Schlauchbootforum

Schlauchbootforum (https://schlauchboot-online.com/index.php)
-   Papierkram (https://schlauchboot-online.com/forumdisplay.php?f=6)
-   -   Liste Führerschein-Bestimmungen in Europa (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=14441)

fabio_z 24.09.2007 00:32

Liste Führerschein-Bestimmungen in Europa
 
Hallo,

weiß jemand WO ( evtl. Internet ? ) kann man eine Liste der Führerschein-Bestimmungen in Europa ( nach Länder ) finden ?; oder ... in welchem Land kann man bis wieviele PS ohne Führeschein fahren ?

Danke

thball 24.09.2007 05:48

Hallo,

Infos findest Du zu den Ländern unter Um Links zu sehen, bitte registrieren (als Mitglied) oder unter Um Links zu sehen, bitte registrieren

fabio_z 24.09.2007 12:25

Führerschein-Bestimmungen Europa
 
Hallo,

vielen Dank für die Adresse ... aber so viel schlauer bin jetzt nicht !
Hätte mich auch Norwegen interessiert.

In den Niederlanden geht es scheinbar nach Länge des Bootes und Geschwindigkeit; wie soll das funktionieren, zumal das erheblich vom Wetter/Seezustand abhängig ist ?

Bei Frankreich - teilweise - und Italien ist es nicht ganz klar; man spricht von
einer ortliche Zulassung, dann würden die ortliche Bestimmungen gelten ( z. Zeit besteht Führerscheinpflicht ab 40 PS ). Aber ... ich habe selten dort ein Schlauchboot mit Kennzeichen gesehen.
Also mit der Nationalität ( anders in Frankreich ? ) kann es in Italien nichts zu tun haben, denn ein Tourist - habe erst gerade in Sardinien erlebt - möchte ein Schlauchboot mieten; also bekommt er die dort maximale PS-Stärke, ohne Führerschein. Wo ist dann der Unterschied zwischen dieses und ein eigenes Schlauchboot ?, doch die Zulassung ?
Die Versicherung, habe nachgefragt, deckt - auch im Ausland - ein evtl. Schaden problemlos ab, solange man nicht in Konflikt mit den Führeschein-Bestimmungen des Landes kommt: das kann man auf Wunsch auch schriftlich bekommen, also da kein Problem.

Vielleicht finde es noch raus.

Na toll :cognemur:

thball 24.09.2007 12:41

Hallo,

was man immer wieder liest ist, dass in den Führerscheinvorschriften einzelner Länder steht, dass Auswärtige die Anforderungen ihres Heimatlandes erfüllen müssen. Bedeutet für Dich > 5 PS Führerschein. Ausnahmen gibt es auch wie in HR, hier ab 1 PS Patentpflicht.

Länder mit Bestimmungen (wie beispielsweise Italien) wo Einheimische bis 40 PS führerscheinfrei sind liegen in einer Grauzone. Anscheinend wird oft kein Patent bis 40 PS verlangt (könnte aber theoretisch wenn die Bestimmungen so lauten wie oben erwähnt-steht z.B. in den Bestimmungen für den Lago Maggiore).

Auf der sicheren Seite bist Du entweder wenn Du bis 5 PS fährst oder das Patent machst. Alles andere ist eine Grauzone mit gewissen Unsicherheitsfaktoren, die hier auch schon öfters diskutiert wurden.

rotbart 24.09.2007 17:01

Zitat:

Zitat von thball
Hallo,

Auf der sicheren Seite bist Du entweder wenn Du bis 5 PS fährst oder das Patent machst. Alles andere ist eine Grauzone mit gewissen Unsicherheitsfaktoren, die hier auch schon öfters diskutiert wurden.

:chapeau: :chapeau: :chapeau:

Hi Tom
es lohnt doch garnicht mehr auf diese Fragen (die sich häufen und wohl auch geziehlt gestreut sind) zu antworten - alles dies ist schon über hunderte von Postings ausdiskutiert und selbst in den Links sind dutzende von Seiten !
-----------------------
Lass die Jungs doch mit 200 PS z.B. von Lindau nach Konstanz rasen (ohne Zulassung oder FS) die WaschPo macht dann den Rest
:cognemur: :cognemur: :cognemur:
Besonders geglückt finde ich die neuerdings auftauchenden Fragen nach einem Bußgeldkatalog:motz_4: Motto was ist billiger erwischt werden oder FS machen :cognemur: :cognemur: :cognemur: :cognemur:

fabio_z 25.09.2007 00:56

Führerschein-Bestimmungen Europa
 
Hallo - nochmal - zusammen,

um es vorne weg klar zu stellen:
- es ist freilich immer besser einen Führerschein zu haben als gar keinen,
gerade auch weil in den einzelnen Länder SEHR unterschiedlichen Regelungen
gelten...
- es ist nicht meine Absicht irgendwo "schwarz" zu fahren ... sonst würde ich
nicht in diesem Forum Fragen stellen und nach Antworten suchen !

