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dirki 03.02.2016 13:24

Geblitzt auf Autobahn, Notfall? ein Monat laufen?
 
Hallo Gemeinde,:biere:
hab da mal eine Frage! Was meint ihr zu folgendem Erlebnis gestern?
Gestern hat der Teufel mal wieder versucht zugeschlagen !?
Habe gestern abend nochmal mit meinem 89 jahre alten Vater telefoniert.
Dabei hat er mir gesagt das es ihm nicht gut ginge, und er so einen Druck in Kopf und Augen hatte. Dazu noch Schwindel usw.
Habe darauf hin einen beginnenden Schlaganfall vermutet. Bin dann gleich von Rosenheim nach Grabenstätt auf der Autobahn gefahren, und habe auf Höhe Frasdorf mit der Rettungsnummer 112 telefoniert und Notarzt und Rettungswagen geordert. Ca 1 min. später war ich den Bernauer Berg herunten und kam an die Engstelle der Autobahnbrücke Bernau,Felden. Dort ist die erlaubte Geschwindigkeit auf 100 km/h begrenzt. Natürlich war ich auf Grund der Situation, und der Tatsache das das Rettunsteam schon unterwegs war, und ich gebeten wurde die Türe aufzumachen in Eile und wurde mit schätzungsweise 130-150 km/h geblitzt! (nätürlich auf der Autobahn)
Die Rettung war schnell da, und hat meinen Vater ins KH Ruhpolding gebracht, und dort war er jetzt die erste Nacht über auf der Intensivstation. Heute geht es ihm wieder besser, und der vermutete Schlaganfall hat sich Gott sei Dank nicht bestätigt.
Vermute jetzt natürlich ein ein monatiges Fahrverbot das ich mir auf Grund meiner Arbeit und sonstiger Notwendigkeit der Mobilität überhaupt nicht leisten kann! Über die Geldstrafe will ich jetzt garnicht reden.
Werde natürlich gegen den Busgeldbescheid Einspruch wegen Notsituation einlegen, aber wer weis wie entschieden wird!?
Ist mir schon klar das man zu jeder Zeit die Geschwindigkeit einhalten muss, und ich bin darin auch bisher relativ unbescholten.
Was meint ihr? Gibts da Verständnis für die Situation, oder wird einfach knallhart geahndet?
Bin auf eure Meinungen und Erfahrungen gespannt!
Liebe Grüße:biere:
Dirk

Wameru 03.02.2016 13:33

Erstmal alles Gute für deinen Vater.

Das Schnellfahren in einer solchen Situation wäre maximal dann angemessen, wenn dein Vater in Deinem Auto liegt. Die Rettungskräfte öffnen die Türe auch ohne Dich (selbst schon gemacht). Und meist sind die auch schneller vor Ort als Du.

Also lieber tief durchatmen und weder Dich selbst noch andere gefährden. Auch Dein Vater hat mehr davon, wenn Du Dich nicht selbst noch durch einen Unfall o.Ä. schädigst.

Und jetzt auch: Erstmal durchatmen. Abwarten was per Post kommt. Und dann ggf. einen Anwalt zu Rate ziehen.

Natürlich fallen die emotionale Ausnahmesituation und die Notwendigkeit des Führerscheins wegen der Berufsausübung ins Gewicht. Dazu noch ein riesiges Bündel Reumütigkeit...

Aber Du weißt ja auch: Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.


