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timo 14.05.2004 21:03

betriebserlaubnis für hekutrailer 302
 
hallo ich suche eine betriebserlaubnis für einen heku bootsanhänger 420kg zul.ges.gew. mir würde auch eine kopie genügen.ich brauche das teil für die neuzulassung eines trailers.ohne ein schriftstück würde mich die neuzulassung viel geld kosten sagte der tüv-prüfer. der hänger hat die typbezeichnung 302.bitte alles anbieten muß nur von der firma heku sein und das gewicht sollte ungefähr stimmen. danke im vorraus. :attersee:

Michel 14.05.2004 22:13

Hallo Timo,

hast Du es mal bei HEKU direkt probiert? Die haben doch sicher eine Kopie, und fragen kostet ja nichts.

:captain: :captain: :captain:

dodl 14.05.2004 22:20

Hallo,

Wie Michel sagt. Direkt Heku anmailen. Die Frau Kollmeier hat mir alles binnen 2-3 tagen geschickt, was auch immer ich gebraucht habe. Und das nach Wien.

Wenn du einen Kaufvertrag hast in dem die Fahrgestellnummer steht ist das sicher kein Problem. In irgendeiner Form wirst du halt nachweisen muessen, dass der Trailer auch wirklich dir gehoert...

cu
martin

lsmith 14.05.2004 22:41

Hallo Timo,

kann die Antwort von Martin bestätigen. Gehe aber vorab zum Straßenverkehrsamt und laß Dir anhand der Fahrgestellnummer bestätigen, dass der Hänger nicht wg. technischer Mängel oder Sonstigem aus dem Verkehr gezogen wurde. Die fragen tatsächlich bei der Polizei nach. Mit dieser Bescheinigung habe ich dann bei HEKU eine Zweitschrift-Betriebserlaubnis erhalten. Kosten 26€ (2002). Anschließend mit Hänger zum TÜV und Plakete abholen. (Rote Nummer nicht vergessen). Tipp: Frage vorher schonmal nach den aktuellen Bestimmungen. Mein Hänger war BJ. 82 und mußte eine Nebelschlußleuchte nachrüsten. Mit den ganzen Papieren anschließend wieder zum Straßenverkehrsamt und zulassen. :blemblem:

Habe die Prozedur gerade nochmals mit einem holländischen Trailer wiederholt. War aber noch etwas spannender, weil keine Rahmennummer vorhanden war.

Gruß aus dem Rheinland

Lutz

Berny 15.05.2004 11:18

Ja, der normale Vorgang ist, daß man sich Typengenehmigungen (Typenschein in A) direkt von der Firma holt.
Alles andere ist bedenklich und kann rechtlich auch Folgen nachziehen (Urkundenfälschung!)
Es geht unter anderem auch um den Nachweis, daß der Trailer zB nicht gestohlen wurde, oder der Typenschein nicht aufgrund eines Leasingsvertrags auf einer Bank liegt (sowas kommt auch vor, daß jemand ein Fahrzeug verkaufen will, angibt, er habe die Papiere nicht mehr, diese aber auf der Bank liegen, weil er Schulden hat. D schaust dann aber :glotz: )


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