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Laredo 26.08.2012 18:32

Österr. Kennzeichen = Donauzulassung?
 
Hallo Leute!

Vielleicht könnt Ihr Klarheit in meinen Unwissenheitsdschungel bringen...

Wir möchten uns ein gebrauchtes Kajütenboot (jaaaa, ich weiß, kein Schlaucherl...) Baujahr zwischen 1990 und 1995 kaufen.

Viele dieser Dinger liegen jahraus jahrein in Kroatien.

Jetzt mal angenommen, dieses Boot hat ein österr. Kennzeichen (z.B. W-12345, oder St-12345), bedeutet das, dass es in Österreich zugelassen ist?

Bedeutet das auch automatisch, dass es für die Donau zugelassen ist?

Ich bedanke mich für Eure Hilfe!!!!

Andrea und Fritz

armstor 26.08.2012 18:47

Ja Andrea und Fritzi

Wenn es ein Wiener oder Steirer Kennzeichen hat ist oder war es in Österreich zugelassen. Wenn es in Österreich zugelassen ist, kann man damit auf der Donau fahren, ....wenn man die nötige Lizenz (Führerschein) hat.

lg Franz :seaman:

Laredo 26.08.2012 18:53

Danke Franzi,

dachte ich mir´s doch auch so!

Habe in den letzten Tagen mehrere Anbieter kontaktiert, eine Antwort verwunderte mich jedoch zusätzlich:

Boot liegt in Kroatien, hat österr. Kennzeichen (W-12345).
Auf meine Frage, ob auf der Donau zulässig, meinte der Besitzer:
Nein, da keine Mehrwertsteuer entrichtet wurde.

Hmmmh?

Fritz

Rotti 26.08.2012 19:05

Hallo Fritz, sobald das Boot eine österreichische Zulassung hat ist die gestzliche Mehrwertsteuer bezahlt. Ohne Vorlage eines gültigen Kaufvertrages -aus welchem zu schließen ist dass die Mehrwertsteuer innerhalb der EU bezahlt ist - bekommt man keine österr. Zulassung. :chapeau:

Wia schauts aus, host no imma a Womo?

Flipperskipper 26.08.2012 19:25

Zitat:

Zitat von Rotti (Beitrag 285146)
Hallo Fritz, sobald das Boot eine österreichische Zulassung hat ist die gestzliche Mehrwertsteuer bezahlt. Ohne Vorlage eines gültigen Kaufvertrages -aus welchem zu schließen ist dass die Mehrwertsteuer innerhalb der EU bezahlt ist - bekommt man keine österr. Zulassung. :chapeau:

Wia schauts aus, host no imma a Womo?


Soso! Steht aber nirgends, es wird lediglich ein Eigentumsnachweis verlangt.

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Was glaubst du wieviele unverzollte, österr. Boote sich in Kroatien befinden und alle haben einen Seebrief. Sonst könnten sie die Boote nicht jährlich für die Vignette anmelden.

FAR FAR AWAY 26.08.2012 20:03

wenn der Verkäufer ein Österreicher ist, du auch, dann Kaufvertrag unterschreiben,...

das Boot hatte ja eine österr. Zulassungsnummer, die bleibt am Boot sofern du im gleichen Bundesland gemeldet bist.

Ist das Boot älter als 10 Jahre, muss man es der Zulassungsstelle vorführen, sofern die Zulassung abgelaufen ist (frag doch beim Verkäufer nach, bis wann die Zulassung gilt).

Ansonst gilt bei der Zulassung das Übliche: Kaufvertrag, CE-Konformität,....

Rotti 26.08.2012 20:42

Zitat:

Zitat von Flipperskipper (Beitrag 285148)
Soso! Steht aber nirgends, es wird lediglich ein Eigentumsnachweis verlangt.

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Was glaubst du wieviele unverzollte, österr. Boote sich in Kroatien befinden und alle haben einen Seebrief. Sonst könnten sie die Boote nicht jährlich für die Vignette anmelden.


..bei mir verlangte man jedesmal den Eigentumsnachweis und die bestätigung dass das Boot vorher in der EU im Umlauf war und die Mwst. bezahlt wurde.

Flipperskipper 26.08.2012 21:14

Zitat:

Zitat von Rotti (Beitrag 285155)
..bei mir verlangte man jedesmal den Eigentumsnachweis und die bestätigung dass das Boot vorher in der EU im Umlauf war und die Mwst. bezahlt wurde.

