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innviertel 11.05.2009 19:39

NEUE Zulassungsbedinungen für OÖ fahren mit PINNE
 
Hallo Zusammen
war auch am 09.05.2009 am FB1 Kurs. Ich möchte euch die derzeit aktuellen Zulassungsbedingungen zur Verfügung stellen.
Interessant sind die Änderungen für das Fahren mit Pinne. Da haben sich die KW erhöt.
Das heißt für mich ich werd mir eine Schlauchboot mir 4,2m , 30 Horse Powers und Pinne besorgen müssen.:banane:

Danke für die Intersanten Gespräche beim FB1 Kurs

LG Andi

Anbei der Link zu den Zulassung von Sportfahrzeugen zur Binnenschifffahrt:
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goeberl 11.05.2009 23:17

hi andi!

willkommen hier im forum! freut mich, dich hier wieder zu sehen.
danke für die infos, klingt echt super.

lg martin

Berny 12.05.2009 08:51

Hi Andi und willkommen im Forum.

Bei deiner Quelle wäre es interessant, wie autentisch diese ist, weil in der offiziellen Broschüre auf der Homepage der Landesregierung stehen noch andere Werte drinnen (was ja auch nicht unbedingt was heißt, weil diese ja auch nicht immer aktuell sein muss):
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Ansonste viel Spass beim Lesen, bin schon gespannt, für welches Boot du dich entscheiden wirst :chapeau:

KlausB 12.05.2009 12:46

Hallo Andi,

Herzlich Willkommen im Forum!

Wo kommst Du denn her?

Vielleicht sieht man sich mal auf der Donau!

VG

Klaus aus Passau

innviertel 12.05.2009 20:23

Hallo Göberl, Klaus und Berny
 
Ich komme aus dem Innviertel
Gemeinde Tarsdorf

Bin heute einkaufen gewesen in Bad Lipspringe
Es ist eine Chinesen Schleuder geworden mit einem japanischen Motor.
Ich habe ja leider nicht so ein großes Budegt.
Lava Marine 4,20
Bj 2008
Yamaha 30 PS
Bj unbekannt

Jetzt muß ich das Gefährt noch anmelden.
Bin gespannt ob das klappt
Zulassen möchte ich es mit Pinne

LG
Andi

Hansi 12.05.2009 20:47

Hallo Andi

herzlich willkommen hier bei uns im Forum :cool:und
Gratulation zum Boots kauf viel Spass damit :chapeau:

hermann2441 18.05.2009 08:20

Zitat:

Zitat von innviertel (Beitrag 198351)

Jetzt muß ich das Gefährt noch anmelden.
Bin gespannt ob das klappt
Zulassen möchte ich es mit Pinne

Hallo Andi,

Glückwunsch zum neuen Boot! :biere:

Ich habe im März mein Boot angemeldet, das geht ohne Vorführung, wenn es die CE-Zertifizierung hat. Es kann lediglich sein, dass dann im Zulassungsschein steht, dass Du einen Steuerstand verwenden musst. Kontrolliert wird es aber bei der Anmeldung nicht.
Meine letzte Auskunft (mündlich vom techn. Prüfer, später auch schriftlich) stammt vom Dezember 2008, da ist zumindest in NÖ ab 20PS (14,7kW) bei Schlauchbooten ein Steuerstand vorgeschrieben.

Berny 18.05.2009 09:08

Zitat:

Zitat von hermann2441 (Beitrag 198955)
das geht ohne Vorführung, wenn es die CE-Zertifizierung hat.

@Hermann: Du solltest, wenn du schon derartige Dinge behautest, diese auch richtig darstellen und nicht durch unvollständige Zitate hier falsche Tipps geben! Es gibt immerhin viele Newbees hier im Forum, die dann womöglich von falschen Voraussetzungen ausgehen.

Zur Klarstellung:
Die CE ist für Boote ab Baujahr 16 06 1998 notwendig, hat aber mit der Überprüfung ansich nichts zu tun.
Wenn du ein neues Boot incl aller Papiere (eben auch incl CE) hast, kann die erste Überprüfung bei Booten entfallen, das ist alles.
Die Überprüfung (bzw Zulassung) ist 10 Jahre gültig, dannach kann sie neu gemacht werden, dabei wird das Boot dann auch im Regelfall überprüft (auch wenn du CE hast!).

Auch dass eine Pinne, wenn vorgeschrieben, bei der Anmeldung nicht überprüft wird, ist falsch.
Wenn eine Überprüfung stattfindet, dann wird auch das überprüft. Klar, wenn es bei einer Neuanmeldung keine Überprüfung gibt, kann auch keine Pinne überprüft werden.

Aber auch die Polizei kann diese Dinge bei einer Kontrolle überprüfen, und gegebenfalls bei Nicht Vorhandensein einer geforderten Pinne das Boot stilllegen.

Deshalb solltest du nicht den Eindruck vermitteln, es sei egal, ob man ein Boot mit oder ohne Pinne steuert!!!

