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trolldich 29.12.2014 20:12

Ebook Reader Rechtsfrage
 
Hallo Freunde,

ich hab' da mal 'ne Frage:

Ich habe heute meiner Frau zum Geburtstag u. a. einen E-Book Reader in einem großen Elektronikmarkt gekauft. Das Teil war original verpackt und lag unter zig anderen im Regal.

Frau also ausgepackt, sich geärgert, dass das USB-Kabel gefehlt hat und erst mal rumgefrickelt. Nach 2 Stunden in der Ecke alles halbwegs geblickt! So weit so gut.

Kommt meine Frau nach 2 Stunden hoch erfreut zu mir und teilt mir mit, dass sie sich 5, 6 Bücher runter geladen hat. Ich frage mich natürlich erst mal, wie das geht ohne Zugangsdaten und ohne Account. Also erst mal das Ding in die Hand genommen und geprüft. Stelle ich doch fest, dass das Teil nicht neu ist und bereits einen Accunt von "Max Mustermann" mit einer Flatrate besitzt. Also hat Max das Ding gekauft, einen Account eingerichtet, das Teil umgetauscht ohne das Teil zu nullen und der Medialaden hat's ungeprüft wieder in's Regal gelegt.

Wer bitte kommt den jetzt für die Kosten der Bücher auf? Einfach mal auf Doof machen? Zurück bringen?

Wie sieht die rechtliche Situation aus? Wer zahlt die Downloads?

thball 29.12.2014 20:32

Rechtliche und praktische Umsetzung dürfte differenzieren. :lachen78:

Wenn Du das Ding behalten möchtest, dann Reset auf Werkseinstellung, eigenen Account einrichten und Du wirst sehen, dass die Bücher verschwunden sind. Wenn der alte Nutzer wirklich einen Flat Tarif hat dürfte kein großer Schaden entstanden sein. Falls nicht, dann hast Du ihm ein paar Bücher auf seine Rechnung gekauft. Viel Spaß bei der Rückabwicklung. Zur Not hilft die Hotline des Anbieters weiter.

Falls Du das Ding nicht behalten möchtest, dann mache es nicht zu Deinem Problem. Bringe es zu Deinem Händler und laß ihn das regeln. "Die sind ja nicht blöd" :biere:

Nur weiter nutzen mit dem Account solltest Du auf keinen Fall.

trolldich 29.12.2014 20:51

Darum geht's nicht!

DIE FRAGE IST:
Wer ist, im Falle eines Falles, für den entstandenen Schaden verantwortlich?
Ich, Blödmarkt oder Max, der seinen Account nicht gelösch hat?

Monoposti 29.12.2014 21:05

Na wer ist denn der Vertragspartner.....der Max M.
Auf dessen Namen und Rechung läuft doch der Account?

Mir stellt sich die Frage, wie soll da ein Zusammenhang zwischen Deiner Frau ohne Account und Max M. mit Account hergestellt werden? Über eine Geräte ID ?

Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass ich für solche Geschichten eine Sorgfaltspflicht habe, und meine Daten schützen muss. Ist eigentlich schon grob fahrlässig, wenn ich Fremden Zugang zu einem Account gewähre.........wahrscheinlich ähnlich wie bei EC Karten.....

Es müsste imho eine Schadensersatzklage gegen Max Mustermann in Musterstadt geführt werden.....:lachen78:


Ausser ....Deine Frau hat kriminelle Energie aufgewendet zur Erschleichung des Accounts.....:gruebel::futschlac

trolldich 29.12.2014 21:11

Rausbekommen tut man das ggfs. wohl über die IP, Ralf.
Aber, wie gesagt es geht nicht um die paar Euro. Mich würde die Rechtslage interessieren.

Mein Rechtsempfinden sagt mir Blödmarkt hat die A-Karte. Aber ich bin halt kein RA.

Wasserarbeiter 29.12.2014 21:29

Moin,

ich glaube so einfach ist das nicht. Ich tippe darauf, daß in diesem Falle alle Beteiligten falsch gehandelt haben und somit gemeinschaftlich in der Haftung sind.

thball 29.12.2014 21:51

Schadensersatzpflicht erfordert zum einem ein schuldhaftes Verhalten, die Frage wird also sein ob ein Vorsatz nachgewiesen werden kann (Verkäufer sagte Dir, dass mit diesem Reader illegal zur Lasten Max Mustermann eingekauft werden kann - hier Deiner Darstellung nach nicht der Fall). Zum anderen ob Deine Frau mangelnde Sorgfalt hat walten lassen (Bestätigung mittels Tastendruck, dass zur Lasten eines Dritten vom seinem Konto gebucht wird - kann ich nicht beurteilen)

Ich bin auch kein Anwalt, aber Rechtsfragen waren während des Studiums schon immer spannend. :lachen78:

Vielleicht gibt es auch noch andere Meinungen. Nur meines Erachtens wäre zuerst zu klären ob ein Schaden entstanden ist? Ansonsten haftet immer der Verursacher, der Markt hat aber keinen Schaden verursacht - er hat es Deiner Frau nur leicht gemacht einen zu verursachen. Dann stellt sich wieder die Frage ob Deine Frau ihn hätte vermeiden können.

