Eigentümergemeinschaft IBS
Hallo,
Ich habe folgende Frage. Ich habe mir mit meinem Vater letztes Jahr ein RiB gekauft. Mein Vater steht im Kaufvertrag und auch im IBS. Jetzt wollten wir mich im IBS als Eigentümer nachtragen. Ist sowas möglich? problematisch könnte sein, dass ich nicht im Kaufvertrag stehe. Der Grund für den Nachtrag ist einfach der, dass man sich in Kroatien die beglaubigte Vollmacht spart. Danke und Grüße Alex |
Was'n IBS????
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Internationaler Bootsschein...;) |
Och... das gibt's? Wieder was gelernt! Ich hab' nur 'ne schnöde Anmeldung beim WSA.
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Warum fragst du nicht einfach bei der ausstellenden Stelle nach???
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Ich hab mal ein wenig google beschäftigt und tippe mal dass es nicht funktioniert! Aber frag mal bei den Behörden nach...oder fährst Du Dienstag schon nach Kroatien ? :chapeau: Ist denn die beglaubigte Vollmacht teuer oder schwer erhältlich? |
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Danke Alex |
Lt. dem IBS ist Deine Vater der Eigentümer vom Boot. Also muß er die Ergänzung im Int. Boots Schein veranlassen. Dann seit Ihr beide Eigentümer des Bootes. Fertig!:smileys5_
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Ich geh' mal davon aus, dass das Boot in D registiert ist:
Warum besorgst du dir nicht eben für 20,-- einfach eine Anmeldung vom WSA mit auf den Namen deines Vaters? Dann hast du das Beste aus beiden Welten. |
Zitat:
Ja das Boot ist in Deutschland registriert. Danke und schönen Sonntag! |
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