meint Ihr zu der Sache!:confused-
Liebe Grüße:biere:
Dirk

Mit dem Beispiel möchte ich mich jetzt nicht um Kopf und Kragen reden!
Aber ich denke wenn du genug Zeit und Geld hast, kannste sowas leicht umgehen!:cognemur:
Leider habe ich beides nicht im Überfluss!:confused-
Mir ist schon klar das ich einen Fehler gemacht habe, der auch sicherlich mit einem Bußgeld geahndet werden muss!:smileys5_
Nur halt den Lappen weg, das möchte ich wegen der Situation nicht!:schlaumei
Das nur zu dem klaren Verständnis!:chapeau:
Liebe Grüße
Dirk

rückenwind 03.02.2016 18:22

bei fall no. 1 hast du evtl ein fahrverbot von 4 wochen, als erstsünder kannst du dir noch aussuchen, wann du ihn abgibst.

bei fall no. 2 + erwischen tippe ich auf 1 - 2 jahre entzug der fahrerlaubnis, evlt verbunden mit MPU und neuerteilung, sprich neue prüfung.

obs das so wert ist??

schlauchi20 03.02.2016 18:27

Dirk
nun warte erst mal ab, was kommt. Im Normalfall kannst Du bei der Geschwindigkeit von der Tachoanzeige bestimmt 7 km/h abziehen, um auf die tatsächliche geschwindigkeit zu kommen.
Von der Messung warden eh 3 % abgezogen. Wenn Du also Glück hast, von der Tachoanzeige 10 km/ h.
Und wenn dann die 145 km/h stimmen, dann hättest Du laut Tacho 155 drauf haben dürfen.
Erst mal abwarten was da kommt. Was man Dir anrechnen möchte, steht im "Anhörungsbogen" dann drin. Damit gehst Du in den Bußgeldrechner und guckst nach, ob es ein Fahrverbot gibt oder nicht.
Wenn nein, würde ich nichts machen, einmal laut fluchen und dann zahlen.
Allerdings mußt Du dann 1 Jahr (oder 2, ich weiß es nicht genau), sehr vorsichtig fahren, den bei einem zweiten Verstoß, der einen Punkt gibt, ist der Lappen dann weg, auch wenn die zweite Tat alleine betrachtet noch OK ware!.

Kümmere Dich um Deinen Vater und warte in Ruhe ab. Eventuell erkundige Dich bis dahin im Vorfeld, ob die Rechtschutzversicherung einen Anwalt zahlt oder nicht und überlege Dir, zu welchem Anwalt du im Fall der Fälle gehts.
Hingehen erst mit dem Bescheid.
Im Voraus zur Polizei gehen würde ich nicht.

Gruß Rüdiger


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