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Stefan 14.07.2004 19:42

Dachlast
 
Hallo zusammen,

aus gegebenem Anlass habe ich mal versucht Informationen zum Thema Dachlast zu bekommen:

Quelle 1: Deutsche Polizei
Solange der Tatbestand der Verkehrsgefährdung nicht gegeben ist (z.B. durch unsachgemäße Befestigung oder Überschreitung von Überhängen/Breite/Höhe) und das zul. Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht überschritten wird, besteht für die Deutsche Polizei kein Handlungsbedarf :schlaumai .

Quelle 2: Versicherung
Sollte grobe Fahrlässigkeit vorliegen kann der Versicherungsnehmer regresspflichtig gemacht werden. Grob fahrlässig könnte es sein, wenn z.B. die Dachlast 50kg beträgt und das Dach mit 150kg beladen wird.
Aber der Begriff 'grob Fahrlässig' sei auslegbar :hä: .

Viele Grüße
Stefan

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Neptun 14.07.2004 19:51

Yepp,

so isses!

Seht mal in euren Kfz-Schein:
--> Da steht was von wegen Achs-, Anhänge-, vielleicht Aufliegelast, da steht was von wegen zul. Ges.gewicht, .... aber nichts von wegen Dachlast.

Die Dachlast legen die Hersteller fest und es ist zunächst nur eine (technische) Empfehlung, auf die allerdings im Fall des Falles die Versicherungen und wohl auch ein Richter gnadenlos zurück greifen werden.

Grüße
"Neptun"

helge 14.07.2004 20:24

Kurz vor meiner Urlaubsfahrt beruhigt mich das ungemein :sonne:
also sind meine Infos doch noch reell und aktuell und ich kann mit meinen erlaubten 4,45 Tonnen in den Urlaub ....

ABER: Gut sichern und stabile Fahreigenschaften sind Grundvorraussetzung!
Bereits 100kg sind nicht zu unterschätzen!:schlaumai
Gruß Helge

OLKA 15.07.2004 08:13

Zitat:

Zitat von helge
und ich kann mit meinen erlaubten 4,45 Tonnen in den Urlaub ....

auf dem Daaach ?????

DieterM 15.07.2004 13:26

Hallo Freunde,

Nordy hatte von dem Schwachsinn bei dem GM-Konzern mit der 100 kg Dachlast des Corsas gesprochen, was wirklich erstaunlich ist.

Habe versucht in Brasilien, wo der Corsa als Chevrolet Corsa hergestellt wird und auch einen kommerziellen Pendanten hat, herauszufinden, ob es mit der dortigen verstärkten Bauweise zusammenhängen könnte, konnte aber bei CHEVROLET do Brasil (Um Links zu sehen, bitte registrieren) leider nichts Aussagendes darüber finden. Vermute aber, das diese hohe Dachlast mit der dortigen erforderlichen Bauweise zusammenhängt.

Gruß
Dieter

Berny 15.07.2004 15:00

Zitat:

Zitat von Stefan
Quelle 1: Deutsche Polizei
Solange der Tatbestand der Verkehrsgefährdung nicht gegeben ist (z.B. durch unsachgemäße Befestigung oder Überschreitung von Überhängen/Breite/Höhe) und das zul. Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht überschritten wird, besteht für die Deutsche Polizei kein Handlungsbedarf :schlaumai .

Quelle 2: Versicherung
Sollte grobe Fahrlässigkeit vorliegen kann der Versicherungsnehmer regresspflichtig gemacht werden. Grob fahrlässig könnte es sein, wenn z.B. die Dachlast 50kg beträgt und das Dach mit 150kg beladen wird.
Aber der Begriff 'grob Fahrlässig' sei auslegbar :hä: .

Das ist absoluter Blödsinn und Verzerrung der Tatsachen:

Zu Quelle 1:
Klar kann ein Polizist an Ort und Stelle offensichtlich (außer zB er hat das gleiche Privat-KFZ und weiß die Dachlast) nicht beurteilen, wie hoch die Dachlast ist und daher wird er diesbezüglich nichts machen. Aber: Wenn er will, überprüft er das, stellt fest, daß die typisierte Dachlast überschritten worden ist, in der weiteren Folge stellt er fest, daß dadurch die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist und stellt das Fahrzeug ab.
Fazit: Nur deswegen, weil vielleicht in der Praxis nicht überprüft wird, kann nicht davon ausgegangen werden, daß das eh passt.
Die vom Hersteller "empfohlene" Dachlast steht im Typenschein und ist somit für dieses Fahrzeug typisiert. Wenn diese überschritten wird, übernimmt der Hersteller keine verantwortung über die Verkehrszuverlässigkeit. Sollte jemand eine Bestätigung für eine größere Dachlast vom KFZ-Hersteller haben, so muß er diese ebenfalls erst typisieren lassen, erst dann gilt dieser Umstand als gesetzmäßig.