Auch das mit den 20 PS stimmte nicht, es waren 21 (über 15 KW), bezeichnend waren immer die ganzzahligen KWs, auch bei der damaligen PS-Grenze am See waren es 80 KW und nicht wie so oft behauptet 110 PS.
Man sollte sich deshalb auch in Zukunft angewöhnen, die KW zu erwähnen, die PS einfach in Klammer setzen (in den Gesetzen werden kaum noch PS erwähnt!).

Übrigens bemerkenswert, dass die NÖ Landesregierung anscheinend die neuen Bestimmungen (Pinne ab 23 KW (ca 31 PS für Schlauchboote usw) schon online gestellt hat, OÖ noch nicht.
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Für die Zulassung sind zwar die Länder zuständig, die Gesetzgebung aber obliegt dem Bund, demnach sollten die Zulassungsbestimmungen in allen Bundesländern gleich sein (diverse lokale Ausnahmen zB Fähren usw kanns schon geben, vermute ich jetzt mal)

Eine Ausnahme dazu bildet lediglich der Bodensee, da gelten eigene Bestimmungen.

Nachsatz: es dürfte sich in diesem Jahr etliches an den Bestimmungen geändert haben, also immer nachlesen.
Dazu ein Zitat aus der Homepage der NÖ Landesregierung, welches bezeichnend ist:
Zitat:

Zitat von NÖ Landesregierung
Die Detailinformationen über die im Einzelfall jeweils erforderlichen Unterlagen und die näheren Informationen über den Ablauf und die Kosten des Verfahrens entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Merkblatt in der Infobox ! In diesem Merkblatt finden Sie unter dem Punkt „Technische Hinweise" auch wichtige Informationen über die erforderliche technische Ausstattung von Booten !


Woody 18.05.2009 09:26

Pinnenzulassung in NÖ seit 2007
 
Hi Leute!

Mein 430er Quicksilver HD wurde 2007 neu mit einem auch noch nie zugelassenen 30PS Mercury Lightning Bj. 2004 (neu aus der Kiste) mit Pinnensteuerung :cool:zugelassen, ich hab das vom Vorbesitzer Nov. 2008 übernommen und sogar die gleiche Zulassungsnummer wieder bekommen, das Ganze ohne Auflagen mit Steuerstand, gerade mal der 8kg Anker, den diese Idioten:vogel: eingetragen haben,

So long
Roman

innviertel 18.05.2009 17:54

Heute zugelassen 30 PS mit Pinne
 
Hallo leute

Ich kann euch bestätigen daß die Regel für das Fahren mit Pinne so gehandhabt ist wie es weiter oben im Link zu finden ist.
Ich habe heute in OÖ eine Zulassung bekommen für
Lava Marina 4,20 Aluboden
Yamaha 30 PS
mit Pinne:cool:

Mich hat er gefragt ob ich mit Pinne oder Steuerstand fahre.

LG Andi

Wir sehen uns am 25.05.2009 in Schlögen
fest büffeln nicht vergessen.

hermann2441 19.05.2009 08:30

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at (Beitrag 198961)
@Hermann: Du solltest, wenn du schon derartige Dinge behautest, diese auch richtig darstellen und nicht durch unvollständige Zitate hier falsche Tipps geben!

Hallo Berny,

wenn ich recht gelesen habe, ist das Boot Baujahr 2008, also neu. Ich habe speziell auf das Posting vom Andi geantwortet! Dass es bei einer Überprüfung nach 10 bzw. später 5 Jahren dann anders ist, ist ja klar. Auch dass es bei einer Überprüfung durch die Wasserschutzpolizei Beanstandungen geben kann, ist klar, hat aber mit der Erstanmeldung nix zu tun. Das nur zu Klarstellung.
Weil sonst hätte ich, um nicht unvollständig zu sein, auch darauf hinweisen müssen, dass bei einer Überprüfung auch die Mindestausrüstung mitzuführen ist, unter anderem auch die Beleuchtung. Wenn man auf jede Anfrage mit allen Wenn und Abers antworten muss, hört sich hier jede Diskussion auf.

Auch steht im 'Merkblatt zur Binnenschiffszulassung für Motorboote bis 20m Länge, Merkblatt 2008' vom Amt der NÖ Landesregierung unter Punkt 26 ausdrücklich 'über 14,7kW (20PS)'. Also stimmt Deine Behauptung mit den 21PS und den geraden kW-Zahlen leider auch nicht. Also 'bitte genau informieren' gilt auch für Dich. Dass jetzt im neuen Merkblatt vom Februar 2009 schon 23kW/31PS steht, ist ja sehr lobenswert.

Aber danke für Deine ausführliche Zusammenfassung, kann ja nie schaden.

Berny 19.05.2009 14:06

Zitat:

Abweichend von den Bestimmungen der §§ 108 Abs. 1 und 2 sowie 109 Abs. 2 Z 1 wird die Erstüberprüfung eines Sportfahrzeuges durch eine CE-Kennzeichnung gemäß der Sportboot-Richtlinie ersetzt.
Heißt also soviel, wenn du bei einem Sportboot ein CE hast, brauchst du keine Erstüberprüfung, aber alle weiteren Überprüfungen mußt du aber machen.

Zitat:

Behörden und ihre Zuständigkeit
§ 113.