Hast du einen Seebrief oder Internationale Binnenzulassung?

charlyxl 26.08.2012 21:17

Da ich gerade das Schifffahrtspatent 10m mache muss ich auch meinen Senf dazu geben.

a.) wenn das boot ein Wiener oder Steirisches Kennzeichen hat dann wurde es in diesem Bundesland auch zugelassen. Das heisst das der Eigentümer im 1. Beispiel seinen ordentlichen Wohnsitz in Wien und beim 2. in der Steiermark hat.

b.) Ob man auf der Donau fahren darf hängt vom Patent ab. Wenn Du das Schiffahrtspatent 10m hast dann darst Du auf Wasserstrassen (zB.: Donau) fahren, sämtlichen Seen, Flüssen und sofern das Schifffahrtsgesetz dafür angewandt wird und keine Sonderregelungen etwas anderes besagen.
Wenn Du nur das Schiffahrtspatent 10m Seen und Flüsse hast dann darfst Du auch nur auf Seen und Flüsse fahren. Leider nicht auf der Donau, da diese eine Wasserstrasse ist. Genauso wie die March (bis Fluss-km 6), Enns (bis 2,7), Traun (1,8)

c.) Wenn es ein gebrauchtes Boot ist dann ist eine Überprüfung alle max. 7 Jahre fällig. Meistens sind es 5 Jahre.
Nur bei Neubooten ist die erste Überprüfung erst nach 10 Jahren fällig.


Alles beim Martin gelernt :-)

Laredo 26.08.2012 22:20

Zitat:

Zitat von Rotti (Beitrag 285146)
Hallo Fritz, sobald das Boot eine österreichische Zulassung hat ist die gestzliche Mehrwertsteuer bezahlt. Ohne Vorlage eines gültigen Kaufvertrages -aus welchem zu schließen ist dass die Mehrwertsteuer innerhalb der EU bezahlt ist - bekommt man keine österr. Zulassung. :chapeau:

Wia schauts aus, host no imma a Womo?

Nein, Mathias....Womo is bei der Scheidung draufgángen...

Laredo 26.08.2012 22:32

Zitat:

Zitat von charlyxl (Beitrag 285157)
Da ich gerade das Schifffahrtspatent 10m mache muss ich auch meinen Senf dazu geben.

a.) wenn das boot ein Wiener oder Steirisches Kennzeichen hat dann wurde es in diesem Bundesland auch zugelassen. Das heisst das der Eigentümer im 1. Beispiel seinen ordentlichen Wohnsitz in Wien und beim 2. in der Steiermark hat.

b.) Ob man auf der Donau fahren darf hängt vom Patent ab. Wenn Du das Schiffahrtspatent 10m hast dann darst Du auf Wasserstrassen (zB.: Donau) fahren, sämtlichen Seen, Flüssen und sofern das Schifffahrtsgesetz dafür angewandt wird und keine Sonderregelungen etwas anderes besagen.
Wenn Du nur das Schiffahrtspatent 10m Seen und Flüsse hast dann darfst Du auch nur auf Seen und Flüsse fahren. Leider nicht auf der Donau, da diese eine Wasserstrasse ist. Genauso wie die March (bis Fluss-km 6), Enns (bis 2,7), Traun (1,8)

c.) Wenn es ein gebrauchtes Boot ist dann ist eine Überprüfung alle max. 7 Jahre fällig. Meistens sind es 5 Jahre.
Nur bei Neubooten ist die erste Überprüfung erst nach 10 Jahren fällig.


Alles beim Martin gelernt :-)


Dass ich für die Donau ein Binnen-Patent benötige ist schon klar - war auch nicht meine Frage ;-)

Aus all den Antworten entnehme ich:
Österreich-Zulassung ist das selbe wie Donau-Zulassung (da war ich mir nicht sicher)

Wenn Boot einmal eine Österreich-Zulassung hatte, wurde auch Mehrwertsteuer in Österreich abgeführt (da bin ich mir jedoch noch immer nicht sicher)

Ich muss kontrollieren, wie lange die österr. Zulassung noch Gültigkeit hat.

Schau ma mal: morgen lass ich mir all die notwendigen Papiere zufaxen und dann werd ich einmal a bissl telefonieren.

Danke mal für Eure Infos!

Fritz

PS: weiss wer eine günstige Firma, die mir das Boot von Umag nach Klosterneuburg überstellt?

Laredo 26.08.2012 22:37

Und was ist CE-Konformität???

:confused-

hobbycaptain 26.08.2012 22:54

Zitat:

Zitat von Laredo (Beitrag 285163)
Und was ist CE-Konformität???

:confused-

suchst halt im Internet oder hier im Forum danach, so schwer ist das wirklich nicht zu finden :ka5:

goeberl 26.08.2012 22:56

Moment, Österreich-Zulassung? Was bedeutet das? Es gibt die sportbootzulassung für Binnengewässer und den Seebrief.
Erstere ist recht unkompliziert zu bekommen, gilt aber eigentlich nur für Binnengewässer, wobei sie eigentlich eh alle Länder auch am Meer akzeptieren.

Ist die MwSt nicht bezahlt oder hat das Boot keine ce, gibt's einen Vermerk, dass in der eu nicht gefahren werden darf.


Lg Martin

FAR FAR AWAY 27.08.2012 07:12

Hallo Fritz, wenn du mir die Größe, und Gewicht des Bootes nennts sowie ev. ein Bild sendest, kann ich einen Bekannten fragen, der macht nebenbei Überstellungen von Booten, kostet nicht viel,..

LG Roman


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