Gruß, Andreas

Comander 03.02.2016 13:37

Dumm gelaufen Dirki Boy :cognemur: Ok, trotz positiven Zuspruch den man dir erteilen wird ,Gewissheit wirst du erst in ein paar Wochen haben: Ist schätzungsweise schon 30 Jahre her ,ein Bekannter hatte von der Schwangerschaft seiner Frau erfahren und fuhr voller Freude nach Hause ,natürlich wurde er geblitzt. Da er beweisen konnte wann das Telefonat , wann der Arzt ihr die Schwangerschaft übermittelte,wurde vom Staatswegen ein Auge zugedrückt, dh. er zahlte Bußgeld ohne Punktebelastung. Für dich würde ich empfehlen eine chronologischen Liste zu verfassen. Wenn es auch gut aussieht-ich habe auch ein gutes Gefühl bei der Sache-Garantien gibt es nicht. Viel Glück ...dir und deinem Vater :chapeau:

Visus1.0 03.02.2016 13:46

Hoff dein Vater kommt bald wieder nach Hause.

Bist du ganz sicher wegen dem Fahrverbot bei 50 kmh drüber ?

In Österreich musst du mehr als 50 KMH auf der Autobahn drüber sein für ein ev. Fahrverbot im Ortsgebiet 30 KMH .

War mal über 180 bei 130 Beschränkung und da hatte ich auch kein Fahrverbot.

Vor 3 Monat haben sie mich in einer 100 mit 125 geblitzt von vorne das erste mal.... da kam aber nichts....vielleicht hast auch Glück..

Wameru 03.02.2016 13:53

NOCH liegt Grabenstätt in Deutschland. ;-)

Und hier ist normalerweise ab einer Überschreitung von 40 km/h außerorts der Lappen weg.

Comander 03.02.2016 14:03

auf der AB blitzt es nur wenn es sich auch rentiert: bei erlaubten 100km/h erst ab 26km/h darüber, das bedeutet dann auch schon den Punkt.

Kleinandi 03.02.2016 14:10

Das wird normalerweise zu 100 % geahndet und hat meiner Meinung nach mit knallhart auch nichts zu tun.Dafür haben wir Rettungsdienst und Feuerwehr bzw. Polizei.
Alles Gute Deinem Vater

Kleinandi 03.02.2016 14:11

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 382705)
Hoff dein Vater kommt bald wieder nach Hause.

Bist du ganz sicher wegen dem Fahrverbot bei 50 kmh drüber ?

In Österreich musst du mehr als 50 KMH auf der Autobahn drüber sein für ein ev. Fahrverbot im Ortsgebiet 30 KMH .

War mal über 180 bei 130 Beschränkung und da hatte ich auch kein Fahrverbot.

Vor 3 Monat haben sie mich in einer 100 mit 125 geblitzt von vorne das erste mal.... da kam aber nichts....vielleicht hast auch Glück..

Auf der Autobahn ab 41km/h 1 Monat Fahrverbot in Deutschland

hobbycaptain 03.02.2016 14:20

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 382705)
Hoff dein Vater kommt bald wieder nach Hause.

Bist du ganz sicher wegen dem Fahrverbot bei 50 kmh drüber ?

In Österreich musst du mehr als 50 KMH auf der Autobahn drüber sein für ein ev. Fahrverbot im Ortsgebiet 30 KMH .

War mal über 180 bei 130 Beschränkung und da hatte ich auch kein Fahrverbot.

Vor 3 Monat haben sie mich in einer 100 mit 125 geblitzt von vorne das erste mal.... da kam aber nichts....vielleicht hast auch Glück..

bitte keinen Halbwahrheiten

in Österreich gibts FS-Entzug ab ( und nicht drüber)

+50 km/h auf der AB
+50 km/h auf Land- Und Bundesstrassen
+40 km/h im Ortsgebiet

also ist man mit 180 km/h auf der AB in A den FS los (bei 130er Limit), nicht erst mit 181, allerdings 180 km/h die übrigbleiben, nach Abzug der Messtoleranz.
Äquivalent dazu natürlich das gleiche für Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der AB und für Landstrassen und Ortsgebiet.

Aber, das nur zur Klarstellung, hat nix mit Dirki zu tun, wollte nur keine falschen Infos stehenlassen.

rückenwind 03.02.2016 14:24

ganz kurz

- anwalt
- den notfall akzeptiert der staat(amts)anwalt oder ggf der richter. oder auch nicht. alles andere ist kaffesatz.

