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Samia 12.10.2016 21:57

Kauf in Italien
 
Hallo bin neu und bin gerade dabei ein Zar Boot in Italien zu kaufen.
Wer kann mit Tips geben , worauf ich achten soll ?
Der Verkäufer ist mit einem Bank bestätigten Scheck einverstanden.
Desweiteren hat er alle CE Papiere für Trailer , Motor , Boot, sowie die orginal Rechnung vom kauf wegen der Mwst.
Also DANKE im Voraus !!!!

roehrig 12.10.2016 22:35

Starke Vorstellung. So ausführlich.....

Trotzdem herzlich willkommen hier im Forum.

DieterM 12.10.2016 23:31

Am besten hier mal nachlese!

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Visus1.0 12.10.2016 23:33

Hallo liebe Samia!

Wichtig ist auch das der Trailer nicht unterdimensioniert ist, den das sind die meisten in Italien gekauften Boote.

Dann das du es mit einem regulären Kennzeichen rüberbringst. Dieter der Mod kann dir viel darüber sagen, über gekaufte Boote in Italien. Oh hab gesehen er ist schon da...

Scherzibaby 13.10.2016 07:50

Wie ist das eigentlich beim Neukauf eines Bootes in Italien mit der Mehrwertsteuer?
Muss ich die in Italien zahlen oder kann ich die dann später in D bezahlen. Macht immerhin 3 % aus was ja auch ruck zuck ein Tausender sein kann!

Samia 17.10.2016 11:52

Danke sind super Info, dann kann ja losgehen !!!
Gruß Samia

Berny 17.10.2016 17:06

Zitat:

Zitat von Scherzibaby (Beitrag 409832)
Wie ist das eigentlich beim Neukauf eines Bootes in Italien mit der Mehrwertsteuer?
Muss ich die in Italien zahlen oder kann ich die dann später in D bezahlen. Macht immerhin 3 % aus was ja auch ruck zuck ein Tausender sein kann!

Ich glaube, dass das so nicht mehr geht.
Du müsstest das Boot in Deutschland kaufen, um die Deutsche MWSt bezahlen zu können.
Wenn du es in Italien kaufst, musst du die MWSt von dort bezahlen, weil du das Boot ja nicht mehr exportierst und so die MWSt zurückholen kannst.

Bin mir jedoch nicht ganz sicher....
Aber: Vielleicht findest du einen Geschäftspartner, der das Boot in IT kauft und in DE verkauft, dann braucht er nur die deutsche MWSt zahlen, weil ist innerhalb von B2B diese nicht gibt bzw Abzugfähig ist.
Ob das ohne Aufschlag möglich ist?

DieterM 17.10.2016 17:19

Nein,
keine gute Idee einen Handelspartner einzuspannen beim Neukauf.

Die IFA in Italien beträgt 22% und muß gemäß den EU Richtlinien im Kaufland Vorort bezahlt werden. Erst bei bei Booten über 7,50 m Länge kann die MWST auf das eigene Finanzamt abgeführt werden im Zielland, aber auch nur wenn der Käufer eine MWST Steuernummer beim Finanzamt hat.

Beim Gebrauchtkauf in Italien wurde bereits die IFA abgeführt, da fällt keine Einfuhr-MWST oder Zoll mehr an innerhalb der EU. Empfehle jedoch eine Kopie der Neurechnung seinerzeit sich von dem Verkäufer mitgeben zu lassen zu den Dokumenten vom Boot. Man weiß ja nie wo man ev. diese später mal nachweisen muß.

outborder 17.10.2016 19:06

Zitat:

Zitat von DieterM (Beitrag 410220)
Erst bei bei Booten über 7,50 m Länge kann die MWST auf das eigene Finanzamt abgeführt werden im Zielland, aber auch nur wenn der Käufer eine MWST Steuernummer beim Finanzamt hat.

Hallo Dieter,

wo hast du das denn gelesen? Habe ich bis jetzt noch nirgends gelesen.

Habe auf die schnelle nur Um Links zu sehen, bitte registrieren gefunden.

Robert29566 17.10.2016 19:38

Servus,

als Gewerbetreibender kannst du dir eine Umsatzsteuer ID Nr. holen, somit kannst du innerhalb der EU Umsatzsteuerfrei einkaufen. Jedoch ist die Deutsche MWST danach abzuführen.


Geht aber nur bei Gewerblichen Käufen wo die MWST ausgewiesen werden kann. Egal ob Neu oder Gebraucht.

Gruß

Robert

DieterM 18.10.2016 17:30

:smileys5_
Zitat:

Zitat von outborder (Beitrag 410237)
Hallo Dieter,

wo hast du das denn gelesen? Habe ich bis jetzt noch nirgends gelesen.

Habe auf die schnelle nur Um Links zu sehen, bitte registrieren gefunden.

