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-   -   kroatisches Patent in Italien gültig (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=13717)

dew8w 09.07.2007 12:10

kroatisches Patent in Italien gültig
 
Bevor ihr mich :pruegel:
ich habe die Suchfunktion benutzt
:seaman:

..und bin leider nicht fündig geworden.....

:nixweiss:


Frage:
Darf ich (Österreicher) in Italien mit meinem Schlauchi mit 15PS an der Küste entlangbrausen? ((Boat Skipper B)Kroatisches Küstenpatent natürlich vorhanden)

Besten Dank!
:smileys5_

thball 09.07.2007 12:29

Hallo dew8w,

dazu gibt es schon sehr viele Postings. Forste einfach nur mal die Rubrik "Führerscheine/Papierkram" durch! :lachen78:

Kurz zusammengefasst:
- Prinzipiell benötigst Du einen Führerschein aus dem Land wo Du Deinen Wohnsitz hast (bei Euch ja schwierig)
- das kroat. Patent wurde anscheinend bei Kontrollen von Österreichern in Italien auch akzeptiert (zumindest habe ich gegenteiliges nicht gelesen)
- WICHTIG: Deine Versicherung sollte auch damit einverstanden sein (das kann Dir hier niemand sagen, da solltest Du selbst Deine Versicherung fragen)

DieterM 09.07.2007 13:32

Zitat:

Zitat von dew8w
...


Frage:
Darf ich (Österreicher) in Italien mit meinem Schlauchi mit 15PS an der Küste entlangbrausen? ((Boat Skipper B)Kroatisches Küstenpatent natürlich vorhanden)

Besten Dank!
:smileys5_

Meines Wissens ist das kroatische Küstenpatent B nur in Kroatien für Dich als Österreicher mit einem in Österreich zugelassenen Boot gültig und wird in anderen Ländern amtlich insbesonder innerhalb der EU nicht anerkannt. Ob das bei Kontrollen auch streng so ausgelegt wird, weiß ich nicht, ist jedoch Auslegungssache der kontrollierenden Behörde.

Außerdem solltest Du wenn Du aus einem nicht EU-Land über Wasser in ein EU-Land einfährst grundsätzlich

- zollmäßig ausklarieren im Nicht-Eu-Land,
- zollmäßig einklarieren am ersten Zollhafenamt,
- desgleichen wieder ausklarieren wenn Du das EU-Land über Wasser verläßt,
- desgleichen im Nicht-EU-Land wieder einklarieren.

Da spielt es keine Rolle wie groß Dein Boot ist mit dem Du da über die Grenze fährst, das ist wie wenn Du an Land über die Grenze kommst und Dich auch ausweisen mußt. :biere:

rwalda 10.07.2007 12:31

Hallo dew8w!

Zitat:

Zitat von dew8w
Frage:
Darf ich (Österreicher) in Italien mit meinem Schlauchi mit 15PS an der Küste entlangbrausen? ((Boat Skipper B)Kroatisches Küstenpatent natürlich vorhanden)

Hab aus dem Italien-Bereich im Forum dazu etwas ausgegraben...

Der ADAC hat dazu eine Um Links zu sehen, bitte registrieren herausgegeben.
Auf Seite 8 findet man die entsprechenden Führerscheinvorschriften. Natürlich sind die Angaben für unsere deutschen Freunde ausgelegt.
Wie wir Österreicher jetzt damit umgehen ist natürlich eine andere Sache.

Aber eins ist klar herauszulesen: Mit dem kroatischen Patent geht zumindest "offiziell" nix!

herbert 10.07.2007 14:11

Schein
 
Italien:
es gelten die Vorschriften des Heimatlandes :chapeau:
schreibt Österreich einen Schein zum befahren der Küstengewässer vor ?
Was macht ein Engländer ?