- es gibt bedingte fahrverbote, zb bei gewerblichen kraftfahrern oder vom FS gewerblich abhängigen

-es gibt ebenso die möglichkeit, ein fahrverbot gg eine höhere geldbusse zu tauschen. alles vom richter abhängig.

ich wünsche deinem vater gute besserung!!

Visus1.0 03.02.2016 14:27

Dann haben sie bei mir die Messtolleranz abgezogen deshalb

du dirk hab gelesen wenn du ersttäter bist wird das Fahrverbot oft nicht gegeben und ausserdem kann man es in eine höhere Geldstrafe umwandeln und sich den Zeitraum aussuchen vom Fahrverbot��

Zirkel 03.02.2016 14:43

Es gibt da einen Paragraphen, bei Gefahr für Leib und Leben..... Der rechtfertigt dies.
Ist zwar für Ärzte etwas leichter zu beweisen, aber im Zusammenhang mit dem erfolgten Rettungseinsatz wird wohl ein Auge zugedrückt werden. Wünsche es Dir.
Es ist ja nicht gesichert gewesen, dass der Rettungsdienst wirklich vor Dir ankommt.
:schlaumei

schlauchi20 03.02.2016 14:45

Was Du alles über die deutschen Gesetze und Vorgehensweisen weißt :lachen78:

Egal ob Ersttäter oder nicht, bei einer bestimmten Überschreitung ist der Lappen erst mal weg.
Bei zwei Überschreitungen innerhalb eines Jahres greift das Fahrverbot auch schon dann, wenn die Einzeltat an sich kein Fahrverbot nach sich zieht.

Umwandlung in höhere Strafe auch nur unter Umständen über Gericht und Anwalt!!

Gruß

Wameru 03.02.2016 14:56

Zitat:

Zitat von Zirkel (Beitrag 382713)
Es gibt da einen Paragraphen, bei Gefahr für Leib und Leben..... Der rechtfertigt dies.

Ja, der Notfallparagraph. Den gibt es leider in Österreich nicht.

So wie sich das bisher liest wurde ja auch niemand gefährdet oder geschädigt.

Ich drücke die Daumen.

Aber noch wichtiger ist, daß der Vater wieder auf die Füße kommt. Sch... auf den Lappen. Ich habe auch mal (1998) vier Wochen Urlaub machen müssen ;-)


Gruß, Andreas

Visus1.0 03.02.2016 14:59

Zitat:

Zitat von schlauchi20 (Beitrag 382714)
Was Du alles über die deutschen Gesetze und Vorgehensweisen weißt :lachen78:

Egal ob Ersttäter oder nicht, bei einer bestimmten Überschreitung ist der Lappen erst mal weg.
Bei zwei Überschreitungen innerhalb eines Jahres greift das Fahrverbot auch schon dann, wenn die Einzeltat an sich kein Fahrverbot nach sich zieht.

Umwandlung in höhere Strafe auch nur unter Umständen über Gericht und Anwalt!!

Gruß

Schau da steht es ganz unten Rüdiger! Und der Notfall von Dirk könnte ein Grund sein.


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Comander 03.02.2016 15:21

Zitat:

Ich habe auch mal (1998) vier Wochen Urlaub machen müssen ;-)
du? :gruebel: nicht nur du :ka5: :biere:
Bei mir wars Dauerstreß als Außendienstler-Gott sei Dank sind die Zeiten vorbei :Hail::Hail::Hail:

Visus1.0 03.02.2016 16:09

so dirk jetzt hab ich es gerechnet laut Bussgeldrechner bist du eine echte Geschw von 145 ausserorts gefahren bei 100 erlaubten

kein Fahrverbot.....bei 146 KMh schon ....es wir von der echten 3 % abgezogen... innerorts ist es anders auch bei Baustellen oder du bist schon innerhalb von zwei Jahren erwischt worden

thball 03.02.2016 16:34

Hallo Dirk,

erst einmal super, dass es Deinem Vater wieder besser geht. Das ist die Hauptsache!

