Beleuchtung an Kleinfahrzeugen
Habe ich eben in einem anderen Forum gelesen,finde ich ganz interessant.
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Leider nicht so ganz
In der 10 Anpassungsverordnung lautet es nun "muss der KVR entsprechen" und in der KVR steht : Auf Fahrzeugen von weniger als 12 Meter Länge - Topplicht, 2 Seemeilen; - Seitenlicht, 1 Seemeile; - Hecklicht, 2 Seemeilen; - Schlepplicht, 2 Seemeilen Sorry |
Viel wichtiger ist aber, dass die Positionsleuchten nicht mehr bsh-geprüft sein müssen! Dadurch wird die Ausrüstung deutlich billiger!
Ergibt sich aus der 10. Schiffsicherheitsanpassungsverordnung, siehe hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren und da steht eben, dass § 9 Satz 1 der Seeschiffahrtsstrassenordnung nicht für Sportboote gilt. In der SeeSchiffO stand, dass die Positionslampen baumustergeprüft sein müssen: Um Links zu sehen, bitte registrieren Jetzt müssen die Positionslampen aber immer noch der Regel 22 der Kollisionsverhütungsregeln entsprechen: Um Links zu sehen, bitte registrieren Und das sind für unsere Bootsgröße die von Roland genannten Daten. Nur müssen die Lampen jetzt nicht mehr den bsh-Segen haben... Klaus |
Zitat:
Das ist so nicht richtig, denn in der Anlage I Nummer 14 der KVR (auf die in Regel 22 verwiesen wird) ist zu lesen : Zitat:
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Taj, die Frage ist ja nun: Was ist wenn ein Lampen, die Rina-zertifizeirt sind und den Anforrderungen von D-Land entsprechen, aber nicht vom BSH abgenommen sind?
Darum geht ja nun seit Jahren der Kampf... und ich verstehe die Änderung so, dass ich jetzt keinen Zwanni mehr zwischen die Papiere stecken muss, wenn ich im Bereich der SeeSchStrO unterwegs bin |
Na, den Anforderungen entspricht es jetzt - das ist kein Widerspruch!
Zitat: Mit derselben Begründung wurde die Baumusterzulassung von Positionslaternen und Schallsignalanlagen für Fahrzeuge mit einer Rumpflänge von 2,5 m bis 24 m aufgehoben (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten). Selbstverständlich propagiert das bsh selbst immer noch, dass nach wie vor nur zugelassene Lichter montiert werden dürfen - sonst wären die arbeitslos! Aber die Gesetzesnovelle dient eben gerade dem Abbau von Handelshindernissen: Auch ausländische Hersteller sollen eben - sofern Ihre Positionslichter den objektiv messbaren ERfordernissen entsprechen - OHNE Zulassung durch das bsh auf dem deutschen Markt verwendet werden. Fakt ist: Wenn eine Lampe den Vorgaben des bsh entspricht, wird sie auch ohne den Stempel verwendet werden dürfen. Klaus |
Zitat:
schon klar - aber willst Du das prüfen ohne Certifizierung und Stempel ? Durch glauben an den Prospekt ?? Letztlich geht es doch um die Haftung im Schadensfall, Szenario : Fahr ich Dich nachts über den Haufen - sage ich das Ding konnte man nicht sehen, nix Lichter dann sagst Du ich hatte wunderschöne Lichter aus Tsindao drauf richtig schön bunt :-))) 10 Yüan incl anbau :-))................... wat nu ??? |
Hallo in die Runde !
Darf ich bitte da mal konkret nachfragen: Also ich habe Diese (Positionslampen) am Boot : http://up.picr.de/2026622.jpg RINA-zertifiziert nach BlaBlaBla ... Sind Diese jetzt im "See"-Bereich auch in Dland gültig oder nicht ? Binnen IMHO nicht (auch wenn es bei uns toleriert wird) !? Danke für "Erhellung" :biere: |
[QUOTE=rotbart;194559]Hi
schon klar - aber willst Du das prüfen ohne Certifizierung und Stempel ? Hi, R.I.N.A ist die italienische Prüf/Zertifizierungsstelle. Mein NJ ist auch mit solch zertifizierten Lampen ausgerüstet und die müssen auch in D anerkannt werden. Sollte im Zuge der europäischen Harmonisierung eigentlich schon seit Jahren so sein, nur hat die BSH ewig quergeschossen. Da es so kommen mußte, habe ich die Lampen auch nach Kauf des Bootes nicht umgerüstet und hätte auch eine Anzeige und den Prozess in Kauf genommen, den hätte ich spätestens vor dem europäischen Gerichtshof gewonnen. Offenbar hat unsere Bürokratie jetzt doch ein wenig Vernunft angenommen. |
Zitat:
Die BOOTE berichtete darüber das die innerhalb der EU zertifizierten Navi-Lampen in den Nachbarländern und nunmehr anscheinend auch aus den restlichen EU-Ländern auch in D anerkannt würden. Ob das auch für die Binnenschiffahrt gilt, ist mir nicht klar. Ich finde das desaströs für unsere deutsche Eigenbrödelei mit Vorschriften, insbesondere wenn hier tadelose italienische zertifizierte Lampen den deutschen zertfizierten Lampen in nichts nachstehen. Empfehlung: lasse Dir von der FORMENTI Werft für Dein ZAR47 Kopien der aktuell gültigen RINA-Zerfizierungen Deiner Bord-Navilampen zusenden und behalte diese bei den Bootsdokumenten mit auf. @Ingo: Das Gleiche empfehle ich Ingo zu machen. Irgendwo steht auch was offizielles zu dieser Annerkennung der ausländischen zertfizierten Navi-Lampen, muß mal suchen... |
Hab ja keine Ahnung, aber: Im KFZ-Bereich müssen die Lampen seit spät. Ende 1998 die Kennung CE tragen. Genau so wie Boote, welche zugelassen werden sollen. Meinem Rechtsverständnis nach ist die Baumusterprüfung durch das BSH nicht mehr obligatorisch, aber eine CE-Kennzeichnung (wir sind ja in Europa!!!!) wird sicherlich verlangt. Wie sich das mit älteren Lampen verhält: Keine Ahnung, aber es gilt bestimmt "Bestandsschutz".