(Ein Beispiel: Mein Espace hatte eine Anhängerlast von höchtens 1100 KG, mein Wohnwagen hatte 1300 KG, ich holte mir von Renault eine Bestätigung, daß der Espace auch mehr ziehen darf. Renault bestätigte 1500 KG unter 12% Steigung, dies wurde als Ergängzung zum Typenschein registriert, bei der Landesregierung wurde die Typisierung und in der Folge der Zulassungschein entsprechend abgeändert.)

Zu Quelle 2:
Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer acht läßt, zu
der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen
und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten
ist, und deshalb nicht erkennt, daß er einen Sachverhalt
verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht.
Fahrlässig handelt auch, wer es für möglich hält, daß er einen
solchen Sachverhalt verwirkliche, ihn aber nicht herbeiführen will. (Grobe Fahrlässigkeit)

Fazit: Wenn jemand mit einer höheren Dachlast fährt, dies ist ihm auch bekannt und er nimmt aber trotzdem in Kauf, daß dieser Umstand gefährlich sein könnte, dann ist das grob fahrlässig wenn nicht sogar schon bedingt vorsätzlich.
Nur fahrlässig wäre zB wenn jemanden dieser Umstand nicht bekannt wäre.
Da gibts aber wiederum eine Haken, weil jeder KFZ-Lenker die Beladung eines KFZ auch überprüfen muß und spätestens dann müßte er über die Umstände Bescheid wissen.

PS.: bitte, ich bin aber kein Jurist !!! :schlaumai

Erich der Wikinger 15.07.2004 15:06

Dachlast
 
Hallo Dieter,

zum Corsa kann ich leider nix beitragen. Aber mein Astra trägt eine Dachlast von 100 kg und ist dafür auch zugelassen. Achtung: Unbedingt beachten: Zu den 100 kg gehört auch der Träger: Für kurze Strecken 4-9 km transportiere ich mein boot auch auf dem Dach (Spezialträger, der das boot bomenfest hält. Der Luftwiderstand ist wie bei einem Scheunentor. Meiner Meinung nix für lange Strecken, aber wie gesagt legal und zugelassen.

Gruß Erich

:marteau: :coool:

Neptun 15.07.2004 17:54

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
Zu Quelle 1:
...... daß die typisierte Dachlast überschritten worden ist, in der weiteren Folge stellt er fest, daß dadurch die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist und stellt das Fahrzeug ab.
....

Was bitte ist die typisierte Dachlast?
Wo steht die?
Hat die Polizei darauf online Zugriff???

Für mich als Autofahrer und für den Polizisten als Kontrolleur gelten die Daten des Kfz-Scheins, der ist amtlich und für beide Seiten verbindlich, und da steht nichts von wegen Dachlast!

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
.... daß dadurch die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist und stellt das Fahrzeug ab.

Das kann jeder mit seinem gesunden Menschenverstand beurteilen und gilt mit Sicherheit auch, wenn die empfohlene oder zulässige oder wie auch immer ... Dachlast noch lange nicht erreicht wird, aber die Verkehrssicherheit durch die Ladung auf dem Dach gefährdet wird!!!

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
(Ein Beispiel: Mein Espace hatte eine Anhängerlast von höchtens 1100 KG, mein Wohnwagen hatte 1300 KG, ich holte mir von Renault eine Bestätigung, daß der Espace auch mehr ziehen darf. Renault bestätigte 1500 KG unter 12% Steigung, dies wurde als Ergängzung zum Typenschein registriert, bei der Landesregierung wurde die Typisierung und in der Folge der Zulassungschein entsprechend abgeändert.)

Was hat die Anhängelast deines Espace mit dem Thema hier zu tun?
Es geht um die Dachlast!
Die Anhängelast steht im Kfz-Schein, die Dachlast nicht!!!

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
Das ist absoluter Blödsinn und Verzerrung der Tatsachen:

Hier herrscht normalerweise ein gesitteter Ton
Was soll die Pöbelei???!!!
Ich habe hier mehrfach erlebt, dass Leute wegen harmloserer Formulierungen gemaßregelt wurden, also, ...?????