Ansonsten wird Dir aber meine Meinung leider nicht gefallen, denn so wie Du es beschreibst läufst Du Gefahr, dass es als Vorsatz behandelt wird (mit Verdopplung der Strafe). Ich wäre mit Beschreibungen im Internet vorsichtig. So ein Fall sollte nur ein Anwalt für Dich formulieren.

Sonderrechte im Straßenverkehr sind ganz eng geregelt und für Privatpersonen sowieso. Denn wäre etwas auf dem Weg zu Deinem Vater passiert, was hättest Du gemacht? Weitergefahren und einen eventuellen Verletzen zur Gunsten Deines Vaters liegen gelassen? Hattest Du also eine Schädigung Dritter billigend in Kauf genommen?

Ich weiß das klingt jetzt abstrakt und nicht gerade sympathisch, aber die gleichen Gedanken könnte die Bußgeldstelle auch haben und das Ticket verteuern.

dirki 03.02.2016 16:52

Zitat:

Zitat von thball (Beitrag 382731)
Hallo Dirk,

erst einmal super, dass es Deinem Vater wieder besser geht. Das ist die Hauptsache!

Ansonsten wird Dir aber meine Meinung leider nicht gefallen, denn so wie Du es beschreibst läufst Du Gefahr, dass es als Vorsatz behandelt wird (mit Verdopplung der Strafe). Ich wäre mit Beschreibungen im Internet vorsichtig. So ein Fall sollte nur ein Anwalt für Dich formulieren.

Sonderrechte im Straßenverkehr sind ganz eng geregelt und für Privatpersonen sowieso. Denn wäre etwas auf dem Weg zu Deinem Vater passiert, was hättest Du gemacht? Weitergefahren und einen eventuellen Verletzen zur Gunsten Deines Vaters liegen gelassen? Hattest Du also eine Schädigung Dritter billigend in Kauf genommen?

Ich weiß das klingt jetzt abstrakt und nicht gerade sympathisch, aber die gleichen Gedanken könnte die Bußgeldstelle auch haben und das Ticket verteuern.

Ok, Vorsatz war da keiner, habe nur in der Aufregung nicht so auf die Geschwindigkeitsanzeige geachtet wie sonst.
Auch habe ich niemanden genötigt oder behindert oder direkt gefährdet.
Nur weiter so, ich finde die unterschiedlichen Meinungen enorm wichtig!
Liebe Grüße :biere:
Dirk

dirki 03.02.2016 17:04

Mir ist noch was eingefallen!
Ca. 300 m weiter ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben.:cognemur:
Liebe Grüße :biere:
dirk

Visus1.0 03.02.2016 17:08

Wie schnell warst du laut Tacho oder Navi? War das Ausserorts ?
Bist du vorbelastet?

dirki 03.02.2016 17:11

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 382736)
Wie schnell warst du laut Tacho oder Navi?

das wenn ich wüsste!?:cognemur::confused-
auf jeden Fall deutlich über Hundert!

Visus1.0 03.02.2016 17:12

Schau mal da

Um Links zu sehen, bitte registrieren

ich glaub nicht das du mehr als echte 145 warst ....

schwarzwaelder50 03.02.2016 17:15

Hallo Dirk,
hoffentlich geht's Deinem Vater wieder gut.
Vielleicht warst doch noch innerhalb der Geschwindigkeit, so das Dein Führerschein nicht gefährdet ist. Und wenn nicht, hoffe und wünsche ich Dir ein "mildes" Urteil, bzw. Strafe. Vielleicht kommst auch an einen menschlichen Sachbearbeiter.
Grüße und Gute Besserung, an Deinen Vater.

el greco 03.02.2016 17:16

Hallo Dirk
am Tatbestand ändert erst mal alles nichts.
Wie gesagt im Anhörungsbogen alles mögliche strafmildernde anführen.
(wie oben genannt)
Auf keinen Fall bist Du absichtlich zu schnell gefahren.
Und telefoniert hast Du mit der Freisprecheinrichtung.