In Kroatien ist es ein wenig anders die schreiben einen Schein vor um in deren Gewässer zu fahren.

herbert 10.07.2007 15:19

Schein
 
Nachtrag:

Die Frage ist schon mal für einen Österreicher schlecht gestellt :ka5:

Brauchen Österreicher mit dem eigenem Boot unter A Flagge überhaupt einen Bootsführerschein um die I oder D Küstengewässer zu befahren ?

thball 10.07.2007 15:20

Hallo Herbert,

die Italiener schreiben doch ab 40 PS auch einen Schein vor, oder?

rotbart 10.07.2007 15:42

Zitat:

Zitat von herbert
Nachtrag:

Die Frage ist schon mal für einen Österreicher schlecht gestellt :ka5:

Brauchen Österreicher mit dem eigenem Boot unter A Flagge überhaupt einen Bootsführerschein um die I oder D Küstengewässer zu befahren ?

Herbert
Bitte nicht immer wieder von Vorn - wir hatten es schon 1000 und 1 mal
(A) Herkunftsland ( Flaggenstaatprinzip)
(B) Einschränkung durch Küstenstaatsprinzip

einfachstes juristisches Prinzip:cognemur: :cognemur: :cognemur:

hobbycaptain 10.07.2007 15:43

Zitat:

Zitat von herbert
Nachtrag:

Die Frage ist schon mal für einen Österreicher schlecht gestellt :ka5:

Brauchen Österreicher mit dem eigenem Boot unter A Flagge überhaupt einen Bootsführerschein um die I oder D Küstengewässer zu befahren ?


Herbert,
die Frage hätt ich gern nicht gestellt, sondern beantwortet :ka5: :lachen78:

herbert 10.07.2007 17:10

Schein
 
an alle, ich wissen das es schon 100.000.000 mal war :cognemur:
Es steht doch in disem Link vom Um Links zu sehen, bitte registrieren
Auf Seite 9 Absatz 4:
es gelten die Vorschriften des Heimatlandes und Österreich schreibt es eben nicht vor.

Was mir ganz einfach fehlte war eben das alle Länder die keinen Schein vorschreiben oder gar keinen haben fahren dürfen nur die Österreicher nicht. Das kann doch nicht wirklich so sein oder kann mir ein Experte das erklären das ein Norweger das darf und ein Ösi nicht.

Was hier immer von den wissenden Usern geschrieben wird ist auch nur irgendwo abschreiben oder auf Deutschland bezogen.

Das es den MSVÖ FB gibt ist unbestritten aber vorgeschrieben ist er eben nicht. Deutschland schreibt eben seinen Einwohner vor das sie einen Schein brauchen.

Ist jetzt Österreichisches Recht nicht genauso anzuwenden wie eben für Länder die auch keinen vorschreiben.

Dieser Beitrag ist nur für A gedacht und für Eigner Boote unter A Flagge.
Mir ist auch klar das die Beweisführung den Urlaub vermiesen kann.

Aber was solls mir ist es eh wurscht, seid ich nix mehr rauchen darf in I fahre ich nur mehr wenn ich Geld dafür bekomme.
Das letzte mal war das September 2006
http://members.chello.at/herbert.fue...mut-37-003.jpg

http://members.chello.at/herbert.fue...mut-37-005.jpg

rotbart 10.07.2007 17:27

Zitat:

Zitat von herbert
an alle, ich wissen das es schon 100.000.000 mal war :cognemur:

Was mir ganz einfach fehlte war eben das alle Länder die keinen Schein vorschreiben oder gar keinen haben fahren dürfen nur die Österreicher nicht. Das kann doch nicht wirklich so sein oder kann mir ein Experte das erklären das ein Norweger das darf und ein Ösi nicht.

NEIN
Eigentlich muss man nur lesen können !
Auf der Webseite des in Ö zuständigen Ministeriums steht ganz ausdrücklich, da ein Österreicher in Österreich keinen Seeschein benötigt:lachen78: :lachen78: Leuchtet sogar einem Hilfsschüler ein, mangels Küste:biere: :biere:

ABER es steht dort ausdrücklich zu lesen, dies bedeutet nicht, dass er keinen schein im Ausland benötigt, denn dort gelten zusätzlich die regeln des Küstenlandes :schlaumei

und das der Ö-Schein nicht überall anerkannt wird.

