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Nickl81 06.04.2015 11:53

Neuen Selva 15 PS kaufen
 
Hallo zusammen,

ich hätte einmal eine Frage bzgl. der 2-Takt-Neuzulassungsproblematik:

Da ich mit dem Wohnmobil in den Urlaub fahre, müssen sowohl mein Quicksilver 340 EAD, wie auch mein Aussenborder (5 PS Parsun 4-Takt) im Laderaum des Womohecks unterkommen.
Da dies direkt unter unserem Bett ist, muss der AB luftdicht in einer Kiste verpackt werden, damit ja nichts nach Sprit muffelt.

Da ich nun jedoch für Kroatien doch mit einem 15 PS- AB liebäugele, käme aus Gewichts-und Platzgründen nur ein Zweitakter in Frage.

Jetzt habe ich auf Ebay einen Anbieter gesehen, der den Selva Naxos "nur an Gewerbetreibende" verkauft.

Wäre es nun formell ein Problem wenn mein Kumpel (gewerbetreibend) diesen Motor kauft und mir anschließend als Privatmann als Gebrauchtware weiterverkauft ?

Wäre insofern super als dass ich dann eben einen fabrikneuen AB hätte, welcher dennoch mit in den Urlaub fahren könnte.

Vielen Dank für Eure Tipps !

Grüße,

Dominik

DieterM 06.04.2015 16:28

Hallo Dominik,

keine gute Idee einen 2-Takter alte Bauweise neu zu kaufen, weil Du für die Zulassung eine CE-Bescheinigung benötigst, die Du für diesen Motor nicht mehr bekommen kannst!

Außerdem mußt Du für Kroatien Bootsführerschein und Bootszulassung mit Haftversicherung nachweisen um die Küstenfahrerlaubnis zu bekommen.

In der dritten Welt sollte das kein Problem sein, aber hier in Europa geht das nicht mehr wegen der Umweltbelastungen.:smileys5_

ulf_l 06.04.2015 19:03

Zitat:

Zitat von DieterM (Beitrag 352101)
[...]keine gute Idee einen 2-Takter alte Bauweise neu zu kaufen, weil Du für die Zulassung eine CE-Bescheinigung benötigst, die Du für diesen Motor nicht mehr bekommen kannst! [...]

Hallo

Wie macht das dann z.B. ein Berufsfischer, der ja ganz legal noch so was kaufen und betreiben darf. Der muß doch sein Boot auch zulassen und wird (vermute ich stark) auch eine CE-Zulassung vorweisen müssen.
Von mir wollten die aber auch nur die Konf. Erklärung für's Boot sehen, und nicht für den Motor.

Gruß Ulf

rückenwind 06.04.2015 19:41

Zitat:

Zitat von ulf_l (Beitrag 352120)
Hallo

Wie macht das dann z.B. ein Berufsfischer, der ja ganz legal noch so was kaufen und betreiben darf. Der muß doch sein Boot auch zulassen und wird (vermute ich stark) auch eine CE-Zulassung vorweisen müssen.
Von mir wollten die aber auch nur die Konf. Erklärung für's Boot sehen, und nicht für den Motor.

Gruß Ulf

das reicht in berlin auch, zusammen mit dem kaufvertrag für den motor.
gruss stefan

fischersepp 06.04.2015 19:44

Zitat:

Zitat von DieterM (Beitrag 352101)
Hallo Dominik,

keine gute Idee einen 2-Takter alte Bauweise neu zu kaufen, weil Du für die Zulassung eine CE-Bescheinigung benötigst, die Du für diesen Motor nicht mehr bekommen kannst!

Außerdem mußt Du für Kroatien Bootsführerschein und Bootszulassung mit Haftversicherung nachweisen um die Küstenfahrerlaubnis zu bekommen.

In der dritten Welt sollte das kein Problem sein, aber hier in Europa geht das nicht mehr wegen der Umweltbelastungen.:smileys5_

Wer sagt denn dass der Motor eine CE Nummer braucht wenn er vielleicht älter als Bj.06 1998 ist oder schon später in der EU zugelassen war ?
Zweitakter werden auch jetzt noch angemeldet.

DieterM 06.04.2015 22:04

Zitat:

Zitat von fischersepp (Beitrag 352128)
Wer sagt denn dass der Motor eine CE Nummer braucht wenn er vielleicht älter als Bj.06 1998 ist oder schon später in der EU zugelassen war ?
Zweitakter werden auch jetzt noch angemeldet.

Das ist richtig, für 2-Takt Motoren vor 1998, also gebrauchte Motoren benötigt man keine CE Bescheinigung. Außerdem ersehen die Zulassungsstellen aus der Motorbezeichnung und den Unterlagen die vorgelegt werden schon um welchen Motor es sich handelt.