Wenn es zum Fahrverbot kommt und es ist das erste mal, kanns Du Dir den Zeitraum des Fahrverbotes mehr oder weniger frei wählen.

Wameru 03.02.2016 17:17

Zitat:

Zitat von dirki (Beitrag 382700)
wurde mit schätzungsweise 130-150 km/h geblitzt! (nätürlich auf der Autobahn)

Also keine Ortschaft.

Toleranz abziehen...

Hoffentlich dann unter 140 und schon sieht die Welt wieder besser aus.


Gruß, Andreas

dirki 03.02.2016 17:20

bin ja sonst ein braver unbescholtener Bürger, keine Vorstrafen, kein Eintrag, zahle korrekt nicht wenig Steuern, und halte auch am Zebrastreifen an um Leute rüber zu lassen. Dazu fahre ich seit meinem 18 Lebensjahr unfallfrei Auto.
Habe ein Haus gebaut, ein Baum gepflanzt und zwei Kinder zum Erhalt der Sozialsysteme gemacht.:cool:
Und jetzt das!!!!!:cognemur:
Quasi ein vorzeige-Deutscher:cool::cool:

Visus1.0 03.02.2016 17:20

Zitat:

Zitat von Wameru (Beitrag 382742)
Also keine Ortschaft.

Toleranz abziehen...

Hoffentlich dann unter 140 und schon sieht die Welt wieder besser aus.


Gruß, Andreas

laut.....

Um Links zu sehen, bitte registrieren

geht auch unter 146 kmh

Wameru 03.02.2016 17:21

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 382744)
laut.....

Um Links zu sehen, bitte registrieren

geht auch unter 146 kmh

jetzt werd mal nicht kleinlich ;-)

ulf_l 03.02.2016 17:25

Hallo Dirk

Ich würde an deiner Stelle direkt zu der Polizei-Inspektion gegen, die da geblitzt haben und versuchen mit denen zu reden. Mir ist das als Zivi mal passiert, bei einer Krankenfahrt (ich hatte da keinerlei Sonderechte) daß ich mit einem Patienten geblitzt wurde. Der Patient war schon den halben Tag beim Artz und mit dem Zucker schon etwas unten. Die Polizei hat mir das damals erlassen.
Was ich sagen wollte: bei einem triftigen Grund lassen auch Polizisten mal mit sich reden. Einen Versuch wäre es auf jeden Fall wert.

Gruß Ulf

PS noch gute Besserung für deinen Vater

dirki 03.02.2016 17:27

Ja, telefoniert habe ich mit der Freisprecheinrichtung!:chapeau:
Und der Anruf eine Minute bevor es geblitzt hat wird auch Jahre gespeichert und kann bestätigt werden.:chapeau:
Da hab ich mich schon schlau gemacht.:chapeau:

Visus1.0 03.02.2016 17:29

Zitat:

Zitat von Wameru (Beitrag 382745)
jetzt werd mal nicht kleinlich ;-)

:biere:mein das ja nicht so doch ein blöder Kmh entscheidet über 4 Wochen Fahrverbot oder nicht......aber man kann immerhin noch BOOTFAHREN:biere::banane:

dirki 03.02.2016 17:43

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 382750)
:biere:mein das ja nicht so doch ein blöder Kmh entscheidet über 4 Wochen Fahrverbot oder nicht......aber man kann immerhin noch BOOTFAHREN:biere::banane:

Hallo Andreas,
klar, hab ich mir auch schon gedacht, 4 Wochen Kroatien, wer braucht da schon ein Auto!
Aber wie hinkommen???????:cognemur::cognemur:
Ne, meine Frau fährt das Gespann nicht!
Liebe Grüße :biere:
Dirk
Ps: Was ist übrigens mit den anderen Führerscheinen?:gruebel:
Hätte da noch den alten 1er!:confused-
Und was ist mit den Bootsscheinen?:confused-

nuernberger-1 03.02.2016 17:46

Alles was mit KFZ zu tun hat, also Auto, Motorrad ect. wäre weg. Auf deine Bootsscheine hat es keinen Einfluss. Eventuell dürftest du noch Mofa fahren, kommt auf dein Alter an.

Wameru 03.02.2016 17:49

Nee, wenn Lappen eingezogen, dann darf er auch kein Mofa fahren. Auch wenn es aufgrund des Alters führerscheinfrei wäre.

Steht irgendwo in dem Schrieb, den man bekommt, wenn man den Schein abgibt.

Visus1.0 03.02.2016 17:56

Einem Freund von mir haben sie den Schein für 4 Wochen entzogen, er ist Markler...seine Frau musste ihn 4 Wochen zu jedem Kunden und Vermietobjekt fahren....:ka5:

seit dem Vorfall macht er alles was seine Frau sagt....:ka5: versteht ihr warum?:gruebel::gruebel::futschlac

ad-mh 03.02.2016 18:00

Moin,

mit ordentlicher Argumentation stehen die Chancen gut, dass so eine Sache durch das Gericht eingestellt bzw. in eine Verwarnung umgewandelt wird (35€).
Bei unseren regionalen Richtern ist dies jedenfalls in gut begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der StA möglich.

Argumentationsansatz:
Türe mit Sicherheitsschließung

Wichtig ist die Argumentation im Detail. Wenn man es hier ohne anwaltliche Hilfe versucht, dann wird es nichts, so jedenfalls meine berufliche Erfahrung.
Am Freitag werden wir zwei Termine haben, bei denen die Mandanten einen Freispruch hätten erreichen können, sich aber gegenüber der Bussgeldstelle um Kopf und Kragen geschrieben haben. Mal sehen, ob wir da etwas retten können.

dirki 03.02.2016 18:04

Jetzt nur mal rein hypotetisch!:chapeau:
Angenommen!!!!!!!!! Du verlierst im Sinne von aus der Tasche gefallen den Führerschein und läßt dir einen neuen ausstellen.
Dann hast du doch falls der verlorene zufällig wieder auftaucht zwei.:confused-
Dann suchst du dir den fahrfreien Monat aus, machst in der Zeit 4 Wochen Urlaub in Kroatien, fährst einen Tag bevor du abgeben musst in Urlaub, und läßt die Schwiegermutter deinen Schein abgeben!:confused-
Nach den vier Wochen fährste wieder nach Hause und holst deinen Führerschein wieder ab.:cool:
Wirst du beim heimfahren angehalten, haste ja noch den wieder gefundenen.:confused-
Ist ja nicht mein Gedanke, aber vielleicht kommt der eine oder andere auf die Idee!:confused-
Also nochmal, nur rein hypotetisch!:chapeau:
Jetzt mal los, was meint Ihr zu der Sache!:confused-
Liebe Grüße:biere:
Dirk

rückenwind 03.02.2016 18:09

wenn was passiert, verlierst du einen großen teil deines versicherungsschutz. das ist fahren ohne fahrerlaubnis.
besser - fliege nach thailand, mach da eine prüfung vor ort, und hab ruhe :lachen78: - solange bis du zuhause wieder fahren darfst!

ad-mh 03.02.2016 18:11

Eine nicht so gute Idee...
Bei uns stehen Ordnungsbehörde und Polizei in sehr gutem Kontakt. Bei Fahrverboten nicht unbedingt aber bei Entzug der FE.

Ansonsten kann man schonmal für die MPU üben...


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