Wenn du schon den Threadstarter als schwachsinnig bezeichnest, dann komm aber gefälligst mit eindeutigen Beweisen und nicht mit Behauptungen, die du dir aufgrund deiner Anhängelastgeschichte aus den Fingern saugst!

"Neptun"

Grisu1965 15.07.2004 18:24

Hey Leute jetzt kommt mal wieder runter :lachen78: In Deutschland ist es so das die Dachlast nicht in den Behördlichen Papieren eingetragen ist.
Es ist aber Sache des gesunden Menschenverstandes das die vom Hersteller erlaubte Dachlast nicht überschritten wird.
Wie das in Österreich gehabdthabt wird weis ich nicht :weissnich
Im Falle eines Unfalls wird aber bestimmt geprüft ob das Fahrzeug überladen war und somit auch die Dachlast kontroliert. Im Falle einer Überladung wird dann mit Sicherheit die Versicherung Theater machen.
Es gibt soetwas wie Eigenverantwortung. Schon mal gehört? :zwinkerer

Gruß
Jürgen

nordy 15.07.2004 18:34

@erich der wikinger


Zitat:

Aber mein Astra trägt eine Dachlast von 100 kg und ist dafür auch
zugelassen.
Der aktuelle Modell hat wie der Golf 75 kg und keinen Gramm mehr.


Siehe:

Um Links zu sehen, bitte registrieren


Meinst du, der Golf hätte nur 75 kg, wenn der Astra 100 hätte ?

Gruss Nordy

Michel 15.07.2004 18:39

Hallo Nordy,

der vorgänger Astra wie auch der Vectra vor dem aktuellen Modell durften 100 kg aufladen, wie der Corsa.

Vielleicht hat Erich ja noch diesen. :zwinkerer

Und den Golf hat doch jetzt hier auch niemand beleidigt oder als Vergleich genommen. :weissnich

:captain: :captain: :captain:

@Neptun:

Berny hatte das sicher nicht so gemeint wie Du es jetzt aufgefasst hast, da bin ich mir sicher. Der Beitrag ist nur etwas unglücklich begonnen worden.

Auf jedenfall hat er meiner Meinung nach aber recht.

Ich bin wirklich überrascht dass dieses Thema so kontrovers diskutiert wird.

:captain: :captain: :captain: :biere:

nordy 15.07.2004 18:49

@bootsboerse

Zitat:

Aber: Wenn er will, überprüft er das, stellt fest, daß die typisierte Dachlast überschritten worden ist, in der weiteren Folge stellt er fest, daß dadurch die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist und stellt das Fahrzeug ab.
Ich halte das für nicht sehr realistisch.
Dem Polizisten fehlen rechtliche Vorgaben.
So wird er selbst dann, wenn er beim Betrachten des Bootes auf dem Dach ein mulmiges Gefühl hat, auf keinen Fall die Dachlast überprüfen.

Polizisten tun immer nur das, wozu sie verpflichtet sind, und das sind sie hier nicht.

Das Überschreiten der Dachlast und ihre Auswirkungen interessiert im Falle eines Unfalls erst den Unfall-Sachverständigen.

Letztlich obliegt es nur einem Richter, aufgrund eines Gutachtens hieraus für den

Fahrer ein Verschulden abzuleiten.


Gruss Nordy

dodl 15.07.2004 18:59

Zitat:

Zitat von nordy
@bootsboerse



Ich halte das für nicht sehr realistisch.
Dem Polizisten fehlen rechtliche Vorgaben.
Gruss Nordy

In A macht er das wenn er will.

Mich wollten sie im Juni an der österreichischen Grenze mit einem 4,7m Schlauchboot auf einem 800kg Trailer auf die Waage schicken. Bloss so.

Was glaubst du haette der erst mit einem RIB am dach gemacht :)

cu
martin

nordy 15.07.2004 19:16

@dodl

Zitat:

In A macht er das wenn er will.

Gut dass die Polizei in D nicht machen kann, was sie will, sondern dass sie nur das

tut, wozu sie aufgrund von Vorschriften verpflichtet ist.

Der Gefahr der Willkür und des Machtmissbrauches sind sonst Tür und Tor geöffnet.


Gruss Nordy

dodl 15.07.2004 19:18

Ja nordy, aber was nutzt dir das wenn du zb am Weg nach HR bist? :)

cu
martin


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