Trailer und Versicherung
Mannoman :ka5: in keinem anderen Forum habe ich soviel Fragen gestellt wie zum Thema Trailer :motz_4:
Gut! Bisher hatte ich ein grünes Kennzeichen am Trailer das heißt dass der Trailer nur mit dem Fahrzeug versichert ist wenn es angekoppelt am Zugfahrzeug ist. Vorteil: dass eine eigene Versicherung für den Trailer entfällt. Nachteil: keine fremde bootspezifische Sachen dürfen im Trailer transportiert werden, glaube ich zumindest .:gruebel: Abgekuppelt ist der Trailer wie im Winter-Lager nicht versichert :gruebel: :confused- Der neue Trailer ist nun bestellt und hat noch gut Luft. Wie würdet ihr euch entscheiden mit der Versicherung wenn a, das Boot weit weg gelagert wird,b, das Boot und neuer Trailer einem lieb und teuer ist. Ein schwarzes Kennzeichen heißt dass der Trailer extra versteuert und versichert wird.:gruebel:Was kostet denn eine Steuer und Versicherung im Jahr grob im Schnitt :gruebel: die Welt wirds ja nicht sein ,oder? Bischen viel Fragen :ka5:wer schafft Klarheit? :chapeau: |
Hallo Harry,
habe gestern das Angebot für die Haftpflicht für den 1800kg Trailer bekommen. 21€/Jahr. Denke das wird in D ähnlich sein. Kasko ist dann beim Boot inkludiert. |
Steuern?
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Hallo Harry,
ich habe ein grünes Kennzeichen. Wie Du selber schreibst, ist der Trailer mit dem Auto versichert, bzw, kannst Du zur Bootversicherung mit einbeziehen. |
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21 € ist rein die Haftpflicht für den Trailer. Also wenn mein Trailer Anderen etwas schlimmes antut :lachen78:. Dieser ist nicht beim Auto includiert. Ich denke so ein grünes Kennzeichen gibt es in Österreich nicht. |
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Ich hab ne Werkversicherung am Zugfahrzeug aber ich könnte ja mal fragen.
Tom-ist zwar etwas off Topik aber wir zwei trinken uns mal auf ein Bier am Traunsee auf dein neues Boot und ich auf den Trailer :biere: |
Hallo Tom, sorry, ich sehe gerade, Du kommst aus Österreich. Da kann es sein, das es anders ist, wie bei uns.:ka5:
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Aber: Wenn der Trailer ohne Boot abgestellt ist, ist er nicht Haftpflicht-Versichert. Mit Boot weiss ich gerade nicht. |
ja-das is auch n Punkt
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- wenn angekuppelt am Auto (KFZ Versicherung) - abgekuppelt, Winterlager, ... kann man bei der Bootsversicherung mit dazunehmen falls es nicht dabei sein sollte. Es dürfen aber sportspezifische Dinge mitgenommen werden (Bsp: Fahrräder, Surfbretter, ...) |
Mensch Harry,
Machs doch genau so wie die ganze Zeit. Du hast ein Boot, du hast einen Trailer und du hattest vorher auch schon beides. Warum jetzt was neues. Nur weil jetzt ein Brenderup unters Boot kommt. Aber du hast recht. Den neuen Trailer sollte man besonders versichern. |
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Ich bin durch und geh mit der ganzen Kutsche wieder zu Wehring & Wolfes. Was mir besonders gut gefällt, die haben die AGB s für den Otto Normal Bürger übersetzt, so daß man sich mit dem Vers.Kauderwelsch nicht mehr auseinandersetzen muss. Was ich bis dto. auch nicht gewusst habe.......... Wenn der Trailer von Hand bewegt wird und einen Haft Schaden hinterläßt, dann zahlt die Privathaftplflicht. Wenn der Trailer sich selbständig macht (ohne angekuppltes KFZ), dann zahlt die Trailerhaftplicht ( übers Boot oder separat) Wenn der Trailer sich vom KFZ löst, teilen sich KFZ und Trailerhaft die Kosten.Heisst dann aber im Umkehrschluss,habe ich keine Trailerhaftpflicht,zahle ich trotz angekuppelten KFZ die Hälfte ? Ist mir aber auch egal, ist der Bootshaft ist der Trailer includiert. |
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