Aber hier ging es um die Neuzulassung eines 2-Takter Outboarders, der in der 3. Welt immer noch gefertigt wird. Solche Motoren sind inzw. nicht mehr zulassungsfähig innerhalb der EU, nur darum geht es hier.:smileys5_

Nickl81 06.04.2015 22:21

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.
Was mich jetzt aber doch wundert ist dass ich bislang im Zusammenhang mit Motoren (egal ob alt oder neu, 2- oder 4-Takt )noch gar nichts von einer CE- Bescheinigung bei der Eintragung (in meinem Fall in den IBS) gehört habe.
Kaufvertrag reichte bisher bei einem 6PS Zweitakt aus den 80ern sowie beim aktuellen Parsun aus.
Gibts eine Quelle wo man die CE-Pflicht für Motoren ersehen kann ?

DieterM 06.04.2015 22:33

Ist doch ganz einfach, frage dochmal beim ADAC nach wenn Du einen IBS Zulassung beantragen möchtest.:smileys5_

Die 1980 er 2-Takter konnten seinerzeit noch zugelassen werden.

rheinskipper 06.04.2015 22:39

Hallo,
siehe bei Googe; wsa-koblenz; Bootsanmeldung

Nickl81 06.04.2015 23:22

@rheinskipper: Da steht CE für das Boot und Kaufvertrag für den Motor, nichts jedoch von CE für den Motor.......

rheinskipper 07.04.2015 00:09

@Nickl81:Stimmt. Ruf doch einfach unverbindlich beim wsa an.

nuernberger-1 07.04.2015 07:49

Da bin ich mal gespannt was die da sagen beim WSA. Als ich meinen Parsun damals zusammen mit meinem Boot zugelassen habe, wollten die auch nur das CE vom Boot sehen und nicht vom Motor ( obwohl vorhanden) . Kaufvertrag vom Motor hat gelangt. Bei der Zulassung Jahresvignette am Bleilochstausee (Landesgewässer) war das dann schon anders, die wollten CE auch vom Motor und ja keine 2 Takter.

ulf_l 07.04.2015 08:52

Zitat:

Zitat von nuernberger-1 (Beitrag 352158)
[...]Bei der Zulassung Jahresvignette am Bleilochstausee (Landesgewässer) war das dann schon anders, die wollten CE auch vom Motor und ja keine 2 Takter.

Hallo

Wenn der Motor das erfüllt:
"Verbrennungsmotoren müssen entweder die Grenzwerte gemäß BSO (Boden-see-Schifffahrts-Ordnung) Stufe 1, BSO Stufe 2 (nach Anlage C der BSO) oder die Grenzwerte der Richtlinie 94/25/ EG erfüllen. Der Nachweis erfolgt durch ein Abgastypenprüfzertifikat, durch eine Konformitätserklärung oder durch eine Bescheinigung einer anerkannten Prüfstelle."
dann darf das auch ein Zweitakter sein ;-).

@TO: Hast Du bei dem ebay-Anbieter eigentlich mal gefragt, was an Unterlagen dabei ist ?

Gruß Ulf

Berny 07.04.2015 09:01

Für Aussenborder brauchst du eine ce.
Bei Innenbordern ist die Ce meistens im kompletten Boot integriert, weshalb diese so auch nicht extra verlangt bzw ausgewiesen wird. Ich vermute, dass deshalb das in DE so beschrieben wird.
Der Schlauchboothersteller gibt dir aber keine Ce fur einen Aussenborder......
Du brauchst aber eine, sonst kann das Boot bei einer Kontrolle stillgelegt werden, egal was dein WSA sagt.....

nuernberger-1 07.04.2015 09:31

Berny, mein Bootsschein vom WSA ist ein Amtliches Dokument ( kein Amtlich anrekanntes Dokument wie das IBS) und da ist der Motor Amtlich eingetragen und das muß langen. Ich schleppe bestimmt nicht das CE vom Motor mit. Für mich ist fakt was das Amt da eingetragen hat, falls es der Polizei bei einer Kontrolle nicht langt, sollen sie sich doch bitte mit dem zuständigen Amt in Verbindung setzen. Klingt jetzt vielleicht etwas überheblich, soll es aber gar nicht sein! Sollen sich das Amt und die Polizei auf eine einheitliche "Richtlinie" festlegen und gut ist. Ich bin der Meinung es sollte nicht zum Nachteil des Bürgers gehen nur weil die sich nicht einig werden. Ausserdem, egal wann ich kontrolliert worden bin, kein Polizist wollte bisher eine CE Bescheinigung vom Motor oder Boot sehen, alles was im CE steht, steht auch im Amtlichen Bootsschein.

Ulf,
nein ich habe den Ebay Anbieter nicht gefragt, ich habe meinen Motor damals bei einem Händler gekauft und nicht online über Ebay.


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