Ich hatte allerdings heute, nachdem ich die Unterlagen des DMYV gelesen habe, bei 2 großen Hafenbehörden/Küstenwache in Italien nachgefragt; was dabei herauskam war interessant weil es sich nicht ganz mit den o.g. Angaben deckt.
- die Führerscheinbefreiung bis 40 PS gilt in Italien für alle, auch für Ausländer
- eine Zulassungspflicht gibt es erst für Boote ab 10 mt. Länge, unabhängig von der Motorstärke
- es besteht generell Versicherungspflicht für jede Motorstärke
- eine "Flaggenpflicht" besteht für Boote unter 10 mt. nicht
- für Wasserski-Boote besteht Führerscheinpflicht
- kontrolliert werden: Motorpapiere, Versicherungnachweis, Sicherheitsausrüstung je nach Entfernung von der Küste, CE Bootsangaben bezüglich Personenanzahl, Motorstärke/Motorgewicht
- ein deutsches Boot-Führerschein ist zwar anerkannt, aber nur unter der Voraussetzung daß es in Italien bei Konsulat oder vergleichbarer Institution
beglaubigt und für gültig erklärt wird; vermutlich tun das nicht alle und somit
fahren einige, praktisch gesehen, trotzt Führerschein, illegal; es sei denn sie haben ein Boot unter 10 mt. und mit weniger als 40 PS. In diesem Fall wird
niemals nach einem Führerschein gefragt. So ist die Gesetzteslage.

Da sieht es in anderen Länder vermutlich anders aus...

Gruß
:seaman:

thball 25.09.2007 06:22

Zitat:

Zitat von fabio_z
- ein deutsches Boot-Führerschein ist zwar anerkannt, aber nur unter der Voraussetzung daß es in Italien bei Konsulat oder vergleichbarer Institution
beglaubigt und für gültig erklärt wird; vermutlich tun das nicht alle und somit
fahren einige, praktisch gesehen, trotzt Führerschein, illegal; es sei denn sie haben ein Boot unter 10 mt. und mit weniger als 40 PS.

Hallo,

finde ich gut, dass Du nachgefragt hast. Sprichst Du italienisch? Vielleicht könntest Du auch direkt nach dem Gesetzestext fragen. Habe nämlich das oben geschriebene irgendwann mal als Gesetzestext vorliegen gehabt und für den Lago Maggiore steht es so in einem meiner Hafenführer abgedruckt.

Mit dem Beglaubigen ist m.W. Unsinn. Nachdem ich schon mehrmals in Italien größere Boote gechartert habe und Formalitäten mit den Behörden abgewickelt hatte war das nie ein Thema. Der SBF See wurde immer problemlos anerkannt. Bei wem hast Du denn nachgefragt?

rotbart 25.09.2007 11:41

Zitat:

Zitat von fabio_z
Hallo - nochmal - zusammen,


In diesem Fall wird niemals nach einem Führerschein gefragt. So ist die Gesetzteslage.

Da sieht es in anderen Länder vermutlich anders aus...

Gruß
:seaman:

Wenn Du die Gesetzeslage (oder dass was Du dafür hälst) so genau kennst, warum fragst Du dann ????
Dies ist ja nun das dritte (oder sogar schon vierte ??) Mal, dass Du so etwas anzettelst Korsika und Frankreich war schon dran, Griechenland , HR habe ich jetzt nicht nachgesehen und nun kommt die ganze Welt.
Und jedes Mal behauptest Du es eh' am Besten zu wissen - was soll also das Ganze ???

Einfach nur um Traffic zu machen - oder um zu sehen ob jemand auf den Unsinn hereinfällt ?????

und ein Boot /Motor hast Du doch ausweislich Deines Profiles sowieso nicht !!!!

gringofish 25.09.2007 18:15

Ich habe ein Serbischen Sportbootführerschein , dort muß man sobald man ein motor aufs boot draufschraubt ein FS haben. Darf boote bis 15 m(Meer bis 12m) länge fahren und egal wieviel ps die haben. Ist in Kroatien ähnlich ohne FS geht garnichts oder Patent besser gesagt.

