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gommoni 31.07.2009 16:04

Haftpflichtversicherung / Nutzungsausfall Motorboot
 
hallo zusammen, mir hat jemand den motor (sporn und welle) kaputt gemacht indem er gegen den Antrieb gefahren ist. Die Versicherung zahlt soweit so gut aber da ich morgen in den urlaub fahre habe ich kein boot. muss die versicherung ein leihboot bezahlen. weiss das jemand, vielen dank für tipps und hinweise

gommoni

thball 31.07.2009 16:20

Hallo,

ich habe Deinen Beitrag in das Unterforum "Papierkram" verschoben. :biere:

Nutzungsausfall wird m.W durch eine Versicherung im Bootssport nicht bezahlt. Ob hier auch Ansprüche angemeldet werden können bezweifel ich.

gommoni 31.07.2009 16:35

geht doch beim Auto auch, wieso nicht beim Boot. Habe in den letzten 25 Jahren nicht einmal ohne Boot Urlaub gemacht, das ist sch....:cognemur:
Hat man privatrechtlich Ansprüche die man geltend machen kann? Es kann
doch nicht sein das ein anderer mein Boot beschädigt und ich muss mir auf meine Kosten eins mieten

thball 31.07.2009 16:40

Hallo,

nach Auffassung des BGH entsteht bei einem zeitweiligen Ausfall eines Motorbootes kein Vermögensschaden. Dadurch können auch keine Ansprüche geltend gemacht werden:

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So leid mir das auch für Dich tut.

Alf2T 31.07.2009 17:52

wäre vermutlich etwas anderes, wenn Du mit Deinem Boot Deinen Lebensunterhalt verdienst (?)!

Du könntest ja den Leuten von der Versicherung klarmachen, dass ein "Ausritt" bei Wellengang schon ziemlich "harte Arbeit" ist!:futschlac

Aber ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass Du wirklich Ansprüche geltend machen kannst!:cognemur:

DieterM 31.07.2009 18:23

Zitat:

Zitat von gommoni (Beitrag 206263)
geht doch beim Auto auch, wieso nicht beim Boot. Habe in den letzten 25 Jahren nicht einmal ohne Boot Urlaub gemacht, das ist sch....:cognemur:
Hat man privatrechtlich Ansprüche die man geltend machen kann? Es kann
doch nicht sein das ein anderer mein Boot beschädigt und ich muss mir auf meine Kosten eins mieten

Das was hier in D beim Auto teilweise möglich ist, daher auch nicht immer, geht übrigend nirgends im Ausland, wo bei weitem es wesentlich schwieriger ist überhaupt einen Schadenersatz zu bekommen. Davor schützt Dich eher nur eine eigene Kaskoversicherung.

Aber abgesehen davon ist Dein Boot ein Freizeitgegenstand, wenn Du damit Deinen Unterhalt verdienen müßtest, dann könntest Du über einen Zivilprozeß Schadenersatz erstreiten, das lohnt sich aber nur bei beträchtlichem Unterhaltsverlust, da der Nachweis eines Verdientsausfalles sehr schwierig ist.

Vorschlag: versuche mit dem haftenden Schädiger Dich gütlich zu einigen und von ihm eine finanzielle Abfindung cash zu bekommen. Dann fährst Du in Urlaub ... und läßt dort vor Ort den Skeg erneuern. Anders könntest Du den Motor auch auf eigene Rechnung reparieren lassen, und dann die Rechnung mit dem Kosten erstatten lassen. Das geht aber nur wenn die Haftungsfrage geklärt ist mit dem Schädiger. Andernfalls kann es nur über einen Zivilprozeß zu dem Ersatz der Kosten kommen.

Sei vorsichtig wie Du das jetzt einfädelst, denn auch wenn Dir der Andere den Schaden zugefügt hat, bekommst Du nicht automatisch den Schadenersatz. Aber ich weiß nicht wie der Schaden abgelaufen ist und ob der Unfallpartner überhaut haftversichert ist und wenn, ob er seine Beiträge pünktlich gezahlt hat. :gruebel:

gommoni 31.07.2009 19:14

danke für deinen Beitrag, der Verursacher ist Pantaeius versichert und die schicken nächste Woche einen Gutachter weil der Schaden wohl über € 1500 ist. Das hilft mir nicht weiter ich möchte Boot fahren, aber bitte nicht auf meine Rechnung zusätzlich. :schlaumei

DieterM 31.07.2009 23:54

Hallo Dirk,

weitere Empfehlung: versuche Deine Urlaubsabfahrt morgen zu verschieben und sei unbedingt bei der Begutachtung durch den Pantaenius Gutachter dabei! Das ist ganz wichtig, damit D den Überblick des weiteren Verlaufs nicht verlierst.

Auch bei Pantaenius muß Du sehr aufmerksam die Gutachter-Aufnahme verfolgen. Ein Ersatzboot oder Ausfallösung kannst Du abschreiben, keine Chance! :smileys5_

KlausB 01.08.2009 11:06

Ich finde die Frage nach Nutzungsausfall durchaus berechtigt; ich würde mich an deiner Stelle zu Tode ärgern - und ich vermag auch nicht den Unterschied zum Auto zu sehen!

Aber die Argumentation der Gerichte ist eine andere: siehe hier:

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Ein recht interessantes Urteil,, das sich auf Wohnmobile bezieht, aber immerhin einen gewissen Spielraum lässt, findest Du hier:

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Klaus

Coolpix 04.08.2009 08:44

.... holde Dir zudem einen weiteren Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ein . Die von Versicherungen beauftragten Gutachter sind nicht unabhängig . So könnte deren Gutachten niedrig , versicherungsfreundlich ausfallen - so daß der Schaden nicht vollständig abgedeckt ist .
Ein unabhängiger Gutachter , ist ein Gutachter , der vom Gericht bestellt wird - alle anderen haben Partei bezogen .


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