Ein echter Schlaumeier Euer Minister, so etwas nennt man auch Subsidaritätsprinzip, also ein Ösi braucht in Ösiland keinen Seeschein - aber ein Skipper in HR sehr wohl - also auch einer aus Ösi-Land ----- Ende der Durchsage:cognemur: :cognemur: :cognemur:


Es ist tödlich simpel - man muß nur lesen können:futschlac :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac

und auch ein Norweger darf in HR nicht ohne Schein fahren.

und auch Norweger darf mit einem Norwegischen Boot nicht in I mit einem HR schein fahren, denn dieser schein gilt eben nur in HR -- einfacher geht es nicht !!!!!

herbert 10.07.2007 17:41

Schein
 
Meine Antwort/Frage war nicht mit einem Kroatischen Schein in Italien.
Auch nicht ob ein Norweger mit einem Kroatischen darf oder nicht sondern
warum darf der ohne ?

Also vom HR Scheinn habe ich gar nix geschrieben, wie geht das :chapeau: lesen müßte man können :ka5:

So das war mein letzter Beitrag in diesem Beitrag

rwalda 10.07.2007 18:10

Zitat:

Zitat von rotbart
Es ist tödlich simpel - man muß nur lesen können:futschlac :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac

... und jetzt bitte gib uns Ösis einen Tip, welchen Schein wir machen sollen um im Mittelmeer in EU-Gewässern (Italien, Griechenland - [HR zählt hier nicht - Thema ist längst gegessen...]) mit unseren Schlauchis schippern zu können.

Von behördlicher Seite wird nur das österr. Schiffsführerpatent (~Binnenpatent) angeboten; alle anderen in Österr. angebotenen Patente für Küstengewässer etc. stammen von priv. Verbänden (bekommen zwar den österr. Amtsstempel) und sind für unsere einfacheren Bedürfnisse leicht übertrieben bzw. mehr als aufwändig.

Ja, und erkläre bitte, wie ein Norweger oder Engländer (der ja offensichtlich für Sportboote in seinen Küstengewässern keinen Schein braucht) in Italien oder Griechenland herumschippern darf? (HR-Patent hat und braucht er da nicht!)

Meine Lösung: Ich habe HR-Patent plus unser österr. Schiffsführerpatent und baue darauf, dass bei einer möglichen Überprüfung auf See das Vorzeugen der beiden Lizenzen genug Wirkung macht und es zu keinen weiteren Nachfragen kommt.

Wie schon in diesem Thread festgestellt, wurde das Thema schon x-mal durchgekaut und natürlich nie zu einem befriedigendem Ergebnis geführt.
Es soll zwar Bestrebungen zu einer Einführung einer Berechtigung für den FB1 geben, aber ich bin mir nicht mehr sicher ob ich das noch jemals erleben darf....

Flipperskipper 15.07.2007 22:23

Zitat:

Zitat von rwalda
... und jetzt bitte gib uns Ösis einen Tip, welchen Schein wir machen sollen um im Mittelmeer in EU-Gewässern (Italien, Griechenland - [HR zählt hier nicht - Thema ist längst gegessen...]) mit unseren Schlauchis schippern zu können.

.


Hallo Rotbart!!!

Wieso erhalten wir Ösis keine Antwort?:gruebel:

Gruß Flipperskipper

rotbart 15.07.2007 22:57

Zitat:

Zitat von Flipperskipper
Hallo Rotbart!!!

Wieso erhalten wir Ösis keine Antwort?:gruebel:

Gruß Flipperskipper

(A) weil ich kein Ösi bin und Eure rechtliche Situation nur am Rande kenne
(B) weil Ihr ein Patent habt, das anerkannt wird (nur den meisten hier zu teuer ist)
(C) weil doch eine Petition:ka5: läuft
(D) weiles Herbert und andere gibt die damit Ihr Geld verdiehnen und ich nicht in ihr Handwerk eingreifen will
(E)WEIL ALLES SCHON TAUSEND MAL GESAGT WORDEN IST


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:02 Uhr.

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