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soulpatrol 23.05.2015 13:03

Eigentümergemeinschaft IBS
 
Hallo,

Ich habe folgende Frage. Ich habe mir mit meinem Vater letztes Jahr ein RiB gekauft. Mein Vater steht im Kaufvertrag und auch im IBS. Jetzt wollten wir mich im IBS als Eigentümer nachtragen. Ist sowas möglich? problematisch könnte sein, dass ich nicht im Kaufvertrag stehe.

Der Grund für den Nachtrag ist einfach der, dass man sich in Kroatien die beglaubigte Vollmacht spart.

Danke und Grüße

Alex

trolldich 23.05.2015 13:44

Was'n IBS????

soulpatrol 23.05.2015 14:07

Zitat:

Zitat von trolldich (Beitrag 356324)
Was'n IBS????


Internationaler Bootsschein...;)

trolldich 23.05.2015 14:26

Och... das gibt's? Wieder was gelernt! Ich hab' nur 'ne schnöde Anmeldung beim WSA.

Berny 23.05.2015 14:34

Warum fragst du nicht einfach bei der ausstellenden Stelle nach???

soulpatrol 23.05.2015 15:25

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 356331)
Warum fragst du nicht einfach bei der ausstellenden Stelle nach???

Weil heute Samstag ist....;)

LarsZar 23.05.2015 16:54

Zitat:

Zitat von soulpatrol (Beitrag 356339)
Weil heute Samstag ist....;)

..und langes Pfingstwochende :cool:
Ich hab mal ein wenig google beschäftigt und tippe mal dass es nicht funktioniert! Aber frag mal bei den Behörden nach...oder fährst Du Dienstag schon nach Kroatien ? :chapeau:

Ist denn die beglaubigte Vollmacht teuer oder schwer erhältlich?

soulpatrol 23.05.2015 18:20

Zitat:

Zitat von LarsZar (Beitrag 356344)
..und langes Pfingstwochende :cool:
Ich hab mal ein wenig google beschäftigt und tippe mal dass es nicht funktioniert! Aber frag mal bei den Behörden nach...oder fährst Du Dienstag schon nach Kroatien ? :chapeau:

Ist denn die beglaubigte Vollmacht teuer oder schwer erhältlich?

Ne das gibt es keine Eile, leider erst im August. Wir dachten halt, dass es einfacher ist wenn ich auch im IBS stehe....eine Vollmacht geht natürlich auch. Ich werde Dienstag dann mal telefonieren.

Danke

Alex

DieterM 23.05.2015 20:28

Lt. dem IBS ist Deine Vater der Eigentümer vom Boot. Also muß er die Ergänzung im Int. Boots Schein veranlassen. Dann seit Ihr beide Eigentümer des Bootes. Fertig!:smileys5_

trolldich 23.05.2015 23:18

Ich geh' mal davon aus, dass das Boot in D registiert ist:
Warum besorgst du dir nicht eben für 20,-- einfach eine Anmeldung vom WSA mit auf den Namen deines Vaters? Dann hast du das Beste aus beiden Welten.

soulpatrol 24.05.2015 07:34

Zitat:

Zitat von trolldich (Beitrag 356359)
Ich geh' mal davon aus, dass das Boot in D registiert ist:
Warum besorgst du dir nicht eben für 20,-- einfach eine Anmeldung vom WSA mit auf den Namen deines Vaters? Dann hast du das Beste aus beiden Welten.

Da komme ich nicht ganz mit?!
Ja das Boot ist in Deutschland registriert.
Danke und schönen Sonntag!


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