(1) Behörden erster Instanz im Sinne dieses Teiles sind
1.Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie für Fahrzeuge, die für den Einsatz auf Wasserstraßen bestimmt sind,
a)deren Länge (L) 20 m oder mehr beträgt,
b)deren Produkt aus Länge (L), Breite (B) und Tiefgang (T) 100 m³ oder mehr beträgt,
c)die zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen bestimmt sind (Fahrgastschiffe),
d)die als Schlepp- und Schubschiffe dazu bestimmt sind, andere Fahrzeuge als Kleinfahrzeuge zu schleppen, zu schieben oder beigekoppelt mitzuführen oder
e)die nicht unter lit. a bis d fallen und für die die Ausstellung eines Gemeinschaftszeugnisses beantragt wurde;
2.der Landeshauptmann, in dessen Bereich der jeweilige Hauptwohnsitz oder Sitz des Verfügungsberechtigten eines Fahrzeuges liegt, für die nicht in Z 1 genannten Fahrzeuge sowie für nicht frei fahrende Fähren; bei Sportfahrzeugen ist in Ermangelung eines Wohnsitzes der Landeshauptmann zuständig, in dessen Bereich der Aufenthaltsort des Verfügungsberechtigten liegt;
3.die Bezirksverwaltungsbehörde für Verwaltungsstrafverfahren.

(2) Behörden zweiter Instanz im Sinne dieses Teiles sind
1.der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie für Angelegenheiten gemäß Abs. 1 Z 2;
2.der unabhängige Verwaltungssenat für Verwaltungsstrafverfahren.

(3) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie kann, soweit er in erster Instanz zuständig ist, im Einzelfall sowohl zur Vornahme von Amtshandlungen als auch zur Durchführung des Verwaltungsverfahrens einschließlich der Erlassung von Bescheiden, wenn dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis liegt, nach Maßgabe der örtlichen Zuständigkeit den Landeshauptmann von Niederösterreich, den Landeshauptmann von Oberösterreich oder den Landeshauptmann von Wien ermächtigen, der für diesen Fall an die Stelle des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie tritt.

(4) Für die Erlassung von Verordnungen nach diesem Teil ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig.

(5) Die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Teiles und der auf Grund dieses Teiles erlassenen Verordnungen obliegt den im § 38 Abs. 2 bestimmten Organen.
Ansich sollten also alle Bestimmungen gleich sein, weil die Verordnungen vom BMVIT erlassen werden, außer ich habe da wo was übersehen.
Seit einiger Zeit werden in Gesetzen keine PS mehr genannt, sondern KW, und diese fast alle Ganzzahlig (außer zB 4,4 KW)

Über 20 PS heißt übrigens nicht ab 20 PS, sondern eben ab 21 PS (waren übrigens 15 KW). Gerade bei Gesetzen sind diese Feinheiten von besonderer Bedeutung, auch wie die berühmte 6 PS Grenze, die eigentlich eine 5,984 (weil 4,4 KW!) ist.

Wenn du eine Antwort speziell auf ein bestimmtes Posting mit bestimmten Voraussetzungen geben willst, dann tituliere es auch so, weil für mich ist es ganz anders rübergekommen, deshalb auch meine "Kritik".

Aber man lernt ja bekanntlich nie aus :biere:

Wusste übrigens bis dato nicht, dass es in Österreich eine "Wasserschutzpolizei" gibt ...

hermann2441 19.05.2009 20:03

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at (Beitrag 199078)
Wenn du eine Antwort speziell auf ein bestimmtes Posting mit bestimmten Voraussetzungen geben willst, dann tituliere es auch so, weil für mich ist es ganz anders rübergekommen, deshalb auch meine "Kritik"

Na ja, ich hatte ihn zitiert und glaubte, dass es klar ist, dass ich speziell sein Posting meine. Deine 'Kritik' ist ja ansonsten ok. :smileys5_

Zitat:

Wusste übrigens bis dato nicht, dass es in Österreich eine "Wasserschutzpolizei" gibt ...
Hi, hi, ich lese wohl zu oft die Postings von unseren deutschen Freunden :lachen78:

Zitat:


Über 20 PS heißt übrigens nicht ab 20 PS, sondern eben ab 21 PS

Da ist mir auch was Eigenartiges widerfahren: voriges Jahr ist mir der Motor (15PS) eingegangen und ich hab in der Eile nur einen mit 16PS gebraucht bekommen. Heuer im Frühjahr wäre die 10-Jährige fällig geworden und habe bei der Landesregierung angefragt, ob es denn möglich wäre, beim meinem alten Juca, das nur für 15PS zugelassen ist, auch einen alten 16PSler, der ja nicht mehr die volle Leistung bringt, zugelassen zu bekommen. Der Techniker hat geantwortet: 'ich darf nicht einemal einen mit 15,1 PS bewilligen' Soviel zur Behörde, den ganzen PS/kW-Zahlen etc. Die PS werden wir nie ganz loswerden, sind ja auch noch immer auf jedem neuen Motor groß draufgedruckt, schaut halt besser aus


Bei Dir muss ich mich in Acht nehmen, Du bist ein ganz Genauer :biere:


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