Letztendlich kann ich Dir es auch nicht verbindlich beantworten. Wahrscheinlich kann es nur Deine Frau. :lachen78:

Monoposti 29.12.2014 22:04

@trolldich.......nur noch 3 x singen, dann ist Mama wieder zu Hause...:lachen78::lachen78::lachen78:

trolldich 29.12.2014 22:06

Ich glaube, dass Markus da auf dem richtigen Weg ist. So einfach ist das nicht zu beantworten.

Meine Frau, Tom, kann nix vermeiden. Die ist die Ursache für alles!:lachen78:

Aber egal ob jetzt ein Schaden entstanden ist und egal wie hoch: WER zahlt im Zweifelsfall?

Berny 30.12.2014 09:02

Ich würde das Teil zurückgeben, Gewährleistung in Anspruch nehmen, somit wäre der Händler in der Pflicht.

Bezüglich des Herunterladens:
1) ist ja gar nicht sicher, ob die Bücher überhaupt was geskostet haben
2) stellt sich die Frage eines schuldhaften Verhaltens
3) Max Mustermann erstellt ja einen Vertrag, indem er das Gerät aktivierte, also ist er verantwortlich.
4) Das ganze liegt in der Verantwortung des Händlers
5) drei Bücher kosten ja nicht die Welt
6) ich bin kein Rechtsanwalt, hier im Forum gibts ja auch keine aktiven

also eine müssige Diskussion.
Zurück zum Händler, alleine schon, wegen des mangelhaften Inhaltes, des mangelhaften Zustandes (nicht Originalzustand!) usw.
Ansonsten zum Rechtsanwalt.

schwarzwaelder50 30.12.2014 09:23

Oliver,
könnte es nicht so sein, das der Reader so konfiguriert ist, das der Nick "Max Mustermann" ab Werk installiert ist und du durch den Kauf ein(ich sag mal 10) Bücher gratis zum upload hast?:ka5:
Ist halt nur ne Vermutung.:gruebel:
Aber auf jeden Fall würde ich das zurück bringen, wegen dem fehlendem Kabel.

alpha 30.12.2014 09:45

Hallo,

"Max Mustermann" wird in vielen Fällen als "Platzhalter" bei Vorführgeräten, auf Ausweisen etc. verwendet. Entweder ist der Reader ein Vorführgerät und wurde dann für den final Verkauf (mangelhaft) verpackt oder es gibt einen anderen Grund weshalb "Max" am Gerät ist.

Für einen erfolgreichen Kauf eines kostenpflichtigen eBooks bedarf es einer beim Anbieter hinterlegten Zahlungsweise (Kreditkarte, Bankkonto). Ohne einer solchen kann man keine kostenpflichtige eBooks kaufen/herunterladen.
Wie bereits erwähnt ist nicht auszuschließen, dass kostenlose eBooks heruntergeladen wurden.

Der Reader hat doch sicher eine Systemeinstellung. Was sind dort für Account-Daten hinterlegt, wo werden die eBooks heruntergeladen?

Um welchen Reader (Fabrikat/Marke) handelt es sich eigentlich?

turbobox1 30.12.2014 10:29

Hi,

Ich kenne die Geräte nicht so genau, und auch die Rechtslage nicht wirklich.

Was Markus meinte mit MAX MUSTERMANN;
vielleicht hat Oliver diesen Namen gewählt als Erstz des richtigen Namens.
Dem wirklichen Besitzer des Accounts.:gruebel:

schwarzwaelder50 30.12.2014 10:39

Zitat:

Zitat von turbobox1 (Beitrag 343004)
Hi,

Ich kenne die Geräte nicht so genau, und auch die Rechtslage nicht wirklich.

Was Markus meinte mit MAX MUSTERMANN;
vielleicht hat Oliver diesen Namen gewählt als Erstz des richtigen Namens.
Dem wirklichen Besitzer des Accounts.:gruebel:

Ups,
Ralph, das könnte natürlich auch sein, sorry, da habe ich gar nicht daran gedacht, egal, auf jeden Fall umtauschen, ist ja kein Problem.

D Bayr 30.12.2014 11:26

Zitat:

Zitat von trolldich (Beitrag 342969)
Das Teil war original verpackt und lag unter zig anderen im Regal.



Irgendwie passt dieser Satz nicht zum Rest der Geschichte.

Und Frau hin oder her, ich denke spätestens beim Auspacken erkennt man doch ob etwas original verpackt ist oder nicht.
Spätestens dann heißt es STOP und zurück zu MM (allerspätestens wenn etwas fehlt). Zumindest heißt es aber 110% genau aufpassen.

Und zum Thema wer bezahlt:

ICH würde, wenn wirklich jemand von mir Geld fordert, die paar Kröten für die paar Bücher bezahlen.
Schließlich habe "ICH" die Bücher ja auch gekauft. Und wenn sie mit dem neuen Account dann weg sind, musst du sie halt schnell lesen. Warum auch immer man 5 Bücher auf einmal kauft....



Aber nun gut, die Gerichte brauchen ja auch mal was zu tun...
Warum dann nicht mal ein Jahr lang über 30 Euro für E-Books verhandeln.


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