Damals beim Kauf 2001/2002 meines MARLIN 16' neu in der Werft in Luisago hatte ich mich damit beschäftigt und die EU Richtlinien wegen der MWST Zahlungsvorschriften durchsondiert, und auch einen Steuerberater konsultiert.

Falls es Dich interessiert muß Du sehr viele Vorschriften durchlesen die allerdings alle für Gewerbetreibende gemacht sind. Zusäztzlich empfehle ich Dir einen Steuerberater hinzuzuziehen. Als Privatmensch kannst Du Dir eine spezielle Steuernummer vom Finanzamt einrichten lassen für die Bezahlung der MWST, das funzt aber nur bei neuen Booten ab 7,50 m Länge aufwärts. Als Gewerbetreibender wird es unkomplizierter, wie Dir Robert es schon sagte.

outborder 19.10.2016 08:57

Zitat:

Zitat von DieterM (Beitrag 410366)
:smileys5_

Damals beim Kauf 2001/2002 meines MARLIN 16' neu in der Werft in Luisago hatte ich mich damit beschäftigt und die EU Richtlinien wegen der MWST Zahlungsvorschriften durchsondiert, und auch einen Steuerberater konsultiert.

Falls es Dich interessiert muß Du sehr viele Vorschriften durchlesen die allerdings alle für Gewerbetreibende gemacht sind. Zusäztzlich empfehle ich Dir einen Steuerberater hinzuzuziehen. Als Privatmensch kannst Du Dir eine spezielle Steuernummer vom Finanzamt einrichten lassen für die Bezahlung der MWST, das funzt aber nur bei neuen Booten ab 7,50 m Länge aufwärts. Als Gewerbetreibender wird es unkomplizierter, wie Dir Robert es schon sagte.

Klar interessiert es mich sonst hätte ich ja nicht gefragt. Einen Steuerberater benötige ich in dem Fall nicht da ich kein neues Boot über 7,5 Meter kaufen möchte. Mich interessiert es nur wo du das gelesen hast.
Einen Link wie Um Links zu sehen, bitte registrieren hätte mir gereicht. :smileys5_
Trotzdem danke Dieter. :chapeau::biere::smileys5_

roehrig 19.10.2016 22:36

Na, ihr seit ja alles Zoll und Steuerexperten.....

Als gelernter Spediteur (die machen das im gewerblichen Regelfall) geht das so:

Beim Kauf die Mehrwertsteuer bezahlen und beim Grenzzollamt bei der Ausfuhr erstatten lassen(vom in diesem Fall italienischen Zoll). Alternative ist unversteuert kaufen und bei der Einfuhr in Deutschland versteuern. Dafür ist jedoch beim Grenzübertritt ein Zolldokument erdorderlich, welches bescheinigt, woher die Ware stammt und das diese nicht versteuert ist. Damit muß man in D beim Zoll Einfuhrumsatzsteuer entrichten.

Der Regelfall wird ein Kauf von gebrauchten Booten mit nicht ausweisbarem MwSt Betrag sein. Dann entfällt das alles, die MwSt ist in IT bezahlt worden.

Das gilt innerhalb der Europäischen Union für alle Waren, und nach meinem Kenntnisstand ohne Wert- oder Größenbeschränkung.

Scherzibaby 04.11.2016 11:52

Da es mich aktuell betrifft hab ich nochmal bei folgenden Institutionen nachgefragt und kann das oben geschriebene von Dieter nur bestätigen.

-ADAC Wassertouristik & Sportschifffahrt
-Deutschem Zoll
-Europäisches Verbraucherzentrum Italien

Also wiederhole ich hier nochmal :schlaumei

Wasserfahrzeuge bis 7,5 m. Die Bezahlung der VAT von 22% in Italien unterliegt wohl dem "Kauflandprinzip". D.h. die Steuer wird auf der Rechnung ausgewiesen und bleibt in Italien.

Erst aber einer Bootslänge von mehr als 7,5 m gilt der innergemeinschaftliche europäische Erwerb eines neuen Fahrzeugs der Erhebung der Umsatzsteuer im Bestimmungsland. Dies gilt sowohl für Privatleute und Unternehmen.

"Neue" Wasserfahrzeuge sind Fahrzeuge die zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt haben oder deren erste Inbetriebnahme nicht länger als 3 Monate zurückliegt.

Quellen hierfür:
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Diese Info aus rechtlichen Gründen natürlich unverbindlich.

H.Haslinger 04.11.2016 16:24

Hallo Thomas,

Bitte genau lesen: die 7,5 Meter gelten für Unternehmen (ausgen. Juristische Personen) nur dann, wenn sie das Boot für Zwecke ausserhalb ihres Unternehmens kaufen.

Wenn ich als gewerblicher Bootshändler mit UID Nummer bei einem Unternehmen im Gemeindschaftsgebiet ein Neuboot kaufe, so handelt es sich immer (egal wie Lang) um eine steuerfreie innergem. Lieferung.


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