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ad-mh 20.01.2015 21:27

Älteren 2-Takter ohne Papiere - Wie anmelden?
 
Hallo Forum,

gerade habe ich mir nach längerer Suche einen Motor gekauft (Boot ist bestellt) und nun bietet mir jemand hier am Ort einen Motor an, den er schon lang im Keller stehen hat.
Gut, wenn er läuft, dann schadet ein Kauf wohl nicht. Schlimmstenfalls verkaufe ich den schlechteren.

Es ist ein Evinrude 2-T mit 30PS und Kurzschaft. Die genauen Motordaten bekomme ich noch.
Das Problem ist, der Verkäufer hat keinerlei Papiere mehr.

Bekomme ich den Motor in Deutschland /Duisburg überhaupt angemeldet?
Neue 2-T nach dem 1.1.2007 bekommt man nicht mehr angemeldet. Reicht es, dass der Motor schon den Daten nach eindeutig älter ist, als 2007 oder benötige ich für den Nachweis des Bestandsschutzes einen Beleg, dass er schonmal angemeldet war? Genau das würde fehlen.
Hergestellt wurde der Motor jedenfalls vor 2007 in Belgien.

Die Suchfunktion habe ich bemüht, bin aber nicht so recht fündig geworden.
Falls ich bei der Suche etwas übersehen habe, bitte ich um Nachsicht. Ich bin noch recht neu hier.

Danke im Voraus :chapeau:

rottweiler 21.01.2015 10:11

Eine ordentliche Rechnung vom Verkäufer langt beim Ausstellen des Bootsscheins zu !
lg Frank

schwarzwaelder50 21.01.2015 10:45

Zitat:

Zitat von rottweiler (Beitrag 344837)
Eine ordentliche Rechnung vom Verkäufer langt beim Ausstellen des Bootsscheins zu !
lg Frank

Oder wie bei mir, zb.
ich hatte keine Rechnung, ist halt gebraucht gewesen unter bekannten und Cash. Da reicht es, wenn Du ein Schreiben beim WSA mitbringst, das Du den Motor gebraucht erworben hast und Dein Eigentum ist und nicht gestohlen wurde.:ka5:
Ich hatte vorher beim WSA angerufen, eben weil ich keine Rechnung hatte, und diesen Rat bekommen und auch so gehandhabt.:ka5:

ad-mh 21.01.2015 12:41

Ich danke Euch für die Info.

DieterM 21.01.2015 12:51

Hmmm ... am besten Du machst einen einfachen Kaufvertrag mit dem Verkäufer, für jeden 1 Exemplar, z.Bsp.

A verkauft an B mitAdressen
1 Outborder gebraucht So und So mit Fertigungsnummer ev.ca. Baujahr, mit nachstehendem Zubehör,
zum Preis X.
Motor wurde am ... übernommen und bezahlt dann und dann (wichtig Quittung! für den Eigentumsübergang).

Fertig. Das legst Du dann mit vor bei der WSA Bootszulassungsstelle. :smileys5_

OLKA 21.01.2015 13:24

Ich würde beim zuständigen Amt nachfragen, was sie aktuell verlangen:

Bei dir wohl (MH): Um Links zu sehen, bitte registrieren

trolldich 21.01.2015 13:46

In Duisburg verlangen sie gar nix. Motornummer und gut!

skymann1 21.01.2015 17:29

Hallo,
stimmt, kann Olivers Aussage nur bestätigen, war schon öfter bei beiden WSA´s in DU und hatte nie Probleme.

Gibt es eigentlich noch beide, hmm, aber ist ja egal, die Buchstaben am Anfang sind/waren anders bei den beiden, ich meine bei einem DU und dem anderen DUR, aber ich weiß es nicht mehr, tut ja auch nichts zur Sache.:biere:

Gruß Peter :chapeau:

ad-mh 22.01.2015 23:03

Danke, ich habe angerufen. Der Kaufvertrag ist ausreichend.
Bis Meiderich sind es von uns aus gerade einmal 4km Luftlinie.

Es gibt einmal das WSA Duisburg in Meiderich und das WSA Duisburg (Rhein) schräg gegenüber dem Museum der deutschen Binnenschiffahrt. Letzteres dürfte das "R" in der Abkürzung haben.

el greco 22.01.2015 23:32

Zitat:

Zitat von ad-mh (Beitrag 345049)
Danke, ich habe angerufen. Der Kaufvertrag ist ausreichend.
Bis Meiderich sind es von uns aus gerade einmal 4km Luftlinie.

Es gibt einmal das WSA Duisburg in Meiderich und das WSA Duisburg (Rhein) schräg gegenüber dem Museum der deutschen Binnenschiffahrt. Letzteres dürfte das "R" in der Abkürzung haben.

genau, so ist es

Schlork 09.03.2015 23:28

Kaufvertrag oder Eigentumserklärung, falls Verkäufer nicht mehr greifbar.

Könntest den Motor aber jemandem "schenken" und der "verkauft" ihn dir wieder, diesmal mit Kaufvertrag.


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