Aber ich glaube nicht das ich mit meinem FS in Deutschland Fahren darf oder ?:confused-

fabio_z 25.09.2007 20:17

Führerschein Bestimmungen Europa
 
Hi,

ich habe bei 2 Hafenbehörden ( Piombino > Westküste und Rimini > Ostküste )
nachgefragt; was die Zulassung, die max. Motorisierung ohne FS und die Fahnenpflicht angeht hat mir auch diese Behörde bestätigt was die erste schon gesagt hatte; was die Beglaubigung / Bestätigung der Ausländischen
FScheine, sollte ich direkt mit der Führerscheinstelle sprechen, waren heute nicht mehr anwesend, werde die nächste Tage nochmal nachgehen.
( Vielleicht dient die Beglaubigung/Bestätigung dazu die Echtheit bzw. die Klasse/Typ des FS einzustufen; dem Behörde, dem deutsche
Führerscheine - bei Kontrollen - bekannt sind, besteht möglicherweise nicht auf zusätzliche Papiere ?! ).
Ich versuche es noch rauszubekommen ...

Mir ging es alleine um die Leichtsinnigkeit, mit der auch "angeblich verlässliche" Quellen - in diesem Fall DMYV - Dinge schreiben die offensichtlich nicht stimmen !

>>> Kollege Rotbart <<<
Ich möchte an diese Stelle gar nichts "anzetteln"; ich versuche lediglich etwas
Klarheit zu schaffen und vor allem nicht alles zu glauben was einem erzählt wird. Bevor ich mir ein Schlauchboot gekauft habe, hatte Versucht fragen zu stellen; darauf bekam ich oft lapidare Antworten oder sogar komische Bemerkunken.
Darauf hin entschied ich mich ein 5PS Motor zu kaufen - was letzlich auch nicht falsch war -. Jetzt, nach einem Jahr fahren und erste Erfahrungen, gehe ich der Sache genauer auf dem Grund und sehe die Möglichkeit - in manche Länder - ganz legal und Gesetzestreu ohne FS zu fahren ... ich verstehe nicht wo das Problem sein sollte.
Ich weiß auch nicht so recht was das mit Rasen/Konstanz/Lindau/200PS/Bußgeldkatalog, usw. zu tun haben soll !?

Gruß

ba0150 26.09.2007 09:22

Fundsache im Netz : Um Links zu sehen, bitte registrieren

Kaptom 26.09.2007 15:55

Hallo

Diese "Gruendl Fundsache" scheint aber nicht aktuell zu sein! Siehe Bestimmungen Kroatien. (Dort brauch man seit letztem Jahr für alles einen Führerschein. Auch unter 5 PS)

Viele Grüße
Tom

ghaffy 26.09.2007 17:48

Ja, an dieser Gründl-Sache ist mehreres nicht korrekt bzw. vollständig (zB muss in GR eine zweite Person mit Fahrberechtigung an Bord sein), daher mE insgesamt leider unzuverlässig.

Gruss
Andreas

rotbart 26.09.2007 21:31

Zitat:

Zitat von Kaptom
Hallo

Diese "Gruendl Fundsache" scheint aber nicht aktuell zu sein! Siehe Bestimmungen Kroatien. (Dort brauch man seit letztem Jahr für alles einen Führerschein. Auch unter 5 PS)

Viele Grüße
Tom

Das ist wohl eine Frage des Blickwinkels:smileys5_ :biere:

Wenn ich mit einem SCHIFF über See einreise, dann
Zitat:

Führerschein: Führerscheinpflicht entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes.
ist das richtig:ka5:
Wenn ich
Zitat:

Ausländer (auch ohne dauerhaften Wohnsitz in Kroatien) können einen kroatischen Bootsführerschein einschließlich UKW-Sprechfunklizenz erwerben. Dazu ist eine Prüfung vor einem kroatischen Hafenamt abzulegen.
Achtung: Das von Ausländern erworbene kroatische Patent einschließlich Funklizenz wird außerhalb Kroatiens nicht anerkannt. Eine Umschreibung dieses Patents in einen deutschen Sportbootführerschein bzw. eine deutsche Funklizenz ist nicht möglich.
ist das auch richtig

Da der Erst-Poster aber weder Schiff, noch Boot noch Motor hat (nach eigenem Bekunden) ist es für Ihn ja sowieso nicht interessant:biere: :chapeau: :biere: :cool: :chapeau:

Holger K. 26.09.2007 21:48

:gruebel: Evtl chartert oder leiht er sich eins ?
Was tut dein Geschreibsel hier nun zur Sache ?:confused- :ka5:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:12 Uhr.

Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com