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Zitat:
dies erklärst Du nun schon seit 1998 (oder früher ?) und nochmals was die RINA zertifiziert oder nicht ist deren Sache, und wie schon gesehen RINA zertifizierte Fähren gehen scheinbar früher unter :cognemur::cognemur: Aber darum geht es nicht, sonst könnte ich oder der Händler jezt Lampen stempelt und die wären dann "tadellos" zertifiziert :lachen78: Klaus hat ja RECHT (A) Die Lampen müssen keine Baumusterprüfung (Zertifizierung) mehr haben, ABER (B) sie müssen den Bestimmungen des BSH entsprechen, und dies musst DU (als Betreiber) notfalls nachweisen !! ------------------------------- Ich kann aber gut vorstellen, dass nun die Lampen deutlich billiger werden, denn nicht der BSH ist der Preistreiber sondern Hersteller und Handel, denn man war ja auf den Stempel angewiesen !! Daher wird sich das Preisniveau ändern (sinken) und dann sollte eben doch BSH geprüfte Lampen kaufen, allein schon wegen den Nachweisproblem. @ba0150 Bisher waren Deine Lampen (innerhalb dt. Hoheitsgewässer) unzulässig, JETZT sind Sie zulässig wenn Du nachweisen kannst, dass sie den Bestimmungen des BSH entsprechen :ka5::ka5::ka5: |
Hallo Freunde,
bitte hier nachlesen Um Links zu sehen, bitte registrieren und hier Zitat: Zitat von J. Straßburger; ... In der „Verordnung über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten in der Binnenschifffahrt“ (BGBl I, 2000, S. 1680) heißt es in § 3 (3): „Signalleuchten von Fahrzeugen, die nach den in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum geltenden Regelungen rechtmäßig hergestellt, zugelassen und in Verkehr gebracht werden, gelten auch im Geltungsbereich dieser Verordnung als zugelassen...“ und weiter für Binnen ... Zur Zulassung ausländischer Lampen und Leuchten in der Binnenschifffahrt möchte ich einen ergänzenden Hinweis geben: In der vom Bundesverkehrsministerium herausgegebenen Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser – Leitfaden für Wassersportler“, (Ausgabe 2005) heißt es auf Seite 25: „Aus Sicherheitsgründen dürfen nur für die Binnenschifffahrt zugelassene Positionslaternen verwendet werden. Diese sind durch das Symbol eines Ankers, einen der nachstehenden Buchstaben (D, NL, B, F, CH, L) sowie eine mehrstellige Zahl gekennzeichnet.“ Die Buchstaben stehen für die Rheinanliegerstaaten. Damit ist klar, dass (bisher) nur in den Rheinanliegerstaaten zugelassene Leuchten und Lampen auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen akzeptiert werden. Die Broschüre könnt ihr unter folgendem link downloaden: Um Links zu sehen, bitte registrieren Grüße Redaktion BOOTE Jürgen Straßburgeer Korrektur: ist jetzt Ausgabe 2008 Seiten 30 und 31 und nicht Seite 25, siehe hier Um Links zu sehen, bitte registrieren Ich sehe die Dinge sehr gelassen und schätze diese auch so ein wie Ingo. Empfehle hier jedem sich unbedingt Kopien der ausländische Zertifizierung der Navi-Lampen an seinem Boot zu besorgen. Wer allerdings regelmäßig auf dem Rhein und der Mosel unterwegs sein sollte, der wäre möglicherweise gut beraten die Sache nochmal zu überdenken. Eigentlich wäre der Austausch der besagten nicht anerkannte ausländischen zertifizierten Navi-Lampen gegen national deutsche zertifizierte Navi-Lampen ein Klacks, es kostet halt zusätzlich einige Euros. :biere: |
Zitat:
da denke ich mal, daß Du hier falsch liegst: Lampen müßen auch in Zukunft zertifiziert sein. Nur muß das (auch in D) nicht mehr vom BSH sein. Jetzt kann ich getrost meine R.I.N.A. Lampen hier in D spazierenfahren und muß auch im Fall des Falles nix fürchten, wenn ich meine (europäischen) Bescheinigungen vorzeige. BSH kann mich mal....... , denn meine Lampen erfüllen exakt die neuen gesetzlichen Forderungen. Und schließlich: Europarecht geht heute schon in sehr vielen Dingen vor nationalem Recht. |
Ganz ehrlich leute, das mit den jeweils eigenen Zulassungssüppchen kochen ist mit Verlaub der größte Blödsinn im vereinigten Europa wo selbst bis vor Kurzem noch die Gurke genormt war. Ist übrigens das Beste Beispiel das unsere überbezahlten Politiker keinen Blick fürs wesentliche haben.
Lassen wir das. ABER: Die Kollegen von BSH, RINA und Co sollten sich mal ein Beispiel an der Automobilbranche / ECE nehmen, denn dort ist unter Anderem die Geschichte mit den Beleuchtungseinrichtungen harmonisiert. Hier hilft es nur sich zusammenzuschliessen und eine Europaweite harmonisierung wie es auch in der ECE vorgelebt wird zu fordern! |
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